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Rangordnung Deutschland ist im Grundbuchrecht die gesetzlich festgelegte Reihenfolge mehrerer im selben Grundbuch eingetragener Rechte die sich auf die Verteilung der Erlose aus einer Zwangsversteigerung des Grundstucks auswirkt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Entstehung der Rangfolge 3 Bestimmung der Rangfolge 3 1 Rechte in derselben Abteilung 3 2 Rechte in verschiedenen Abteilungen 4 Absolutes und relatives Rangverhaltnis 5 Offentliche Lasten 6 Folgen der eingetragenen Rangordnung 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEine Rangordnung ist solange ohne Bedeutung wie im Grundbuch ausser dem Eigentum dieses ist als absolutes Recht von Rangfolgeregelungen ausgenommen kein oder nur ein Recht eingetragen ist Es ist jedoch zulassig im selben Grundbuch auch mehrere Rechte einzutragen sodass unter diesen Rechten eine Rangfolge entsteht die bei der Zwangsversteigerung des Grundstucks zu berucksichtigen ist Hierbei kommt das im Sachenrecht herrschende Prioritatsprinzip zum Ausdruck wonach ein zeitlich fruher begrundetes Recht dem spateren im Range vorgeht Reicht der Versteigerungserlos nicht fur die Befriedigung aller Glaubigerrechte aus gehen somit die in der Rangfolge letztrangigen Rechte ganz oder teilweise leer aus Fur die Befriedigung von Rechten ist namlich das unter ihnen bestehende Rangverhaltnis massgebend 11 ZVG das sich bei der Feststellung des geringsten Gebots aussert Wie im gesamten Grundbuchrecht ist auch bei der Rangfolgeregelung zwischen materiellem und formellem Grundbuchrecht zu unterscheiden Das im Burgerlichen Gesetzbuch BGB enthaltene materielle Recht besagt wie ein Recht entsteht ubertragen oder geloscht wird Das in der Grundbuchordnung GBO enthaltene formelle Recht regelt wie das materielle Recht im Grundbuch konkret umgesetzt wird Entstehung der Rangfolge BearbeitenDem Grundbuchamt kommt beim Eintragungsverfahren eine wesentliche Rolle zu weil es die Eintragungsreihenfolge festlegt und damit uber die im Grundbuch eingetragene Rangfolge entscheidet Da das Eintragungsdatum von prinzipieller Bedeutung ist 879 Abs 1 BGB muss nach 13 Abs 2 GBO der Zeitpunkt des Antragseingangs beim Grundbuchamt genau vermerkt werden Prasentat Es ist dabei Datum Stunde und Minute des Eingangs zu vermerken 19 Abs 2 Geschaftsbehandlung Grundbuch Sachen In 17 GBO wird bestimmt dass das Grundbuchamt die Eingangsreihenfolge auch fur die Bearbeitungsfolge einzuhalten hat Eine taggleiche Bearbeitung eingehender Grundbuchantrage ist daher zur Wahrung der sich aus der Grundbucheintragung ergebenden gesetzlichen Rangfolge nicht erforderlich Das Grundbuchamt ist gezwungen die postalische Eingangsreihenfolge bei der Eintragung zu ubernehmen Bestimmung der Rangfolge BearbeitenBei der Eintragung von Rechten kommt es grundsatzlich auf deren Eintragungsdatum an Massgebend fur die Rangfolge innerhalb der Rechte ist die gesetzliche Regelung in 879 BGB die zwischen Rechten in derselben und Rechten beider Abteilungen II und III des Grundbuchs unterscheidet Rechte in derselben Abteilung Bearbeiten Nach 879 Abs 1 Satz 1 BGB und 45 Abs 1 GBO gilt fur mehrere Rechte in derselben Abteilung das so genannte Lokusprinzip optische Reihenfolge der Eintragungen mithin hat III 1 Rang vor III 2 usw Sollen die in derselben Abteilung untereinander stehenden Rechte ausnahmsweise Gleichrang haben muss dies besonders vermerkt werden 879 Abs 3 BGB 45 Abs 1 GBO Gerade bei mehreren gleichzeitig beantragten Rechten fur dieselbe Abt ist dies von Bedeutung Da Rechte nur notariell beglaubigt eintragungsfahig sind kommt der notariellen Rangbestimmung eine entscheidende Bedeutung zu Bei mehreren gleichzeitig beantragten Rechten muss der Notar das Grundbuchamt prazise anweisen welche Rangfolge bei der Eintragung in derselben Abteilung einzuhalten ist da mehrere Rechte postalisch vom Notar in der Regel am selben Tag beim Grundbuchamt eingereicht werden Mehrere am selben Tag beim Amt eingegangenen Rechte fur dieselbe Abt erhalten dasselbe Eintragungsdatum sodass erst die Reihenfolge der Eintragung uber die Rangordnung entscheidet Rechte in verschiedenen Abteilungen Bearbeiten Nach 879 Abs 1 Satz 2 BGB wird die Rangfolge nicht nur innerhalb einer Abt verglichen sondern uber das Rangverhaltnis der Rechte von Abt II und III untereinander entschieden Um dies zu ermoglichen gilt hierfur das so genannte Tempusprinzip Zeitpunkt der Eintragungen Ist mithin das Recht II 1 vom Eintragungsdatum her fruher eingetragen worden als III 1 so hat II 1 Vorrang Wird ein Recht in Abt II und ein Recht in Abt III am selben Tag eingetragen so haben sie Gleichrang Absolutes und relatives Rangverhaltnis BearbeitenDurch die 880 881 BGB Ranganderung und Rangvorbehalt entsteht fur die betroffenen Rechte ein relatives Rangverhaltnis wodurch das Grundbuch an Ubersichtlichkeit einbusst Unubersichtlichkeit wird hauptsachlich durch diese relativen Rangverhaltnisse geschaffen sodass sie moglichst durch absolute ersetzt werden sollten 1 Der Rangvorbehalt im Grundbuch ermoglicht nach 881 BGB dem Eigentumer eines Grundstucks bei Begrundung eines Rechtes an seinem Grundstuck durch einen Dritten eine vorausgehende Rangstelle fur sich zu reservieren Der Eigentumer kann sich namlich bei Belastung eines Grundstucks mit einem Recht die Befugnis vorbehalten spater ein anderes dem Umfang nach bestimmtes Recht mit dem Rang vor diesem Recht oder mit gleichem Rang eintragen zu lassen Durch den Rangvorbehalt wird das gesetzliche Rangfolgeprinzip ausser Kraft gesetzt Er bewirkt namlich dass das belastete Recht zugunsten des vorbehaltenen spateren Rechts im Rang zurucktritt Wird nach der Eintragung des belasteten Rechts aber vor der Eintragung des vorbehaltenen Rechts ein weiteres Recht ohne Rangvorbehalt eingetragen Zwischenrecht so entstehen relative Rangverhaltnisse Das nicht belastete Zwischenrecht wird durch den Rangvorbehalt nicht beruhrt 880 Abs 5 BGB darf also durch dessen Ausubung nicht rangmassig benachteiligt werden Das Zwischenrecht behalt also auch nach der Ausubung des Rangvorbehalts seinen bisherigen Rang Andererseits darf aber auch das mit dem Rangvorbehalt belastete Recht durch die spatere Eintragung unbelasteter Zwischenrechte im Falle der Ausubung des Rangvorbehalts nicht uber den Rangvorbehalt hinausgehend belastet werden Ahnlich verhalt es sich mit der Ranganderung durch die die im Grundbuch eingetragene Rangordnung nachtraglich durch die Beteiligten geandert werden kann Ein Rangfolgevermerk des Grundbuchamts stellt klar dass die eingetragene Rangfolge durch die Ranganderung nicht mehr gilt Auch hier gilt der Grundsatz dass Zwischenrechte von der Ranganderung nicht betroffen werden und daher weder einen Vorteil noch einen Nachteil aus der Ranganderung haben Es bestehen mehrere Moglichkeiten um den wirksamen Vorrang eines vom Verkaufer mit Zustimmung des Kaufers bestellten Finanzierungsgrundpfandrechts vor der Auflassungsvormerkung zu erreichen Einerseits kann im Kaufvertrag bei der Eigentumsvormerkung ein Rangvorbehalt bewilligt werden und spater wie bereits erlautert eine entsprechende Ranganderung durchgefuhrt werden Alternativ kann der Vorrang des Finanzierungsgrundpfandrechts durch einen Wirksamkeitsvermerk im Grundbuch erreicht werden Hierzu ist erforderlich dass der Verkaufer dies im Kaufvertrag etwa durch eine entsprechende Belastungsvollmacht gestattet und dass die ausdruckliche Zustimmung des Kaufers beurkundet wird indem beispielsweise ein entsprechender Passus in die Grundschuldbestellungsurkunde aufgenommen werden Als nachster Schritt muss sowohl bei der Vormerkung als auch der Grundschuld ein Wirksamkeitsvermerk eingetragen werden Ein solcher Wirksamkeitsvermerk hat dieselbe Rechtswirkung wie eine Ranganderung 2 3 Den Wirksamkeitsvermerk fuhren einige Grundbuchamter gebuhrenfrei durch andere berechnen dafur dieselbe Gebuhr wie fur eine Ranganderung 4 5 Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart ist die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks sofern sie gleichzeitig mit der Grundschuldseintragung geschieht gebuhrenfrei zu stellen selbst wenn die Auflassungsvormerkung zunachst ohne den Wirksamkeitsvermerk eingetragen wurde 6 Das bayerische Oberlandesgericht war in einem fruheren Beschluss 7 zu einer anderen Auffassung gekommen Offentliche Lasten BearbeitenEs gibt Rechte Dritter die mangels Eintragungsfahigkeit gar nicht im Grundbuch stehen aber auf das Rangverhaltnis dennoch einwirken Offentliche Lasten die auf einem Grundstuck ruhen werden nicht in das Grundbuch eingetragen Die jeweils im Grundbuch eingetragenen Eigentumer sind Schuldner Im Zwangsversteigerungsverfahren werden Schulden aus offentlichen Lasten auf der Ebene der Rangklasse 3 befriedigt Anspruche aus dinglich im Grundbuch eingetragenen Rechten erhalten demgegenuber nur die Rangklasse 4 Offentliche Lasten geniessen deshalb absoluten Vorrang Zu den offentlichen Lasten zahlen u a die Grundsteuer Schornsteinfegergebuhren Kanalgebuhren Gebuhren fur die Strassenreinigung und Erschliessungsbeitrage Folgen der eingetragenen Rangordnung BearbeitenDer Rang der Rechte zueinander ist ein Rechtsverhaltnis und kein Recht und deshalb unpfandbar Der Rang bildet eine rechtliche Eigenschaft des jeweiligen Rechts Die vom Grundbuchamt eingetragene Rangfolge hat formale Rechtskraft Die Rechte sind durch Eintragung entstanden auch wenn das Grundbuchamt die Vorschriften uber die Eintragungsreihenfolge nicht beachtet hat 8 Von einer inhaltlich unzulassigen Eintragung nach 53 Abs 1 Satz 2 GBO kann bei einem amtlichen Verstoss gegen die Eintragungsreihenfolge nicht gesprochen werden denn darunter werden nur Eintragungen verstanden die mit dem eingetragenen Inhalt aus Rechtsgrunden nicht bestehen konnen 8 Verstosse des Amtes gegen die 17 und 45 GBO machen das Grundbuch nicht unrichtig 9 sodass kein Berichtigungsanspruch und keine Moglichkeit zum Amtswiderspruch besteht 53 Abs 1 71 Abs 2 GBO Der Benachteiligte aus fehlerhafter Eintragung hat gegenuber dem Begunstigten keinen Bereicherungsanspruch 10 es verbleibt nur der Ersatzanspruch aus 839 BGB Amtspflichtverletzung Aus der Rangordnung des Grundbuchrechts entstand umgangssprachlich die erste Hypothek die an absolut erster Rangstelle stehend als besonders sicher gilt und als Realkredit von Kreditinstituten gewahrt wird Die erste Hypothek muss namlich im Verwertungsfall die Versteigerungserlose nicht mit anderen konkurrierenden Rechten teilen Entsprechend gelten nachrangige Hypotheken als eher ausfallgefahrdet So genannte subprime mortgages indes sind grundpfandrechtlich gesicherte Kredite an Kreditnehmer mit schlechterer Bonitat und haben nichts mit der Rangstelle der Hypothek zu tun Einzelnachweise Bearbeiten Joachim Kuntze Grundbuchrecht Kommentar zur Grundbuchordnung und Grundbuchverfugung 1999 S 986 Wirksamkeitsvermerk Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 4 Marz 2016 abgerufen am 6 Juni 2013 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www westfaelische notarkammer de BGH NJW 1999 2275 bei lexetius com Wirksamkeitsvermerk Reno Saar e V abgerufen am 6 Juni 2013 Wirksamkeitsvermerk die Alternative zur Ranganderung bei der Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld Reno Saar e V abgerufen am 6 Juni 2013 OLG Stuttgart 30 5 2011 8 W 192 11 PDF 17 kB Nicht mehr online verfugbar Ehemals im Original abgerufen am 7 Juni 2013 1 2 Vorlage Toter Link www dnoti de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Beschluss vom 26 Februar 1998 3 Z BR 277 97 a b BGH Urteil vom 18 Juli 1997 Az V ZR 121 96 BGHZ 45 186 191 BGHZ 21 98 100 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rangordnung Grundbuch Deutschland amp oldid 222822957