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Das Gebrauchsmuster ist der kleine Bruder des Patents und ein Schutzrecht des gewerblichen Rechtsschutzes Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Anderungen des Gebrauchsmustergesetzes GebrMG geringer geworden Ende 2017 standen in Deutschland 81 001 Gebrauchsmuster in Kraft 13 299 Neuanmeldungen sind in diesem Jahr erfolgt 1 Siegelmarke Deutsches Reichs GebrauchsmusterGeschutzte Produkte werden haufig mit der Abkurzung DBGM fur Deutsches Bundes Gebrauchsmuster gekennzeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Schutzvoraussetzungen 2 1 Neuheit 2 2 Erfinderischer Schritt 2 3 Gewerbliche Anwendbarkeit 2 4 Schutzausschlusse 2 5 Schutzdauer 3 Eintragungsverfahren 4 Verletzungsverfahren Loschungsverfahren 4 1 Verletzungsverfahren 4 2 Loschungsverfahren 5 Schutzwirkung 6 Gebrauchsmuster auf Programmlogik in Osterreich 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten nbsp Warenzeichen Thymodrosin von 1919 aus der Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger nbsp Hustensaftflasche Thymodrosin mit Kennzeichnung D R G M nbsp D R G M Stethoskop nach Dr Kronheimer mit dem Vermerk Neuheit Infolge der zunehmenden Industrialisierung und des gesteigerten Warenverkehrs vor allem aber im Zuge zunehmender wirtschaftlicher Interessenwahrnehmung auf nationalstaatlicher Ebene entstand nach der Reichsgrundung ahnlich wie schon ein Gesetz zum Geschmacksmusterschutz 1876 auch die Dekretierung eines Gebrauchsmusterschutzes Ein Reichsgesetz vom 1 Juni 1891 schuf fur das Deutsche Kaiserreich die rechtlichen Voraussetzungen sodass das Kaiserliche Patentamt am 1 Oktober 1891 das Deutsche Reichs Gebrauchsmuster einfuhrte Zahlreiche Produkte wurden so zwischen 1891 und etwa 1945 mit der Kennzeichnung D R G M versehen oft unter Hinzufugung der Musternummer die es heute erlaubt die Entstehungszeit mancher materiell uberlieferter historischer Gerate auf ein bestimmtes Jahrzehnt einzugrenzen 2 Auch einige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg war diese Kennzeichnung in Westdeutschland gelegentlich noch ublich die Abkurzung lautete dann nach Grundung der Bundesrepublik Deutschland entsprechend D B G M Deutsches Bundes Gebrauchsmuster Schutzvoraussetzungen BearbeitenDie Schutzvoraussetzungen fur das Gebrauchsmuster sind denen fur das Patent ahnlich Durch ein Gebrauchsmuster konnen in Deutschland und Osterreich gewerblich anwendbare Erfindungen geschutzt werden die neu sind und auf einem erfinderischen Schritt beruhen DE 1 Abs 1 GebrMG AT 1 Abs 1 GMG Die Schweiz kennt keinen Gebrauchsmusterschutz In den ubrigen europaischen Staaten sind dem Gebrauchsmuster entsprechende Institute vor allem in Spanien von Bedeutung aber in zahlreichen anderen Landern vorgesehen zum Teil mit Anforderungen wie beim Patent Frankreich Belgien Ungarn zum Teil mehr oder weniger stark abweichend In den Niederlanden lauft das sog Sechs Jahre Patent aus weil es fur die Antragsteller zu wenig Rechtssicherheit bietet 3 Neuheit Bearbeiten Bei der Anforderung der Neuheit zeigen sich Unterschiede zum Patent Eine Erfindung ist neu im Sinne des GebrMG wenn sie zum Zeitpunkt der Anmeldung des Gebrauchsmusters aus dem Stand der Technik noch nicht bekannt ist Im Gegensatz zum PatG in diesem Sinne ist jedoch nur das bekannt was schriftlich vorbeschrieben ist oder bereits im Inland vorbenutzt wurde DE 3 Abs 1 GebrMG abweichend AT 3 Abs 1 GMG auch mundliche Beschreibungen keine Beschrankung auf das Inland Daruber hinaus bleiben auch Veroffentlichungen bei der Prufung der Neuheit unberucksichtigt die durch den Erfinder oder seinen Rechtsnachfolger bis zu 6 Monaten vor der Anmeldung erfolgt sind Neuheitsschonfrist DE 3 Abs 1 Satz 3 GebrMG AT 3 Abs 4 Nr 1 GMG Ausserdem kann in Deutschland fur eine Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach einer Ausstellung auf einer anerkannten Messe im Bundesgesetzblatt veroffentlicht eine Ausstellungsprioritat in Anspruch genommen werden so dass bei der Beurteilung der Schutzfahigkeit des Gebrauchsmusters alle Veroffentlichungen die am Tag der Ausstellungsprioritat oder danach erfolgten ausser Betracht bleiben Erfinderischer Schritt Bearbeiten Der erfinderische Schritt ist ahnlich wie die erfinderische Tatigkeit im Patentrecht jeweils im Einzelfall zu prufen Die fruhere Ansicht dass der Massstab an die Erfindungshohe also der erfinderische Schritt beim Gebrauchsmuster im Allgemeinen geringer sei als die erfinderische Tatigkeit beim Patent kann in Deutschland durch die Entscheidung Demonstrationsschrank des BGH 4 veroffentlicht u a in BGHZ 168 142 und in Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR 2006 842 als uberholt angesehen werden Es kann daher nicht generell gesagt werden dass eine Erfindung die nicht ganz patentwurdig ist gebrauchsmusterfahig ist In Osterreich wurde dies zunachst noch anders gesehen so der Oberste Gerichtshof OGH in seinen Entscheidungen Wurfpfeilautomat aus dem Jahr 1996 Gleitschichtkuhler aus dem Jahr 2003 und Holzabdeckung vom 12 Juli 2006 in OBl 2007 76 78 f sowie der Oberste Patent und Markensenat in Patentblatt 2007 88 Gong kritisch hierzu Beetz Zur Erfindungsqualitat im Gebrauchsmusterrecht OBl 2007 148 In der Entscheidung Teleskopausleger hat sich der Oberste Patent und Markensenat der Entscheidung des BGH in Demonstrationsschrank aber angeschlossen so dass es auch in Osterreich keinen Unterschied zwischen dem erfinderischen Schritt und der erfinderischen Tatigkeit gibt Gewerbliche Anwendbarkeit Bearbeiten Wie auch bei Patenten ist die gewerbliche Anwendbarkeit bei Gebrauchsmustern in der Regel gegeben Die Voraussetzungen an die gewerbliche Anwendbarkeit sind denen des Patents gleich und in Europa weitestgehend vereinheitlicht Lediglich bei medizinischen Heilverfahren ist gewerbliche Anwendbarkeit oft nicht gegeben da das Handeln des Arztes wahrend seiner Berufsausubung als nicht gewerblich angesehen wird Daneben ist auch die private bzw hochstpersonliche Anwendung eines Verfahrens nicht gewerblich anwendbar Das betrifft beispielsweise die Religionsausubung und Ahnliches Schutzausschlusse Bearbeiten Im Gegensatz zum Patentrecht konnen in Deutschland anders in Osterreich Verfahren nicht durch Gebrauchsmuster geschutzt werden Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat den Begriff des Verfahrens aber einengend gesehen 5 Daneben sind in Deutschland nunmehr biotechnologische Erfindungen ganz vom Schutz ausgeschlossen in Osterreich lediglich der Schutz von Pflanzen Tieren und biologischem Material sowie Verfahren zu deren Zuchtung und Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung von Menschen und Diagnostizierverfahren an Menschen 2 GMG Schutzdauer Bearbeiten Die Schutzdauer von Gebrauchsmustern betragt zunachst drei Jahre In den meisten Landern ist es maximal verlangerbar auf zehn Jahre Eintragungsverfahren BearbeitenDas Patent und Markenamt pruft bei einem Gebrauchsmuster in Deutschland nicht die sachlichen Voraussetzungen Liegen die formellen Kriterien vor so wird das Gebrauchsmuster in der Regel in das Gebrauchsmusterregister eingetragen 8 GebrMG Lediglich bei offensichtlich nicht dem Gebrauchsmusterschutz zuganglichen Gegenstanden z B Verfahren erfolgt keine Eintragung Dadurch wird ein schnelles Eintragungsverfahren erreicht so dass der Inhaber aus dem Gebrauchsmuster sehr schnell Rechte geltend machen kann ohne ein evtl langwieriges Patenterteilungsverfahren abwarten zu mussen In Osterreich gibt es die Moglichkeit der beschleunigten Registrierung 27 GMG welche bei Vorliegen der formellen Kriterien fur die Erteilung eine sofortige Veroffentlichung im Gebrauchsmusterblatt und eine sofortige Eintragung in das Gebrauchsmusterregister ermoglicht Daneben wird ein Recherchenbericht erstellt und dem Anmelder die Moglichkeit gegeben bestimmte Verfahrensschritte freiwillig zu setzen Teilung Anderung Daneben ist auch die einmalige Umwandlung einer Gebrauchsmusteranmeldung in eine Patentanmeldung sowie die Umwandlung einer Patentanmeldung in eine Gebrauchsmusteranmeldung moglich Eine professionelle d h von einem Patentanwalt eingereichte Gebrauchsmusteranmeldung ist in der Regel innerhalb von etwa drei Monaten in das Gebrauchsmusterregister eingetragen Im Vergleich dazu erstellt das DPMA bei einer Patentanmeldung nach etwa acht Monaten einen ersten sachlichen Bescheid so dass bis zur Erteilung in der Regel mindestens 18 Monate vergehen In Osterreich liegen die Schriftstucke Vorbescheide der Fachabteilungen im Schnitt einen Monat bevor sie freigegeben und per Post ausgesendet werden Verletzungsverfahren Loschungsverfahren BearbeitenDie sachlichen Kriterien werden erst bei einem Verletzungsverfahren durch das Zivilgericht oder im Loschungsverfahren vom Deutschen Patent und Markenamt bzw Bundespatentgericht gepruft Verletzungsverfahren Bearbeiten Das Verletzungsverfahren findet vor den zustandigen Kammern an den Landgerichten Patentstreitkammern statt Im Gegensatz zum Verletzungsprozess in Patentsachen kann die Verletzungsbeklagte hier einwenden dass das Gebrauchsmuster nicht rechtsbestandig ist ihm es mithin an Neuheit oder am erfinderischen Schritt fehlt Das Risiko dass sich das Gebrauchsmuster im Streitfall mit einem Verletzer als nicht rechtsbestandig erweist ist wegen der fehlenden Prufung durch das Amt vor der Eintragung hoher als beim Patent und muss vom Gebrauchsmusterinhaber getragen werden Nimmt ein Gebrauchsmusterinhaber einen Verletzer in Anspruch so kann sich daher auch eine Schadenersatzpflicht des Gebrauchsmusterinhabers ergeben wenn sich das Gebrauchsmuster als nicht rechtsbestandig erweist Loschungsverfahren Bearbeiten Das Loschungsverfahren kann in Deutschland von jedermann durch einen Antrag auf Loschung eines Gebrauchsmusters beim Deutschen Patent und Markenamt DPMA in Gang gesetzt werden Somit besteht im Gegensatz zum Patent eine zweifache Verteidigungsmoglichkeit gegen ein Gebrauchsmuster Zivilgerichte einerseits DPMA und Bundespatentgericht andererseits In Osterreich findet auch gegen Gebrauchsmuster das Nichtigkeitsverfahren vor der Nichtigkeitsabteilung des Osterreichischen Patentamts mit Berufung zum Oberlandesgericht OLG Wien statt Schutzwirkung BearbeitenDie Schutzwirkung ist im Wesentlichen die gleiche wie beim Patent In einigen Fallen werden bestimmte Schutzwirkungen jedoch versagt da Gebrauchsmuster im Gegensatz zu Patenten nicht gepruft sind Im osterreichischen Zollverfahren konnen Waren eines Verletzers nur dann angehalten werden wenn ein Patent erteilt ist nicht jedoch wenn ein Gebrauchsmuster registriert ist Gebrauchsmuster auf Programmlogik in Osterreich BearbeitenIn Osterreich ist es seit 1994 moglich Programmlogik als Gebrauchsmuster anzumelden wobei fur Gebrauchsmuster nur eine formale Prufung durchgefuhrt wird Dadurch soll gemass den amtlichen Erlauterungen ein Schutz der Losungsidee moglich sein die durch die Programmlogik manifestiert wird Neben Osterreich ist Gebrauchsmusterschutz noch in ausgewahlten weiteren Landern moglich u a China Korea und Japan Australien diverse EU Lander wie Frankreich Italien Spanien Polen etc vgl WIPO Seite 6 Siehe auch BearbeitenAbzweigung Gebrauchsmuster Ausschliesslichkeitsrecht Geistiges Eigentum Gebrauchsmusterloschungsverfahren Geschmacksmuster Halbleiterschutzgesetz Immaterielle Monopolrechte Informationsfunktion von Patenten Innere Prioritat Parallelschutzrechte Patentanwalt Patentassessor VorbenutzungsrechtLiteratur BearbeitenBuhring Gebrauchsmustergesetz 8 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2011 ISBN 978 3 452 27494 6 Hans Friedrich Loth Ronny Hauck Gebrauchsmustergesetz Verlag C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69708 1 Frank Peter Goebel Der erfinderische Schritt nach 1 GebrMG Carl Heymanns Verlag Koln 2005 ISBN 3 452 25867 X ausserdem die Kommentare zum Patentgesetz von Georg Benkard 11 Auflage 2015 Busse Keukenschrijver 8 Auflage 2016 und Mes 4 Auflage 2015 mit Kommentierung des GebrauchsmustergesetzesWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Musterschutz Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Text des Gebrauchsmustergesetzes Deutschland Datenbank der deutschen Patente und Gebrauchsmuster Gebrauchsmuster Utility Models international DRGM Nummern Bereiche von 1877 1944 Pramhas Atilla Gebrauchsmuster und any hardware Ein Widerspruch 2021 pamt at bezieht sich auf die Entscheidung 4Ob119 20h des osterreichischen Obersten Gerichtshofes OGH Einzelnachweise Bearbeiten Deutsches Patent und Markenamt Hrsg Blatt fur Patent Muster und Zeichenwesen 120 Jahrgang 2018 Heft 3 S 93 ISSN 0930 2980 Siehe das Diagramm zur Datierung in der Liste der Weblinks Phase out of six year patent 24 September 2008 octrooicentrum nl abgerufen am 27 Mai 2009 Beschluss des BGH vom 20 Juni 2006 X ZB 27 05 Entscheidungen des BGH Signalfolge in BGHZ 158 142 149 und GRUR 2004 495 und Arzneimittelgebrauchsmuster in BGHZ 164 220 und GRUR 2006 135 Utility models Abgerufen am 2 Februar 2022 englisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4156163 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gebrauchsmuster amp oldid 237961995