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Der Bestimmtheitsgrundsatz im Sachenrecht verlangt dass dingliche Rechte nur an einem bestimmten einzelnen Rechtsobjekt bestehen konnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Anwendung 3 Rechtsfolgen 4 Siehe auch 5 Einzelnachweise 6 LiteraturAllgemeines BearbeitenDer sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gehort neben dem Publizitatsprinzip und dem Grundsatz der Spezialitat zu den funf Grundsatzen im Sachenrecht Eine Verfugung uber Sachen setzt voraus dass der Gegenstand der Verfugung konkret bestimmt oder zumindest bestimmbar ist Er gilt nicht nur im Sachenrecht sondern auch bei der Abtretung von Forderungen muss das Recht als hinreichend bestimmt oder bestimmbar bezeichnet werden Seine Funktion besteht darin fur Rechtsklarheit zu sorgen 1 So ist es beispielsweise nicht moglich 20 der Schrauben in einer Kiste zu ubereignen In diesem Fall musste genau bestimmt werden um welche Schrauben es sich im Einzelnen handelt Dies erscheint im Alltag zwar wenig praktikabel ist jedoch aus rechtlichen Grunden erforderlich Dieses Prinzip dient auch der Publizitat der dinglichen Rechte Diese wirken absolut das heisst gegenuber jedermann Daher vereinfacht es den Rechtsverkehr wenn fur jeden immer klar erkennbar ist wer dingliche Rechte an einer konkreten Sache hat Anwendung BearbeitenDer Bestimmtheitsgrundsatz schliesst die Ubereignung von Sachgesamtheiten aus 2 Sind Sachgesamtheiten zu ubereignen etwa der Teil eines Lagerbestands so muss im Vertrag genau geregelt werden welche einzelnen Sachen konkret gemeint sind Dazu gehort die Bezeichnung oder Beschreibung jeder einzelnen Sache Auf der Grundlage des Trennungsprinzips ist die Ubereignung einer Sachgesamtheit moglich Daher kann sich ein Kaufvertrag Mietvertrag Pachtvertrag Leihvertrag selbst die blosse Ubergabe nur auf einen konkreten Gegenstand beziehen Bei der Sicherungsubereignung hat der BGH in standiger Rechtsprechung verlangt dass aufgrund ausserer Abgrenzungskriterien fur jeden der die Parteiabreden kennt ohne weiteres ersichtlich ist welche individuell bestimmten Sachen ubereignet sind 3 Im Fall ging es um die Zuordnung des ehelichen Hausrats zur Konkursmasse Im Anschluss an diese Entscheidung ergab sich eine dogmatische Kasuistik uber den Bestimmtheitsgrundsatz Insbesondere spielt der Bestimmtheitsgrundsatz bei der Ubertragung von Kreditsicherheiten eine grosse Rolle Bei allen Sicherungsvertragen muss das Spezialitatenprinzip beachtet werden Danach mussen die zu bestellenden Sicherheiten nicht nur fur Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer sondern objektiv auch fur Dritte unter Umstanden auch den Insolvenzverwalter genau bezeichnet individualisiert und von anderen nicht haftenden gleichartigen Gegenstanden unterscheidbar sein dabei mussen einfache aussere Abgrenzungskriterien gewahlt werden 4 Sachen mussen so bestimmt bezeichnet sein dass jeder Kenner des Vertrages sie unschwer von anderen unterscheiden kann 5 Der Bestimmtheitsgrundsatz ist erfullt wenn die typischen Merkmale jeder Sicherheit umfassend beschrieben wurden so dass eine spatere Identifizierung auch fur Dritte ohne grosseren Aufwand und ohne Zweifel moglich ist Erforderlichenfalls sind Skizzen und Standorthinweise oder andere Anlagen den Sicherheitenvertragen beizufugen Die Bestimmtheit dient neben diesen Abgrenzungsfragen auch dem Schutz anderer Glaubiger Bestimmtheit ist regelmassig bei der Sicherungsubereignung von Sachgesamtheiten erforderlich die im Bestand wechseln 6 An Bestimmtheit fehlt es dann wenn zur Klarstellung ausserhalb des Vertrages liegende Umstande mit herangezogen werden mussen 7 Nicht erforderlich ist dass die Sachen des Sicherungsgebers und Vorbehaltswaren raumlich voneinander getrennt werden Es kann vielmehr vereinbart werden dass das Anwartschaftsrecht am Sicherungsgut auf die Bank ubergehen soll 8 Der Bestimmtheitsgrundsatz ist gewahrt wenn alle Gegenstande in einem Raum ubereignet werden 9 Soll jedoch ein Teil einer grosseren Menge in einem Raum ubereignet werden bedarf es einer eindeutigen Abgrenzung gegenuber dem nicht ubereigneten Teil 10 Hierzu ist erforderlich dass Markierungen zeigen auf welche Gegenstande sich die Ubereignung erstreckt 11 Der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz kann nicht ohne weiteres auf Forderungen angewandt werden weil die Sicherungsabtretung im Schuldrecht des BGB geregelt ist und hier der Bestimmtheitsgrundsatz unbekannt ist Die gleiche Problematik wie im Sachenrecht ergibt sich wenn nicht eine Forderung sondern gleich mehrere abgetreten werden sollen Dann genugt nach herrschender Meinung bereits die einfache Bestimmbarkeit der abgetretenen Forderungen Die Abtretung bestehender oder kunftiger Forderungen ist wirksam wenn die abgetretene Forderung eindeutig bestimmt oder zumindest im Augenblick ihres Entstehens nach Gegenstand und Umfang bestimmbar ist 12 Notwendig und ausreichend ist die Bestimmtheit im Zeitpunkt der Entstehung der Sicherheit Forderungen Warenbestand Bei antizipierten Zessionen Mantel und Globalzession muss Bestimmbarkeit im Zeitpunkt der Abtretungserklarung vorliegen sodass jedenfalls dann einer Wirksamkeit der Abtretung kunftiger Forderungen nichts entgegensteht wenn die Geschaftsunterlagen zweifelsfreien Aufschluss uber das rechtliche Schicksal der zedierten Forderungen geben Es handelt sich hierbei nicht um eine Frage der Rechtswirksamkeit der Abtretung sondern ihrer Beweisbarkeit 13 Die Abtretung kunftiger Forderungen etwa im Rahmen der Globalzession verlangt die Bestimmbarkeit dieser erst kunftig entstehenden Forderungen auch und gerade wegen des mit diesem kollidierenden verlangerten Eigentumsvorbehalts 14 Rechtsfolgen BearbeitenStellt sich spater heraus dass ein Rechtsgeschaft nicht den Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes genugt so erzeugen unbestimmte Sachenrechtsgeschafte keine Rechtsfolgen 2 Das gilt auch fur die Forderungsabtretung Fehlt es mithin bei Kreditsicherheiten an der Bestimmtheitserfordernis sind die entsprechenden Sicherheitenbestellungen nichtig Siehe auch BearbeitenStaatsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz Deutschland Strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz Deutschland Einzelnachweise Bearbeiten Jurgen F Baur Rolf Stumer Sachenrecht 1999 4 Rn 17 a b Jens Thomas Fuller Eigenstandiges Sachenrecht 2006 S 18 BGH Urteil vom 31 Januar 1979 Az VIII ZR 93 78 BGH WM 1992 398 BGH NJW 1994 133 BGH WM 1963 504 BGH NJW 1958 945 BGH WM 1958 1024 BGH NJW 1996 2654 BGH NJW 1984 803 BGH WM 1977 218 BGH NJW 2000 276 BGH NJW 1978 358 Harm Peter Westermann Dieter Eickmann Karl Heinz Gursky Sachenrecht 2011 S 25 Literatur BearbeitenTiedtke Bestimmtheit der zu ubereignenden Sachen bei teilweiser Sicherungsubereignung von Sachgesamtheiten Neue Tendenzen in der Rechtsprechung des BGH WiB 1995 S 197 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz Deutschland amp oldid 194550771