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Das Lokusprinzip entscheidet im Grundbuchrecht uber die Rangordnung von mehreren im selben Grundbuch eingetragenen Rechten Es bestimmt neben dem Tempusprinzip abschliessend die gesetzliche Rangfolge die bei der Versteigerung des Grundstucks von Bedeutung ist Inhaltsverzeichnis 1 Anwendung 2 Auswirkung 3 Zwangsversteigerung 4 WeblinksAnwendung BearbeitenDas deutsche Sachenrecht wird vom Prioritatsprinzip beherrscht In 879 Abs 1 Satz 1 BGB wird dementsprechend bestimmt dass das Lokusprinzip bei mehreren in derselben Abteilung des Grundbuchs eingetragenen Rechten z B mehrere Grundschulden anzuwenden ist Danach entscheidet die ersichtliche Reihenfolge der Eintragungen jeweils in Abteilung II oder Abteilung III des Grundbuchs uber die Rangfolge nach dem Ort lat locus Das Lokusprinzip kann nicht angewandt werden wenn Eintragungen in beiden Abteilungen des Grundbuchs vorhanden sind Auswirkung BearbeitenDas Grundpfandrecht III 1 hat danach Vorrang vor III 2 das Recht II 2 ist gegenuber dem Recht II 1 nachrangig Diese Eintragungsreihenfolge ergibt sich automatisch durch Zeitablauf weil eine zeitlich spater nach III 1 eingetragene Grundschuld nur noch an III 2 eingetragen werden kann Werden jedoch in derselben Abteilung die Rechte mit demselben Eintragungsdatum versehen so haben sie Gleichrang 45 Abs 1 GBO was durch einen Gleichrangvermerk vom Grundbuchamt zu verdeutlichen ist Ohne diesen Vermerk hatten sie materiellrechtlich namlich die Rangfolge aus dem Lokusprinzip des 879 Abs 1 Satz 1 BGB insofern besitzt 45 GBO sogar materiellrechtliche Wirkung Dem Eintragungsdatum kommt somit bei der Rangfolge eine entscheidende Bedeutung zu Sollen jedoch mehrere in derselben Abteilung am selben Tag einzutragenden Rechte nicht Gleichrang haben hat der antragstellende Notar dies mit einer Rangbestimmung klarzustellen 45 Abs 3 GBO Dann unterbleibt der Gleichrangvermerk Zwangsversteigerung BearbeitenDas Lokusprinzip kann nur angewandt werden wenn zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung ausschliesslich Rechte in einer Abteilung des Grundbuchs eingetragen sind In der Zwangsversteigerung bestimmt es uber die abschliessende Rangfolge die fur die Verteilung der Versteigerungserlose massgebend ist 11 ZVG Bei letztrangigen Rechten besteht die Gefahr dass sie ganz oder teilweise leer ausgehen und dadurch die grundbuchlich gesicherten Glaubiger einen Ausfall erleiden Somit bestimmt die gesetzliche Rangfolge letztlich uber das Ausfallrisiko eines Glaubigers Bestehen jedoch Rechte in beiden Abteilungen muss das Lokusprinzip durch das Tempusprinzip ersetzt werden Weblinks BearbeitenSkript zum Grundbuchrecht von Markus Heyner Bayerische Justizschule unter 3 4Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lokusprinzip amp oldid 221621938