www.wikidata.de-de.nina.az
Unternehmensvertrage sind nach der Legaldefinition des 291 Abs 1 AktG als Vertrage definiert durch die eine inlandische Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien Organgesellschaft mit einer in oder auslandischen Gesellschaft mit beliebiger Rechtsform Organtrager die Leitung ihrer Gesellschaft dem Organtrager unterstellt Beherrschungsvertrag oder sich verpflichtet ihren ganzen Gewinn an den Organtrager abzufuhren Gewinnabfuhrungsvertrag Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Weitere Arten 3 Rechtsfolgen 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenCharakteristikum des Unternehmensvertrages ist die Leitungsmacht denn das herrschende Unternehmen trifft Entscheidungen in mindestens einem der betrieblichen Funktionsbereiche Beschaffung Produktion Finanzierung Organisation Verwaltung Absatz und setzt diese notfalls gegen den Willen des beherrschten Unternehmens auch durch Leitungsmacht ist mithin die Moglichkeit der aktiven Einflussnahme auf die Geschaftstatigkeit des beherrschten Unternehmens Die eigenverantwortliche Leitung des Vorstands der beherrschten Gesellschaft 73 AktG wird durch eine fremdbestimmte Leitung des herrschenden Unternehmens ersetzt 308 Abs 1 AktG Weitere Arten BearbeitenZu den Unternehmensvertragen gehoren neben dem Beherrschungs und Gewinnabfuhrungsvertrag folgende Vertrage von Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaft auf Aktien Gewinngemeinschaftsvertrag Teilgewinnabfuhrungsvertrag Betriebspachtvertrag und der Betriebsuberlassungsvertrag Eingliederungsvertrag Nach herrschender Meinung werden auch Betriebsfuhrungsvertrage zu den Unternehmensvertragen gezahlt 1 Rechtsfolgen BearbeitenDerartige Unternehmensvertrage fuhren unwiderlegbar zu einem so genannten Vertrags Konzern zwischen den vertragschliessenden verbundenen Unternehmen 18 Abs 1 Satz 2 AktG in Form eines Unterordnungskonzerns Das die Leitungsmacht ausubende Unternehmen heisst dann Mutterunternehmen das sich unterwerfende Unternehmen entsprechend Tochterunternehmen Zumeist wird jedoch auch dem Vertragskonzern ein so genannter faktischer Konzern durch Beteiligungsmehrheit zugrunde liegen Einzelnachweise Bearbeiten Rudiger Veil Unternehmensvertrage 2003 S 48Normdaten Sachbegriff GND 4061987 4 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unternehmensvertrag amp oldid 227751758