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Die Einigung lateinisch consensus bezeichnet im burgerlichen Recht die inhaltliche Ubereinstimmung mindestens zweier aufeinander bezogener Willenserklarungen der Parteien uber die Herbeifuhrung bestimmter erstrebter Rechtsfolgen Sie ist Voraussetzung des Vertragsschlusses Fur das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Vertrages bedarf es neben der Ubereinstimmung der Willenserklarungen eines notwendigen Erklarungsinhalts Dies gilt fur Verpflichtungsgeschafte Mindestinhalt und Bestimmungsmodus und abstrakte Geschafte gesetzlich festgelegter Inhalt gleichermassen Auch umgangssprachlich wird unter Einigung verstanden dass mindestens zwei ubereinstimmende Erklarungen oder Aussagen vorliegen Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatze 2 Einigung im Schuld und im Sachenrecht 2 1 Einigung im Schuldrecht 2 2 Einigung im Sachenrecht 3 Mangelnde Eindeutigkeit 4 Einigungsmangel 5 EinzelnachweiseGrundsatze BearbeitenDie Einigung setzt voraus dass sich mindestens zwei rechtsfahige Parteien vertraglich binden wollen und im Konsens eine bestimmte Rechtsfolge auslosen wollen Wenn Vertragsparteien entgegengesetzte Vertragsziele verfolgen der Verkaufer mochte etwas verkaufen der Kaufer mochte etwas kaufen mussen die Willenserklarungen spiegelbildlich deckungsgleich sein Sie mussen ein gegenseitiges Einvernehmen uber die gewunschten Rechtsfolgen herbeifuhren 1 Durch Einigung ist ein Vertrag erst geschlossen wenn sich die Vertragspartner uber alle Punkte geeinigt haben die auch nur einer von ihnen geregelt wissen will 1 Ein einziger strittiger oder ungeregelter Nebenpunkt bringt einen Vertrag zum Scheitern siehe Punktation Einigung im Schuld und im Sachenrecht BearbeitenEinigung im Schuldrecht Bearbeiten Im Schuldrecht stellt die Einigung regelmassig die einzige Voraussetzung fur einen Vertrag dar etwa beim Kaufvertrag oder bei der Abtretung Der schuldrechtliche Vertrag ist folglich nichts anderes als eine freiwillige Einigung 2 mit inhaltlicher Ubereinstimmung der Willenserklarungen 150 Abs 2 BGB 154 f BGB Dazu gehoren die schrittweise verbindliche Einigung uber einzelne mindestinhaltlich zu regelnde Punkte gegebenenfalls ein gemeinsamer Text und Unterschriften sowie die Moglichkeit der Stellvertretung 164 ff BGB Bezuglich des notwendigen Erklarungsinhalts bedarf es einer Klarstellung der beteiligten Parteien der Leistung der einen Partei und der Gegenleistung beziehungsweise Unentgeltlichkeit der anderen Partei Sofern es eine Partei verlangt ist Einigung uber weitere Punkte zu erzielen Leistungsort Leistungszeit Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen Werden erforderliche Einigungspunkte offen gelassen bedarf es der Vereinbarung eines Bestimmungsmodus Im deutschen Recht ist 311 Abs 1 BGB die zentralen Vorschrift fur die Entstehung eines Schuldverhaltnisses aufgrund einer vertraglichen Einigung 2 Da durch ein Schuldverhaltnis nicht nur Rechte entstehen sondern jede der Vertragsparteien auch Pflichten zu ubernehmen hat mussen sie das Einverstandnis zu diesem Vertrag meist mit ihrem ausdrucklichen rechtsgeschaftlichen Willen bekunden Doch muss eine Einigung nicht immer ausdrucklich erfolgen Gibt es keine besonderen gesetzlichen Regelungen kann die Einigung auch durch schlussiges Handeln herbeigefuhrt werden etwa wenn der Kaufer wortlos auf eine Ware zeigt und der Verkaufer sie ihm ubergibt Eine derartige konkludente Einigung liegt immer dann vor wenn eine Vertragspartei mit ihrer Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt die andere Partei dies erkennt und durch die Annahme der Leistung zu verstehen gibt dass die Zweckbestimmung gebilligt wird 3 Einigung im Sachenrecht Bearbeiten Hauptartikel Dingliche Einigung Im Sachen und Immaterialguterrecht wird fur einen Vertrag neben der Einigung regelmassig noch eine Verlautbarung der Rechtsanderung nach dem Publizitatsgrundsatz verlangt etwa bei der Ubertragung des Eigentums durch die Ubergabe 929 ff BGB oder Eintragung ins Grundbuch bei Immobilien 873 925 BGB Ahnliches gilt bei der Ubertragung des Patents durch die Anderung im Patentregister 30 Abs 3 PatG Solche Einigungen werden da sie auf Verfugungen uber Rechte an Gegenstanden gerichtet sind auch als dingliche Einigungen bezeichnet Mangelnde Eindeutigkeit BearbeitenSind die einer Einigung zugrunde liegenden Erklarungen nicht eindeutig bedurfen sie der Auslegung Erklarungen sind auslegungsfahig wenn sie mehrdeutig sind und auslegungsbedurftig wenn die Erklarenden unterschiedliche Verstandnisse fur sich beanspruchen Auslegung soll den Sinn und Inhalt von Erklarungen ermitteln und das wirklich Gewollte erforschen Dazu ist das Ziel beider Einigungen etwa der angestrebte Vertrag von Bedeutung Einigungsmangel BearbeitenStimmen die aufeinander bezogenen Willenserklarungen nicht uberein oder sind nicht alle Punkte eines Vertrages abschliessend geregelt liegt ein Einigungsmangel vor Hierzu gehoren der offene 154 BGB und der versteckte Dissens 155 BGB Da fur die einer Einigung zugrunde liegenden Willenserklarungen Geschaftsfahigkeit des Erklarenden erforderlich ist gibt es auch mehrere Unwirksamkeitsgrunde Eine Willenserklarung und damit eine Einigung konnen nichtig sein wegen Geschaftsunfahigkeit 104 ff BGB Formmangel 125 BGB Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot 134 BGB Sittenwidrigkeit 138 Abs 1 BGB Wucher 138 Abs 2 BGB Anfechtung 142 Abs 1 BGB oder Teil Unwirksamkeit von AGB 305 ff BGB Einzelnachweise Bearbeiten a b Kurt Schellhammer Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen 2011 S 1059 a b Jacob Joussen Schuldrecht I Allgemeiner Teil Band 1 2008 S 20 BGHZ 44 321 323 Normdaten Sachbegriff GND 4151325 3 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einigung amp oldid 232326240