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Der Oberste Patent und Markensenat OPMS oder OPM war eine zur Entscheidung uber Rechtsmittel gegen bestimmte Entscheidungen des Osterreichischen Patentamts zustandige Behorde Er wurde mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 die am 1 Janner 2014 in Kraft trat aufgelost Seither entscheiden uber Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Patentamtes das Oberlandesgericht Wien und der Oberste Gerichtshof Ursprunglich entschied er nur uber Berufungen gegen Endentscheidungen der Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes Er konnte nach der Patentrechts und Gebuhrennovelle 2004 auch mit der Beschwerde gegen Beschlusse der Rechtsmittelabteilung des osterreichischen Patentamts angerufen werden Seine Zustandigkeit erfasste auch Gebrauchsmuster Geschmacksmuster und Schutzzertifikatsachen Der OPMS hatte seinen Sitz in Wien die Kanzleigeschafte wurden vom Osterreichischen Patentamt gefuhrt Der OPMS war eine kollegiale Verwaltungsbehorde mit richterlichem Einschlag er galt jedoch als Gericht im Sinne der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK und des Rechts der Europaischen Union Er war demnach auch gegenuber dem EuGH vorlagepflichtig 1 2 Inhaltsverzeichnis 1 Besetzung 2 Geschichte 3 Literatur 4 EinzelnachweiseBesetzung BearbeitenDer OPMS entschied in der Besetzung mit seinem Prasidenten im Verhinderungsfall seinem Vizeprasidenten in aus funf Mitgliedern bestehenden Senaten die in Patentsachen aus dem Vorsitzenden zwei rechtskundigen und zwei fachtechnischen Mitgliedern bestanden 75 Abs 1 PatG Der Prasident und der Vizeprasident mussten dem Obersten Gerichtshof mindestens als Senatsvorsitzender angehoren oder angehort haben Auch fur die weiteren Mitglieder galten hohe Anforderungen in Bezug auf ihre Berufserfahrung Die Mitglieder des Senats fuhrten fur die Dauer ihres Amts den Titel eines Rats des Obersten Patent und Markensenats Sie wurden auf funf Jahre berufen Wiederberufung war zulassig Die Besetzung des Senats mit Angehorigen des Obersten Gerichtshofs wurde als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen Geschichte BearbeitenDer OPMS ist im Jahr 1966 an die Stelle des fruheren Patentgerichtshofs getreten und hat im Wesentlichen dessen Aufgaben ubernommen Die Abschaffung des Patentgerichtshofs war notwendig da der Verfassungsgerichtshof die ihn betreffenden Bestimmungen als verfassungswidrig 3 aufhob Wesentlicher Kritikpunkt war dass der Patentgerichtshof uber Rechtsmittel gegen Entscheidungen einen Verwaltungsbehorde entschied was mit der in Art 94 B VG vorgesehenen Trennung von Verwaltung und Justiz nicht im Einklang stand Daher wurde der Patentgerichtshof durch den als Verwaltungsbehorde zu qualifizierenden OPMS ersetzt Mit 1 Janner 2014 musste aufgrund der in der Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 vorgesehenen Abschaffung des administrativen Instanzenzugs auch der Oberste Patent und Markensenat aufgelost werden Aufgrund der Patent und Markenrechtsnovelle 2014 4 5 entscheiden uber Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Patentamtes nunmehr das Oberlandesgericht Wien und der Oberste Gerichtshof Grundlage hierfur ist Art 94 Abs 2 B VG in der seit 1 Janner 2014 geltenden Fassung der erstmals auch einen Instanzenzug von Verwaltungsbehorden an ordentliche Gerichte zulasst Literatur BearbeitenSabaditsch Patentgerichtshof oder Oberster Patent und Markensenat Osterreichische Blatter fur gewerblichen Rechtsschutz OBl 1965 53 Sabaditsch Oberster Patent und Markensenat und Verfassungsgerichtshof Patentblatt PBl 1974 124 Karl Korinek Zur Verfassungsmassigkeit des Obersten Patent und Markensenates OBl 1966 77 Gamerith Der Oberste Patent und Markensenat eine Hochstinstanz in Konkurrenz zum OGH OBl 1999 111 Guido Kucsko Geistiges Eigentum Manzsche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2003 insbes S 879 ISBN 3 214 00423 9 Einzelnachweise Bearbeiten Verfassungsgerichtshof OBl 2000 90 vgl Verfassungsgerichtshof Patentblatt 2006 89 94 Helmut Gamerith Der Oberste Patent und Markensenat eine Hochstinstanz in Konkurrenz zum OGH OBl 1999 111 Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15 Oktober 1964 im Verfahren G18 64 Begutachtungsentwurf fur eine Patent und Markenrechts Novelle 2014 im Rechtsinformationssystem des Bundes BGBl I Nr 126 2013Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Oberster Patent und Markensenat amp oldid 211786502