www.wikidata.de-de.nina.az
Das Steuergeheimnis ist ein in 30 Abgabenordnung geregeltes Grundprinzip des deutschen Steuerrechts Es ist ein Ausfluss des allgemeinen Amtsverschwiegenheitsgrundsatzes siehe Amtsgeheimnis und lasst sich auf das allgemeine Personlichkeitsrecht zuruckfuhren Es gebietet den Finanzbehorden Erkenntnisse die sie im Besteuerungsverfahren gewinnen nicht an Dritte weiterzugeben bzw in der Steuerverwaltungssphare gespeicherte Daten nur befugt abzurufen bzw zu verwerten Es verpflichtet die Amtstrager zur besonderen Verschwiegenheit uber im Besteuerungsverfahren bekanntgewordene Sachverhalte Es gibt Ausnahmetatbestande siehe unten Die Finanzbehorde ist bei der Aufklarung eines erheblichen Sachverhalts in vielen Fallen auf die Mitwirkung des Steuerpflichtigen angewiesen Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Zulassige Offenbarung 3 Folgen der Verletzung 4 Verwandte Themen 5 EinzelnachweiseBedeutung BearbeitenDas Steuergeheimnis ist gesetzlich verankert in 30 Abgabenordnung und bildet den verfahrensrechtlichen Ausgleich zu den umfangreichen Offenbarungs Auskunfts und Mitwirkungspflichten gegenuber der Finanzbehorde die dem Steuerpflichtigen und anderen Beteiligten auferlegt worden sind Das Steuergeheimnis soll sicherstellen dass die im Besteuerungsverfahren dem Finanzamt offenbarten Verhaltnisse des Steuerpflichtigen nicht an Dritte wozu grundsatzlich auch andere offentlich rechtliche nicht mit Steuerverwaltungsaufgaben betraute Stellen gehoren weitergegeben werden Es bildet das verfahrensrechtliche Pendant zu den umfassenden Mitwirkungspflichten der Beteiligten insbesondere des Steuerpflichtigen 1 Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist der Zweck des Steuergeheimnisses durch besonderen Schutz des Vertrauens in die Amtsverschwiegenheit die Bereitschaft zur Offenlegung steuerlicher Sachverhalte zu fordern um so das Steuerverfahren zu erleichtern die Steuerquelle vollstandig zu erfassen und eine gesetzmassige d h insbesondere auch gleichmassige Besteuerung sicherzustellen 2 Zulassige Offenbarung BearbeitenDie Weitergabe von erlangten Erkenntnissen ist zulassig wenn sie der Durchfuhrung eines Besteuerungsverfahrens eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen eines Steuerstrafverfahrens oder eines Bussgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit dient 30 Abs 4 Ziff 1 Abgabenordnung sie durch ein Bundesgesetz ausdrucklich zugelassen ist 30 Abs 4 Ziff 2 Abgabenordnung 3 der Betroffene zustimmt 30 Abs 4 Ziff 3 Abgabenordnung sie der Durchfuhrung eines aussersteuerlichen Strafverfahrens dient und besondere Voraussetzungen erfullt sind 30 Abs 4 Ziff 4 Abgabenordnung fur sie ein zwingendes offentliches Interesse besteht 30 Abs 4 Ziff 5 Abgabenordnung Die Erlaubnistatbestande gem 30 Abs 4 Abgabenordnung befassen sich lediglich mit der Offenbarung von im Besteuerungsverfahren ermittelten Tatsachen die Verwertungsbefugnis ist dort nicht angesprochen So darf die Finanzbehorde gemass ausdrucklicher gesetzlicher Regelung 249 Abs 2 S 2 Abgabenordnung ihr bekannte nach 30 Abgabenordnung geschutzte Daten die sie bei der Vollstreckung wegen Steuern und steuerlicher Nebenleistungen verwenden darf auch bei der Vollstreckung wegen anderer Geldleistungen als Steuern und steuerlicher Nebenleistungen verwenden 4 Folgen der Verletzung BearbeitenDas Steuergeheimnis wird immer dann verletzt wenn ein Amtstrager Verhaltnisse eines Steuerpflichtigen oder eines anderen Beteiligten unbefugt Dritten gegenuber offenbart Das Gleiche gilt fur fremde Betriebsgeheimnisse die unbefugt verwertet werden Daruber hinaus wird das Steuergeheimnis auch durch unbefugtes Abrufen von Daten verletzt Die Verletzung des Steuergeheimnisses steht unter Strafandrohung 355 StGB Demnach kann die Verletzung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden Daneben sind disziplinarrechtliche Konsequenzen als auch zivilrechtliche Schadenersatzanspruche moglich 839 BGB Art 34 GG Verwandte Themen BearbeitenDas Steuergeheimnis ist eine besondere Form des Datenschutzes Das Bundesdatenschutzgesetz wird von der Abgabenordnung verdrangt soweit deren Geltungsbereich reicht Im Gegensatz zum Steuergeheimnis ist das Bankgeheimnis in Deutschland nicht gesetzlich geregelt Steuerberater Wirtschaftsprufer und Rechtsanwalte werden nicht durch das Steuergeheimnis sondern durch die Verschwiegenheitspflicht zur Geheimniswahrung verpflichtet Einzelnachweise Bearbeiten Jehke Christian und Haselmann Jan DStR 20 2015 Seite 1036 1042 Der Schutz des Steuergeheimnisses nach einer Selbstanzeige S 1037 dort Fussnote 6 Hinweis auf BVerfG vom 17 Juli 1984 2 BvE 11 83 2 BvE 15 83 BVerfGE 67 100 139 f NJW 1984 2271 2275 BVerfG Urteil vom 27 Juni 1991 Az 2 BvR 1493 89 Volltext BStBl 1991 II S 654 668 weitere Fundstelle NJW 1991 2129 2133 ausfuhrlicher Katalog s Druen in Tipke Kruse AO FGO 30 AO Textziffer 57 Systematik 74 107 s Beermann in Hubschmann Hepp Spitaler 10 Aufl 1951 231 Lieferung 02 2015 249 Anm 77 79Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steuergeheimnis amp oldid 236812498