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Unter einer Zusage versteht man allgemein das von einem Rechtssubjekt einseitig und rechtsverbindlich ausgedruckte Versprechen kunftig ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen vorzunehmen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgebiete 2 1 Verwaltungsrecht 2 2 Offentliches Recht 2 3 Steuerrecht 2 4 Wirtschaftsprivatrecht 3 Zweck 4 Sonstiges 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Wort stammt vom mittelhochdeutschen zuosage 1 das wohl 1478 erstmals als Rechtsbegriff in Jena auftauchte Im Jahre 1746 definierte man die Zusage als eine zureichende Andeutung des Willens und der Bestandigkeit des Vorsatzes dem anderen etwas zu leisten und zwar so dass man ihm kein Zwangsrecht dabei zustehet 2 Die Zusage lateinisch promissio ist abzugrenzen vom blossen Versprechen das als reine Absichtserklarung nicht eingehalten werden muss Der Zusagende muss dagegen fur das Zugesagte einstehen und sich entsprechend seiner Erklarung verhalten Gesetz und Rechtsprechung verwendeten lange die Zusage und Zusicherung als Synonyme 3 Rechtsgebiete BearbeitenInsbesondere gibt es Zusagen in den Rechtsgebieten Verwaltungsrecht offentliches Recht Steuerrecht und Wirtschaftsprivatrecht Verwaltungsrecht Bearbeiten Im Verwaltungsrecht ist die Zusage ein Oberbegriff zur Zusicherung wie die Formulierung in 38 Abs 1 Satz 1 VwVfG zeigt Danach bedarf eine von der zustandigen Behorde erteilte Zusage einen bestimmten Verwaltungsakt spater zu erlassen oder zu unterlassen Zusicherung zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form Es handelt sich um die Selbstverpflichtung der Verwaltung zu einem Tun oder Unterlassen 4 Ob eine Ausserung eines Behordenvertreters als Zusage aufgefasst werden darf hangt von seinem Willen ab die Behorde rechtlich zu binden Fehlt der Bindungswille liegt eine blosse Auskunft vor Offentliches Recht Bearbeiten Im offentlichen Recht gibt es Zusagen im Beamtenrecht dienstrechtliche Zusicherung vermogensrechtliche Zusicherung und Zusagen im Baurecht 5 Beamtenrechtliche Zusagen mussen mit dem Beamtenstatut vereinbar sein 6 Aus einer rechtsverbindlichen Zusicherung kann sich ausnahmsweise ein Ernennungsanspruch fur Beamte ergeben 7 Das Baurecht kennt Bauvorbescheide an Bauherren spater eine bestimmte Baugenehmigung zu erteilen Steuerrecht Bearbeiten Die Finanzamter und das Bundeszentralamt fur Steuern konnen auf Antrag verbindliche Auskunfte uber die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht 89 Abs 2 AO Bei der verbindlichen Auskunft handelt es sich nach allgemeiner Auffassung um einen Verwaltungsakt nach 118 AO Umstritten ist ob verbindliche Auskunfte und verbindliche Zusagen im Steuerrecht einen unterschiedlichen Inhalt aufweisen nach uberwiegender Auffassung sind sie Synonyme 8 Die blosse Auskunft dagegen besitzt den Charakter einer unverbindlichen Rechtsmitteilung Im Anschluss an eine Aussenprufung soll die Finanzbehorde dem Steuerpflichtigen auf Antrag verbindlich zusagen wie ein fur die Vergangenheit geprufter und im Prufungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird 204 AO 9 Diese verbindliche Zusage muss gemass 205 Abs 2 AO den ihr zugrunde gelegten Sachverhalt die Entscheidung uber den Antrag und die dafur massgebenden Grunde sowie eine Angabe daruber enthalten fur welche Steuern und fur welchen Zeitraum sie gilt Diese verbindliche Zusage ist fur die Besteuerung bindend wenn sich der spater verwirklichte Sachverhalt mit dem der verbindlichen Zusage zugrunde gelegten Sachverhalt deckt 206 Abs 1 AO Wirtschaftsprivatrecht Bearbeiten Im Wirtschaftsprivatrecht gibt es insbesondere die Direktzusage die Versorgungszusage und die Kreditzusage Die Direktzusage auch Pensionszusage ist eine auf einem Rechtsgrund beruhende Verpflichtung eines Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhaltnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen Altersrente Berufsunfahigkeit Hinterbliebenenversorgung zu zahlen 1 Abs 1 BetrAVG Eine Versorgungszusage betrifft ahnliche Versorgungsleistungen zu Gunsten eines Gesellschafter Geschaftsfuhrers Die Kreditzusage erfolgt nicht einseitig durch den Kreditgeber sondern wird auf dem Korrespondenzweg durch den Kreditnehmer angenommen und ist damit ein Kreditvertrag Sie ist mit einer betragsmassigen Begrenzung Kreditlinie international auch Kreditfazilitat versehen so dass die vom Kreditnehmer noch nicht abgerufenen Kreditteile jederzeit bis zum Ende der Kreditlaufzeit abrufbar sind Die wesentliche Verschlechterung der Vermogensverhaltnisse beim Kreditnehmer kann jedoch eine Kreditkundigung auslosen die den Kreditgeber vor weiteren Inanspruchnahmen bewahrt Die Weltbank oder der IWF konnen Kreditzusagen an Staaten erteilen die sie Fazilitaten englisch facilities nennen und meist mit Auflagen Konditionalitat verbinden um das Ruckzahlungsrisiko zu vermindern und die betroffenen Staaten zu einer veranderten Wirtschaftspolitik zu bewegen Die Deckungszusage ist eine Zusage des Versicherers die vor Abschluss eines Versicherungsvertrages und vor Zahlung der Erstpramie dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person vorlaufige Deckung gewahrt 10 Zweck BearbeitenZusagen haben den Zweck dem Begunstigten einen bestimmten Sachverhalt zuzusichern mit dem er in Zukunft rechnen kann Zusagen dieser Art bergen fur das zusagende Wirtschaftssubjekt ein betrachtliches Finanzrisiko da sich die wirtschaftliche und oder rechtliche Geschaftsgrundlage des Begunstigten nach Erteilung der Zusage andern kann und somit ihre Voraussetzungen entfallen konnen Dies hat die zusagende Partei vor Erteilung der Zusage zu berucksichtigen Sonstiges BearbeitenDer Zusage ahnliche Vorgange sind Bescheid Bewilligung Einwilligung Erlaubnis Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Zusage Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Gerhard Kobler Etymologisches Rechtsworterbuch 1995 S 480 Hermann Friederich Kahrel Das Recht der Natur 1746 S 487 BFH BStBl 1961 III 562 564 f Gerhard Kobler Etymologisches Rechtsworterbuch 1995 S 480 Nikolaus Pfander Die Zusage im offentlichen Recht 1970 S 117 ff EuGH Rs 162 84 Slg 1986 481 492 Vlachou BVerfGE 15 3 7 Klaus Tipke Heinrich Wilhelm Kruse Kommentar Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung 1991 vor 204 Rn 6 Alfred Monreal Auskunfte und Zusagen von Finanzbehorden 1967 S 26 ff Ute Arentzen Eggert Winter Gabler Wirtschafts Lexikon 1997 S 863Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4134365 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zusage amp oldid 195675085