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Das Tempusprinzip entscheidet im Grundbuchrecht uber die Rangordnung von mehreren im selben Grundbuch eingetragenen Rechten Es bestimmt neben dem Lokusprinzip abschliessend die gesetzliche Rangfolge die bei der Versteigerung des Grundstucks von Bedeutung ist Inhaltsverzeichnis 1 Anwendung 2 Auswirkung 3 Zwangsversteigerung 4 EinzelnachweiseAnwendung BearbeitenDas deutsche Sachenrecht wird vom Prioritatsprinzip beherrscht In 879 Abs 1 Satz 2 BGB wird dementsprechend bestimmt dass das Tempusprinzip bei mehreren uber beide Abteilungen des Grundbuchs verteilten Rechten z B mehrere Grundschulden in Abt III und mehrere Lasten in Abt II anzuwenden ist Dabei kann die blosse optische Reihenfolge wie sie grundsatzlich beim Lokusprinzip gilt nicht angewandt werden Beim Tempusprinzip ist vielmehr das Eintragungsdatum von entscheidender Bedeutung die Eintragungszeit lat tempus Rechte mit gleichem Eintragungsdatum haben deshalb gleichen Rang sofern nicht durch einen Rangvermerk einem Recht der Vorrang eingeraumt ist 45 Abs 2 GBO 1 Auswirkung BearbeitenIst das Recht in II 1 am 17 April eingetragen und das Recht in III 1 am 16 April desselben Jahres so hat III 1 Vorrang vor II 1 Gleichrang liegt vor wenn das Recht II 1 zusammen mit dem Recht III 1 am 17 April desselben Jahres eingetragen wurde und ein Rangvermerk nicht vorhanden ist Sind hingegen die Rechte II 1 und III 1 am 17 April desselben Jahres eingetragen worden und ein Rangvermerk raumt dem Recht III 1 den Vorrang vor II 1 ein so besteht ein Rangverhaltnis zwischen beiden Rechten Insoweit kommt 45 GBO sogar materieller Rechts Charakter zu Der von Amts wegen einzutragende Rangvermerk geht regelmassig auf eine notarielle Rangbestimmung zuruck die wiederum durch die Grundbuchbeteiligten zustande kommt Zwangsversteigerung BearbeitenDas Tempusprinzip wird angewandt wenn zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung in beiden Grundbuchabteilungen mindestens ein Recht eingetragen ist In der Zwangsversteigerung bestimmt es uber die abschliessende Rangfolge die fur die Verteilung der Versteigerungserlose massgebend ist 11 ZVG Bei letztrangigen Rechten besteht die Gefahr dass sie ganz oder teilweise leer ausgehen und dadurch die grundbuchlich gesicherten Glaubiger einen Ausfall erleiden Somit bestimmt die gesetzliche Rangfolge letztlich uber das Ausfallrisiko eines Glaubigers Einzelnachweise Bearbeiten Jan Wilhelm Sachenrecht 2002 S 219 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tempusprinzip amp oldid 207490797