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Rechtsobjekt 1 oder Rechts Gegenstand 2 bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen Gegenstand der einem Herrschaftsrecht durch ein Rechtssubjekt unterliegt oder unterliegen kann Gegensatz sind die Rechtssubjekte Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Arten 4 Beziehungen zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Rechtsbegriff entstammt der allgemeinen Rechtslehre und ist sowohl im Privatrecht als auch im offentlichen Recht gebrauchlich Im Privatrecht ist er von dem Begriff des Verfugungsobjektes abzugrenzen 3 4 Rechtsobjekt ist alles was vom Menschen beherrschbar ist und ihm von der Rechtsordnung zugeordnet werden kann Es reicht fur die Rechtsobjektsqualitat aus dass in irgendeiner Form Beherrschung und Zuordnung moglich sind 5 Rechtssubjekte hingegen sind diejenigen die handeln Rechtsobjekt ist das womit gehandelt wird 6 Das Herrschaftsrecht druckt sich im besten Falle dadurch aus dass der Eigentumer einer Sache gegenuber allen anderen Rechtssubjekten die Befugnis besitzt nach seinem Belieben mit der Sache umzugehen und jedes andere Rechtssubjekt von der Einwirkung auf die Sache auszuschliessen 903 BGB denn das Gesetz raumt dem Eigentumer der selbst Rechtssubjekt ist die rechtliche Herrschaftsmacht uber die Sache ein 7 Im Verhaltnis zum Rechtssubjekt kann mithin alles als Rechtsobjekt bezeichnet werden was nicht selbst Rechtssubjekt ist und Gegenstand rechtlicher Herrschaftsmacht sein kann Ein Rechtsobjekt muss nicht jemandem gehoren als Eigentumer oder Besitzer sondern kann auch herrenlos sein fur die Eigenschaft als Rechtsobjekt genugt seine Beherrschbarkeit Diese erfolgt bei herrenlosen Sachen durch ihre Aneignung Wenn es jemand gehort muss dies nicht ein einzelnes Rechtssubjekt sein etwa das Auto dem Fahrzeughalter sondern auch mehreren Rechtssubjekten kann ein Rechtsobjekt gemeinschaftlich zustehen Gemeinschaftseigentum beim Wohnungseigentum Rechtsobjekte sind reale also auch ausserhalb der Rechtsordnung bestehende Gegenstande 8 Sie lassen sich in korperliche Sachen und unkorperliche Immaterialguter Rechtsobjekte unterteilen Geschichte BearbeitenSklaven besassen im Altertum keine Rechte denn sie galten als Sachen und damit als Rechtsobjekte Doch kannte man in Assyrien Babylonien Agypten und bei den Juden 2 Mos 23 12 EU 5 Mos 5 14 EU Vorschriften uber den Korperschutz etwa bei der Behandlung und Ernahrung der Sklaven 9 Das romische Recht kannte als Rechtsobjekte zur Zeit des Marcus Antistius Labeo die Sachen lateinisch res und die Sklaven lateinisch res in patrimonio Der Sklave galt auch hier als Rechtsobjekt 10 und stand als solches im Eigentum seines Herrn lateinisch libertus Er unterlag dem Herrschaftsrecht seines Herrn der ihn ausbeuten missbrauchen fordern vermieten freilassen veraussern oder toten durfte 11 Zu Ulpians Zeit konnte der Sklave daneben auch Rechtssubjekt sein 12 Zu den Rechtsobjekten gehorten auch Frauen Kinder Fremde Kriegsgefangene und Tiere 13 Mit der Christianisierung ging die Sklaverei im hochmittelalterlichen Mitteleuropa wo es Christen verboten war andere Christen als Sklaven zu verkaufen oder zu erwerben zuruck Sudlich der Alpen etwa in den italienischen Seerepubliken im Schwarzmeerraum auf dem Balkan und in Agypten wurden Sklaven jedoch weiterhin in grossem Umfang gehandelt Von der Entdeckung Amerikas 1492 bis ins Jahr 1870 wurden mehr als 11 Millionen afrikanischer Sklaven nach Amerika verkauft Die meisten davon 4 1 Mio gelangten uber den transatlantischen Dreieckshandel in die britischen franzosischen hollandischen und danischen Kolonien in der Karibik Fast genauso viele Afrikaner 4 Mio wurden von portugiesischen Handlern nach Brasilien gebracht 2 5 Mio wurden in die spanischen Kolonien in Sudamerika verkauft Die kleinste Gruppe bilden die etwa 500 000 afrikanischen Sklaven die in die dreizehn britischen Kolonien auf dem nordamerikanischen Festland und in die im Juli 1776 gegrundeten Vereinigten Staaten gelangten 14 Die schlechten Arbeitsbedingungen auf den Baumwoll Kaffee oder Zuckerrohrplantagen Nordamerikas fuhrten zu geringer Lebenserwartung und sinkenden Geburtenraten bei Sklavinnen Arten BearbeitenZu den Rechtsobjekten gehoren Sachen 90 BGB Tiere 90a BGB Immaterialguter Urheberrechte Lizenzen Konzessionen Patente Markenrechte oder Schutzrechte wie Geschmacksmuster oder Gebrauchsmuster und sonstige Rechte wie dingliche Rechte oder Forderungen Der Urheber hat beispielsweise rechtliche Herrschaftsmacht uber sein Werk nach 11 UrhG wodurch sein Urheberrecht ein Rechtsobjekt ist Rechtssubjekte selbst und der menschliche Korper ob bei lebenden oder toten Menschen sind dagegen niemals Rechtsobjekte 15 Vom Korper abgetrennte Teile wie etwa Organe vor ihrer Einpflanzung oder gezogene Zahne sind hingegen Rechtsobjekte Der Leichnam ist zwar eine Sache jedoch als Res extra commercium nicht Gegenstand des Rechtsverkehrs 16 Selbst herrenlose Hasen auf dem Feld oder der elektrische Strom sind Rechtsobjekte 17 Fur Rechtsobjekte gilt das Spezialitatenprinzip so dass Sachgesamtheiten als solche keine Rechtsobjekte darstellen 18 Deshalb ist das Vermogen kein Rechtsobjekt sondern seine einzelnen Bestandteile wie etwa der Schmuck Auch Dienstleistungen konnen kein Rechtsobjekt sein weil sie zwar verrichtet nicht jedoch gehandelt werden konnen Hochstpersonliche Rechte wie beispielsweise die beschrankte personliche Dienstbarkeit sind mangels Ubertragbarkeit keine Rechtsobjekte 19 Beziehungen zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten BearbeitenRechtssubjekte treten durch Rechtsgeschafte miteinander in Verbindung indem sie beispielsweise Willenserklarungen abgeben Vertrage abschliessen Verpflichtungen eingehen Eigentum erwerben oder erben Dabei sind die Rechtsobjekte der Beherrschung durch die Rechtssubjekte unterworfen und Adressat der von den Rechtssubjekten ausgehenden Handlungen Steht einem Rechtsinhaber ein subjektives Recht einredefrei zu kann er es gegenuber anderen Rechtssubjekten so geltend machen wie es der Verhaltensberechtigung entspricht 20 Leistungsbeziehungen der Rechtssubjekte entstehen meist durch rechtsgeschaftliche Schuldverhaltnisse wie etwa dem Vertrag 311 Abs 1 BGB Einzelnachweise Bearbeiten So Othmar Jauernig In ders BGB 11 neu bearbeitete Auflage Munchen 2004 ISBN 3 406 51820 6 Vor 90 BGB Rn 1 So Karl Larenz Allgemeiner Teil des deutschen Burgerlichen Rechts 7 neu bearbeitete Auflage Munchen 1989 ISBN 3 406 33414 8 16 S 281 ff Karl Larenz Manfred Wolf Allgemeiner Teil des Burgerlichen Rechts 9 Auflage 2004 20 Rnr 1 Mathias Habersack Sachenrecht 7 Auflage 2012 ISBN 978 3 8114 9874 7 1 Rnr 5 13 Haimo Schack BGB Allgemeiner Teil 2016 8 Rn 149 Hergen Scheck Birgitt Scheck Wirtschaftliches Grundwissen 2007 S 44 Reinhard Bork Allgemeiner Teil des Burgerlichen Gesetzbuchs 2006 S 95 Mathias Habersack Sachenrecht 7 Auflage 2012 ISBN 978 3 8114 9874 7 1 Rnr 6 Alexander Beck Das Unrechtsbewusstsein in den deutschen Strafgesetzentwurfen Ausgabe 226 1927 S 22 Rudolph Sohm Institutionen des romischen Rechts 1923 S 168 Leonhard Schumacher Sklaverei in der Antike Alltag und Schicksal der Unfreien 2001 S 268 Marayke Frantzen Mors voluntaria in reatu Die Selbsttotung im klassischen romischen Recht 2012 S 121 Josef Frewein Das Tier in der menschlichen Kultur 1983 S 175 Andrew K Frank The Routledge Historical Atlas of the American South 1999 S 22 Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht 2005 S 1080 Reinhard Zimmermann Gesellschaft Tod und medizinische Erkenntnis in NJW 1979 569 f Haimo Schack BGB Allgemeiner Teil 2016 8 Rn 149 Reinhard Bork Allgemeiner Teil des Burgerlichen Gesetzbuchs 2006 S 97 Winfried Boecken BGB Allgemeiner Teil 2007 S 113 Reinhard Bork Allgemeiner Teil des Burgerlichen Gesetzbuchs 2006 S 137Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4348075 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsobjekt amp oldid 204471244