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Eine Hypothek ist nach deutschem Sachenrecht ein Grundpfandrecht das als Kreditsicherheit zur Sicherung einer Forderung oder eines Kredites dient und auf Grundstucken oder grundstucksgleichen Rechten lastet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Inhalt der Hypothek 3 1 Bindung an Forderung 3 2 Sicherungsgeber 3 3 Entstehung 3 4 Haftungsverband 4 Ubertragung 5 Arten 6 Erloschen 7 Bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung 7 1 Allgemeines 7 2 Sicherungsgrundschuld 8 Sonstiges 9 Siehe auch 10 Literatur 11 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas deutsche Burgerliche Gesetzbuch BGB kennt als Grundpfandrechte die Hypothek Grundschuld mit der Unterform Sicherungsgrundschuld und Rentenschuld Als Kreditsicherheit kommen lediglich die Sicherungsgrundschuld Grundschuld und Hypothek in Frage Dabei hat sich im Bankwesen die Sicherungsgrundschuld in 90 der Falle durchgesetzt 1 Die Hypothek kommt vereinzelt noch bei Hypothekendarlehen von Realkreditinstituten wie Hypothekenbanken und bei der Immobilienfinanzierung durch Lebensversicherungen vor Umgangssprachlich wird haufig von Hypothek gesprochen wenn eine Grundschuld gemeint ist Als Grundpfandrecht kann die Hypothek an Grundstucken und grundstucksgleichen Rechten bestellt werden Zu letzteren ebenfalls mit Hypotheken belastbaren Eigentumsrechten gehoren Wohnungseigentum Teileigentum Erbbaurecht Bergwerkseigentum und Schiffseigentum Schiffshypothek 24 SchiffsRegG Geschichte Bearbeiten Hauptartikel Geschichte im Artikel Hypothek Die Hypothek ist wohl eine Erfindung attischer Geldverleiher Sie erhielten als Pfandglaubiger ein besitzloses Pfand am Grundstuck des Schuldners Konnte der Schuldner den durch Hypothek gesicherten Kredit nicht zuruckzahlen fiel sein Grundstuck dem Pfandglaubiger zu die Publizitat dieses Rechts stellte man durch die Aufstellung von Pfandsaulen her 2 Solon sprach in einem Gedicht daruber dass er in Attika Hypotheken Markierungssteine griechisch horoi herausriss die um 600 v Chr die Belastung eines Grundstucks mit einer Hypothek anzeigten 3 Das griechische Pfandrecht kannte den Verkauf eines Grundstucks an den Pfandglaubiger mit Wiederkaufsrecht oder die Hypothek die als einzige von beiden an Bedeutung gewann Aus den romischen Ostprovinzen gelangte unter Kaiser Julian 360 363 n Chr das besitzlose Pfandrecht aus Griechenland nach Italien lateinisch ipotheca 4 Ulpian trennte klar zwischen dem Besitzpfand lateinisch pignum und dem besitzlosen Pfand ipotheca 5 Von Italien aus verbreitete sich diese Kreditsicherheit uber ganz Europa wobei sie ihre griechische Bezeichnung nur leicht veranderte franzosisch hypotheque spanisch hipoteca deutsch Hypothek niederlandisch hypotheek Ersichtlich tauchte sie erstmals 1563 im Flamischen auf bevor sie 1616 als hypotheca in Osterreich erschien 6 Die preussische Hypotheken und Konkursordnung von 14 April 1722 regelte erstmals das Hypothekenwesen Sie sah vor dass bei jedem mit dem Hypothekenwesen befassten Gericht ein vollstandiges Grund und Hypothekenbuch einzurichten war das alle Immobilien des Bezirks mit genauer Bezeichnung und Nummerierung enthalten sollte Weite Verbreitung fand die Hypothek erst als die Verwaltung die Einrichtung von Hypothekenbuchern fur notwendig hielt was ab Mai 1742 erfolgte 7 Johann August von Hellfeld definierte 1762 die Hypothequenbu cher als gewisse von obrigkeits wegen verfertigte offentliche bu cher 8 Das Allgemeine Preussische Landrecht APL vom Juni 1794 sprach beim Pfandrecht allgemein vom Unterpfandsrecht als dem dinglichen Recht das jemand auf eine fremde Sache zur Sicherheit seiner Forderung eigeraumt ist I 20 1 APL Bei der Eintragung auf Grundstucke hat der Glaubiger das Recht der Hypothek I 20 8 APL 9 Das sachsische Gesetz uber die Grund und Hypothekenbucher und das Hypothekenwesen vom November 1843 schrieb vor dass Hypotheken nur an Grundstucken und grundstucksgleichen Rechten bestellt werden konnen fur die ein Grund oder Hypothekenbuch angelegt ist 29 Das im Januar 1900 in Kraft getretene BGB ubernahm weitgehend die aus dem romischen Recht stammenden Regelungen die mit einer Legaldefinition der Hypothek in 1113 BGB beginnen Inhalt der Hypothek BearbeitenVon wesentlicher Bedeutung fur die Hypothek sind Fragen zu Akzessorietat Sicherungsgeber Entstehung und Haftungsverband Bindung an Forderung Bearbeiten Die Hypothek ist eine geborene also vom Gesetz ausdrucklich vorgesehene Kreditsicherheit weil das BGB bei ihr in 1113 Abs 1 BGB das Bestehen einer Forderung eines Kredites voraussetzt Mit der dortigen Passage wegen einer ihm zustehenden Forderung erhebt das Gesetz den Sicherungszweck der Hypothek zum Rechtsgrund Causa fur ihre Bestellung ihren Fortbestand ihre Ubertragung und ihren Wegfall Es handelt sich somit um einen gesetzlichen Sicherungsvertrag so dass die Anforderungen an eine vertragliche Sicherungsabrede niedriger ausfallen durfen 10 Diese enge Bindung zwischen Forderung und Hypothek nennt man Akzessorietat denn die Hypothek kann nicht ohne Forderung die Hypothekenforderung nicht ohne Hypothek bestehen Ist die Hypothek im Grundbuch eingetragen aber der gesicherte Kredit noch nicht valutiert oder der Kredit getilgt und die Hypothek noch nicht geloscht steht sie dem Grundstuckseigentumer als Eigentumerhypothek zu 1163 Abs 1 BGB Da jedoch der Grundstuckseigentumer keine hypothekarisch gesicherte Forderung gegen sich selbst haben kann wandelt sich diese Eigentumerhypothek in einer juristischen Sekunde in eine Eigentumergrundschuld um 1177 Abs 1 Satz 1 BGB die forderungslos sein kann Eine Ubertragung der Forderung ist nur in Verbindung mit der sie sichernden Hypothek moglich 1153 Abs 2 BGB Sicherungsgeber Bearbeiten Sicherungsgeber einer Hypothek ist regelmassig der Grundstuckseigentumer auf dessen Grundstuck die Hypothek zu Gunsten des Sicherungsnehmers eingetragen wird Der Sicherungsgeber ist auch meist Kreditnehmer doch kann der Sicherungsgeber die Hypothek auch als Sicherheit fur einen Kredit an einen von ihm rechtlich unabhangigen Kreditnehmer bestellen Zahlt in diesem Fall der Sicherungsgeber die hypothekarisch gesicherten Schulden des Kreditnehmers an den Kreditgeber aus eigenem Vermogen zuruck so entsteht eine gesetzliche Eigentumerhypothek weil der Eigentumer im Wege der Legalzession die gesicherte Kreditforderung erwirbt und mit ihr nach 1143 Abs 1 Satz 2 774 412 401 Abs 1 BGB auch die Hypothek in Form der Eigentumerhypothek 11 Entstehung Bearbeiten Die Hypothek entsteht materiell rechtlich durch Einigung und Eintragung nach 873 Abs 1 BGB Dabei findet die Einigung zwischen dem Grundstuckseigentumer und dem Sicherungsnehmer Glaubiger statt wonach der Grundstuckseigentumer sein Grundstuck oder grundstucksgleiches Recht mit einer Hypothek zu Gunsten des Glaubigers belasten will und der Glaubiger dies annimmt Die Eintragung der Hypothek in Abteilung III des Grundbuchs ist zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls erforderlich Formell rechtlich sieht die Grundbuchordnung GBO vor dass der Glaubiger oder der Grundstuckseigentumer den Eintragungsantrag beim Grundbuchamt stellen mussen 13 Abs 1 GBO und dass der Grundstuckseigentumer als Betroffener die Eintragung bewilligt 19 GBO Bei ihrer Eintragung erhalt sie den Rang der ihr nach der gesetzlichen Rangordnung zukommt Haftungsverband Bearbeiten Im Rahmen der Hypothek haften dem Sicherungsnehmer neben dem Grundstuck seine wesentlichen Bestandteile 1120 BGB das Grundstuckszubehor 1120 BGB nach 1123 BGB die Miet und Pachtforderungen bei vermieteten oder verpachteten Beleihungsobjekten nach den 1127 ff BGB haften auch Versicherungsentschadigungen insbesondere Gebaudeversicherungen 1128 BGB und sonstige Schadensversicherungen 1129 BGB Dies kann dazu fuhren dass ausnahmsweise auch bewegliche Sachen oder Tiere mit einer Sicherungsgrundschuld belastet sein konnen 12 Ubertragung BearbeitenWirtschaftlicher Grund fur die Ubertragung einer Hypothek konnen Forderungsverkauf Kredithandel Kreditablosung oder Umschuldung sein wenn beispielsweise eine andere Bank ein Darlehen mit niedrigerem Kreditzins oder allgemein gunstigeren Darlehensbedingungen anbietet Die Ubertragung der Hypothek erfolgt durch Abtretung der gesicherten Forderung Fur die wirksame Ubertragung einer Briefhypothek diese Form der Hypothek ist der Regelfall in der Praxis muss die Abtretungserklarung schriftlich erteilt werden Ausserdem muss der Hypothekenbrief dem Erwerber ubergeben werden Mit dem Ubergang der Forderung auf den Erwerber geht die Hypothek auf den neuen Inhaber uber Dieser gesetzliche Regelfall der Hypothek wird als Verkehrshypothek bezeichnet Bei ihrer Ubertragung stellt sich das Problem dass der Erwerber bei strenger Durchfuhrung der Abhangigkeit der Hypothek von der Forderung sich nicht auf den Inhalt des Grundbuches verlassen konnte weil er stets uberprufen musste ob die personliche Forderung noch besteht Zur Uberwindung dieser Schwierigkeit erstreckt sich nach dem BGB der offentliche Glaube an die Richtigkeit des Grundbuches fur die Hypothek auch auf die Forderung Die Hypothek kann also auch dann gutglaubig erworben werden wenn entgegen dem Grundbuch die Forderung nicht mehr existiert Man spricht hierbei von einer forderungsentkleideten Hypothek Bei Buchhypotheken allerdings ist die Eintragung der Abtretung im Grundbuch konstitutiv 1154 Abs 3 BGB Erst mit Vollendung dieser Eintragung ist der Inhaberwechsel vollzogen Arten BearbeitenMan unterscheidet die Brief und Buchhypothek Regelfall ist die Briefhypothek bei der durch das Grundbuchamt ein Hypothekenbrief ausgestellt wird 1116 Abs 1 BGB der den Inhalt der Grundbucheintragung wiedergibt Die Briefhypothek wird durch den Hypothekenbrief erst verkehrsfahig denn nach 1154 Abs 1 BGB wird die hypothekarisch gesicherte Forderung durch Abtretung an einen neuen Glaubiger ubertragen die Hypothek folgt wegen ihrer Akzessorietat nach 1153 Abs 1 BGB Auch diese Abtretung bedarf einer Einigung und der Ubergabe des Hypothekenbriefs an den neuen Glaubiger Damit ist der Hypothekenbrief ein Rektapapier Einer Eintragung der Abtretung im Grundbuch bedarf es indes nicht 13 Der Glaubiger erwirbt die Briefhypothek erst mit der Ubergabe des Hypothekenbriefs an ihn 1117 Abs 1 BGB das gilt auch bei einer Pfandung oder Verpfandung der Hypothek 1274 BGB 830 ZPO Die Erteilung des Briefes kann durch Einigung und Eintragung ohne Brief im Grundbuch ausgeschlossen werden 1116 Abs 2 BGB dann handelt es sich um eine Buchhypothek Erloschen BearbeitenDie Hypothek erlischt durch Aufhebung 1183 BGB Befriedigung des Glaubigers aus dem Grundstuck in der Zwangsvollstreckung 1181 Abs 1 BGB oder Ausfall in der Zwangsvollstreckung wenn sie nicht im geringsten Gebot liegt 92 Abs 1 Satz 2 ZVG Fur die Loschung der Hypothek sind materiell rechtlich die Aufhebungserklarung des Berechtigten und die Eintragung erforderlich 875 Abs 1 BGB Zusatzlich sind formell rechtlich der Antrag eines Beteiligten 13 Abs 1 GBO und die Bewilligung des von der Loschung betroffenen Glaubigers erforderlich 19 29 Abs 1 GBO Loschungsbewilligung Nach dem materiellen und formellen Konsensprinzip mussen mithin sowohl die Aufhebungserklarung als auch Antrag und Bewilligung inhaltlich deckungsgleich auf die Loschung eines bestimmten Grundbuchrechts ausgerichtet sein Die Hypothek erlischt im Rahmen der Konsolidation nach 1177 BGB nicht wenn der Hypothekenglaubiger zum Eigentumer des belasteten Grundstucks wird ohne dass ihm auch die Forderung zusteht also etwa durch Erbfall oder Schuldenerlass gegen Grundstucksubereignung Sie verwandelt sich in eine Eigentumerhypothek und wahrt damit die Rangstelle der Grundpfandrechte im Grundbuch 14 Bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung BearbeitenHypotheken kommen uberwiegend als Kreditsicherheit bei Kreditinstituten vor wobei als Beleihungsobjekt Wohn oder Gewerbeimmobilien in Frage kommen und der Beleihungswert der Immobilien im Vordergrund steht Nach 18a Abs 4 KWG sind Kreditinstitute verpflichtet bei Immobilien Verbraucherdarlehensvertragen eine besonders vorgeschriebene Kreditwurdigkeitsprufung vorzunehmen bei der auch Schuldenkennzahlen wie der Schuldendienstdeckungsgrad zu berucksichtigen sind Allgemeines Bearbeiten Kreditsicherheiten gelten seit Januar 2014 bankenaufsichts rechtlich als Kreditrisikominderungstechniken Werden Kreditsicherheiten durch die in allen EU Mitgliedstaaten geltende Kapitaladaquanzverordnung englische Abkurzung CRR als Kreditrisikominderungstechniken anerkannt fuhren sie bei Kreditinstituten verglichen mit Blankokrediten zu einer geringeren Unterlegung durch Eigenkapital Das hat zur Folge dass besicherte Kredite mit einem gunstigeren Kreditzins gewahrt werden konnen Hypotheken gehoren zu den Kreditrisikominderungstechniken mit Sicherheitsleistung Realsicherheiten Art 4 Abs 1 Nr 58 CRR Art 194 CRR stellt Grundsatze fur die aufsichtsrechtliche Anerkennung von Kreditrisikominderungstechniken auf wonach Kreditsicherheiten insbesondere in allen Rechtsordnungen rechtswirksam englisch valid und durchsetzbar englisch enforceable sein mussen ausreichend liquide im Zeitablauf wertstabil und bei einem Kreditereignis zeitnah verwertbar sein mussen Die positive Korrelation zwischen den Sicherheiten und der Kreditnehmerbonitat darf nicht sehr hoch sein Art 194 Abs 4 CRR Ein etwaiges Rechtsrisiko ist im Zweifel durch Rechtsgutachten auszuschliessen Sicherungsgrundschuld Bearbeiten Hypotheken gelten als Grundpfandrechte die nach Art 125 Abs 1a CRR ein Risikogewicht von 35 des Buchwerts erhalten wenn sie als Wohnimmobilien von Eigentumer selbst genutzt oder vermietet sind der Beleihungswert der Immobilie nicht wesentlich von der Bonitat des Kreditnehmers und das Risiko des Kreditnehmers nicht wesentlich von der Immobilie abhangt Art 125 Abs 2a und 2b CRR In der seit Januar 2014 geltenden SolvV wird klargestellt welchen Anforderungen ein fur die Zwecke der CRR berucksichtigungsfahiger Beleihungswert genugen muss Diese Anforderungen sind in 22 SolvV abschliessend aufgezahlt Danach muss der Beleihungswert nach 16 Abs 2 Satz 1 bis 3 PfandBG in Verbindung mit der Beleihungswertermittlungsverordnung ermittelt worden sein oder nach 7 Abs 7 Gesetz uber Bausparkassen unter Beachtung einer von der BaFin genehmigten Bestimmung nach 5 Abs 2 Nr 3 Gesetz uber Bausparkassen ermittelt worden sein oder sich auf eine Immobilie in einem anderen Staat des Europaischen Wirtschaftsraums beziehen und auf Grundlage von in diesem Staat gultigen strengen Vorgaben in Rechts oder Verwaltungsvorschriften ermittelt worden sein die die BaFin als mit der Beleihungswertermittlungsverordnung gleichwertig anerkannt hat oder ein anders ermittelter nachhaltig erzielbarer Wert sein der den Anforderungen des 16 Abs 2 Satz 1 bis 3 PfandBG genugt 21 Abs 3 Nr 1 KWG verweist ebenfalls auf das nunmehr geltende PfandBG Die Beleihungsgrenze darf nach Art 125 Abs 2d CRR 80 des Beleihungswerts oder Marktwerts nicht uberschreiten Fur Gewerbeimmobilien gilt nach Art 126 Abs 1a CRR ein Risikogewicht von 50 des Marktwerts oder 60 des Beleihungswerts mit den gleichen Korrelationsanforderungen wie bei Wohnimmobilien Dabei muss nach Art 126 Abs 2b CRR die Ruckzahlung von der Fahigkeit des Kreditnehmers abhangen den Kredit im Wesentlichen auch aus anderen Finanzierungsquellen als der Objekt Spezial oder Projektfinanzierung zuruckzahlen zu konnen Bei einem Ausfall wird beiden Risikopositionen ein Risikogewicht von 100 zugewiesen Art 127 Abs 3 und 4 CRR Fur alle den Beleihungswert ubersteigenden Kredite ist nach Art 124 Abs 1 CRR das Risikogewicht fur Blankokredite zugrunde zu legen Ausserdem sind angemessene Schadensversicherungen Art 208 Abs 5 CRR fur die Immobilie erforderlich ein unabhangiger Sachverstandiger hat eine Sicherheitenbewertung anzufertigen Art 229 Abs 1 CRR und eine jahrliche Gewerbeimmobilien oder alle drei Jahre Wohnimmobilien stattfindende Uberwachung durch den Kreditgeber ist erforderlich Art 208 CRR Sonstiges BearbeitenDas Wort Hypothek wird auch synonym als Burde oder Belastung im Sinne von jemand hat eine schwere Hypothek zu tragen gebraucht Siehe auch BearbeitenSicherungshypothekLiteratur BearbeitenWolfgang Rauch Grundschuld und Hypothek C H Beck Munchen 1998 ISBN 3 406 44428 8 Einzelnachweise Bearbeiten Iwona Kolodziejczyk Die Sicherungsgrundschuld im deutschen Recht und im polnischen Gesetzentwurf 2010 S 63 Justus Hermann Lipsius Das attische Recht und Rechtsverfahren 1905 S 694 Beat Naf Geschichte der Antike 2006 S 108 Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht 2001 S 181 Ulpian Digesten 13 7 9 2 Landtafel des Erzherzogtums Osterreich ob der Enns 1616 III 28 31 Paul Parey Die Behordenorganisation und die allgemeine Staatsverwaltung Preussens VI 2 1894 S 493 Johann August von Hellfeld Vollstandige Sammlung aller ublichen und brauchbaren Rechte im Heil Romischen Reiche 1762 Bd III S 1900 Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten Band 1 1794 S 851 Jan Wilhelm Sachenrecht 2002 S 787 Kurt Schellhammer Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen 2013 S 288 Rn 583 Klaus Tiedtke in JURA 1983 S 460 472 Wolfgang Brehm Christian Berger Sachenrecht 2006 S 244 RN 18 Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 774Normdaten Sachbegriff GND 4161145 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hypothek Deutschland amp oldid 215640413