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Der Sicherungsvertrag auch Sicherungsabrede oder Zweckerklarung ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditvertragen uber den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten Sicherungszweck von Kreditsicherheiten ist die Besicherung von Krediten Die beiden Vertragspartner beim Sicherungsvertrag werden Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer genannt Der Sicherungsgeber verpflichtet sich die Sicherheit zu stellen der Sicherungsnehmer verpflichtet sich die Sicherheit nur gemass dem Sicherungszweck zu gebrauchen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgrundlagen 3 Abstraktionsprinzip 4 Abhangigkeit zwischen Kredit und Sicherheit 5 Inhalt des Sicherungsvertrags 5 1 Sicherungszweck 5 2 Sicherungsabrede 6 Verwendung der Kreditsicherheit 6 1 Enge Sicherungszweckerklarung 6 2 Erweiterte Sicherungsabrede sog Generalsicherungsklausel 6 2 1 Kreditnehmer ist Sicherungsgeber 6 2 2 Sicherungsgeber ist nicht Kreditnehmer 7 Akzessorische Sicherheiten 8 Nichtakzessorische abstrakte Sicherheiten 9 Wirkungen des Sicherungsvertrages 10 Ruckubertragung der Kreditsicherheit 11 Literatur 12 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Sicherungsvertrag darf nicht mit der eigentlichen Bestellung von Kreditsicherheiten Sicherheitenvertrag verwechselt werden Beim Sicherungsvertrag handelt es sich regelmassig um einen obligatorischen mithin schuldrechtlich verpflichtenden also nicht dinglichen Vertrag durch den sich der Sicherungsgeber gegenuber dem Sicherungsnehmer verpflichtet eine bestimmte Sicherheit fur einen Kredit zu bestellen oder zu belassen und der Sicherungsnehmer gegenuber dem Sicherungsgeber verpflichtet uber die Sicherheit nur im Rahmen des Sicherungszwecks zu verfugen Der Sicherungsgeber ist eine naturliche oder juristische Person die aus ihrem Vermogen dem Kreditgeber eine Kreditsicherheit zur Verfugung stellt oder mit ihrem Vermogen fur den Kreditnehmer haftet Sicherungsnehmer ist wer eine Kreditsicherheit hereinnimmt im Regelfall ein kreditgewahrendes Kreditinstitut Der spater oder gleichzeitig mit dem Kreditvertrag abzuschliessende dingliche Sicherheitenvertrag die eigentliche Sicherheitenbestellung z B eine Sicherungsubereignung bewirkt erst den unmittelbaren dinglichen Rechtsubergang im Beispiel den Eigentumsubergang auf die Bank Rechtsgrund fur die Sicherheitenbestellung ist nicht der Kreditvertrag sondern der Sicherungsvertrag Der Kreditvertrag ist zwar Ursache der Sicherheitenbestellung begrundet selbst aber nicht die Verpflichtung zur Bestellung bestimmter Sicherheiten Rechtsgrundlagen BearbeitenDer Sicherungsvertrag nicht zu verwechseln mit dem Sicherheitenvertrag ist Bestandteil des Kreditvertrags Fur sich selbst genommen stellt der Sicherungsvertrag einen selbstandigen Vertrag im Sinne des 311 Abs 1 BGB dar wenn er nicht als Nebenabrede zu qualifizieren ist Parteien des Sicherungsvertrages sind der Sicherheitennehmer das Kreditinstitut und der Sicherheitengeber entweder der Kreditnehmer selbst oder Dritte Die Sicherungsvertrage werden in der Regel von den Kreditgebern aufgestellt und gelten dann als Allgemeine Geschaftsbedingungen der Kreditinstitute sodass sie einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen Der Begriff Sicherungsvertrag wurde im August 2008 in 1192 Abs 1a BGB im Zusammenhang mit der Sicherungsgrundschuld eingefugt und ist daher ein Rechtsbegriff Abstraktionsprinzip BearbeitenDer Sicherungsvertrag obligatorischer Vertrag ist in seinem Bestand von der eigentlichen Sicherheitenbestellung dinglicher Vertrag unabhangig abstrakt Wird die Sicherungsabrede z B nachtraglich wirksam angefochten 142 BGB so ist sie von Anfang an nichtig Die aufgrund der nunmehr nichtigen Sicherungsabrede vor Anfechtung erfolgte Sicherheitenbestellung z B die Sicherungsubereignung bleibt jedoch wirksam Dieses das BGB beherrschende Abstraktionsprinzip zwischen Verpflichtungs und Erfullungsgeschaft kann folglich nur uber die ungerechtfertigte Bereicherung 812 Abs 1 Satz 1 BGB ruckabgewickelt werden im Beispiel hat der Sicherungsnehmer die Sicherungsubereignung ohne Rechtsgrund erhalten da der Rechtsgrund die Sicherungsabrede durch Nichtigkeit entfallen ist Kraft Bereicherungsrechts ist er zur Ruckgewahr verpflichtet Ausnahmen hiervon bestehen wenn die Sicherungsabrede nach 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist etwa wegen Knebelung oder Glaubigergefahrdung Dann namlich ist auch das Erfullungsgeschaft die Sicherungsubereignung nichtig weil die Sittenwidrigkeit gerade im Vollzug der Leistung liegt 1 Diese sogenannte Fehleridentitat liegt immer dann vor wenn der den Sicherungsvertrag betreffende Nichtigkeitsgrund auch das kreditsichernde Verfugungsgeschaft erfasst so etwa bei Geschaftsunfahigkeit des Sicherungsgebers Das Abstraktionsprinzip besteht auch im Verhaltnis zwischen dem Kreditvertrag und der in ihm enthaltenen Sicherungsabrede Die Sittenwidrigkeit eines Kredits ergreift nicht ohne weiteres die bestellten Sicherheiten Diese bleiben in der Regel bestehen und dienen zur Absicherung des bereicherungsrechtlichen Anspruchs auf Ruckzahlung des Kredits 2 Abhangigkeit zwischen Kredit und Sicherheit BearbeitenUblicherweise wird eine Bindung zwischen Sicherungsabrede und Kreditvertrag herzustellen sein Diese Bindung besteht bereits optisch weil die Sicherungsabrede einen Bestandteil des Kreditvertrags darstellt Die Sicherungsabrede kann daruber hinaus die Vereinbarung enthalten dass das Verfugungsgeschaft die Sicherungsubereignung nur fur den Fall wirksam sein soll dass das Verpflichtungsgeschaft die Darlehensauszahlung erfullt wird Diese aufschiebende Bedingung 158 Abs 1 BGB fuhrt dann dazu dass die Sicherungsubereignung keine Rechtswirkung entfaltet solange das Darlehen nicht ausgezahlt ist Kraft Parteivereinbarung ist dann sogar Akzessorietat zwischen Kredit und Kreditsicherheit hergestellt Inhalt des Sicherungsvertrags BearbeitenDer Sicherungsvertrag ist formlos wirksam 3 und wird meist zusammen mit dem Kreditvertrag geschlossen 4 Parteien des Sicherungsvertrages sind der Sicherungsgeber und der Sicherungsnehmer Sicherungsgeber ist wer uber den als Kreditsicherheit vorgesehenen Vermogensgegenstand verfugen darf Das kann der Kreditnehmer selbst sein oder ein Dritter der bereit ist mit einem bestimmten Teil seines Vermogens oder gar seinem gesamten Vermogen fur den Kredit zu haften Sicherungsnehmer ist das kreditgewahrende Kreditinstitut das durch die spatere Bestellung der Kreditsicherheit die rechtliche Verfugungsgewalt uber den Sicherungsgegenstand erlangt Als Sicherungsgegenstand wird genau bestimmt welche Kreditsicherheit dem Sicherungsnehmer durch den Sicherungsgeber zur Verfugung zu stellen ist Neben der Art der Sicherheit und der betragsmassigen Hohe wird auch vereinbart in welcher Form der Sicherungsnehmer die Verfugungsmacht uber die Sicherheit erlangen soll Sicherungszweck Bearbeiten Der Sicherungszweck ist der Kern des Sicherungsvertrages und regelt fur welche Kreditforderungen der Sicherungsgegenstand haften soll und wann der Sicherungsfall vorliegt Der Sicherungsfall gilt als eingetreten wenn der Kreditnehmer auf die einredefreie Forderung nicht vertragsgemass zahlt Dann ist der Sicherungsnehmer berechtigt den Sicherungsgegenstand nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten um aus den Verwertungserlosen die Kreditforderung abzudecken Der Sicherungsfall beschreibt mithin die Voraussetzungen unter denen der Sicherungsnehmer die Kreditsicherheiten des Sicherungsgebers verwerten darf Diese Voraussetzungen mussen sich eng am Schuldnerverzug orientieren Damit schutzt der Sicherungsvertrag den Sicherungsgeber und oder Kreditnehmer vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme durch den Sicherungsnehmer Durch den Sicherungszweck darf der Sicherungsnehmer weniger Rechtsmacht ausuben als er im Aussenverhaltnis mit der Ubertragung der Kreditsicherheit eingeraumt bekommen hat 5 Ist der Sicherungszweck endgultig erledigt sind die Sicherungsgegenstande an den Sicherungsgeber in der vom Gesetz vorgesehenen Form zuruck zu ubertragen Sicherungsabrede Bearbeiten Inhalt und Umfang der schuldrechtlichen Sicherungsabrede zu nicht akzessorischen Kreditsicherheiten sind gesetzlich nicht festgelegt sondern unterliegen der freien Vereinbarung Es gibt anders als etwa fur die Burgschaft in 767 Abs 1 Satz 3 BGB kein gesetzliches Leitbild an dem davon abweichende oder erganzende Regelungen gemessen werden konnten Sie sind daher gemass 307 Abs 3 BGB einer Uberprufung nach 307 Abs 1 und 2 BGB entzogen 6 Bei der Ubertragung von Krediten kann der Sicherungsgeber die sich aus einem Sicherungsvertrag ergebenden Einreden gegen eine Grundschuld auch jedem Erwerber entgegenhalten 1192 Abs 1a BGB Die Bindung des Erwerbers an die Vereinbarungen aus dem Sicherungsvertrag tritt deshalb kraft Gesetzes ein Verwendung der Kreditsicherheit BearbeitenWie erwahnt darf das Institut nur im Rahmen des Sicherungszwecks uber die Kreditsicherheit verfugen Sicherungszweck ist eine Kreditgewahrung so dass eine Verwertung der Sicherheiten dem Kreditinstitut nur erlaubt ist wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht nachkommt Die Bank darf also bestellte Kreditsicherheiten nicht ohne eigenes Interesse in Anspruch nehmen 7 Wird die Sicherungsabrede schuldhaft verletzt stehen dem Sicherungsgeber Anspruche aus positiver Vertragsverletzung zu Enge Sicherungszweckerklarung Bearbeiten Die enge Sicherungszweckerklarung ist der Normalfall Sie wird eng genannt weil sie nur einen begrenzten Haftungsumfang der Kreditsicherheiten zulasst Bei ihr wird namlich nur ein bestimmter Kredit besichert der Anlass der Sicherheitenbestellung gewesen ist Die enge Zweckerklarung sichert nur bestimmte betraglich genau bezeichnete Anspruche des Sicherungsnehmers gegen den Kreditnehmer ab 8 Der einer engen Zweckerklarung zugrunde liegende Kredit beschrankt sich auf eine einzige konkret bestimmbare Forderung nebst Kreditzinsen hieraus 9 Enge Zweckerklarungen die ansonsten die rechtlichen Voraussetzungen erfullen sind wegen des fehlenden Uberraschungseffekts stets wirksam Der Sicherungsgeber darf regelmassig erwarten dass er Kreditsicherheiten nur fur einen bestimmten Kredit zur Verfugung stellt Erweiterte Sicherungsabrede sog Generalsicherungsklausel Bearbeiten Die weite Zweckerklarung besichert alle gegenwartigen kunftigen auch bedingten und befristeten Anspruche des Sicherungsnehmers gegen den Kreditnehmer aus der gesamten bankmassigen Geschaftsverbindung Bei ihr konnen als Sicherungszweck immer neue Kreditforderungen der Sicherheit unterlegt werden selbst wenn die Kredite bei Begrundung der weiten Zweckerklarung noch gar nicht vorhanden waren Im Rahmen der sog Anlassrechtsprechung hat der BGH hierzu oft Stellung genommen 10 und die Anwendbarkeit der weiten Zweckerklarung auf nur noch wenige Falle eingeschrankt Die weite Sicherungszweckerklarung soll mithin die Haftung von Kreditsicherheiten uber den eigentlichen Sicherungszweck fur einen bestimmten Kredit hinaus auch auf kunftig erst entstehende zum Zeitpunkt der Sicherheitenbestellung moglicherweise noch unbekannte Forderungen der Bank aus bankmassiger Geschaftsverbindung ausdehnen Sie sichert somit nicht nur konkrete Darlehensruckzahlungsanspruche sondern alle bestehenden kunftigen und bedingten Anspruche der Bank gegen ihren Kreditnehmer ab Eine derart weite Sicherungszweckerklarung sichert im Falle der Unwirksamkeit des Kredites auch die oben erwahnten gesetzlichen Bereicherungsanspruche der Kreditinstitute 11 Der BGH akzeptiert generell eine Vereinbarung mit erweitertem Sicherungszweck macht hiervon jedoch zahlreiche Ausnahmen Dabei unterscheidet die standige Rechtsprechung des BGH zu uberraschenden Klauseln 305c BGB zwischen Krediten an den Sicherungsgeber und Sicherheiten eines Sicherungsgebers die Forderungen gegen Dritte besichern sollen Kreditnehmer ist Sicherungsgeber Bearbeiten Ob eine erweiterte Sicherungszweckerklarung wirksam ist richtet sich hier nach der Generalklausel des 307 Abs 1 BGB da nach 310 Abs 1 BGB die Klauselverbote der 308 309 BGB bei der Verwendung der AGB gegenuber Unternehmen keine Anwendung finden Tritt der Kreditnehmer selbst als Sicherungsgeber auf so ist die formularmassige Ausweitung des Sicherungszwecks auf alle bereits bestehenden oder auf zukunftige Verbindlichkeiten des Kreditnehmers ohne weiteres zulassig 12 Allerdings durfen vom weiten Sicherungszweck lediglich Forderungen aus der bankmassigen Geschaftsverbindung erfasst werden Eine erweiterte Sicherungsabrede fur Verbindlichkeiten des Sicherungsgebers ist zulassig weil das damit verbundene Risiko fur den Sicherungsgeber hinsichtlich der Gegenwart uberschaubar und im Hinblick auf die Zukunft vermeidbar ist Dasselbe gilt fur Verbindlichkeiten die den Sicherungsgeber als einen von mehreren Gesamtschuldnern betreffen 13 Sicherungsgeber ist nicht Kreditnehmer Bearbeiten Die erweiterte Sicherungsabrede eines blossen Sicherungsgebers der nicht gleichzeitig Kreditnehmer ist ist nach der Rechtsprechung des BGH nur in Ausnahmefallen zulassig Im Zweifel erstreckt sie sich hingegen nur auf einen bestimmten Kredit der Anlass der Sicherungsabrede gewesen ist Das gilt sowohl fur Privatpersonen als auch fur Unternehmen als Sicherungsgeber Der blosse Sicherungsgeber kann namlich normalerweise Art um Umfang der Kreditgewahrung nicht selbst beeinflussen Das gilt auch wenn ein Ehegatte Sicherheiten fur Verbindlichkeiten des Ehepartners stellt 14 In diesen Fallen kann eine erweiterte Sicherungsabrede nicht rechtswirksam vereinbart werden Ist der blosse Sicherungsgeber jedoch Geschaftsfuhrer oder Mehrheitsgesellschafter einer GmbH Komplementar Vollhafter einer KG OHG und haftet personlich fur Kredite an seine Gesellschaft so ist eine erweiterte Sicherungsabrede anwendbar 15 Damit sind erweiterte Sicherungsabreden nur dann zulassig wenn die Sicherungsgeber die Kreditgewahrung an den Kreditnehmer in Art und Umfang beeinflussen konnen Werden also Kredite an Unternehmen gewahrt deren Geschaftsfuhrer oder Mehrheitsgesellschafter oder personlich haftenden Gesellschafter als Sicherungsgeber fungieren ist eine erweiterte Sicherungsabrede stets zulassig Die bankubliche Ausdehnung des Grundschuldsicherungszwecks auch auf kunftige Kreditforderungen ist selbst dann fur sicherungsgebende Unternehmen nicht ungewohnlich wenn das Grundpfandrecht zur Sicherung fremder Schulden bestellt wird 16 Umgekehrt gilt dies nicht Eine formularmassige erweiterte Zweckerklarung ist regelmassig unwirksam wenn ein Kaufmann 17 oder eine juristische Person 18 sich fur die Verbindlichkeiten ihrer Mehrheitsgesellschafter personlich haftenden Gesellschafter oder Geschaftsfuhrer verburgt denn auch fur diese Sicherungsgeber hat die dadurch bewirkte umfassende Haftung ein nicht beherrschbares Risiko zur Folge sofern sie nicht in der Lage sind die Entschliessung des Kreditnehmers nach ihrem Willen und Interesse zu steuern 19 Eine erweiterte Sicherungszweckerklarung ist fur den privaten Sicherungsgeber immer uberraschend wenn sie uber den ursprunglichen Anlass des Sicherungsvertrages hinausgeht 20 Die fur einen bestimmten Kredit am Grundstuck eines Dritten bestellte Grundschuld kann nicht auf alle bestehenden und kunftigen Schulden des Kreditnehmers erweitert werden 21 Akzessorische Sicherheiten BearbeitenEine weitere Unterscheidung ist im Hinblick auf die Art der Kreditsicherheit erforderlich Akzessorische Kreditsicherheiten werden diejenigen Kreditsicherheiten genannt bei denen Wirksamkeit und Umfang der Sicherheit vom Bestand einer Kreditforderung abhangig sind Akzessorische Sicherheiten sind bereits gesetzlich als Sicherungsrechte definiert sodass bei diesen die Sicherungsabrede weniger leisten muss als bei nichtakzessorischen 22 Das ist der Fall bei Burgschaften Hypotheken und Verpfandungen bei denen eine gesetzliche und durch die Rechtsprechung konkreter formulierte Regelung uber den Sicherungszweck besteht Die Sicherungsabrede braucht deshalb keinen besonderen Anspruch des Sicherungsgebers auf Ruckgewahr der Kreditsicherheit bei entfallenem Sicherungszweck zu enthalten weil dies bereits durch die gesetzlich vorgesehene Akzessorietat der Sicherheit erreicht wird 23 Nichtakzessorische abstrakte Sicherheiten BearbeitenSicherungsgrundschulden Sicherungsabtretungen oder Sicherungsubereignungen als nichtakzessorische sog abstrakte Rechte besitzen keine gesetzliche Regelung uber den Sicherungszweck Bei diesen Sicherheitenarten muss dies durch die vertragliche Sicherungsabrede nachgeholt werden Neben der Vereinbarung eines Sicherungszwecks 24 muss sie insbesondere klare Regelungen uber die teilweise Ruckubertragung der Kreditsicherheiten enthalten wenn der Sicherungszweck endgultig teilweise entfallen ist 25 Damit ist eine gerichtliche Inhaltskontrolle nur in Bezug auf das Transparenzgebot moglich 307 Abs 3 Satz 1 BGB Abs 3 Satz 2 i V m 307 Abs 1 Satz 2 BGB Scheitert die Sicherungsabrede nicht als uberraschende Klausel an der Einbeziehungskontrolle 305c Abs 1 BGB ist sie wirksam 306 Abs 1 BGB 26 Wirkungen des Sicherungsvertrages BearbeitenAuch bei nicht akzessorischen Kreditsicherheiten Sicherungsabtretung Sicherungsubereignung und Sicherungsgrundschuld besteht aus obigen Grunden eine relativ enge Verknupfung zwischen Kreditsicherheit und Kreditforderung kraft Rechtsgeschafts 27 Der rechtsgeschaftliche Sicherungsvertrag stellt die Bindung zwischen Kreditsicherheit und Kreditforderung demnach annahernd in einem Ausmass her wie sie bei akzessorischen Sicherheiten vom Gesetz vorgesehen ist Dazu hat massgeblich die gerichtliche Inhaltskontrolle zum Sicherungsvertrag beigetragen die dessen Mangel als unangemessene Benachteiligung oder als Verstoss gegen das Transparenzgebot weitgehend beseitigt hat Zwischen dem Grundgeschaft und der Sicherungsabrede besteht eine Geschaftseinheit im Sinne des 139 BGB da die Sicherungsabrede ohne zu sichernde Forderung wirtschaftlich sinnlos ist 28 Bei den nicht akzessorischen Kreditsicherheiten ist das Dogma der fehlenden Akzessorietat deshalb nur eingeschrankt gultig sodass diese Kreditsicherheiten und die mit ihnen besicherte Forderung nicht bezugslos nebeneinander stehen 29 Ruckubertragung der Kreditsicherheit BearbeitenZur Vermeidung einer nachtraglichen Ubersicherung sind die Kreditinstitute bereits wahrend der Phase der Kreditgewahrung verpflichtet nichtakzessorische Sicherheiten die das Kreditlimit dauerhaft unangemessen uberschreiten an den Sicherungsgeber zuruck zu ubertragen hierdurch verhindern sie eine unwirksame unangemessene Besicherung Bei endgultiger Kreditruckzahlung ist ein Institut als Sicherungsnehmer verpflichtet ausdrucklich in der Sicherungsabrede oder auch stillschweigend die Sicherheiten an den Sicherungsgeber zuruck zu ubertragen wenn der Sicherungszweck endgultig entfallen ist Die Pflicht zur Ruckubertragung von Kreditsicherheiten ergibt sich insbesondere bei nichtakzessorischen Sicherheiten weil es an der Ruckubertragungsautomatik wie bei akzessorischen Sicherheiten fehlt Der Sicherungsgeber hat bei formularmassig bestellten Globalsicherungen im Falle einer nachtraglichen Ubersicherung einen ermessensunabhangigen Freigabeanspruch auch dann wenn der Sicherungsvertrag keine oder eine ermessensabhangig ausgestaltete Freigabeklausel enthalt 30 Bei formularmassig bestellten Globalsicherungen sind weder eine ausdruckliche Freigaberegelung noch eine zahlenmassig bestimmte Deckungsgrenze noch eine Klausel fur die Bewertung der Sicherungsgegenstande Wirksamkeitsvoraussetzungen Enthalt der Vertrag keine ausdruckliche oder eine unangemessene Deckungsgrenze so betragt diese Grenze bezogen auf den realisierbaren Wert der Sicherungsgegenstande 110 der gesicherten Forderung Literatur BearbeitenHans Jurgen Lwowski Das Recht der Kreditsicherung Erich Schmidt Berlin 2000 ISBN 3 503 05837 0 Clemens Clemente Recht der Sicherungsgrundschuld 4 Auflage RWS Verlag Kommunikationsforum Koln 2008 ISBN 978 3 8145 8129 3 im Anhang Zusammenstellung von ublichen Bankformularen zur Zweckerklarung Martin Gladenbeck Kreditsicherung durch Grundschulden Begrundet von Heinz Gaberdiel 9 Auflage Erich Schmidt Verlag Berlin 2011 ISBN 978 3 503 13085 6 im Anhang Abdruck und Kommentierung der aktuell in der deutschen Kreditwirtschaft verwendeten Formulare fur Zweckerklarungen Kai Oliver Knops Verbraucherschutz bei der Begrundung Beendigung und Ubernahme von Immobiliarkreditverhaltnissen Darlehensbegrundung und kundigung Vorfalligkeitsentschadigung Ersatzkreditnehmer Grundschuldablosung und ubernahme Springer Verlag Heidelberg 2000 ISBN 3 540 67336 9 Einzelnachweise Bearbeiten BGH NJW 1973 615 BGH WM 1994 583 BGH WM 1994 1711 Thorwald Hellner Stephan Steuer Bankrecht und Bankpraxis 1999 4 46 deshalb wird auch von Sicherungstreuhand gesprochen BGH WM 1989 210 BGH ZIP 1997 1229 unter II 3 b BGH NJW 1983 1735 Kai Oliver Knops Verbraucherschutz bei der Begrundung Beendigung und Ubernahme von Immobiliarkreditverhaltnissen 2000 S 53 Knops Verbraucherschutz bei der Begrundung 2000 S 52 stellvertretend fur viele Urteile BGH NJW 1990 976 BGHZ 114 57 72 BGHZ 101 29 32 f BGH WM 1997 1280 BGH WM 2000 1328 BGH ZIP 2000 65 im Falle einer Burgschaft BGH NJW 1987 1885 BGH WM 1998 2186 BGH WM 2001 1517 BGH NJW 2002 3167 BGH WM 1989 1926 BGH WM 1989 88 Jan Wilhelm Sachenrecht 2002 S 787 Jan Wilhelm Sachenrecht 2002 S 787 und weiteren Regelungen etwa der Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhaltnisses bei der Sicherungsubereignung Regelungen uber das Verhaltnis zu anderen Sicherheiten fur denselben Kredit Jan Wilhelm Sachenrecht 2002 S 794 teilweise Ruckubertragung insbesondere im Falle der nachtraglichen Ubersicherung BGH NJW 2002 2710 BGH NJW 1976 53 BGH NJW 1994 2885 Knops Verbraucherschutz bei der Begrundung 2000 S 174 Knops bezieht diese Aussage auf die ihn allein interessierende Grundschuld BGH WM 1998 S 227 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4202788 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sicherungsvertrag amp oldid 205237239