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Der Begriff Rechtstrager steht fur den tatsachlichen Inhaber eines Rechts vgl Rechtssubjekt Rechtssubjekte die Aufsicht uber andere Rechtsformen ausuben siehe Trager offentliches Recht Rechtssubjekte die ein Unternehmen betreibenDies ist eine Begriffsklarungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtstrager amp oldid 237141119