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Sicherungsgrundschuld ist im Bankwesen eine Grundschuld die als Kreditsicherheit fur einen Bankkredit dient Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Merkmale 2 1 Sicherungsvertrag 2 2 Risikobegrenzungsgesetz 2 3 Haftungsverband 2 4 Kundigung 3 Bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung 3 1 Allgemeines 3 2 Sicherungsgrundschuld 4 Sicherungsgrundschuld und Kredithandel 5 International 6 Sonstiges 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Burgerliche Gesetzbuch BGB kennt als Grundpfandrechte die Grundschuld Hypothek und Rentenschuld Als Kreditsicherheit kommen lediglich die Grundschuld und Hypothek in Frage Dabei hat sich im Bankwesen die Grundschuld in 90 der Falle durchgesetzt 1 die nach 1192 Abs 1 BGB keine Kredit Forderung voraussetzt Diese Bestimmung trennt die Grundschuld anders als bei der Hypothek sachenrechtlich von der Forderung und macht sie abstrakt genauer nicht akzessorisch Um dennoch eine schuldrechtlich wirkende Verbindung zwischen Grundschuld und zu sichernder Forderung herzustellen haben die Kautelarpraxis und die Rechtsprechung des BGH die Grundschuld zur Sicherungsgrundschuld weiterentwickelt Als Grundpfandrecht kann die Sicherungsgrundschuld an Grundstucken und grundstucksgleichen Rechten bestellt werden Zu letzteren ebenfalls mit Sicherungsgrundschulden belastbaren Eigentumsrechten gehoren Wohnungseigentum Teileigentum Erbbaurecht und Bergwerkseigentum Schiffseigentum kann nur mit einer Schiffshypothek belastet werden 24 SchiffsRegG Merkmale BearbeitenWesentliche Rechtsanderungen betreffen den nunmehr im Gesetz erwahnten Sicherungsvertrag und die Auswirkungen des Risikobegrenzungsgesetzes Die heutige Sicherungsgrundschuld ist eine reine Fremdgrundschuld die Forderungen anderer Glaubiger sichert Davon zu unterscheiden ist die fur den Grundstuckseigentumer originar eingetragene Eigentumergrundschuld Sicherungsvertrag Bearbeiten Die Sicherungsgrundschuld war und ist dadurch gekennzeichnet dass ein zwischen Kreditgeber und Sicherungsgeber abzuschliessender Sicherungsvertrag Zweckerklarung diese Verbindung zwischen Grundschuld und Forderung herstellt Bei der Abtretung der Grundschuld galt dabei bis August 2008 die Vorschrift des 1157 BGB wonach im Falle der Abtretung eines Grundpfandrechts auf einen neuen Glaubiger die Einreden die dem Sicherungsgeber aufgrund eines zwischen ihm und dem bisherigen Glaubiger bestehenden Rechtsverhaltnisses gegen das Grundpfandrecht zustanden auch dem neuen Glaubiger entgegengesetzt werden konnten sofern kein gutglaubig einredefreier Erwerb stattfand Risikobegrenzungsgesetz Bearbeiten Durch das Risikobegrenzungsgesetz vom August 2008 hat die Sicherungsgrundschuld nunmehr eine gesetzliche Form angenommen denn in 1192 Abs 1a BGB 1193 Abs 2 Satz 2 BGB ist die Grundschuld zur Sicherung eines Anspruchs erwahnt Zwar ist die Sicherungsgrundschuld weiterhin sachenrechtlich von der gesicherten Forderung unabhangig doch stellt 1192 Abs 1a Satz 1 BGB eine Verbindung zwischen der Sicherungsgrundschuld und dem schuldrechtlichen Sicherungsvertrag her 2 Nach 1192 Abs 1a Satz 1 Halbsatz 2 BGB wird 1157 Satz 2 BGB nunmehr ausgeschlossen was zur Folge hat dass der Sicherungsgeber Einreden aus dem Sicherungsvertrag jedem spateren Sicherungsnehmer entgegenhalten darf Wichtigste Einrede ist die Tilgungseinrede wonach der Sicherungsgeber Grundstuckseigentumer dem neuen Glaubiger die ganze oder teilweise Tilgung der Forderung entgegenhalten darf so dass bei nicht oder nicht vollstandig valutierten Grundschulden 3 der neue Glaubiger im Sicherungsfall nicht das gesamte Grundschuldkapital verlangen darf Nach der durch 1192 Abs 1a BGB geschaffenen Rechtslage kann der Grundstuckseigentumer dem neuen Grundschuldglaubiger einredeweise entgegensetzen dass er aus der Grundschuld nur mit ihrem valutierten Teil in Anspruch genommen werden kann 4 Weitere Einreden sind das vollstandige oder teilweise Erloschen der gesicherten Forderung vor Abtretung der Grundschuld oder die Einrede der fehlenden Falligkeit der Forderung 5 Ein gutglaubig einredefreier Erwerb ist ausgeschlossen selbst wenn der neue Glaubiger nicht wusste dass er eine Sicherungsgrundschuld erworben hat 6 Diese Rechte stehen dem Grundstuckseigentumer auch gegenuber jedem spateren Erwerber der Grundschuld zu Allerdings halt die Fachliteratur die in 1192 Abs 1a BGB enthaltene Neuregelung insgesamt fur wenig gegluckt und uberarbeitungsbedurftig wobei der Gesetzgeber das Gesamtsystem der Grundpfandrechte im Blick behalten musse 7 Haftungsverband Bearbeiten Im Rahmen der Sicherungsgrundschuld haften dem Sicherungsnehmer neben dem Grundstuck seine wesentlichen Bestandteile 1120 BGB das Grundstuckszubehor 1120 BGB nach 1123 BGB die Miet und Pachtforderungen bei vermieteten oder verpachteten Beleihungsobjekten nach den 1127 ff BGB haften auch Versicherungsentschadigungen insbesondere Gebaudeversicherungen 1128 BGB und sonstige Schadensversicherungen 1129 BGB Dies kann dazu fuhren dass ausnahmsweise auch bewegliche Sachen oder Tiere mit einer Sicherungsgrundschuld belastet sein konnen 8 Kundigung Bearbeiten Die ebenfalls neu geschaffene Regelung des 1193 Abs 1 Satz 2 BGB setzt eine Kundigungsfrist von 6 Monaten als Falligkeitsvoraussetzung fur die Sicherungsgrundschuld fest Zu beachten ist bei der Sicherungsgrundschuld die Ubergangsvorschrift des Art 229 18 Abs 2 EGBGB Die Kundigung ist nur dann Falligkeitsvoraussetzung wenn die Grundschuld nach dem 19 August 2008 erworben wurde Die Kundigung von Altvertragen erfordert dies nicht Bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung BearbeitenSicherungsgrundschulden kommen uberwiegend als Kreditsicherheit bei Kreditinstituten vor wobei als Beleihungsobjekt Wohn oder Gewerbeimmobilien in Frage kommen und der Beleihungswert der Immobilien im Vordergrund steht Nach 18a Abs 4 KWG sind Kreditinstitute verpflichtet bei Immobilien Verbraucherdarlehensvertragen eine besonders vorgeschriebene Kreditwurdigkeitsprufung vorzunehmen bei der auch Schuldenkennzahlen wie der Schuldendienstdeckungsgrad zu berucksichtigen sind Allgemeines Bearbeiten Kreditsicherheiten gelten seit Januar 2014 bankenaufsichtsrechtlich als Kreditrisikominderungstechniken Werden Kreditsicherheiten durch die in allen EU Mitgliedstaaten geltende Kapitaladaquanzverordnung englische Abkurzung CRR als Kreditrisikominderungstechniken anerkannt fuhren sie bei Kreditinstituten zu einer geringeren Unterlegung durch Eigenkapital als bei Blankokrediten Das hat zur Folge dass besicherte Kredite mit einem gunstigeren Kreditzins gewahrt werden konnen Sicherungsgrundschulden gehoren zu den Kreditrisikominderungstechniken mit Sicherheitsleistung Realsicherheiten Art 4 Abs 1 Nr 58 CRR Art 194 CRR stellt Grundsatze fur die aufsichtsrechtliche Anerkennung von Kreditrisikominderungstechniken auf wonach Kreditsicherheiten insbesondere in allen Rechtsordnungen rechtswirksam englisch valid und durchsetzbar englisch enforceable sein mussen ausreichend liquide im Zeitablauf wertstabil und bei einem Kreditereignis zeitnah verwertbar sein mussen Die positive Korrelation zwischen den Sicherheiten und der Kreditnehmerbonitat darf nicht sehr hoch sein Art 194 Abs 4 CRR Ein etwaiges Rechtsrisiko ist im Zweifel durch Rechtsgutachten auszuschliessen Sicherungsgrundschuld Bearbeiten Sicherungsgrundschulden gelten als Grundpfandrechte die nach Art 125 Abs 1a CRR ein Risikogewicht von 35 des Buchwerts erhalten wenn sie als Wohnimmobilien von Eigentumer selbst genutzt oder vermietet sind der Beleihungswert der Immobilie nicht wesentlich von der Bonitat des Kreditnehmers und das Risiko des Kreditnehmers nicht wesentlich von der Immobilie abhangt Art 125 Abs 2a und 2b CRR In der seit Januar 2014 geltenden SolvV wird klargestellt welchen Anforderungen ein fur die Zwecke der Kapitaladaquanzverordnung berucksichtigungsfahiger Beleihungswert genugen muss Diese Anforderungen sind in 22 SolvV abschliessend aufgezahlt Danach muss der Beleihungswert nach 16 Abs 2 Satz 1 bis 3 PfandBG in Verbindung mit der Beleihungswertermittlungsverordnung ermittelt worden sein oder nach 7 Abs 7 Gesetz uber Bausparkassen unter Beachtung einer von der BaFin genehmigten Bestimmung nach 5 Abs 2 Nr 3 Gesetz uber Bausparkassen ermittelt worden sein oder sich auf eine Immobilie in einem anderen Staat des Europaischen Wirtschaftsraums beziehen und auf Grundlage von in diesem Staat gultigen strengen Vorgaben in Rechts oder Verwaltungsvorschriften ermittelt worden sein die die BaFin als mit der Beleihungswertermittlungsverordnung gleichwertig anerkannt hat oder ein anders ermittelter nachhaltig erzielbarer Wert sein der den Anforderungen des 16 Abs 2 Satz 1 bis 3 PfandBG genugt 21 Abs 3 Nr 1 KWG verweist ebenfalls auf das nunmehr geltende PfandBG Die Beleihungsgrenze darf nach Art 125 Abs 2d CRR 80 des Beleihungswerts oder Marktwerts nicht uberschreiten Fur Gewerbeimmobilien gilt nach Art 126 Abs 1a CRR ein Risikogewicht von 50 des Marktwerts oder 60 des Beleihungswerts mit den gleichen Korrelationsanforderungen wie bei Wohnimmobilien Dabei muss nach Art 126 Abs 2b CRR die Ruckzahlung von der Fahigkeit des Kreditnehmers abhangen den Kredit im Wesentlichen auch aus anderen Finanzierungs quellen als der Objekt Spezial oder Projektfinanzierung zuruckzahlen zu konnen Bei einem Ausfall wird beiden Risikopositionen ein Risikogewicht von 100 zugewiesen Art 127 Abs 3 und 4 CRR Fur alle den Beleihungswert ubersteigenden Kredite ist nach Art 124 Abs 1 CRR das Risikogewicht fur Blankokredite zugrunde zu legen Ausserdem sind angemessene Schadensversicherungen Art 208 Abs 5 CRR fur die Immobilie erforderlich ein unabhangiger Sachverstandiger hat eine Sicherheitenbewertung anzufertigen Art 229 Abs 1 CRR und eine jahrliche Gewerbeimmobilien oder alle drei Jahre Wohnimmobilien stattfindende Uberwachung durch den Kreditgeber ist erforderlich Art 208 CRR Sicherungsgrundschuld und Kredithandel BearbeitenGegenstand des Kredithandels sind unter anderem auch notleidende durch Grundpfandrechte gesicherte Kredite Beim Verkauf dieser Kredite von einem Sicherungsnehmer an einen anderen Sicherungsnehmer ist die Grundschuld im Wege der Abtretung zu ubertragen so dass die Regelungen des Risikobegrenzungsgesetzes greifen Danach ist ein Kredithandel weiterhin moglich doch wurde der Schutz der Darlehensnehmer verbessert Eine formularmassige Zustimmung zur Ubernahme eines Darlehensvertrages im Rahmen des Kredithandels ist gemass 309 Nr 10 BGB unwirksam Die Regelung betrifft die Ubertragung des gesamten Darlehensvertrages also die Vertragsubernahme Bei Verbraucherdarlehensvertragen mit grundpfandrechtlicher Sicherung zumeist Immobilienfinanzierungen aber auch Konsumkredite muss nach 492 Abs 1a Satz 3 BGB die vom Darlehensnehmer zu unterzeichnende Vertragserklarung grundsatzlich einen deutlich gestalteten Hinweis darauf enthalten dass der Darlehensgeber Forderungen aus dem Kreditvertrag ohne Zustimmung des Darlehensnehmers abtreten und das Vertragsverhaltnis auf einen Dritten ubertragen darf Unterbleibt dies ist die Abtretung oder Ubertragung zwar nicht unwirksam jedoch erhalt der Darlehensnehmer gegen seine Bank einen Schadensersatzanspruch aus 280 BGB Nach 496 Abs 2 Satz 1 BGB ist der Darlehensnehmer nach Abtretung an einen neuen Glaubiger unverzuglich daruber sowie uber die Kontaktdaten des neuen Glaubigers zu unterrichten Art 246b 1 Abs 1 Nr 1 3 und 4 EGBGB Betreibt der neue Glaubiger die Zwangsvollstreckung aus der Sicherungsgrundschuld kann sich der Darlehensnehmer mit einer Vollstreckungsabwehrklage nach 767 ZPO und einem Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach 769 ZPO wehren International BearbeitenIn der Schweiz kennt man den Schuldbrief die Grundpfandverschreibung und die seit Januar 2012 nicht mehr mogliche Gult In Osterreich ist die Hypothek das einzige Grundpfandrecht 9 die nach 446 ABGB durch Vertrag und Einverleibung Eintragung im Grundbuch entsteht In Frankreich ist die Hypotheque rechargeable zwar eine Hypothek aber wiederauffullbar also revalutierbar was wirtschaftlich der Sicherungsgrundschuld entspricht 10 Auch die englische Mortgage erfullt wirtschaftlich die Funktion einer Grundschuld auch wenn sie rechtlich hiervon zu unterscheiden ist Sonstiges BearbeitenNicht vergleichbar wenn auch wortverwandt ist die Sicherungshypothek Literatur BearbeitenPeter Bulow Die Sicherungsgrundschuld als gesetzlicher Tatbestand ZJS 2009 1 PDF Datei 90 kB Weblinks BearbeitenSicherungsgrundschuld deEinzelnachweise Bearbeiten Iwona Kolodziejczyk Die Sicherungsgrundschuld im deutschen Recht und im polnischen Gesetzentwurf 2010 S 63 Kurt Schellhammer Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen 2013 S 298 RN 607 vollstandige Valutierung liegt vor wenn der Nominalbetrag der Grundschuld mit dem Betrag der gesicherten Forderung ubereinstimmt Alexander Neumann 1192 Abs 1a BGB ein dringend uberarbeitungsbedurftiger Schnellschuss in ZJS 6 2010 S 685 Stefan Leible Hedgefonds und private equity Fluch oder Segen 2009 S 72 Peter Bassenge in Otto Palandt BGB Kommentar 2014 1192 Rn 3 Alexander Neumann 1192 Abs 1a BGB ein dringend uberarbeitungsbedurftiger Schnellschuss in ZJS 6 2010 S 689 Klaus Tiedtke in JURA 1983 S 460 472 Monika Hinteregger Sicherungsrechte an Immobilien in Europa 2009 S 237 f Matthias Fervers Hypotheque rechargeable und Grundschuld 2013 S 28 Normdaten Sachbegriff GND 4116490 8 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sicherungsgrundschuld amp oldid 211821553