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Patentstreitkammern sind gemass dem deutschen Zivilprozessrecht definierte Kammern an einigen Landgerichten die Patentverletzungsstreitigkeiten und arbeitnehmererfinderrechtliche Streitigkeiten handhaben Fur sie gelten besondere Zustandigkeitsregelungen Inhaltsverzeichnis 1 Sinn 2 Rechtsgrundlage 3 Situation heute 4 Abgrenzung Bundespatentgericht 5 Beispiel 6 EinzelnachweiseSinn BearbeitenGemass 143 Patentgesetz sind fur Patentverletzungsfalle die Landgerichte zustandig Da zivilgerichtliche Auseinandersetzungen zu Patentverletzungen einerseits oft komplex sind und gewisse Eigenheiten haben aber andererseits der Zahl nach nicht sehr haufig auftreten wurde die Zuweisung solcher Verfahren nach den herkommlichen Regeln der Zivilprozessordnung ZPO dazu fuhren dass diese breit uber die insgesamt 115 Landgerichte in Deutschland gestreut anhangig wurden und sich dann an keinem der Landgerichte besondere Erfahrungen in der Handhabung solcher Falle aufbauen konnen Um dem entgegenzuwirken werden Patentstreitfalle auf einige Landgerichtsbezirke konzentriert an denen Patentstreitkammern eingerichtet wurden so dass sie dort ofter anfallen und dort zu einem sachdienlichen Erfahrungsschatz fuhren konnen Aus gleichgelagerten Erwagungen heraus sind arbeitnehmererfinderrechtliche Streitigkeiten den Patentstreitkammern zugewiesen Rechtsgrundlage BearbeitenZum Verfahrensrecht verweist das Patentgesetz weitgehend auf die ZPO Die ZPO wurde die ortlichen Zustandigkeit der Gerichte fur Patentverletzungsfalle herkommlich oft Beklagtensitz oder Ort der unerlaubten Handlung regeln Aber schon im Patentgesetz 143 Abs 2 1 ist angelegt dass die Zustandigkeiten uber die entsprechenden Regelungen der ZPO hinaus konzentriert werden konnen Die Regelungskompetenz hierfur wurde den Bundeslandern auch uber deren jeweilige Landesgrenze hinweg zugewiesen die sie auch auf die Justizverwaltung ubertragen konnen Die Zustandigkeit fur arbeitnemererfinderrechtliche Klagen ist durch 39 ArNErfG 2 den Patentstreitkammern zugewiesen Situation heute BearbeitenDie Moglichkeit der Konzentration von Patentverletzungs Streitfallen nutzten die Lander dahingehend dass heute deutschlandweit an zwolf von insgesamt 115 Landgerichten Patentstreitkammern eingerichtet sind die fur Patentstreitsachen ausschliesslich zustandig sind Einige Lander haben kein eigenes Landgericht mit einer Patentstreitkammer sondern haben die Zustandigkeit fur solche Falle auf Landgerichte anderer Lander ubertragen Zehn Bundeslander haben je ein Landgericht mit Patentstreitkammern Bayern hat zwei Landgerichte mit Patentstreitkammern Patentstreitkammern gibt es heute an den Landgerichten Munchen I Nurnberg Mannheim Frankfurt Saarbrucken Erfurt Leipzig Magdeburg Dusseldorf Braunschweig Berlin und Hamburg 3 Abgrenzung Bundespatentgericht BearbeitenDas Bundespatentgericht bildet keine der Patentstreitkammern Das Bundespatentgericht ist nicht fur Verletzungsfalle zustandig sondern ist Eingangsinstanz fur Nichtigkeitsklagen und Beschwerdeinstanz fur Beschlusse des Deutschen Patent und Markenamts Beispiel BearbeitenEin in Stuttgart ansassiges Kleinunternehmen mit nur regionaler Bedeutung soll auf Patentverletzung verklagt werden Die ZPO wurde diesen Fall ortlich dem LG Stuttgart zuweisen Allerdings wurden in Baden Wurttemberg die Verhaltnisse so geregelt dass fur ganz Baden Wurttemberg das LG Mannheim fur Patentsachen zustandig ist Also ware das LG Mannheim fur den hypothetischen Fall zustandig Einzelnachweise Bearbeiten 143 Abs 2 PatG Klagezustandigkeit 39 ArbNErfG Klagezustandigkeit GRUR Zustandigkeit fur PatentsachenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Patentstreitkammer amp oldid 221177528