www.wikidata.de-de.nina.az
Die Wirtschaftsfreiheit ist in der Schweiz ein Grundrecht also ein Abwehrrecht des einzelnen gegenuber den Staat welches vor der Einschrankung jeder privatwirtschaftlichen Tatigkeit schutzt Der Eingriff in den Schutzbereich der Wirtschaftsfreiheit kann gerechtfertigt sein sofern dieser Eingriff auf ein uberwiegendes offentliches Interesse gestutzt wird auf einer angemessenen gesetzlichen Grundlage beruht und dazu noch das geringstmogliche erforderliche Ausmass aufweist Dieses Freiheitsrecht wird durch Art 27 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie in allen 26 Kantonsverfassungen garantiert Der umfassende Schutz der Wirtschaftsfreiheit der vorher in Art 31 heute in Art 27 der Verfassung gewahrleistet ist geht in seinem Schutzbereich uber das hinaus was in Deutschland und anderen Landern unter Berufsfreiheit verstanden wird und gerade darin zeigt sich der ordnungspolitische Grundentscheid der Schweiz fur eine freiheitliche Wirtschaftsordnung der auch in weiteren Vorschriften Art 94 26 96 Abs 1 der Bundesverfassung zum Ausdruck gebracht wird Siehe auch BearbeitenGewerbefreiheitLiteratur BearbeitenHans Marti Die Wirtschaftsfreiheit der schweizerischen Bundesverfassung Helbing amp Lichtenhahn Basel 1976 ISBN 3 7190 0669 7 Johannes Reich Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit Evolution und Dogmatik von Art 94 Abs 1 und 4 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18 April 1999 Dike Zurich St Gallen 2011 ISBN 978 3 03751 359 0 Weblinks BearbeitenText des Art 27 BV Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wirtschaftsfreiheit amp oldid 223027830