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Als Zwangslizenz wird eine staatlich angeordnete Beschrankung der Wirkung eines Schutzrechts bezeichnet Eine solche Beschrankung hat zur Folge dass der Eigentumer des Schutzrechts seine daraus entstehenden Vorrechte nicht oder nur eingeschrankt geltend machen kann Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen 2 Voraussetzungen 2 1 Allgemeine Voraussetzungen 2 2 Offentliches Interesse 2 2 1 Markteintrittsbarriere durch schutzrechtsabhangigen Standard 2 2 2 Allgemeine Gesundheitspflege 2 2 3 Sonstige Beispiele 3 Verfahren und Urteil 4 Wirkungen 5 Zwangslizenz im Urheberrecht 6 Zwangsnutzungsrecht Zwangslizenz im Sortenschutzrecht 7 EinzelnachweiseGesetzliche Grundlagen BearbeitenIm deutschen Patentgesetz in seiner Fassung von 1877 war eine gerichtliche Rucknahme von Patenten vorgesehen um in Fallen offentlichen Interesses Zwang auf einen Patentinhaber dahingehend ausuben zu konnen Lizenzen zu erteilen Seit 1911 ist im deutschen Patentgesetz eine gerichtlich einklagbare Zwangslizenz vorgesehen 1 2005 ist das Erfordernis des offentlichen Interesses fur Inhaber abhangiger Schutzrechte weggefallen Zwangslizenzen sind in 24 PatG normiert Das Gebrauchsmustergesetz verweist in 20 auf die entsprechenden Regelungen des Patentgesetzes Soweit im weiteren Text von Patenten die Rede ist sind also ebenfalls Gebrauchsmuster gemeint In Osterreich regeln die 36 und 37 des Patentgesetzes die Zwangslizenz in der Schweiz die Artikel 36 37 39 40 40a 40b 40c des Patentgesetzes Eine weitere gesetzliche Grundlage fur Zwangslizenzen wurde fur die Europaische Union durch die EU Zwangslizenzverordnung Verordnung EG Nr 816 2006 vom 17 Mai 2006 uber Zwangslizenzen fur Patente an der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen fur die Ausfuhr in Lander mit Problemen im Bereich der offentlichen Gesundheit 2 geschaffen Gebrauchsmuster werden von ihr nicht erfasst Verfahrensrechtlich ist die Regelung fur Deutschland in 85a PatG umgesetzt Auch die Artikel 17 bis 23 des Euratom Vertrags 3 sehen die Moglichkeit von Zwangslizenzen vor Zwangslizenzen konnen sich mittelbar aus anderen Rechtsquellen insbesondere aus dem Kartellrecht ergeben Voraussetzungen BearbeitenAllgemeine Voraussetzungen Bearbeiten Um eine Zwangslizenz erhalten zu konnen muss ein Lizenzsucher auf jeden Fall zunachst erfolglos versucht haben von dem Eigentumer des Schutzrechts eine Lizenz zu erhalten Des Weiteren muss das Schutzrecht bereits Wirkung haben Bei einer Patentanmeldung ist bis zur Erteilung kein Schutzrecht entstanden daher kann auch keine Lizenz zu dessen Benutzung gefordert werden Der Lizenzsucher muss selbst die Fahigkeit und den Willen haben das Schutzrecht fur eigene Rechnung zu benutzen Eine Zwangslizenz kann also nicht zugunsten Dritter vergeben werden Sind diese Bedingungen erfullt so gibt es zwei Bedingungen fur die Erteilung einer Zwangslizenz der Lizenzsucher besitzt ein von dem zu lizenzierenden abhangiges Schutzrecht das eine wesentliche Weiterentwicklung der Technik darstellt oder es besteht ein offentliches Interesse an der Erteilung einer Zwangslizenz Offentliches Interesse Bearbeiten Die Voraussetzung des offentlichen Interesses stellt eine auslegungsbedurftige Generalklausel dar Der Inhalt des Begriffs muss durch Betrachtung des Einzelfalls 4 an den gesellschaftlichen Wandel angepasst werden Das offentliche Interesse muss so gross sein dass es den schwerwiegenden Eingriff in ein Schutzrecht rechtfertigt Von den Fallen in denen das offentliche Interesse bejaht wurde sind zwei besonders relevant Markteintrittsbarriere durch schutzrechtsabhangigen Standard Bearbeiten Dieser Fall basiert auf dem Kartellrecht insbesondere dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB 5 Wenn zur Nutzung einer Industrienorm oder einer normahnlichen Vereinbarung die Nutzung eines Schutzrechtes notwendig ist dann konnte der Schutzrechtsinhaber Marktteilnehmer von dem Markt der mit der Industrienorm bedient wird willkurlich ausschliessen Dieses Recht ist grundlegender Teil der Wirkung eines Schutzrechtes Neben der Belohnung dem Monopol fur den Schutzrechtsinhaber hat ein Schutzrecht auch das Ziel Mitbewerber dazu anzuregen weitere nicht von dem Schutzrecht betroffene Losungen fur ein Problem zu finden wenn eine Lizenzierung aus welchen Grunden auch immer nicht moglich ist Ist ein Marktteilnehmer jedoch durch eine Norm oder eine Vereinbarung die sich seinem Einfluss entzieht genotigt ein Schutzrecht zu benutzen dann hat er nicht die Moglichkeit auf Alternativlosungen auszuweichen Darf er das Schutzrecht nicht benutzen so wird er aus seinem Markt ausgeschlossen Dadurch konnte der Schutzrechtsinhaber liesse man ihn gewahren willkurlich Wettbewerber fernhalten Dies widerspricht dem offentlichen Interesse das darin besteht einen funktionierenden Wettbewerb zu haben Dieses wiegt in dem vorliegenden Fall schwerer als das offentliche Interesse an der Belohnung technischer Fortentwicklung 6 Besteht ein kartellrechtlicher Anspruch auf Zwangslizenz kann dieser im Wege des Einwandes im Verletzungsprozess geltend gemacht werden 7 In der Patentrechtspraxis hat dieser Anspruch besondere Bedeutung erlangt da geschutzte Technologien zunehmend bei der Festlegung von Standards berucksichtigt werden 8 Allgemeine Gesundheitspflege Bearbeiten Ein offentliches Interesse besteht auch daran dass medizinische Heilungsverfahren und Arzneimittel grundsatzlich im rechtlichen Sinne jedem zuganglich sein sollen Diese Zuganglichkeit ist nicht dadurch bereits nicht gegeben dass ein Heilungsverfahren oder ein Arzneimittel subjektiv zu teuer angeboten wird Vielmehr muss ein besonders hoher Nutzen vorliegen beispielsweise dadurch dass verbreitete Krankheiten mit guten Erfolgsaussichten erstmals behandelbar sind 9 der inlandische Markt unzureichend versorgt ist 10 oder wenn die Arzneimittel neue therapeutische Eigenschaften die bisher nicht oder nur mit Nebenwirkungen erreicht werden konnten aufweisen 11 Offentliches Interesse ist hingegen nicht gegeben wenn das Therapieergebnis mit anderen mehr oder weniger gleichwertigen Ausweichpraparaten erzielt werden kann 11 Sonstige Beispiele Bearbeiten Weitere Falle in denen das offentliche Interesse bejaht wurde betrafen die Erhohung der Betriebssicherheit sowie die Sicherung des Arbeitsplatzes die Verhinderung von Entlassungen in grossem Umfang aufgrund der Gefahrdung von Industriezweigen und die Sicherstellung der ununterbrochenen Versorgung mit elektrischem Strom 12 Verfahren und Urteil BearbeitenDas Patentgesetz legt fest dass eine Zwangslizenz durch Klage vor dem Bundespatentgericht erreicht werden kann zustandig ist ein Nichtigkeitssenat der 3 Senat Diese Klage muss gegen den im Register eingetragenen Inhaber gerichtet werden nicht gegen einen exklusiven Lizenznehmer 11 Ein Anspruch aus dem Kartellrecht ist hingegen vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen Im Urteil muss der Umfang der Zwangslizenz festgelegt werden Eine Zwangslizenz kann umfassend oder eingeschrankt sein Denkbar ist eine zeitliche Beschrankung oder eine Beschrankung auf einen bestimmten Anspruch Moglich ist es auch eine auflosende Bedingung aufzunehmen beispielsweise fur den Fall dass die Versorgungslage im Inland sich verbessert Die Zwangslizenz kann auch im Weg der einstweiligen Verfugung durch das Bundespatentgericht erteilt werden 85 PatG Das ist im August 2016 im Fall des Medikaments Isentress mit dem Wirkstoff Raltegravir geschehen und am 11 Juli 2017 vom Bundesgerichtshof bestatigt worden 13 Wirkungen BearbeitenDer Lizenznehmer erhalt durch die Zwangslizenz das Recht das Schutzrecht zu benutzen Im Gegenzug muss er eine angemessene Vergutung zahlen Wird die Zwangslizenz auf ein alteres Patent erteilt von dem ein jungeres Patent des Lizenznehmers abhangig ist so kann der Inhaber des alteren Patents von dem Lizenznehmer eine Gegenlizenz verlangen 14 Bei freiwillig abgeschlossenen Lizenzvertragen wird gewohnlich vereinbart dass der Lizenzvertrag aufgelost werden soll wenn der Lizenznehmer das Schutzrecht angreift z B mit einer Nichtigkeitsklage Diese Einschrankung gilt bei einer Zwangslizenz nicht Zwangslizenz im Urheberrecht BearbeitenIn 42a des Urheberrechtsgesetzes UrhG ist eine Zwangslizenz fur Tontragerhersteller vorgesehen Sobald ein Urheber einem Tontragerhersteller ein Nutzungsrecht zur Vervielfaltigung und zum Vertrieb des geschutzten Werkes einraumt muss er dies auch jedem Tontragerhersteller der im Geltungsbereich des UrhG einen Sitz hat zu angemessenen Bedingungen einraumen Ausgenommen hiervon sind Urheber welche die Nutzungsrechte an eine Verwertungsgesellschaft abgegeben haben Zwangsnutzungsrecht Zwangslizenz im Sortenschutzrecht BearbeitenAuch das Sortenschutzrecht kennt Zwangslizenzen im deutschen Sortenschutzgesetz als Zwangsnutzungsrecht bezeichnet 12 12a Sortenschutzgesetz Die seither mehrmals geanderte Verordnung Nr 2100 94 EG des Rates uber den gemeinschaftlichen Sortenschutz 15 regelt die Erteilung von Zwangslizenzen am europaischen Sortenschutz in ihrem Artikel 29 das Verfahren bestimmen die Artikel 37 bis 44 der hierzu ergangenen Durchfuhrungsverordnung In Osterreich regelt 6 Sortenschutzgesetz die Zwangslizenz an osterreichischen Sortenschutzrechten In der Schweiz sehen die Artikel 22 und 22a des Sortenschutzgesetzes eine Lizenz im offentlichen Interesse sowie eine Lizenz fur das vom Sortenschutzrecht abhangige Patent vor Die Bedeutung der Zwangslizenzen im Sortenschutzrecht geht bisher gegen Null 16 Einzelnachweise Bearbeiten Dietrich Scheffler Die ungenutzten Moglichkeiten des Rechtsinstituts der Zwangslizenz In GRUR 2003 S 97 ff Verordnung EG Nr 816 2006 abgerufen am 8 September 2020 In Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften L Nr 157 9 Juni 2006 S 1 Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Grundung der Europaischen Atomgemeinschaft In Amtsblatt der Europaischen Union C 84 30 Marz 2010 S 1 112 BGH Urteil vom 3 Juni 1970 X ZB 10 70 abgedruckt in GRUR 1972 471 Cafilon Text des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrankungen BGH Urteil vom 13 Juli 2004 Standard Spundfass Aktenzeichen KZR 40 02 abgerufen am 8 September 2020 abgedruckt u a in BGHZ 160 67 und GRUR 2004 966 BGH Urteil vom 6 Mai 2009 Orange Book Standard Aktenzeichen KZR 39 06 abgerufen am 8 September 2020 siehe Artikel Orange Book Urteil Daniel Antonius Hotte Der kartellrechtliche Zwangslizenzanspruch im Patentrecht Munster 2011 DNB 101284899X Fehler in Vorlage Literatur Parameterproblem Dateiformat Grosse Abruf nur bei externem Link BPatG Urteil vom 7 Juni 1991 Aktenzeichen 4 Li 1 90 EU abgerufen am 8 September 2020 abgedruckt in BPatGE 32 184 24 IV PatG a b c BGH Urteil vom 5 Dezember 1995 Polyferon Aktenzeichen X ZR 26 92 abgerufen am 8 September 2020 abgedruckt in GRUR 96 190 Schulte Patentgesetz 6 Auflage 24 Rdn 14 BGH Urteil vom 11 Juli 2017 Raltegravir Aktenzeichen X ZB 2 17 abgerufen am 8 September 2020 abgedruckt u a in GRUR 2017 1017 24 II Satz 2 PatG ABl EG Nr L 227 vom 1 September 1994 Vgl Herbert Lessmann Gert Wurtenberger Deutsches und europaisches Sortenschutzrecht Handbuch 2 Auflage Nomos Baden Baden 2009 ISBN 978 3 8329 4027 0 3 Rn 77 Alfred Keukenschrijver Sortenschutz 2 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2017 ISBN 978 3 452 28857 8 12 SortG Rn 4 Barudi In Axel Metzger Herbert Zech Sortenschutzrecht Kommentar C H Beck 2016 ISBN 978 3 406 68445 6 12 12a SortG Rn 4 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwangslizenz amp oldid 234956192