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Dieser Artikel behandelt die zivilrechtliche Sachgesamtheit Fur die Sachgesamtheit in Architektur und Stadtebau siehe Bauensemble Sachgesamtheit im BGB Sachinbegriff ist in der Rechtswissenschaft die Bezeichnung fur mehrere selbstandige Sachen die durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verbunden sind ihren Wert nur als Einheit entfalten konnen und die in der Verkehrsanschauung unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst werden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Rechtsfolgen 4 Versicherungen 5 International 6 Sonstiges 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEine Sachgesamtheit ist keine Sache im Sinne des 90 BGB sondern sie besteht aus einzelnen Sachen im Sinne des 90 BGB Der im Sachenrecht bestehende Bestimmtheitsgrundsatz Spezialitatenprinzip verlangt im Regelfall dass sich ein dingliches Recht stets auf eine bestimmte einzelne Sache bezieht So kann sich ein Kaufvertrag Mietvertrag Pachtvertrag Leihvertrag selbst die blosse Ubergabe nur auf einen konkreten Gegenstand beziehen Jedoch hat sich im Alltag herausgestellt dass manche Sachen unter einem einheitlichen Begriff als zusammen gehorend zusammengefasst werden wobei deren Wert und Funktionsfahigkeit durch ihre Vollstandigkeit mitbestimmt wird 1 Arten BearbeitenDas Gesetz bezeichnet die Sachgesamtheit als Sachinbegriff 92 Abs 2 BGB und nennt als Beispiel das Warenlager 2 Der 260 verwendet dafur die Formulierung Inbegriff von Gegenstanden In 1035 wird der Niessbrauch an einem Inbegriff von Sachen geregelt Zu den Sachgesamtheiten gehoren nach der Verkehrsauffassung neben dem Warenlager insbesondere Vermogen Inventar Archiv Bibliothek Hausrat Sammlungen wie Munz oder Briefmarkensammlung Heizanlage Viehherde Kaffeeservice Mobel Sitzgruppe Kinobestuhlung ein Paar Schuhe oder auch der Wertpapierbestand bei Sammelverwahrung 5 Depotgesetz Bienenstocke 961 bis 964 BGB sind als Schwarm eine Sachgesamtheit Bei einem Paar Schuhen wird deutlich dass sie nur als Paar fur den Nutzer einen Wert und Funktionsfahigkeit entfalten konnen Nach herrschender Meinung sind auch Unternehmen als Sachgesamtheit aufzufassen 3 4 Rechtsfolgen BearbeitenIm Gegensatz zur Sacheinheit bleiben die Sachen bei der Sachgesamtheit rechtlich selbstandig Dingliche Rechte konnen deshalb nur an jeder einzelnen Sache die zu einer Sachgesamtheit gehort begrundet werden Zum Verkauf einer Bibliothek muss deshalb jedes einzelne Buch ubereignet werden Es gibt jedoch auch gesetzliche Regelungen die eine Sachgesamtheit wie eine einzelne Sache behandeln 5 Bei der Ubereignung eines Grundstucks geht im Zweifel sein Zubehor soweit es dem Verausserer gehort nach 926 BGB auch auf den Erwerber uber Dieses Verfugungsgeschaft erfasst somit das Grundstuck und sein Zubehor als Sachgesamtheit Das gilt auch fur die Belastung eines Grundstucks mit einem Grundpfandrecht die auch das Zubehor ergreift 1120 1192 BGB Gleiche Regelungen gibt es beim Niessbrauch 1031 1062 BGB Wohnrecht 1093 Abs 1 BGB oder Vorkaufsrecht 1096 BGB Wenn beim Grundstucksniessbrauch das Inventar 582a 1048 Abs 1 Satz 2 BGB in seinen Bestandteilen wechselt hat der Pachter oder Niessbraucher sie auf dem ursprunglichen Stand zu halten Was er zur Erganzung des Inventars erwirbt nimmt mit der Integration in die Sachgesamtheit automatisch an deren Rechtsstellung teil 6 Kommt es zur Ubereignung einer Sachgesamtheit so muss sie sich wegen des Spezialitatenprinzips auf jede einzelne Sache beziehen Soll lediglich eine bestimmte Teilmenge einer Sachgesamtheit ubereignet werden muss sie durch Kennzeichnung genau bestimmt werden 7 Das trifft insbesondere auf die Sicherungsubereignung von Warenlagern als Kreditsicherheit zu Gunsten von Kreditinstituten zu Wird nicht das gesamte Warenlager sicherungsubereignet sondern nur ein Teil davon so ist durch entsprechende Kennzeichnung etwa Anbringen von Schildern Markierungen Raumskizzen der nicht haftende Warenbestand von dem haftenden fur Dritte ohne weiteres nachvollziehbar optisch zu trennen er muss eindeutig abgrenzbar sein 8 Versicherungen BearbeitenSachgesamtheiten sind als solche versicherbar da die Versicherungen auch tatsachliche Verhaltnisse berucksichtigen Nach 89 VVG umfasst die Versicherung eines Sachinbegriffs die jeweils dazugehorigen Sachen Werden einzelne Gegenstande des Hausrats ausgetauscht so erstreckt sich die Versicherung auch auf die neuen Sachen Umgekehrt scheiden die aus der Sachgesamtheit verausserten Gegenstande aus der Versicherung aus weil nach 80 Abs 2 VVG das versicherte Interesse entfallt 9 International BearbeitenIn Osterreich ist die Sachgesamtheit Gesamtsache in 302 ABGB als ein Inbegriff von mehreren besonderen Sachen die als eine Sache angesehen und mit einem gemeinschaftlichen Namen bezeichnet zu werden pflegen definiert Die Schweiz kennt Sachgesamtheiten als zusammengehorende Sachen vgl Art 613 ZGB In Frankreich ist die Sachgesamtheit franzosisch ensemble de biens mobiliers corporels in Art 2333 Code civil anerkannt und als Kreditsicherheit verpfandbar Auch das Geschaftsvermogen franzosisch fond de commerce ist als Gesamtheit aller wirtschaftlich brauchbaren Vermogensgegenstande ein einheitliches Eigentum das ubertragbar und verpfandbar ist und in das vollstreckt werden kann 10 Sonstiges BearbeitenIm Umsatzsteuerrecht wird die Sachgesamtheit jedoch abweichend von der zivilrechtlichen Rechtslage als ein einziger Gegenstand behandelt 11 Der BFH definiert namlich die Sachgesamtheit als die Zusammenfassung mehrerer selbstandiger Gegenstande zu einem einheitlichen Ganzen das wirtschaftlich als ein anderes Wirtschaftsgut angesehen wird als die Summe der einzelnen Gegenstande 12 Das Zusammenstellen von verschiedenen Gegenstanden zu einer Sachgesamtheit fuhrt zu einem neuen Wirtschaftsgut 13 Einzelnachweise Bearbeiten BGHZ 76 216 219 f Winfried Boecken BGB Allgemeiner Teil 2007 6 Rn 171 so bereits das Reichsgericht RG RG Urteil vom 26 Januar 1909 Rep VII 146 08 RGZ 70 220 224 Thomas Gradler Die Moglichkeiten der globalen Belastung von Unternehmen im deutschen Recht 2012 S 168 ff Hans Josef Wieling Sachenrecht Band 1 2013 S 56 Hans Josef Wieling Sachenrecht Band 1 2013 S 56 Hans Josef Wieling Sachenrecht Band 1 2013 S 282 BGH NJW 1984 803 Gabler Versicherungs Enzyklopadie Rechtslehre des Versicherungswesens 2013 S 14 Reinhard Matzel Die Sicherung von Weltbankkrediten unter besonderer Berucksichtigung der Kapitalhaft der Mitgliedstaaten 1968 166 Dieter Volkel Helmut Karg Umsatzsteuer 2007 S 19 BFH BStBl II 1968 331 BFH Urteil vom 28 August 1986 Az V R 18 77 NV 1987 130 Normdaten Sachbegriff GND 4178832 1 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachgesamtheit amp oldid 222930215