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Patentassessor ist in Deutschland die Bezeichnung fur eine berufliche Qualifikation die erlangt wer durch erfolgreiche Ablegung einer staatlichen Prufung die fur den Beruf des Patentanwalts erforderlichen Rechtskenntnisse nachweist Die Qualifikation als Patentassessor ist die wichtigste Voraussetzung fur die Zulassung zur Patentanwaltschaft Inhaltsverzeichnis 1 Prufung 1 1 Voraussetzungen fur die Zulassung zur Prufung 1 1 1 Antrag und technische Befahigung 1 1 2 Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 1 1 3 Tatigkeit als Patentsachbearbeiter 1 2 Inhalt der Prufung 1 3 Sonderregeln fur EU oder EWR Auslander und Schweizer 1 4 Ausbildungs und Prufungsordnung 2 Kompetenzen 2 1 Personliche Einschrankung 2 2 Befugnisse fur Verfahren 3 Siehe auch 4 Einzelnachweise 5 Literatur 6 WeblinksPrufung BearbeitenVoraussetzung fur die Berechtigung zur Fuhrung der Bezeichnung Patentassessor oder Patentassessorin ist gemass 11 Abs 1 Patentanwaltsordnung PAO 1 das Bestehen der Prufung nach 8 PAO Fur EU oder EWR Auslander und Schweizer die bereits in ihrem Heimatland die berufliche Qualifikation fur patentanwaltliche Tatigkeiten haben gibt es eine besondere Eignungsprufung gemass dem Gesetz uber die Tatigkeit europaischer Patentanwalte in Deutschland EuPAG 2 Voraussetzungen fur die Zulassung zur Prufung Bearbeiten Antrag und technische Befahigung Bearbeiten Die Zulassung zur Prufung erfolgt auf Antrag an den Prasidenten des Deutschen Patent und Markenamts DPMA der uber den Antrag entscheidet 10 Abs 1 PAO Der Bewerber muss den Erwerb einer technischen Befahigung 6 PAO und die vorgeschriebene Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 7 PAO oder eine bestimmte langjahrige Tatigkeit als Patentsachbearbeiter nachweisen Die technische Befahigung ist erworben wenn ein Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Facher an einer wissenschaftlichen Hochschule in Deutschland oder ein gleichwertiges Auslandsstudium 3 durch eine staatliche oder akademische Prufung mit Erfolg abgeschlossen wurde Ausserdem muss mind ein Jahr praktischer technischer Tatigkeit abgeleistet sein Ausnahmen sind moglich wenn der Bewerber nachweist dass er die fur den Beruf des Patentanwalts erforderliche praktische technische Tatigkeit auf andere Weise erworben hat Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes Bearbeiten Der Regelfall fur die Zulassung ist das Absolvieren einer im Einzelnen in 7 PAO festgelegten Ausbildung sog Kandidatenzeit Die Ausbildungszeit nach dem Erwerb der technischen Befahigung dauert 34 Monate und muss grundsatzlich im Inland abgeleistet werden Sie setzt sich zusammen aus wenigstens 26 Monaten bei einem Patentanwalt oder Patentassessor 2 Monaten beim DPMA und 6 Monaten beim Bundespatentgericht Eine Ausbildung bei einem Gericht fur Patentstreitsachen kann mit bis zu 2 Monaten auf die Ausbildung bei einem Patentanwalt oder Patentassessor angerechnet werden Auf Antrag kann eine praktische Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes die im Ausland durchgefuhrt wird bis zu sechs Monaten auf die Ausbildung bei einem Patentanwalt oder einem Patentassessor angerechnet werden Es ist ein Studium im allgemeinen Recht an einer Universitat zu absolvieren das die fur einen Patentanwalt oder Patentassessor notigen Rechtsgebiete abdeckt Dazu zahlen die Grundzuge auf den Gebieten Vertragsrecht Arbeitsvertragsrecht Wirtschaftsrecht gerichtliches Verfahrensrecht Verfassungsrecht allgemeines Verwaltungsrecht und Europarecht Das Studium muss mit einer Prufung abgeschlossen werden An der FernUniversitat Hagen ist dazu ein zweijahriger besonderer Studiengang eingerichtet Bis heute ist dieser Studiengang das einzige anerkannte speziell fur Patentanwaltskandidaten eingerichtete Studium Ein Erstes juristisches Staatsexamen der Rechtswissenschaften oder ein juristischer Bachelorabschluss der die genannten Rechtsgebiete abdeckt waren alternativ moglich Tatigkeit als Patentsachbearbeiter Bearbeiten Wer die geregelte Ausbildung nach 7 PAO nicht durchlief oder durchlaufen konnte kann gemass 158 Abs 1 PAO dennoch zur Prufung zugelassen werden wenn er mindestens zehn Jahre aufgrund eines standigen Dienst oder ahnlichen Beschaftigungsverhaltnisses fur einen Auftraggeber hauptberuflich eine Beratungs oder Vertretungstatigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ausgeubt hat und im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine solche Tatigkeit die nach Art oder Umfang bedeutend ist noch ausubt Fur Bewerber die die europaische Eignungsprufung fur die vor dem Europaischen Patentamt zugelassenen Vertreter bestanden haben betragt die Frist mindestens acht Jahre Als Nachweis der technischen Befahigung genugt dann auch ein Fachhochschul oder Berufsakademieabschluss Theoretisch ware auch eine Zulassung mit begonnenem aber aus besonderen Grunden nicht abgeschlossenem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Facher an einer wissenschaftlichen Hochschule moglich 158 Abs 2 PAO Allerdings mussten fur diese Zulassung u a mindestens 10 Jahre Tatigkeit als Patentsachbearbeiter vor 1966 nachgewiesen werden Diese Sonderregelung richtete sich an die Kriegsteilnehmergeneration Inhalt der Prufung Bearbeiten Gemass Satz 1 dieser Vorschrift sind die erforderlichen Rechtskenntnisse durch eine zweiteilige schriftliche und mundliche Prufung vor der beim DPMA gebildeten Prufungskommission 9 PAO nachzuweisen Die Prufung ist besonders auch darauf zu richten ob der Bewerber die Fahigkeit zur praktischen Anwendung der Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes einschliesslich der zu ihrer Anwendung erforderlichen Kenntnisse des allgemeinen Rechts besitzt sie soll sich auf alle Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes erstrecken auf denen der Patentanwalt beraten und vertreten darf 8 Satz 2 PAO Die Prufung findet dreimal im Jahr in Munchen statt Sie ist in deutsch abzulegen Sonderregeln fur EU oder EWR Auslander und Schweizer Bearbeiten Wer als Staatsangehoriger eines Mitgliedstaates der Europaischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens uber den Europaischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz die berufliche Qualifikation fur patentanwaltliche Tatigkeiten bereits hat kann durch eine besondere Eignungsprufung Patentassessor werden 2 In dieser Eignungsprufung wird die Fahigkeit gepruft den Beruf eines Patentanwalts auch in Deutschland auszuuben Die beruflichen Voraussetzungen fur den unmittelbaren Zugang zum auslandischen Patentanwaltsberuf sind nachzuweisen Auf Antrag erfolgt die Zulassung zur Eignungsprufung 4 Die von der fur die Patentassessorenprufung zustandigen Kommission durchgefuhrte Eignungsprufung besteht ebenfalls aus einem zweiteiligen schriftlichen und einem mundlichen Teil Sie ist ebenfalls in deutsch abzulegen Ausbildungs und Prufungsordnung Bearbeiten Die Ausbildungs und Prufungsordnung PatAnwAPO erganzt die PAO Sie regelt Details der Zulassungsvoraussetzung fur die Prufung wie auch die Durchfuhrung der Prufung selbst und die Bewertung der Prufungsergebnisse Im Einzelnen befasst sich ein Erster Teil Abschnitte 1 und 2 1 bis 24 PatAnwAPO mit der Ausbildung auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes 7 PAO Ein zweiter Teil Abschnitte 1 bis 3 26 bis 40 PatAnwAPO ist der Prufung 8 PAO gewidmet In einem Dritten Teil 43a bis 43l PatAnwAPO ist die Sicherung des Unterhalts der Bewerber geregelt Ein Vierter Teil 44 bis 44g PatAnwAPO regelt die Prufung nach 1 des Gesetzes uber die Eignungsprufung fur die Zulassung zur Patentanwaltschaft PAZEignPrG Ein Funfter Teil 45 46 APrPatAnwAPO schliesslich befasst sich mit Ubergangs und Schlussvorschriften Kompetenzen BearbeitenDie Befugnisse eines Patentassessors ergeben sich insbesondere aus 155 Abs 1 PAO Ein Patentassessor darf einen Dritten gemass 3 Abs 2 und 3 PAO beraten und vertreten Personliche Einschrankung Bearbeiten Im Unterschied zu einem Patentanwalt der unabhangiges Organ der Rechtspflege ist 5 gilt fur den Patentassessors die Einschrankung dass er nur fur seinen Arbeitgeber im Gesetzestext als Dienstherr bezeichnet als Vertreter oder Zustellungsbevollmachtigter tatig werden darf 6 Auch fur mit dem Arbeitgeber vertraglich oder in einem Konzern verbundene Unternehmen im Gesetzestext als Dritte bezeichnet darf der Patentassessor agieren wenn der Dritte und der Dienstherr des Patentassessors im Verhaltnis zueinander Konzernunternehmen 18 des Aktiengesetzes AktG oder Vertragsteile eines Unternehmensvertrags 291 und 292 des Aktiengesetzes AktG sind oder der Dritte im Inland weder Wohnsitz noch Niederlassung hat und er dem Dienstherrn des Patentassessors vertraglich die Wahrnehmung seiner Interessen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ubertragen hat 7 Das Berufsbild des Patentassessors entspricht damit in etwa dem des US amerikanischen In House Counsel Befugnisse fur Verfahren Bearbeiten In sachlicher Hinsicht hat der Patentanssessor die einem Patentanwalt zustehenden Befugnisse Im Einzelnen sind dies 8 in Angelegenheiten der Erlangung Aufrechterhaltung Verteidigung und Anfechtung eines Patents eines erganzenden Schutzzertifikats eines Gebrauchsmusters eines eingetragenen Designs des Schutzes einer Topographie einer Marke oder eines anderen nach dem Markengesetz geschutzten Kennzeichens gewerbliche Schutzrechte oder eines Sortenschutzrechts andere zu beraten und Dritten gegenuber zu vertreten in Angelegenheiten die zum Geschaftskreis des Patentamts und des Patentgerichts gehoren andere vor dem Patentamt und dem Patentgericht zu vertreten in Verfahren wegen Erklarung der Nichtigkeit oder Zurucknahme des Patents oder erganzenden Schutzzertifikats oder wegen Erteilung einer Zwangslizenz andere vor dem Bundesgerichtshof zu vertreten in Angelegenheiten des Sortenschutzes andere vor dem Bundessortenamt zu vertreten in Angelegenheiten fur die eine Frage von Bedeutung ist die ein gewerbliches Schutzrecht ein Datenverarbeitungsprogramm eine nicht geschutzte Erfindung oder eine sonstige die Technik bereichernde Leistung ein Sortenschutzrecht oder eine nicht geschutzte den Pflanzenbau bereichernde Leistung auf dem Gebiet der Pflanzenzuchtung betrifft oder fur die eine mit einer solchen Frage unmittelbar zusammenhangende Rechtsfrage von Bedeutung ist andere zu beraten und Dritten gegenuber zu vertreten auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr 1 nicht vorliegen andere vor Schiedsgerichten und vor anderen Verwaltungsbehorden zu vertreten Der Patentassessor hat wie der Patentanwalt in bestimmten Rechtsstreitigkeiten Rederecht vor Gericht Siehe auch BearbeitenPatentanwalt Patent Gebrauchsmuster Marke Recht Eingetragenes Design Ausschliesslichkeitsrecht Halbleiterschutzrecht SortenschutzEinzelnachweise Bearbeiten Text der Patentanwaltsordnung a b Text des Gesetzes uber die Tatigkeit europaischer Patentanwalte in Deutschland EuPAG Uber die Gleichwertigkeit entscheidet der Prasident im Benehmen mit der zustandigen obersten Landesbehorde des Landes in dem das Patentamt seinen Sitz hat 6 Abs 2 Satz 2 PAO 44 Abs 1 Ausbildungs und Prufungsordnung PatAnwAPO 12 Patentanwaltsausbildungs und Prufungsordnung PatAnwAPO 1 und 2 Gesetz uber die Tatigkeit europaischer Patentanwalte in Deutschland EuPAG 3 Abs 1 PAO 155 Abs 1 PAO 155 Abs 2 PAO 3 Abs 2 und 3 PAOLiteratur BearbeitenGunter Kelbel Kommentar zur Patentanwaltsordnung Koln Berlin Bonn Munchen 1974Weblinks BearbeitenInformationen des Deutschen Patent und Markenamtes zur Patentanwaltsausbildung kandidatentreff de Private Plattform fur PatentanwaltsbewerberBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Patentassessor amp oldid 216032616