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Die Berufsfreiheit ist das Grundrecht seinen Beruf frei zu wahlen und auszuuben Sie wird in vielen historischen und gegenwartigen Verfassungsordnungen verburgt Obgleich die Berufsfreiheit teilweise als ein klassisches Grundrecht bezeichnet wird war sie in den klassischen Grundrechtskatalogen noch nicht enthalten Insbesondere fehlte die ausdruckliche Gewahrleistung der Berufsfreiheit noch in der franzosischen Erklarung der Menschen und Burgerrechte vom 26 August 1789 und in der Virginia Bill of Rights vom 12 Juni 1776 Erstmals gewahrte allerdings schon die Verfassung der Franzosischen Republik vom 24 Juni 1793 in den Art 17 und Art 18 der vorangestellten Menschen und Burgerrechtserklarung bestimmte Grundrechte der beruflichen Freiheit Diese Verfassung wurde allerdings wegen der innen und aussenpolitischen Krisen zunachst ausgesetzt und trat nie in Kraft Artikel 12 des Grundgesetzes eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob Kaiser Haus des Bundestages in BerlinInhaltsverzeichnis 1 Die Berufsfreiheit im Europarecht 2 Die Berufsfreiheit in Ubereinkunften der Vereinten Nationen 3 Belgien 4 Deutschland 4 1 Die Gewahrleistung der Berufsfreiheit im Grundgesetz 4 1 1 Schutzbereich 4 1 1 1 Personlicher Schutzbereich 4 1 1 2 Sachlicher Schutzbereich 4 1 1 2 1 Beruf 4 1 1 2 2 Berufsausbildung 4 1 1 2 3 Berufsausubung 4 1 2 Eingriff 4 1 3 Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 4 1 4 Beispiele fur umfangreichere gesetzliche Regelungen 4 2 Regelungen uber Berufsfreiheit in Landesverfassungen 5 Frankreich 6 Italien 7 Niederlande 8 Osterreich 9 Schweiz 10 Spanien 11 Vereinigte Staaten von Amerika 12 Literatur 12 1 Monographien 12 2 Beitrage in Kommentaren und Sammelwerken 12 3 Aufsatze 13 Weblinks 14 EinzelnachweiseDie Berufsfreiheit im Europarecht BearbeitenIm Europarecht werden die Aspekte der Berufsfreiheit uber diverse Regelungen geschutzt Jedoch enthalt namentlich die Europaische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten keine Garantie der freien Wahl von Beruf Arbeitsplatz oder Ausbildungsstatte Hier findet sich lediglich ein Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeiten Der Berufsfreiheit des deutschen Grundgesetzes vergleichbare Regelungen finden sich in Art 15 und 16 der Charta der Grundrechte der Europaischen Union Art II 75 76 des Europaischen Verfassungsvertrages Art 15 Abs 1 gewahrleistet das Recht zu arbeiten und einen frei gewahlten oder angenommenen Beruf auszuuben Uber die Gewahrleistung der grundgesetzlichen Berufsfreiheit hinaus findet sich zudem in Art 15 Abs 3 der Charta ein Anspruch fur Staatsangehorige von Drittstaaten auf Arbeitsbedingungen die denen der Unionsburger entsprechen sofern die Auslander rechtmassig im Hoheitsbereich der Mitgliedstaaten arbeiten In Art 16 enthalt die Charta eine zuruckhaltend formulierte Gewahrleistung der unternehmerischen Freiheit die nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anerkannt wird Im geltenden Unionsrecht gibt es abgesehen von der Charta keinen geschriebenen Grundrechtskatalog Der Europaische Gerichtshof EuGH muss sich daher bei der Herleitung eines entsprechenden Grundrechts vornehmlich auf die gemeinsame Verfassungstradition der Mitgliedstaaten stutzen Der EuGH hat diesbezuglich bereits im Jahre 1974 festgestellt dass die Verfassungsordnung aller Mitgliedstaaten in ahnlicher Weise die Freiheit der Arbeit des Handels und anderer Berufstatigkeiten gewahrleistet 1 In der weiteren Rechtsprechung liess sich immer weiter erkennen dass der EuGH die freie Berufsausubung synonym mit der wirtschaftlichen Betatigungsfreiheit gebraucht er also anders als die herrschende Meinung in Deutschland die Berufsfreiheit nicht von einem personlichkeitsbezogenen Bild des Berufes her interpretiert sondern marktbezogen argumentiert Die Berufsfreiheit wird vom EuGH insofern denkbar weit verstanden und als wirtschaftliche Freiheit interpretiert Auch das Eingriffsverstandnis des EuGH ist vergleichsweise weit ein Eingriff in die Berufsfreiheit soll schon ein artenschutzrechtliches Verbot darstellen bestimmte Netze zum Fischfang mitzufuhren 2 Dies fuhrt dazu dass nahezu jede marktbezogene Regelung auch einen Eingriff in die Berufsausubungsfreiheit darstellen konnte Allerdings sind im Gegenzug die Rechtfertigungsmoglichkeiten fur einen Eingriff vielfaltig So findet sich in der Rechtsprechung die typische Feststellung dass der besagte Eingriff in die Berufsfreiheit dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Union entspricht und dieses Recht nicht in seinem Wesensgehalt antastet 3 Den Begriff Gemeinwohl definiert der EuGH allerdings durchaus nicht eng er versteht darunter auch die Verwirklichung des Binnenmarktes den Schutz der Urheberrechte den Gesundheits Verbraucher oder auch den Umweltschutz Da der EuGH auch die Prufung der Verhaltnismassigkeit nicht eng vornimmt findet sich bislang trotz des weiten Schutzbereichs der Berufsfreiheit nicht eine Entscheidung des EuGH die einen Verstoss gegen die Berufsausubungsfreiheit festgestellt hat Daneben werden einzelne Aspekte der Berufsfreiheit allerdings auch uber die Grundfreiheiten des Vertrages uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV geschutzt Zu nennen ist hier die Arbeitnehmerfreizugigkeit Art 45 AEUV die in den Art 49 bis Art 55 AEUV geschutzte Niederlassungsfreiheit sowie die in den Art 56 bis Art 62 AEUV geregelte Dienstleistungsfreiheit Diese Grundfreiheiten sind zwar lediglich auf die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes ausgerichtet und richten sich hauptsachlich an die Mitgliedstaaten bzw ihre hoheitlichen Instanzen Vergleicht man hingegen die tatsachliche Schutzintensitat der Grundfreiheiten mit der grundgesetzlichen Berufsfreiheit so kann man durchaus davon sprechen dass die Grundfreiheiten in ihrem Schutzumfang der deutschen Berufsfreiheit grob entsprechen und funktional in etwa die gleiche Rolle einnehmen wie Art 12 Abs 1 GG im deutschen Recht Die Berufsfreiheit in Ubereinkunften der Vereinten Nationen BearbeitenDie Allgemeine Erklarung der Menschenrechte enthalt in Artikel 23 Abs 1 das Recht auf Arbeit auf freie Berufswahl auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit 4 Das Recht auf Berufsfreiheit ist ausserdem in Artikel 6 Abs 1 des UN Sozialpakts festgehalten 5 Belgien BearbeitenDie Verfassung Belgiens vom 7 Februar 1831 enthalt erst seit der koordinierten Verfassung vom 17 Februar 1994 eine Norm die ausdrucklich die Berufsfreiheit betrifft Art 23 Nr 1 gewahrleistet das Recht auf Arbeit und auf freie Wahl der Berufstatigkeit im Rahmen einer allgemeinen Beschaftigungspolitik Die Berufsfreiheit wird hier also lediglich im Rahmen der allgemeinen Beschaftigungspolitik gewahrleistet Es handelt sich daher dabei lediglich um eine programmatische Zielbestimmung Daneben ist in Belgien als ungeschriebener Rechtsgrundsatz die Freiheit wirtschaftlicher Betatigung anerkannt die ihren Ursprung im einfachen Recht namlich in der Anerkennung der Gewerbefreiheit hat Deutschland Bearbeiten Hauptartikel Artikel 12 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland Die Berufsfreiheit wird in Art 12 Abs 1 GG gewahrleistet In der deutschen Verfassungsgeschichte gewahrleistete bereits die Paulskirchenverfassung vom 28 Marz 1849 in 158 dass es einem jeden frei steht seinen Beruf zu wahlen und sich fur denselben auszubilden wie und wo er will Im Zusammenhang mit 133 Abs 1 der die wirtschaftliche Freizugigkeit gewahrleistete enthielt die Paulskirchenverfassung somit schon eine echte Gewahrleistung der Berufsfreiheit Schon vorher enthielten allerdings auch einzelne Verfassungen der deutschen Teilstaaten Ansatze einer Berufsfreiheit so etwa die Verfassungsurkunde fur das Konigreich Wurttemberg vom 25 September 1819 in 29 sowie die Verfassungsurkunde fur das Grossherzogtum Hessen vom 17 Dezember 1820 in Art 36 Nach dem Scheitern der Paulskirchenverfassung wurde in der Gewerbeordnung vom 21 Juni 1869 fur den Norddeutschen Bund und spater auch fur das Kaiserreich die Gewerbefreiheit proklamiert Diese Gewahrleistung betraf jedoch nur die Selbstandigen und galt nur einfachgesetzlich Sie war also kein Grundrecht im engeren Sinne Die Weimarer Reichsverfassung vom 11 August 1919 enthielt in Art 111 WRV die Garantie der wirtschaftlichen Freizugigkeit worin man auch die Gewahrleistung der Freiheit der Berufswahl erkennen konnte In Art 151 Abs 3 WRV wurde zudem die Freiheit des Handels und Gewerbes nach Massgabe der Reichsgesetze gewahrleistet Diese Norm umfasste nicht nur die Zulassung sondern auch die Ausubung und ging insofern uber die Regelung der fortgeltenden Gewerbeordnung hinaus Der Gewahrleistung in der Weimarer Reichsverfassung haftete jedoch eine Gesetzesabhangigkeit an die dazu fuhrte dass der Umfang der Gewahrleistung der Berufsfreiheit in der Weimarer Republik geringer war als im Kaiserreich In der Weimarer Reichsverfassung war zudem neben der klassischen Grundrechtsgewahrleistung in den Art 151 bis 165 eine Regelung uber Das Wirtschaftsleben getroffen Art 157 Abs 1 WRV stellte die Arbeitskraft unter den besonderen Schutz des Reiches Nach Art 163 Abs 2 WRV soll jedem Deutschen die Moglichkeit gegeben werden durch wirtschaftliche Arbeit seinen Unterhalt zu erwerben Diese sozialstaatliche Zielsetzung die fast schon sozialistische Zuge trug Gerhard Anschutz hat jedoch aus heutiger Sicht ihr Anliegen nicht erreicht Dies lag namentlich daran dass die Weimarer Staatsrechtslehre in diesen Regelungen blosse Programmsatze sah die zur Umsetzung allein schon wegen ihrer Unbestimmtheit wenig geeignet waren Und in der Tat gab es in der Weimarer Verfassung eine Vielzahl solcher Proklamationen die sich teilweise sogar widersprachen Die Gewahrleistung der Berufsfreiheit im Grundgesetz Bearbeiten Anders als noch in der Paulskirchenverfassung und der Weimarer Reichsverfassung ist die Berufsfreiheit im Grundgesetz von dem Recht auf Freizugigkeit abgekoppelt Das Grundgesetz von 1949 garantiert in Art 12 Abs 1 allen Deutschen sowohl die Freiheit der Berufswahl als auch die Freiheit der Berufsausubung und lautet Alle Deutschen haben das Recht Beruf Arbeitsplatz und Ausbildungsstatte frei zu wahlen Die Berufsausubung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden Der Wortlaut der Norm legt zwar noch eine Differenzierung zwischen der Berufswahl und der Berufsausubungsfreiheit nahe Jedoch bilden beide nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nur konnexe Elemente eines einheitlichen Grundrechts der Berufsfreiheit denn schon die Aufnahme einer Berufstatigkeit stellt sowohl den Anfang der Berufsausubung dar wie die gerade sich hierin aussernde Betatigung der Berufswahl Grundlage dieser Dogmatik zur Berufsfreiheit ist weiterhin das sogenannte Apothekenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11 Juni 1958 6 in dem die wesentlichen Grundsatze zur Auslegung der Berufsfreiheit erstmals von der Rechtsprechung entwickelt worden waren Die Berufsfreiheit wird seitdem als ein einheitliches Grundrecht verstanden das die Berufswahlfreiheit und die Berufsausubungsfreiheit schutzt Die Funktion der Berufsfreiheit in der modernen arbeitsteiligen Gesellschaft hat das Bundesverfassungsgericht im Mitbestimmungsurteil vom 1 Marz 1979 wie folgt skizziert Art 12 Abs 1 GG schutzt die Freiheit des Burgers in einem fur die moderne arbeitsteilige Gesellschaft besonders wichtigen Bereich Er gewahrleistet dem Einzelnen das Recht jede Arbeit fur die er sich geeignet glaubt als Beruf zu ergreifen d h zur Grundlage seiner Lebensfuhrung zu machen In dieser Deutung reicht Art 12 Abs 1 GG weiter als die von ihm freilich umfasste Gewerbefreiheit Daruber hinaus unterscheidet er sich jedoch von ihr durch seinen personalen Grundzug Der Beruf wird in seiner Beziehung zur Personlichkeit des Menschen im Ganzen verstanden die sich erst darin voll ausformt und vollendet dass der Einzelne sich einer Tatigkeit widmet die fur ihn Lebensaufgabe und Lebensgrundlage ist und durch die er zugleich seinen Beitrag zur gesellschaftlichen Gesamtleistung erbringt Das Grundrecht gewinnt so Bedeutung fur alle sozialen Schichten die Arbeit als Beruf hat fur alle gleichen Wert und gleiche Wurde BVerfGE 50 290 362 Die Berufsfreiheit ist zunachst ein Freiheitsrecht das den Einzelnen vor der Beschrankung seiner beruflichen Betatigung durch den Staat schutzen will Eine objektive Dimension kommt dem Grundrecht nur teilweise zu In Verbindung mit Art 3 Abs 1 GG eroffnet es allerdings ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe bei der Verteilung von begrenzten Ressourcen durch die offentliche Gewalt Bsp Einfuhrung des Numerus clausus bei der Vergabe von Studienplatzen Daneben garantiert die Berufsfreiheit aber auch in gewissen Ansatzen einen Schutzgewahranspruch der sich insbesondere im Prufungsrecht in verfahrensrechtlicher Hinsicht auswirkt Bei berufsrelevanten Staatsprufungen stellt daher die Berufsfreiheit Anforderungen an die Ausgestaltung der Prufungsaufgaben Dabei werden im Prufungsverfahren allgemeine rechtsstaatliche Gebote um berufsgrundrechtsspezifische Elemente erganzt Die Berufsfreiheit gibt daruber hinaus auch dem zivilrechtlichen Gesetzgeber Vorgaben Nach der Handelsvertreter Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7 Februar 1990 7 kann die Berufsfreiheit gebieten dass der Gesetzgeber im Zivilrecht Vorkehrungen zum Schutz der Berufsfreiheit gegen vertragliche Beschrankungen schafft Da Art 12 Abs 1 GG aber in erster Linie ein Abwehrrecht gegen den Staat ist kann die Berufsfreiheit nicht als ein soziales Recht im Sinne eines Leistungsanspruchs verstanden werden Insbesondere garantiert Art 12 Abs 1 GG kein Recht auf Arbeit Der Staat kann dem Einzelnen nur helfen seine Freiheit in beruflicher Hinsicht zu entfalten gewahrt aber keinen Anspruch auf die Einrichtung von bestimmten Arbeitsplatzen im Einzelfall das durch subjektive Anspruche gesichert und zu verwirklichen ware Umgekehrt wird in Art 12 Abs 1 GG aber auch nicht die freie Marktwirtschaft bzw die Gewerbefreiheit als objektives Prinzip der Gesellschafts und Wirtschaftsordnung proklamiert Trotz der Berufsfreiheit und der anderen wirtschaftsverfassungsrechtlich relevanten Grundrechte wie Art 2 Abs 1 GG Allgemeine Handlungsfreiheit und Art 14 GG Eigentumsfreiheit ist das Grundgesetz nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts wirtschaftspolitisch neutral Diese Feststellung geht einher mit der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes Der Parlamentarische Rat wollte mit der Garantie der Berufsfreiheit diese nur als klassisches Grundrecht in den Grundrechtskatalog aufnehmen Die Regelung der Sozialordnung sollte der Zukunft uberlassen werden In den Art 12 Abs 2 und 3 wird die Freiheit von Arbeitszwang und Zwangsarbeit garantiert Diese stehen in engen Zusammenhang mit der in Abs 1 garantierten Berufsfreiheit In einigen Fallen der Beschrankung der wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit kann es schwierig sein die Berufsfreiheit von der Eigentumsgarantie des Art 14 GG abzugrenzen Wahrend Art 12 GG die Freiheit der wirtschaftlichen Betatigung des Erwerbens schutzt hat das Eigentum den Schutz des Erworbenen zum Gegenstand Die Tatigkeit im eigenen Betrieb eines Selbstandigen ist also beispielsweise durch Art 12 GG geschutzt wahrend der Bestand an Betriebsgegenstanden oder an Zahlungsmitteln zum Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne zahlen Schutzbereich Bearbeiten Werden staatliche Massnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit uberpruft ist nach dem gangigen Prufungsschema zunachst zu prufen ob der Schutzbereich eroffnet ist also ob das Grundrecht im Hinblick auf den konkreten Sachverhalt thematisch einschlagig ist Personlicher Schutzbereich Bearbeiten Die Berufsfreiheit ist gemass Art 12 Abs 1 GG als so genanntes Deutschenrecht allen Deutschen verburgt Deutsche in diesem Sinne sind alle deutschen Staatsburger nach Massgabe von Art 116 Abs 1 GG 8 Ob Burger der EU sich auf Art 12 Abs 1 GG berufen konnen ist umstritten Die Grundfreiheiten des EG Vertrages raumen aber den Staatsangehorigen der EU Mitgliedstaaten eine Rechtsstellung ein die hinsichtlich der Berufsfreiheit Rechtsstellung der deutschen Staatsangehorigen entspricht 8 9 Inlandische juristische Personen konnen nach Massgaben von Art 19 Abs 3 GG Trager des Grundrechts sein Die juristische Person ist inlandisch wenn sich ihr tatsachlicher Handlungsmittelpunkt im Gebiet der Bundesrepublik befindet Auslandische juristische Personen konnen sich nicht auf das Grundrecht berufen 10 Eine Sonderstellung nehmen auch hier Personen ein die im EU Ausland ansassig sind Diese konnen sich ebenfalls auf das Grundrecht berufen wenn sie in Deutschland tatig sind 11 Das Grundrecht ist laut Bundesverfassungsgericht auf die juristische Person anwendbar wenn sie sich in einer grundrechtstypischen Gefahrdungslage befindet 12 Dies ist der Fall wenn sie eine Tatigkeit ausuben die zu Erwerbszwecken dient 13 Eine Sonderstellung nehmen hierbei Korperschaften des offentlichen Rechts ein Da sie als Teil der offentlichen Hand bereits Grundrechtsverpflichtete sind unterfallen sie nicht dem Schutz der Berufsfreiheit 10 Sachlicher Schutzbereich Bearbeiten Beruf Bearbeiten Der sachliche Schutzbereich der Berufsfreiheit muss vom Begriff des Berufs her bestimmt werden Der Begriff Beruf im Sinne von Art 12 Abs 1 GG wird denkbar weit verstanden 14 15 Er wird definiert als jede auf Erwerb gerichtete und erlaubte Tatigkeit die auf eine gewisse Dauer angelegt ist 16 17 Problematisch ist in diesem Zusammenhang welche Bedeutung dem Merkmal erlaubt zukommt Erlaubt ist eine Tatigkeit wenn sie der Rechtsordnung nicht zuwiderlauft wenn sich also keine Verbote aus ihr ergeben Dies wird vielfach als zu eng empfunden so dass das Merkmal auf die Umschreibung nicht schlechthin gemeinschadlich reduziert wird Unerheblich ist ob die Lebenshaltungskosten damit ganz oder nur zum Teil gedeckt werden konnen Selbstandige Tatigkeiten werden ebenso wie die abhangige Beschaftigung erfasst Berufsbilder sind nicht von vornherein vorgegeben auch selbst erfundene Betatigungen konnen hierunter fallen Unter den Berufsbegriff fallen auch staatlich gebundene Berufe wie z B der Notar Die durch Art 12 Abs 1 GG geschutzte Berufsfreiheit umfasst grundsatzlich auch das Recht mehrere Berufe zu wahlen und nebeneinander auszuuben 18 Ein Arbeitsvertrag darf Nebentatigkeiten nicht generell ausschliessen Er darf jedoch eine Klausel enthalten nach der eine Nebentatigkeit nur nach Erlaubnis durch den Arbeitgeber ausgeubt werden darf Genehmigungsvorbehalt oder Erlaubnisvorbehalt in diesem Fall hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Erteilung dieser Erlaubnis sofern betriebliche Interessen dadurch nicht beeintrachtigt werden Zudem ist eine Nebentatigkeit von Beamten und Angestellten im offentlichen Dienst generell genehmigungspflichtig siehe 97 ff BBG und Nebentatigkeitsverordnungen 19 dabei wird nach 99 Abs 2 BBG in der Regel keine Nebentatigkeit genehmigt die sich wegen gewerbsmassiger Dienst oder Arbeitsleistung oder sonst nach Art Umfang Dauer oder Haufigkeit als Ausubung eines Zweitberufs darstellt Berufsausbildung Bearbeiten Art 12 Abs 1 GG umfasst auch das Recht die Ausbildungsstatte frei zu wahlen Die Rechtsprechung definiert die Ausbildungsstatte als eine Einrichtung die ein Bewerber durchlaufen haben muss um nach Ablegung der nur uber diese Einrichtung erreichbaren Prufung Berufe ergreifen zu konnen welche die durch die Prufung erlangte Qualitat voraussetzen Erfasst wird aufgrund des thematischen Kontextes lediglich die berufsbezogene Ausbildung die der Ausubung des Berufs logisch und praktisch vorausgeht Nicht hierzu zahlt die Ausbildung in allgemeinbildenden Schulen und ein Studium just for fun also beispielsweise der Besuch von Vorlesungen an der Universitat als blosse Freizeitbeschaftigung ohne jegliche berufliche Zweckbestimmung Berufsausubung Bearbeiten Der Begriff der Berufsausubung umfasst alles was zur beruflichen Tatigkeit im engeren Sinne gehort wie er vorstehend erlautert worden ist also beispielsweise die Fuhrung eines Unternehmens der Abschluss von Arbeitsvertragen der Einkauf von Waren oder Betriebsgegenstanden die Einrichtung eines Buros berufsbezogene Werbung oder das Fuhren beruflicher oder geschaftlicher Titel und Bezeichnungen Eingriff Bearbeiten Ist der Schutzbereich eroffnet ist zu fragen ob die staatliche Massnahme einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt Ein solcher kann den Ausubungsaspekt das Wie der beruflichen Tatigkeit als auch ihren Wahlaspekt das Ob der beruflichen Tatigkeit betreffen Nicht jede Massnahme die die Berufstatigkeit nur faktisch oder nur mittelbar betrifft kann aber als Grundrechtseingriff bewertet werden Regelungen die auch aber nicht unmittelbar Auswirkungen auf die Berufstatigkeit haben werden vom Bundesverfassungsgericht in standiger Rechtsprechung an dem Kriterium der objektiv berufsregelnden Tendenz gemessen Um einen Eingriff bejahen zu konnen mussen Tatigkeiten betroffen sein die typischerweise beruflich ausgeubt werden und es muss eine nennenswerte Behinderung der beruflichen Tatigkeit durch die Regelung eintreten In den letzten Jahren war ein vieldiskutierter Streitpunkt zur Eingriffsproblematik ob staatliche Produktinformationen einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen der mangels rechtfertigenden Gesetzes auch verfassungswidrig ware Der Streit entzundete sich anlasslich des Glykolwein Skandals als die Bundesregierung eine Liste herausgab die alle Weine in denen Diethylenglykol gefunden wurde aufzahlte und deren Abfuller benannte Dies wurde von einem Grossteil des Schrifttums als ein Eingriff in die Berufsausubungsfreiheit der Abfuller gewertet dem kein rechtfertigendes Gesetz zugrunde lag Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch im Jahre 2002 in einer stark umstrittenen Entscheidung 20 die Ansicht vertreten dass marktbezogene Informationen des Staates den grundrechtlichen Gewahrleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber aus Art 12 Abs 1 GG nicht beeintrachtigen sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhaltnisse nach Massgabe der rechtlichen Vorgaben fur staatliches Informationshandeln erfolgt Verfassungsrechtlich von Bedeutung sei dabei das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zustandigkeitsordnung sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen Verfassungsrechtliche Rechtfertigung Bearbeiten Wird ein Eingriff bejaht bedeutet dies nicht automatisch dass die Massnahme verfassungswidrig ist Auch Eingriffe in die Berufsfreiheit konnen gerechtfertigt sein Die Berufsfreiheit steht dabei unter einfachem Gesetzesvorbehalt Art 12 Abs 1 Satz 2 GG Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu im schon oben angesprochenen Apothekenurteil die so genannte Dreistufentheorie auch Stufentheorie oder Stufenlehre genannt entwickelt die in der Literatur nicht unumstritten ist Es ist nach dem Bundesverfassungsgericht in der Prufung der Rechtfertigung eine abgestufte Verhaltnismassigkeitsprufung vorzunehmen Reine Berufsausubungsregelungen konnen durch vernunftige zweckmassige Grunde des Gemeinwohls gerechtfertigt werden Zu den Berufsausubungsregelungen gehoren beispielsweise die Festsetzung von Ladenschlusszeiten durch das Ladenschlussgesetz die Vorschriften uber die Arbeitszeit das Verbot fur einen Anwalt mehrere Beschuldigte zu verteidigen oder auch die Pflichtmitgliedschaft in Kammern Die Aufstellung subjektiver Berufswahlbeschrankungen kann als gebotene Vorkehrung zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsguter die der Gesetzgeber nach politischer Zwecksetzung vorgeben kann deshalb relative Gemeinschaftsguter oder werte gerechtfertigt werden Die Ausubung des Anwaltsberufs z B ohne vorherige Staatsexamina ware unmoglich oder unsachgemass Auch die Auswahl der Kassenarzte durch den Zulassungsausschuss der Kassenarztlichen Vereinigung ist eine berufsbezogene Differenzierung die an subjektive Eigenschaften des Betroffenen ansetzt An objektive Berufswahlbeschrankungen werden die strengsten Anforderungen gestellt Sie sind nur zulassig wenn sie der Abwehr nachweisbarer oder hochstwahrscheinlich schwerwiegender Gefahren fur absolute also durch Verfassungsrecht vorgegebene uberragend wichtige Gemeinschaftsguter dienen Dazu gehort z B die Volksgesundheit bei der Zulassung von Berufstatigen im Bereich der Heilkunde Besonders problematisch sind in diesem Zusammenhang so genannte Bedurfnisklauseln also Regelungen die die Aufnahme einer beruflichen Tatigkeit an ein offentliches Bedurfnis knupfen So hatte z B das Apothekenurteil eine Bedurfnisklausel im Apothekenrecht zum Gegenstand die als Voraussetzung fur die Errichtung einer neuen Apotheke verlangte dass die vorhandenen Apotheken zur Versorgung der Bevolkerung mit Arzneimitteln nicht ausreichen und die Errichtung der neuen Apotheke die bestehenden Apotheken wirtschaftlich nicht wesentlich beeintrachtigen wurde Da nicht erkennbar ist inwiefern eine solche Regelung zwingend notwendig ist um etwa die Volksgesundheit zu schutzen ist sie verfassungswidrig Beispiele fur umfangreichere gesetzliche Regelungen Bearbeiten Gesetzliche Regelungen der Berufsfreiheit finden sich im Berufsrecht und im Wirtschaftsverwaltungsrecht Beispiele dafur sind das Ladenschlussgesetz die allgemeine Gewerbeordnung oder die speziellen Regelungen fur Gaststatten und Hotels im Gaststattengesetz sowie die Handwerksordnung in der geregelt ist dass ein zulassungspflichtiges Handwerk nur ausuben darf wer eine entsprechende Meisterprufung abgelegt hat bzw seine Qualifikation anders nachweisen kann Regelungen uber Berufsfreiheit in Landesverfassungen Bearbeiten Nicht alle aber einige Bundeslander haben in ihren Landesverfassungen eigene Regelungen betreffend die Berufsfreiheit getroffen Sie enthalten anders als das Grundgesetz teilweise neben der Gewahrleistung des liberalen Freiheitsrechts der Berufsfreiheit auch in Anlehnung an die Weimarer Reichsverfassung soziale Grundrechte und das Recht auf Arbeit Die einzelnen landesverfassungsrechtlichen Regelungen zur Berufsfreiheit und zum Recht auf Arbeit haben in der Praxis eine geringe Bedeutung namentlich da sie als blosse Programmsatze qualifiziert werden und da die bundesverfassungsrechtliche Regelung des Art 12 GG trotz der Parallelgeltung gemass Art 142 GG eindeutig dominiert Die Verfassung des Landes Baden Wurttemberg verweist in Artikel 2 auf die Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Diese sind damit unmittelbar geltendes Recht So ist die Berufsfreiheit aus Art 12 Abs 1 GG auch in der baden wurttembergischen Verfassung verankert Die Verfassung des Freistaates Bayern vom 2 Dezember 1946 garantiert in Art 151 Abs 2 die Freiheit der selbstandigen wirtschaftlichen Betatigung Sie enthalt aber auch in Anlehnung an die Weimarer Reichsverfassung soziale Grundrechte und stellt in Art 166 BV die Arbeit als Quelle des Volkswohlstandes unter den besonderen Schutz des Staates Nach Art 166 Abs 2 BV hat jedermann das Recht sich durch Arbeit eine auskommliche Existenz zu schaffen Die Verfassung von Berlin gewahrt in Artikel 17 die freie Wahl des Berufes In Artikel 18 wird das Recht auf Arbeit proklamiert Die Verfassung des Landes Brandenburg gewahrt die Berufsfreiheit in Artikel 49 Daruber hinaus verlangt Artikel 48 vom Land im Rahmen seiner Krafte durch eine Politik der Vollbeschaftigung und Arbeitsforderung fur die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit zu sorgen Die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vom 21 Oktober 1947 spricht in Art 8 Abs 1 davon dass jeder die sittliche Pflicht zu arbeiten und ein Recht auf Arbeit hat In Abs 2 enthalt es daneben die Gewahrleistung dass jeder das Recht hat seinen Beruf frei zu wahlen Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg stellt in der Praambel die Arbeitskraft unter den Schutz des Staates Die Verfassung des Landes Hessen vom 1 Dezember 1946 stellt in Art 28 Abs 1 ebenfalls die menschliche Arbeitskraft unter den besonderen Schutze des Staates und proklamiert in Abs 2 jedem das Recht auf Arbeit nach seinen Fahigkeiten und unbeschadet seiner personlichen Freiheit die sittliche Pflicht zur Arbeit Die Verfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern verweist in Artikel 5 im gleichen wortlaut wie die baden wurttembergische Verfassung auf die Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Artikel 17 verlangt vom Land zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplatzen beizutragen Die Niedersachsische Verfassung verlangt in Artikel 6a vom Land darauf hinzuwirken dass jeder Mensch Arbeit finden und dadurch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann Die Verfassung fur das Land Nordrhein Westfalen stellt in Artikel 24 den Schutz der Arbeitskraft uber den Schutz materiellen Besitzes und gesteht jedermann ein Recht auf Arbeit zu Die Verfassung fur Rheinland Pfalz verlangt in Artikel 53 die menschliche Arbeitskraft als personliche Leistung und grundlegender Wirtschaftsfaktor gegen Ausbeutung Betriebsgefahren und sonstige Schadigungen zu schutzen Land und Gemeinden und Gemeindeverbande wirken darauf hin dass jeder seinen Lebensunterhalt durch frei gewahlte Arbeit verdienen kann Artikel 58 erteilt jedem Deutschen die Berechtigung in Ubereinstimmung mit den Erfordernissen des Gemeinwohls seinen Beruf frei zu wahlen und ihn nach Massgabe des Gesetzes in unbehinderter Freizugigkeit auszuuben Die Verfassung des Saarlandes stellt in Artikel 45 die menschliche Arbeitskraft unter den Schutz des Staates Jeder hat nach seinen Fahigkeiten ein Recht auf Arbeit Artikel 54 verlangt die Forderung und den Schutz des selbststandigen saarlandischen Mittelstands in Industrie Gewerbe Handwerk und Handel genauso wie das Genossenschaftswesen zu fordern Auch die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 26 Mai 1992 enthalt neben der klassischen Gewahrleistung der Berufsfreiheit in Art 28 Abs 1 auch die Anerkennung des Rechts eines jeden Menschen auf ein menschenwurdiges Dasein insbesondere auf Arbeit auf angemessenen Wohnraum auf angemessenen Lebensunterhalt auf soziale Sicherung und auf Bildung als Staatsziel Art 7 Abs 1 Die Verfassung des Landes Sachsen Anhalt garantiert in Artikel 16 allen Deutschen die frei Wahl von Beruf Arbeitsplatz und Ausbildungsstatte Die Berufsausubung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden Verfassung des Landes Schleswig Holstein verweist in Artikel 3 im gleichen Wortlaut wie die baden wurttembergische Verfassung auf die Grundrechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Die Verfassung des Freistaats Thuringen gewahrt jedem Burger in Artikel 35 die freie Wahl von Beruf Arbeitsplatz und Ausbildungsstatte Die Berufswahl die Berufsausubung sowie die Berufsausbildung konnen auf Grund eines Gesetzes geregelt werden Frankreich BearbeitenDie Verfassung der Franzosischen Republik vom 4 Oktober 1958 enthalt keinen eigenen Grundrechtskatalog Die Grundrechte sind in der Erklarung der Menschen und Burgerrechte von 1789 sowie in der Praambel der Verfassung von 1946 niedergeschrieben Durch deren Erwahnung in der Praambel der Verfassung von 1957 kommt ihnen juristische Verbindlichkeit zu Eine Regelung uber die Berufsfreiheit findet sich aber auch dort nicht Der Conseil d Etat hat jedoch die Handels und Gewerbefreiheit als allgemeinen Rechtsgrundsatz ohne Verfassungsrang anerkannt Der Conseil constitutionnel hat der Freiheit der unternehmerischen Betatigung hingegen Verfassungsrang zuerkannt Italien BearbeitenItalien ist laut Art 1 Abs 1 der Verfassung der Italienischen Republik vom 27 Dezember 1947 eine demokratische auf die Arbeit gegrundete Republik Gemass Art 4 erkennt die Republik allen Staatsburgern das Recht auf Arbeit zu und fordert die Voraussetzungen fur die Verwirklichung dieses Rechts Regelungen uber die Berufsfreiheit finden sich ferner in Art 41 Abs 1 der die Freiheit der privatwirtschaftliche Initiative gewahrleistet Niederlande BearbeitenDie Verfassung des Konigreiches der Niederlande vom 24 August 1815 gewahrt erst seit der Neufassung im Jahre 1983 einen einheitlichen Grundrechtskatalog Das der Berufsfreiheit vergleichbare Grundrecht findet sich in Art 19 Abs 3 wonach das Recht jedes Niederlanders auf freie Wahl der Arbeit anerkannt wird unbeschadet der Einschrankungen durch Gesetz oder kraft eines Gesetzes Dieser Norm wird auch Grundrechtscharakter im traditionellen Sinne beigemessen so dass sie subjektive Rechtspositionen verleiht Die Norm steht allerdings im systematischen Zusammenhang mit Art 19 Abs 1 der die Schaffung von genugend Arbeitsplatzen zum Gegenstand der Sorge des Staates und der anderen offentlich rechtlichen Korperschaften macht Damit ist Art 19 in erster Linie als ein Auftrag an den Gesetzgeber zur Ausgestaltung des Grundrechtsschutzes anzusehen Osterreich BearbeitenDas osterreichische Staatsgrundgesetz StGG vom 21 Dezember 1867 enthalt hinsichtlich der Berufsfreiheit nur bedingt mit dem deutschen Recht vergleichbare Regelungen Gemass Art 6 StGG kann jeder Staatsburger unter den gesetzlichen Bedingungen jeden Erwerbszweig ausuben Insofern gewahrleistet Art 6 StGG anders als die deutsche Verfassung explizit die Gewerbefreiheit Diese Gewahrleistung steht jedoch unter Gesetzesvorbehalt die Gesetzgebung ist hierbei nicht eingeschrankt Ausserdem garantiert Art 18 StGG dass es jedermann frei steht seinen Beruf zu wahlen und sich fur denselben auszubilden wie und wo er will Diese Norm entfaltet jedoch keine grosse Wirksamkeit Nach der historischen Auslegung wendet sich diese Norm vor allem gegen standische oder zunftische Bindungen und Privilegien Schweiz BearbeitenIn der Schweiz schutzt das in Art 27 der Bundesverfassung 18 April 1999 gewahrleistete Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit die freie wirtschaftliche Betatigung in einem umfassenden Sinn Gewahrleistet werden dadurch auch die Berufswahlfreiheit die Berufszugangsfreiheit und die Berufsausubungsfreiheit sowohl rechtlich als auch faktisch Der umfassende Schutz der Wirtschaftsfreiheit der vorher in Art 31 der Verfassung von 1874 gewahrleistet war geht in seinem Schutzbereich uber das hinaus was in Deutschland und anderen Landern unter Berufsfreiheit verstanden wird und gerade darin zeigt sich der ordnungspolitische Grundentscheid der Schweiz fur eine freiheitliche Wirtschaftsordnung der auch in weiteren Vorschriften Art 94 Art 26 Art 96 Abs 1 der Bundesverfassung zum Ausdruck gebracht wird Spanien BearbeitenDie Verfassung des Konigreiches Spanien vom 29 Dezember 1978 enthalt Regelungen zur Berufsfreiheit in Art 35 Abs 1 und Art 38 Abs 1 Nach Art 35 Abs 1 Satz 1 haben alle Spanier die Pflicht zu arbeiten und das Recht auf Arbeit auf die freie Wahl des Berufes oder eines Amtes auf Fortkommen durch ihre Arbeit und auf eine Entlohnung die zur Befriedigung ihrer Bedurfnisse und der ihrer Familie ausreicht Art 38 Abs 1 anerkennt die Unternehmensfreiheit im Rahmen der Marktwirtschaft Den wirtschaftlichen Grundrechten kommt jedoch innerhalb des Grundrechtskataloges keine hervorgehobene Rolle zu Zum Teil wird ihnen sogar die Qualitat als Grundrechte abgesprochen Jedenfalls uberwiegt hier die objektive Dimension die dazu fuhrt dass es sich mehr um einen Forderungskatalog politischen Charakters handelt Vereinigte Staaten von Amerika BearbeitenDie Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika von 1787 enthalt keine ausdruckliche Regelung uber die Berufsfreiheit Allerdings enthalt der 14 Zusatzartikel 1 21 der Verfassung generalklauselartig die sogenannte due process Klausel Diese wurde teilweise nicht nur als rein prozedurale Vorschrift gesehen sondern sie wurde vom Supreme Court als inhaltliche Grenze staatlicher Eingriffsmacht in Leben Freiheit und Eigentum verstanden Dies fuhrte dazu dass auch der grundrechtliche Schutz wirtschaftlicher Interessen gewahrleistet war Lange Zeit pragend war hierzu die Lochner v New York Entscheidung 198 U S 45 aus dem Jahre 1905 Der Supreme Court erklarte darin ein Gesetz des Bundesstaates New York fur verfassungswidrig das die Arbeitszeit von Angestellten in Backereien auf hochstens 10 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche beschrankte Die Lochner Entscheidung basierte dabei auf dem klassischen okonomischen Liberalismus und geriet spater in scharfe Kontroversen In den dreissiger Jahren wurde diese Rechtsprechung vollstandig geandert Zwar wurde die Lochner Entscheidung nicht overruled spatestens seit 1937 hat in den USA die gerichtliche Kontrolle im Bereich der Wirtschaftsgesetzgebung unter Berufung auf die due process Klausel jedoch vollstandig aufgehort Ein Verstoss gegen die Verfassung kommt nunmehr nur in Betracht wenn eine okonomische Regulierung gegen spezifische verfassungsrechtliche Vorschriften oder fundamentale verfassungsrechtliche Interessen verstosst Literatur BearbeitenMonographien Bearbeiten Arnd Auer Der Berufsbegriff des Art 12 Abs 1 Grundgesetz Frankfurt am Main u a Verlag Peter Lang 1991 zugl Koln Univ Diss 1991 ISBN 3 631 43888 5 Alexandra Borrmann Der Schutz der Berufsfreiheit im deutschen Verfassungsrecht und im europaischen Gemeinschaftsrecht Duncker amp Humblot Berlin 2002 zugl jur Diss Koln 2000 ISBN 3 428 10482 X Jorg Lucke Die Berufsfreiheit Heidelberg Muller 1994 ISBN 3 8114 2594 3 Rupert Stadler Die Berufsfreiheit in der Europaischen Gemeinschaft Munchen Tuduv Verl Ges in Komm 1980 zugl Munchen Univ Diss 1980 ISBN 3 88073 098 9 Giesbert Uber Freiheit des Berufs Hamburg 1952Beitrage in Kommentaren und Sammelwerken Bearbeiten Rudiger Breuer Freiheit des Berufs in Isensee Kirchhof Hrsg Handbuch des Staatsrechts Bd VI 147 Heidelberg Muller 1989 ISBN 3 8114 2788 1 ders Die staatliche Berufsregelung und Wirtschaftslenkung ebd 148 Peter M Huber Zur verfassungsgerichtlichen Kontrolle von Berufsausubungsregelungen in Burkhardt Ziemske Hrsg Staatsphilosophie und Rechtspolitik Festschrift fur Martin Kriele zum 65 Geburtstag Munchen Verlag C H Beck 1997 ISBN 3 406 41791 4 Gerrit Manssen Art 12 Absatz 1 in v Mangoldt Klein Starck Kommentar zum Grundgesetz Bd 1 5 Aufl Munchen Verlag Vahlen 2005 ISBN 3 8006 3187 3 Peter J Tettinger Art 12 in Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 3 Aufl Munchen 2003 ISBN 3 406 49233 9 Joachim Wieland Art 12 in Horst Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar Bd 1 2 Aufl Tubingen Verlag Mohr Siebeck 2005 ISBN 3 16 148233 6 Aufsatze Bearbeiten Jorn Ipsen Stufentheorie und Ubermassverbot in JuS 1990 S 634 ff Friedhelm Hufen Berufsfreiheit Erinnerung an ein Grundrecht in NJW 1994 S 2913 2922 Helmut Lecheler und Hans Peter Schneider Artikel 12 GG Freiheit des Berufs und Grundrecht der Arbeit in Veroffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer VVDStRL Heft 43 1985 S 7 und 48 ff Hans Jurgen Papier Art 12 GG Freiheit des Berufs und Grundrecht der Arbeit in DVBl 1984 S 801 ff Hans Heinrich Rupp Das Grundrecht der Berufsfreiheit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in AoR Bd 92 1967 S 212 ff Friedrich Schoch Staatliche Informationspolitik und Berufsfreiheit in DVBl 1991 S 667 ff Peter J Tettinger Das Grundrecht der Berufsfreiheit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in AoR Bd 108 1983 S 92 ff Weblinks BearbeitenLeitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur BerufsfreiheitIm Folgenden findet sich eine Auswahl wichtiger Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zitiert nach der BVerfGE Fundstelle samt Weblink zum Volltext BVerfGE 7 377 Apothekenurteil vom 11 Juni 1958 BVerfGE 13 97 Handwerksordnung vom 17 Juli 1961 BVerfGE 30 292 Erdolbevorratung vom 16 Marz 1971 BVerfGE 33 125 Facharzt vom 9 Mai 1972 BVerfGE 33 303 Numerus clausus Urteil vom 3 Mai 1972 BVerfGE 50 290 Mitbestimmung vom 1 Marz 1979 BVerfGE 78 179 Heilpraktiker vom 10 Mai 1988 BVerfGE 81 242 Handelsvertreter vom 7 Februar 1990 BVerfGE 84 34 Gerichtliche Prufungskontrolle vom 17 April 1991 BVerfGE 84 59 multiple choice Verfahren bei Prufungen vom 17 April 1991 BVerfGE 94 372 Werbeverbot fur Apotheker vom 22 Mai 1996 BVerfGE 95 173 Warnhinweis auf Tabakerzeugnissen vom 22 Januar 1997 BVerfGE 98 265 Schwangerschaftsabbruch als Berufstatigkeit vom 27 Oktober 1998 BVerfGE 102 197 Spielbankengesetz Baden Wurttemberg vom 19 Juli 2000 BVerfG Urteil vom 27 September 2000 Az 1 BvR 2176 98 Handwerk im Reisegewerbe Entscheidung im Volltext BVerfGE 105 252 Glykolwein vom 26 Juni 2002 BVerfG Beschluss vom 5 Dezember 2005 Az 1 BvR 1730 02 Meisterzwang Entscheidung im Volltext BVerfG Urteil vom 28 Marz 2006 Az 1 BvR 1054 01 Sportwetten Entscheidung im Volltext Ein staatliches Monopol fur Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art 12 Abs 1 GG nur vereinbar wenn es konsequent am Ziel der Bekampfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist BVerfG Urteil vom 3 Juli 2007 Az 1 BvR 2186 06 Hufbeschlaggesetz Entscheidung im Volltext BVerfG Urteil vom 30 Juli 2008 Az 1 BvR 3262 07 Nichtraucherschutzgesetz NRW Entscheidung im VolltextSonstige Links Rechtsprechungsubersicht bei dejure org Verfassungstexte der EU MitgliedstaatenEinzelnachweise Bearbeiten EuGH Urteil vom 14 Mai 1974 Az 4 73 Volltext EuGH Urteil vom 13 November 1990 Az C 370 88 Volltext Rn 81 EuGH Urteil vom 5 Oktober 1994 Az C 280 93 Volltext Rn 87 Allgemeine Erklarung der Menschenrechte OHCHR deutsche Ubersetzung International Covenant on Economic Social and Cultural Rights In ohchr org Abgerufen am 4 Januar 2020 englisch The States Parties to the present Covenant recognize the right to work which includes the right of everyone to the opportunity to gain his living by work which he freely chooses or accepts and will take appropriate steps to safeguard this right BVerfGE 7 377 BVerfGE 81 242 a b Jarass Pieroth Jarass Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 2014 S 339 Gropl Windhorst von Coelln Gropl Studienkommentar GG 2013 S 195 a b Gropl Windhorst von Coelln Gropl Studienkommentar GG 2013 S 196 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Band 129 S 94f Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Band 45 S 79 Jarass Pieroth Jarass Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 2014 S 340 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Band 68 S 281 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Band 13 S 106 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Band 111 S 28 Jarass Pieroth Jarass Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 2014 S 337 siehe zum Beispiel BVerfGE 87 287 Nebentatigkeit und Wettbewerbsverbot Nicht mehr online verfugbar IHK Darmstadt Rhein Main Neckar archiviert vom Original am 3 Dezember 2013 abgerufen am 28 November 2013 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot m darmstadt ihk de BVerfGE 105 252 14 Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten auf Wikisource nbsp Dieser Artikel wurde am 10 November 2005 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4005914 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Berufsfreiheit amp oldid 236632122