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Das Bundessozialhilfegesetz BSHG regelte von 1962 bis 2004 Art und Umfang der Sozialhilfe fur hilfebedurftige Einwohner der Bundesrepublik Deutschland BasisdatenTitel BundessozialhilfegesetzAbkurzung BSHGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialrechtFundstellennachweis 2170 1 a F Ursprungliche Fassung vom 30 Juni 1961 BGBl I S 815 ber S 1875 Inkrafttreten am 1 Juni 1962Neubekanntmachung vom 23 Marz 1994 BGBl I S 646 ber S 2975 Letzte Anderung durch Art 25 G vom 23 Dezember 2003 BGBl I S 2848 2895 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2004 Art 124 G vom 23 Dezember 2003 Ausserkrafttreten uberw 1 Januar 2005 Art 68 G vom 27 Dezember 2003 BGBl I S 3002 3070 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Bundessozialhilfegesetz trat am 1 Juni 1962 in Kraft und loste die aus dem Jahr 1924 stammenden Reichsgrundsatze uber Voraussetzung Art und Mass der offentlichen Fursorge RGr 1 und die Verordnung uber die Fursorgepflicht RFV 2 ab Vorbereitet wurde das Gesetz im Bundesministerium des Innern von dem fruher der NSDAP angehorenden Juristen und Leiter der Sozialabteilung Gerhard Scheffler 3 Seit 1976 war das Bundessozialhilfegesetz Bestandteil des Sozialgesetzbuches SGB Seither fanden und finden die allgemeinen Regelungen des SGB insbesondere SGB I und SGB X auch auf die Sozialhilfe Anwendung Die Bestimmungen des BSHG sind ab 1 Januar 2005 von den Bestimmungen im Zwolften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII abgelost worden Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Grundsatze 2 1 Bedarfsdeckungsprinzip 2 2 Bewilligung von Sozialhilfe 3 Leistungen 3 1 Hilfe zum Lebensunterhalt 3 2 Hilfe in besonderen Lebenslagen 3 3 Einkommens und Vermogensanrechnung 3 4 Kostentrager 4 Reform 2005 und vorangehende Anderungen 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBei der Einfuhrung des Bundessozialgesetzes hatte der Gesetzgeber die Hoffnung dass aufgrund des Wirtschaftswunders immer weniger Menschen auf staatliche Fursorgeleistungen angewiesen sein werden und wenn dann nur vorubergehend Dies sollte zunachst auch zutreffen die Ausgaben fur Leistungen fur Sozialhilfe stiegen absolut nur leicht an und fielen relativ sogar sodass die Leistungen nach und nach ausgebaut sowie Unterhaltspflichten gelockert wurden Das sollte sich allerdings mit dem Auftreten des Phanomens der Massenarbeitslosigkeit Ende der 70er Jahre andern Lag bisher der Schwerpunkt auf personliche Hilfen so waren mehr und mehr Menschen auf existenzsichernde Leistungen angewiesen die sich entgegen der gesetzlichen Konzeption zu einem Dauerzustand entwickelten Daneben stiegen aber auch durch den Anstieg der Anzahl der behinderten Menschen in Deutschland seit der Massenvernichtung behinderter Menschen im Nationalsozialismus die Kosten insbesondere fur die Heimunterbringung dieser Personengruppe massiv an sodass sich der Gesetzgeber gezwungen sah durch Gesetzesanderungen dem Kostenanstieg entgegenzusteuern Einsparungen bei den vorrangigen Systemen der Sozialversicherung belasteten die Sozialhilfetrager zusatzlich Die grossten Einsparungen betrafen den Regelsatz der zwar absolut gesehen weiter erhoht wurde die Erhohungen aber regelmassig hinter der allgemeinen Preisentwicklung zuruckblieben Zudem erfolgte eine Umstellung vom Warenkorbmodell zum Statistikmodell sowie die Einfuhrung des Lohnabstandsgebots wonach die Sozialhilfe nicht hoher sein darf als der durchschnittliche Lohn einer Alleinverdienerfamilie mit drei Kindern Um Anreize zur Selbsthilfe zu schaffen wurden die Verpflichtungen zu Eigenbemuhungen und der Aufnahme zumutbarer Arbeit ausgebaut Die Moglichkeit der Forderung einer Ausbildung aus Mitteln der Sozialhilfe Ausbildungshilfe entfiel ersatzlos zugunsten vorrangiger Leistungen BAB Bafog Mehrbedarfe wurden entweder gestrichen oder die Voraussetzungen verscharft Im Bereich der personlichen Hilfen wurde zunachst das Wunsch und Wahlrecht des Bedurftigen dahingehend eingeschrankt dass ambulante Hilfen grundsatzlich vorrangig vor stationaren Hilfen sind und eine stationare Hilfe nur dann gewahrt werden kann wenn ambulante Hilfen den Bedarf des Bedurftigen nicht deckten Dies wurde im Jahr 1996 dahingehend angepasst dass ambulante Hilfen ausgeschlossen waren wenn sie gegenuber einer stationaren Hilfe mit unverhaltnismassigen Mehrkosten verbunden waren Aufgrund einer bis heute geltenden Ubergangsregelung haben Personen die bereits im Jahr 1996 ambulante Hilfen ohne Verhaltnismassigkeitsprufung erhielten weiterhin einen uneingeschrankten Anspruch auf diese Hilfen 130 SGB XII Eine weitere Einsparung erfolgte durch die Einfuhrung von Leistungsvereinbarungen zwischen den Tragern der Sozialhilfe und den Leistungserbringern insbesondere den Betreibern vollstationarer Heime sowie die Einschrankung des Wunsch und Wahlrechts des Bedurftigen auf Leistungserbringer mit einer solchen Leistungsvereinbarung Dies starkte die Moglichkeit der Sozialhilfetrager die Hohe der Leistungen einseitig vorzugeben und damit einen Kostendruck auf Seiten der Heimbetreiber mit der Folge eines Konkurrenzkampfes auszulosen da Heimbetreiber ohne eine solche Leistungsvereinbarung auf dem Markt faktisch keine Chance mehr hatten Grundsatze BearbeitenAls Grundsatze der Sozialhilfe waren im Bundessozialhilfegesetz die individuelle Hilfe 3 die Befahigung der Bedurftigen zur Selbsthilfe 1 Abs 2 und das Prinzip der Nachrangigkeit der Sozialhilfe 2 festgelegt Wichtiger Grundsatz war der Nachrang der Sozialhilfe Eigenes Vermogen musste vorrangig fur den Lebensunterhalt verwendet werden Anspruche gegenuber anderen Sozialleistungstragern Unterhaltsanspruche etc mussten geltend gemacht werden zumutbare Arbeit musste angenommen werden Bedarfsdeckungsprinzip Bearbeiten Das Bedarfsdeckungsprinzip wurde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch unter dem Satz keine Sozialhilfe fur die Vergangenheit bekannt Die Sozialhilfe galt nach der Rechtsprechung als eine Leistung die eine gegenwartige Notlage des Bedurftigen beseitigen soll Hat der Bedurftige die Notlage in der Vergangenheit beseitigt gleich wie hatte er grundsatzlich keinen Anspruch auf eine ruckwirkende Gewahrung von Sozialhilfe fur die Vergangenheit oder die Ubernahme evtl entstandener Schulden durch die Nichtgewahrung der Sozialhilfe 4 Eine Ausnahme machte das Bundesverwaltungsgericht dann wenn der Sozialhilfetrager die beantragte Leistung ablehnte oder nach einer zumutbaren Bearbeitungszeit uberhaupt nicht uber den Antrag entschied und der Bedurftige sich diese Leistung im Wege der Selbsthilfe selbst beschaffte Eine Ausnahme gab es dann wenn ein Dritter in Erwartung geleistet hat dass der Sozialhilfetrager seine Aufwendungen ubernehmen wurde z B durch Aufnahme des Bedurftigen in ein Pflegeheim und zwar in diesem Fall auch uber den Tod des Bedurftigen hinaus 5 Bewilligung von Sozialhilfe Bearbeiten Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellte die Bewilligung von Sozialhilfe grundsatzlich keinen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar auf den sich der Bedurftige berufen konnte die Sozialhilfe war keine rentengleiche Dauerleistung und gleichsam taglich neu regelungsbedurftig Die Voraussetzungen fur die Gewahrung von Sozialhilfe mussten an jedem Tag der Leistungsgewahrung vorliegen war das nicht der Fall entfiel der Anspruch von Gesetzes wegen ohne dass es eines ausdrucklichen Aufhebungsbescheides durch den Sozialhilfetrager bedurfte Infolgedessen gab es bei der Sozialhilfe auch keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen die Versagung laufender Leistungen Leistungen BearbeitenIm Bundessozialhilfegesetz wurde zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt laufende Hilfe sowie einmalige Beihilfen bei wirtschaftlichen Notlagen und Hilfe in besonderen Lebenslagen vor allem Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe fur behinderte Menschen unterschieden Der grosste Unterschied bestand in der unterschiedlichen Einkommens und Vermogensanrechnung so wurden bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen teilweise recht grosszugige Freibetrage auf das Einkommen gewahrt Wurde Hilfe in besonderen Lebenslagen in Form stationarer Unterbringung gewahrt deckten die Leistungen den gesamten Bedarf einschliesslich den Lebensunterhalt sowie einmaliger Leistungen 27 Abs 3 BSHG Hilfe zum Lebensunterhalt Bearbeiten Die Hilfe zum Lebensunterhalt sollte primar den notwendigen Lebensunterhalt abdecken Zum notwendigen Lebensunterhalt gehorten nach 12 BSHG Ernahrung Unterkunft Kleidung Korperpflege Hausrat Heizung und personliche Bedurfnisse des taglichen Lebens insbesondere auch eine kulturelle Teilhabe Der notwendige Lebensunterhalt wurde in Form von Regelsatzen gewahrt die den laufenden Lebensbedarf abdeckten Alle Bedarfe die keinen laufenden Bedarf darstellten wurden als einmalige Leistung gewahrt etwa Bekleidung und Schuhe Hausrat Instandsetzung der Wohnung Beschaffung von Brennstoffen Schulbedarf sowie Leistungen fur besondere Anlasse z B Weihnachtsbeihilfe Unterkunftskosten wurden vorrangig durch das Wohngeld gedeckt wobei seit 1991 kein separater Antrag mehr notwendig war sondern Wohngeld zusammen mit der Hilfe zum Lebensunterhalt gewahrt wurde Im Einzelfall konnte der Sozialhilfetrager auch das Wohngeld ubersteigende Kosten decken War die Wohnung unangemessen teuer hatte der Leistungsbezieher sechs Monate Zeit eine angemessene Wohnung anzumieten ansonsten wurden samtliche Leistungen komplett eingestellt 6 Bei Familien bestimmte das Amt einen Haushaltsvorstand in der Regel der Vater der den vollen Regelsatz erhielt Alle anderen Haushaltsmitglieder erhielten nur 80 Prozent des Regelsatzes minderjahrige Kinder teilweise auch weniger Jugendliche erhielten hingegen hohere Leistungen als Erwachsene da ihnen ein sogenannter Wachstumsbedarf zugestanden wurde Die Hohe der Regelsatze wurden durch die einzelnen Bundeslander bestimmt das Amt konnte abweichend einen anderen Regelsatz festlegen wenn dies aufgrund der besonderen Situation des Einzelfalls notwendig war Fur bestimmte Personengruppen waren im Gesetz pauschal Mehrbedarfe festgelegt so etwa fur Gehbehinderte Schwangere Alleinerziehende und Personen die auf eine arztlich verordnete Krankenkost angewiesen waren Neben dem notwendigen Lebensunterhalt gehorten zur Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Ubernahme von Kranken und Pflegeversicherungsbeitragen 13 BSHG die Deckung von Beitragen fur eine Sterbegeldversicherung bzw eine Alterssicherung 14 BSHG sowie die Ubernahme von Bestattungskosten 15 BSHG Der Nachrang der Hilfe zum Lebensunterhalt ausserte sich auch in umfassenden Arbeits und Unterhaltspflichten Eltern und Kinder waren grundsatzlich verpflichtet im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht den Bedarf des Leistungsberechtigten zu decken und konnten hierzu vom Sozialhilfetrager notfalls gerichtlich herangezogen werden Der Leistungsberechtigte selbst musste durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit selbst dazu beitragen seine Bedurftigkeit zu reduzieren weigerte er sich konnten die Leistungen gekurzt oder im Einzelfall auch ganz gestrichen werden In den Anfangszeiten sah das BSHG in 26 noch die Moglichkeit vor Personen die sich trotz wiederholter Aufforderung beharrlich weigerten zumutbare Arbeit zu leisten gegen ihren Willen in einer abgeschlossenen Anstalt Arbeitshaus unterzubringen Das Bundesverfassungsgericht erklarte die gesetzliche Unterbringungsbefugnis fur verfassungskonform allerdings nur insoweit als infolge der Arbeitsverweigerung laufende Hilfe zum Lebensunterhalt an Unterhaltsberechtigte gewahrt werden musste In diesem Fall diene die Norm dem Schutz der Allgemeinheit da diese letztendlich den Unterhalt der Familie tragen musse 7 Mit der Abschaffung des Arbeitshauses im Strafrecht und die Schliessung derartiger Einrichtungen lief die Regelung zunehmend ins Leere und so wurde sie Anfang der 1970er Jahre wieder gestrichen Hilfe in besonderen Lebenslagen Bearbeiten Zu den Hilfen in besonderen Lebenslagen gehorten Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage Ausbildungshilfe 1983 entfallen Hilfe bei Krankheit Eingliederungshilfe fur behinderte Menschen Tuberkulosehilfe 1987 entfallen Blindenhilfe Hilfe zur Pflege Hilfe zur Weiterfuhrung des Haushalts Hilfe fur Gefahrdete 1967 vom Bundesverfassungsgericht fur verfassungswidrig und nichtig erklart Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Altenhilfe sonstige nicht oben genannte HilfenEinkommens und Vermogensanrechnung Bearbeiten Die Vermogensfreibetrage betrugen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt 1279 zuvor 2500 DM bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen 2301 zuvor 4500 DM bei Blinden und Schwerstpflegebedurftigen Pflegestufe III 4091 zuvor 8000 DM Aufgrund einer Sonderregelung 88 Abs 3 Satz 3 BSHG galt fur behinderte Menschen die in einer Werkstatt fur behinderte Menschen arbeiteten ein erhohter Vermogensfreibetrag von 23 010 dem zehnfachen des Freibetrags der sonst fur Hilfen in besonderen Lebenslagen gelten wurde Kostentrager Bearbeiten Trager der Sozialhilfeleistungen waren die kreisfreien Stadte und Landkreise in bestimmten Fallen auch uberortliche Trager beispielsweise in Nordrhein Westfalen die Landschaftsverbande Reform 2005 und vorangehende Anderungen BearbeitenMit der Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes vom 23 Marz 1994 8 wurden in 93 und 94 BSHG die freien Trager etwa Jugendverbande und Wohlfahrtsverbande den offentlichen Tragern gleichgestellt und ihnen teils ein Vorrang vor offentlichen Einrichtungen gewahrt Spater wurden mit der Einfuhrung der Pflegeversicherung und dem 11 SGB XI mit Wirkung zum 1 Januar 1995 auch die privat gemeinnutzigen und privat gewerblichen Trager gleichgestellt und ihnen ein Vorrang vor offentlichen Einrichtungen eingeraumt Im Zuge des Hartz IV Konzepts wurde zum 1 Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe nach dem BSHG fur Arbeitssuchende und deren Angehorige zum Arbeitslosengeld II zusammengefuhrt Die neuen Leistungen nach dem SGB II sind pauschaliert und betragen im Wesentlichen nur geringfugig mehr als das Niveau der bisherigen Sozialhilfe nach dem BSHG Das BSGH wurde durch das neue Zwolfte Buch Sozialgesetzbuch SGB XII abgelost und die bisherigen Regelungen der Sozialhilfe nach dem BSHG wurden Teil dieses Gesetzes In das SGB XII wurde gleichzeitig die 2003 mit eigenem Gesetz Grundsicherungsgesetz GSiG eingefuhrte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingefugt Nach diesem Gesetz erhalten Menschen die bereits alter als 65 Jahre sind und Menschen mit dauerhaft oder vorubergehender Erwerbsminderung Unterstutzung Voraussetzung fur einen Leistungsbezug ist Bedurftigkeit das SGB II erwahnt und definiert im 9 ausdrucklich Hilfebedurftigkeit Wer von ALG II und der Grundsicherung im Alter nicht erfasst wird kann weiterhin Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt haben Sozialhilfe nach SGB XII Leistungen nach den hier genannten Gesetzen sind weitgehend pauschaliert Einzelfallbezogene Hilfen z B fur defektes Mobiliar oder andere Haushaltsgegenstande werden nur noch in besonderen Fallen als Darlehen gewahrt andere Bedarfe wie die Weihnachtsbeihilfe werden nicht mehr gesondert anerkannt Im SGB XII besteht die selten genutzte Moglichkeit den Regelsatz bei erheblich abweichendem Bedarf abweichend hoher oder niedriger zu bemessen Im SGB II wurde die Pflicht unabweisbare standige Sonderbedarfe zusatzlich zu berucksichtigen durch das Urteil 1 BvL 1 09 des Bundesverfassungsgerichts vom 9 Februar 2010 geschaffen und spater vom Gesetzgeber ubernommen Literatur BearbeitenUlrich Arthur Birk Bundessozialhilfegesetz Lehr und Praxiskommentar 4 Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 1994 ISBN 3 7890 3314 6 Friederike Focking Fursorge im Wirtschaftsboom Die Entstehung des Bundessozialhilfegesetzes von 1961 Oldenbourg Verlag Munchen 2007 ISBN 978 3 486 58132 4 Volltext digital verfugbar Weblinks BearbeitenBundessozialhilfegesetz Archivlink abgerufen am 5 April 2023Einzelnachweise Bearbeiten Reichsgrundsatze uber Voraussetzung Art und Mass der offentlichen Fursorge vom 4 Dezember 1924 RGBl I S 765 Verordnung uber die Fursorgepflicht vom 13 Februar 1924 RGBl I S 100 Christiane Habermalz Wie Nazis im Innenministerium Karriere machten Deutschlandfunk 5 November 2011 deutschlandfunk de BVerwG 30 Juni 1965 AZ V C 29 64 BVerwG 5 Mai 1994 AZ 5 C 43 91 BVerwG 27 Juni 2002 AZ 5 C 65 01 DFR BVerfGE 30 47 26 BSHG Abgerufen am 5 April 2023 BGBl 1994 I S 646Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundessozialhilfegesetz amp oldid 232694463