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Vorlaufige Deckung ist im Versicherungswesen eine Deckung die vom Versicherer bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages und dem Versicherungsnehmer vor Zahlung der Erstpramie zugesagt wird Die vorlaufige Deckung ist ein rechtlich selbstandiger Vertrag im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes VVG Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 4 International 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie vorlaufige Deckung kann erteilt werden wenn zwischen den Parteien weitgehend Einigkeit daruber besteht dass ein Versicherungsvertrag in der Hauptsache abgeschlossen werden wird der endgultige Vertragsabschluss durch Ausstellung des Versicherungsscheins aber noch Zeit in Anspruch nimmt 1 Die vorlaufige Deckung zielt auf sofortigen Versicherungsschutz klassischer Anwendungsfall ist die Kraftfahrtversicherung Regelmassig wird der Versicherungsschutz zu einem Zeitpunkt nachgefragt zu dem das Kfz bereits erworben ist und schnell zugelassen werden muss Die vorlaufige Deckung ist aber auch im Wege der Ruckwartsversicherung moglich tritt jedoch erst mit der Erklarung gegenuber dem Versicherungsnehmer in Kraft Geschichte BearbeitenMit der vorlaufigen Deckung befasste sich bereits im Marz 1926 das Reichsgericht RG Nach der Rechtsprechung erteile ein Versicherer die Deckungszusage in der Feuerversicherung dann wenn zwischen ihm und dem Versicherungsnehmer uber den Abschluss eines Versicherungsvertrags soweit Einigung erzielt ist dass der kunftige Abschluss in Aussicht genommen werden kann Fur diese Zwischenzeit will und soll der Versicherte nicht ohne den Versicherungsschutz bleiben 2 In der Lebensversicherung ist die vorlaufige Deckung erst 1977 moglich geworden 3 Das bis Dezember 2007 geltende Versicherungsvertragsgesetz regelte die vorlaufige Deckung nicht 4 Dies wurde wegen ihrer Verbreitung gerade in der Kraftfahrtversicherung als nicht sachgerecht empfunden 5 Rechtsfragen BearbeitenRechtsdogmatisch ist die vorlaufige Deckung gemass 49 Abs 1 VVG ein eigenstandiger Vertrag Die AGB werden in die vorlaufige Deckungszusage einbezogen selbst wenn ein ausdrucklicher Hinweis darauf fehlt Es sollen die jeweils fur den Versicherungsnehmer gunstigsten Bedingungen gelten 6 Die Dokumentation in Textform ist bei Vertragen uber Pflichtversicherungen nicht erforderlich Wird jedoch eine Kfz Haftpflichtversicherung zusammen mit einer Kraftfahrtversicherung abgeschlossen ist die Textform erforderlich weil letztere keine Pflichtversicherung ist 7 Die vorlaufige Deckung geht in den Hauptvertrag uber 52 Abs 1 VVG Schliesst der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag nicht so wird die Pramie gemass 50 VVG fur die vorlaufige Deckung fallig Bei der Deckungszusage wird in der Praxis meist auf die Einlosungsklausel des 37 Abs 2 VVG verzichtet 51 Abs 1 VVG In der Kfz Versicherung beginnt die vorlaufige Deckung am Tag der Zulassung des Kraftfahrzeugs 9 KfzPflVV Dabei handelt es sich um eine Ausnahme zu 1 Abs 2 KfzPflVV wonach der Versicherungsschutz in der Kfz Haftpflichtversicherung stets um 0 Uhr des Tages fur den der Versicherungsanfang vereinbart ist beginnt International BearbeitenIn Osterreich versteht man unter einer vorlaufigen Deckungszusage einen eigenstandigen Versicherungsvertrag der provisorisch Versicherungsschutz vor endgultiger Risikoprufung oder vor volliger Einigung der Vertragsparteien etwa uber die Pramienhohe schaffen soll Er ist dazu bestimmt in den endgultigen Versicherungsvertrag uberzuleiten kann aber auch bei Scheitern der Verhandlungen als selbstandiger Versicherungsvertrag bestehen bleiben 8 Der Versicherungsnehmer muss gemass 1a Abs 2 VersVG bei vorlaufiger Deckung nicht darauf hingewiesen werden dass der Versicherungsvertrag erst mit Zugang des Versicherungsscheins oder einer gesonderten Annahmeerklarung zustande kommt und vor diesem Zeitpunkt kein Versicherungsschutz besteht Nach 5c Abs 6 VersVG hat der Versicherer fur die Dauer der vorlaufigen Deckung Anspruch auf Pramie Die Schweiz kennt die vorlaufige Deckung als einen eigenstandigen Versicherungsvertrag der auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen wird und an keine Form gebunden ist Die vorlaufige Deckung endet mit der Annahme oder der Ablehnung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer Im angelsachsischen Common law ist die vorlaufige Deckung englisch provisional cover ebenfalls bekannt Einzelnachweise Bearbeiten Horst Dietz Wohngebaudeversicherung 1999 S 274 RGZ 113 150 OLG Hamm Urteil vom 20 Mai 1975 VersR 1976 144 Sven Marlow Udo Spuhl Das neue VVG kompakt 2008 S 131 BT Drs 16 3945 vom 20 Dezember 2006 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts S 50 BT Drs 16 3945 vom 20 Dezember 2006 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts S 16 Frank Baumann Matthias Beenken Das neue Versicherungsvertragsgesetz 2008 S 31 Attila Fenyves Versicherungsvertragsrecht Oktober 2018 S 29Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4140093 8 lobid OGND AKS Anmerkung GND unter Deckungszusage Quasisynonym Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vorlaufige Deckung amp oldid 206525566