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Das geringste Gebot im Zwangsversteigerungsverfahren ist in der Legaldefinition gem 44 Abs 1 des Gesetzes uber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ZVG geregelt Bei der Versteigerung wird nur ein solches Gebot zugelassen durch welches die dem Anspruch des Glaubigers vorgehenden Rechte sowie die aus dem Versteigerungserlos zu entnehmenden Kosten des Verfahrens gedeckt werden geringstes Gebot dd dd Inhaltsverzeichnis 1 Zweck der Regelung 2 Zusammensetzung 2 1 Fallbeispiel 1 2 2 Fallbeispiel 2 3 Besondere Regelung zur Teilungsversteigerung 4 Bargebot 5 Literatur 6 Einzelnachweise 7 WeblinksZweck der Regelung Bearbeiten 44 Abs 1 ZVG bringt das fur das Zwangsversteigerungsverfahren zentrale Deckungsprinzip zum Ausdruck Es besagt dass als Zulassigkeitsvoraussetzung fur das Gebot eines Erwerbsinteressenten die Verfahrenskosten Verfahrensgebuhr Zustellkosten Kosten des Sachverstandigengutachtens gem 74a Abs 5 ZVG und die dem Anspruch des bestrangig betreibenden Glaubigers vorgehenden Rechte abgedeckt sein mussen 1 Mit anderen Worten Es soll ausgeschlossen werden dass nachrangig eingetragene Glaubiger vorrangig eingetragene Glaubiger in ihren Rechten beeintrachtigen 2 Zusammensetzung BearbeitenDas geringste Gebot setzt sich zusammen aus Mindestbargebot und den bestehenbleibenden Rechten Einziger Bezugspunkt fur die Berechnung des geringsten Gebotes ist die grundbuchliche Rangposition des als Verfahrensherr anzusehenden bestrangig betreibenden Glaubigers Das geringste Gebot kann sich durch Antragsrucknahme Bewilligung der einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung bis zur Verkundung des Zuschlags andern Dadurch bleibt bis zum letzten Augenblick die Zuschlagsversagung moglich Zu diesen vorrangigen Rechten gehoren insbesondere der als bar mindestens zu zahlende Teil Mindestbargebot die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens Offentliche Lasten laufende und ggf ruckstandige Zinsen fur vorrangige Rechte die dem bestbetreibenden Glaubiger im Rang vorgehenden Belastungen bestehenbleibende Rechte in der Abteilung II und III des Grundbuchs Je nach Fallkonstellation konnen noch andere Rechte oder Anspruche in das geringste Gebot fallen Es kann auch sein dass es uberhaupt keine bestehenbleibenden Rechte gibt Fallbeispiel 1 Bearbeiten In der Abteilung III des Grundbuchs sind nachfolgende Belastungen eingetragen Grundschuld Altru Bank 180 000 Hypothek Freibank 145 000 Zwangshypothek zugunsten des Bauunternehmers Stein 24 785 Die Altru Bank betreibt die Zwangsversteigerung Der Verkehrswert des Grundstuckes betragt 260 000 Die Verfahrenskosten betragen 6 500 An Grundsteuern fur die letzten 18 Monate sind 1480 zu begleichen Das Geringste Gebot errechnet sich wie folgt Verfahrenskosten gem 109 ZVG 3 6 500 Grundsteuern gem 10 Nr 3 ZVG 1480 bestehenbleibende Rechte vorrangig eingetragener Glaubiger gem 44 Abs 1 Halbsatz 2 1 Alternative 10 Nr 4 ZVG 0 Geringstes Gebot 7 980 Fallbeispiel 2 Bearbeiten In der Abteilung III des Grundbuchs sind nachfolgende Belastungen eingetragen Grundschuld Altru Bank 180 000 Hypothek Freibank 145 000 Zwangshypothek zugunsten des Bauunternehmers Stein 24 785 Bauunternehmer Stein betreibt die Zwangsversteigerung Der Verkehrswert des Grundstuckes betragt 260 000 Die Verfahrenskosten betragen 6 500 An Grundsteuern fur die letzten 18 Monate sind 1480 zu begleichen Das Geringste Gebot ermittelt sich wie folgt Verfahrenskosten gem 109 ZVG 6 500 Grundsteuern gem 10 Nr 3 ZVG 1480 bestehenbleibende Rechte vorrangig eingetragener Glaubiger gem 44 Abs 1 Halbsatz 2 1 Alternative 10 Nr 4 ZVG 325 000 Geringstes Gebot 332 980 Der Rechtspfleger wurde jedes Gebot unterhalb dieses Betrage als unzulassig zuruckweisen Vorgelagert ist der Betrieb des Zwangsversteigerungsverfahrens in dieser Konstellation unsinnig da das geringste Gebot weit uber dem Verkehrswert liegt Erwerbsinteressenten wurden hierauf nicht bieten Das Zwangsversteigerungsgericht wurde dem Antragsteller in Anbetracht dessen daher vorab d h vor Erteilung des Begutachtungsauftrages gem 74a Abs 5 ZVG empfehlen den Zwangsversteigerungsantrag zuruckzunehmen Besondere Regelung zur Teilungsversteigerung BearbeitenBei der Teilungsversteigerung gilt die Besonderheit dass alle Rechte und Anspruche in das geringste Gebot fallen die den Eigentumsanteil des Antragstellers belasten oder mitbelasten ausserdem alle anderen Rechte die diesen im Rang vorgehen oder denselben Rang haben Bargebot BearbeitenDas geringste Gebot wird im Zwangsversteigerungstermin vor Beginn der Bietzeit Bietungszeit mindestens 30 Minuten vom Gericht bekanntgemacht Fur den Bietinteressenten sind hierbei die bestehenbleibenden Rechte von besonderer Bedeutung denn das Gebot im Versteigerungstermin bezeichnet nur das Bargebot also das was tatsachlich gezahlt wird Ein Bieter muss zu diesem Bargebot immer die bestehenbleibenden und von ihm zu ubernehmenden Grundstucksbelastungen Grundsicherheiten hinzurechnen um den tatsachlichen Preis den er bietet zu erkennen Literatur BearbeitenRainer Hock Gunter Mayer Alfred Hilbert Ernst Deimann Immobiliarvollstreckung 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2008 ISBN 978 3 8114 5165 0 Kurt Stober Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermogen ZVG Handbuch 9 Auflage C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59907 1 Karl Alfred Storz Bernd Kiderlen Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens 11 Auflage C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57521 1 Rayner Jankowski Zwangsversteigerung 24 Bieterhandbuch fur Zwangsversteigerungen 4 Auflage Rhombos Berlin 2013 ISBN 978 3 944101 06 4 Einzelnachweise Bearbeiten Kurt Stober Kommentar zum Zwangsversteigerungsgesetz 19 Auflage des von Friedrich Zeller von der 6 bis 10 Auflage bearbeiteten Werkes Munchen 2009 ISBN 978 3 406 58868 6 44 Anmerkung 2 Kurt Stober Kommentar zum Zwangsversteigerungsgesetz 19 Auflage des von Friedrich Zeller von der 6 bis 10 Auflage bearbeiteten Werkes Munchen 2009 ISBN 978 3 406 58868 6 44 Anmerkung 4 1 Rangklasse 0 In Kurt Stober Kommentar zum Zwangsversteigerungsgesetz 19 Auflage des von Friedrich Zeller von der 6 bis 10 Auflage bearbeiteten Werkes Munchen 2009 ISBN 978 3 406 58868 6 10 Anmerkung 1 7Weblinks BearbeitenzvgBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geringstes Gebot amp oldid 224125472