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Die Legalzession lateinisch cessio legis ist ein zivilrechtliches Rechtsinstitut das den Ubergang einer Forderung kraft Gesetzes bestimmt Einer Ubereignung kraft Rechtsgeschafts bedarf es in diesen Fallen nicht Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Gesetzliche Regelungen der Legalzession 2 1 Falltypen 2 2 Funktionsweise 2 3 Forderungsubergang bei Versicherungen 3 Offentliches Recht 4 Literatur 5 AnmerkungenGeschichte BearbeitenIm Mittelalter wurde die Auffassung des klassischen Juristen Iulius Paulus aufgegriffen wonach Kauf und Abtretung von Hauptforderungen nicht erloschen wenn der Burge seine Zahlungen vorbehaltlos vornimmt Bartolus wies in diesem Zusammenhang auf einen gesetzlichen Forderungsubergang hin 1 Legalzessionen auf den Burgen wurden in den naturrechtlichen Kodifikationen um die Wende zum 18 Jahrhundert fixiert So regelte das preussische Landrecht die Legalzession auf den Burgen in 338 I 14 ALR das burgerliche Recht in Osterreich in 1358 ABGB und der Code civil in Art 2029 CC Das deutsche burgerliche Recht nahm die Legalzession in 774 Abs 1 BGB auf 2 Im Unterschied zur rechtsgeschaftlichen Abtretung gemass 398 BGB tritt der Forderungsubergang bei der Legalzession von selbst ein Eine Legalzession kann durch die Vertragsparteien nicht verhindert werden Verwiesen wird fur den gesetzlichen Forderungsubergang auf die fur die rechtsgeschaftliche Abtretung geltenden Vorschriften die entsprechend anwendbar sind 412 BGB Insbesondere gelten die Vorschriften uber die Abtretung von akzessorischen Nebenrechten 401 BGB die Auskunftspflichten des Zedenten 402 BGB und den Schuldnerschutz 404 407 408 BGB Nebenrechte unterliegen der Legalzession ebenfalls Gesetzliche Regelungen der Legalzession BearbeitenFalltypen Bearbeiten Wer durch Zwangsvollstreckung Rechte an Sachen verliert darf den Glaubiger befriedigen die Forderung gegen den Vollstreckungsschuldner auf ihn uber 268 Abs 3 BGB Fur den die Glaubigerforderung begleichenden Gesamtschuldner gilt der Forderungsubergang gemass 426 Abs 2 BGB Wird bei einer Burgschaft 774 BGB der Burge in Anspruch genommen indem er fur den Hauptschuldner die Forderung befriedigt erlischt die Hauptforderung ebenfalls nicht weil sie auf den Burgen ubergeht Gleiches gilt fur Hypotheken 1142 ff BGB wenn der Grundstuckseigentumer fur den Schuldner zahlt beziehungsweise fur Pfandrechte 1225 BGB wenn der Pfandgeber fur den Schuldner zahlt wobei das Pfand gemass 1249 BGB abgelost wird Leistet ein Verwandter an Stelle des Unterhaltspflichtigen Unterhalt erlangt er Freistellung gemass 1607 Abs 3 BGB Uber die im BGB geregelten Falle hinaus sind Legalzessionen in Spezialgesetzen enthalten so etwa in Art 47 Abs 3 WechselG 86 VVG Versicherer und 6 EFZG Arbeitgeber oder in 43 RVG Zu beachten sind zudem die sozialrechtlichen Bestimmungen in den 115 f SGB X 94 SGB XII 187 203 332 SGB III a F 91 BSHG a F und in 7 UVG a F Der Legalzession stehen ebenso die Forderungsubergange kraft Hoheitsakt beispielsweise aus 835 ZPO gleich Im Bereich des Sozialrechts tritt haufig der Fall auf dass Sozialleistungstrager durch Verwaltungsakt 93 SGB XII bei verarmten Sozialempfangern fur diese Anspruche auf Ruckforderung einer Schenkung 528 BGB auf sich uberleiten und diese dann zur Deckung ihrer Kosten geltend machen Hat eine leistungsberechtigte Person fur die Zeit fur die Leistungen erbracht werden nach dem BGB einen Unterhaltsanspruch so geht dieser bis zur Hohe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Trager der Sozialhilfe uber 94 SGB XII Funktionsweise Bearbeiten Fall Ein Burge hat sich verpflichtet fur die Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen 765 Abs 1 BGB Befriedigt der Burge den Glaubiger so geht die Forderung gemass 774 BGB auf den Burgen uber Die Legalzession wird durch Zahlung oder Erfullung ausgelost ohne dass die Beteiligten auf den Vorgang Einfluss nehmen Bei der Burgschaft beabsichtigt das Gesetz einerseits dass der befriedigte Glaubiger seine Forderung gegen den Hauptschuldner verliert weil ihm keine Forderung mehr zusteht Andererseits soll dem Burgen die Chance eingeraumt werden mit der an ihn kraft Gesetzes ubergegangenen Forderung gegen den Schuldner vorzugehen um den durch Burgschaftsinanspruchnahme erlittenen Vermogensverlust wieder auszugleichen Forderungsubergang bei Versicherungen Bearbeiten Haufiger Anwendungsfall der Legalzession ist der Forderungsubergang aus unerlaubten Handlungen wenn die Schadensrisiken durch Schadenversicherungen abgedeckt worden sind Die Versicherung des Geschadigten steht zunachst fur die Schaden ein bekommt dafur jedoch den Ersatzanspruch des Geschadigten auf Schadensersatz kraft Gesetzes zugesprochen Automatismus gemass 86 Abs 1 VVG Der Schadensersatzanspruch kann vom Versicherungsgeber beim Schadiger geltend gemacht werden Das Forderungsausfallrisiko der Schadiger ist etwa zahlungsunfahig tragt dann der Versicherungsgeber denn es geht mit der Forderung auf ihn uber Der Ubergang der Forderung bestimmt sich in der Regel nach 86 VVG und 116 SGB X Offentliches Recht BearbeitenAuch im offentliche Recht findet der gesetzliche Forderungsubergang Anwendung Wird ein Berufsbeamter verletzt oder getotet geht ein dem Geschadigten oder dessen Rechtsnachfolger zustehender gesetzlicher Schadensersatzanspruch gemass 76 BBG auf den Dienstherrn uber wenn dieser wahrend einer auf der Korperverletzung beruhenden Aufhebung der Dienstfahigkeit oder infolge der Korperverletzung oder der Totung zur Gewahrung von Leistungen verpflichtet ist Das ist auch landesrechtlich geregelt so dass auf den Dienstherrn eines durch einen Dritten verletzten Beamten der Anspruch auf Ersatz beispielsweise der Kosten fur eine Heilbehandlung oder der Besoldung ubergeht 103 Hessisches Beamtengesetz HessBG Beispiel Wird ein Beamter des Landes Hessen bei einem Verkehrsunfall durch einen Verkehrsteilnehmer schuldhaft verletzt kann der Dienstherr das Land Hessen gegebenenfalls die Kosten fur einen Krankenhausaufenthalt sowie vor allem bei langerem Krankenstand die Besoldung vom Schadiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung erstattet verlangen Literatur BearbeitenMax Kaser Celsus D 12 6 47 und die Akzessorietat der Burgschaft Festgabe Herdlicczka Munchen 1972 S 143 159 Bernhard Laberenz Der gesetzliche Forderungsubergang im internationalen Privatrecht Universitat Frankfurt Dissertation 1969 Augsburg 1969 SWB Katalog Nr 002216671 Dieter Medicus Burgerliches Recht Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung Heymanns Koln 1968 23 neu bearbeitete Auflage mit Jens Petersen Vahlen Munchen 2011 ISBN 978 3 8006 3908 3 Rnr 620 739 906 909 945 ff Eberhard v Olshausen Glaubigerrecht und Schuldnerschutz bei Forderungsubergang und Regress zugleich Habilitationsschrift Universitat Bonn 1986 87 ISBN 3 452 21263 7 Katharina von Koppenfels Spies Die cessio legis zugleich Universitat Munster Habilitationsschrift 2005 Mohr Siebeck Tubingen 2006 ISBN 3 16 148989 6 Simone Schims Der gesetzliche Forderungsubergang Wirkweise und Funktion fur den Regress bei drittseitiger Schuldsicherung Schriften zum burgerlichen Recht Band 337 Duncker amp Humblot Berlin ISBN 3 428 11929 0 Michael Wachsmuth Voraussetzungen und Wirkungen der versicherungsrechtlichen Legalzession ein Vergleich mit dem Abtretungsrecht des BGB Freie Universitat Berlin Dissertation 1979 SWB Katalog Nr 007903375 Anmerkungen Bearbeiten Bartolus de Saxoferrato zu den Digesten 46 1 36 n 1 3 und 46 3 76 n 4 Jan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 6 Schuldverhaltnisse im allgemeinen S 92 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4157104 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Legalzession Deutschland amp oldid 235160794