www.wikidata.de-de.nina.az
Als Arbeitslosenhilfe wurde in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2004 eine bedurftigkeitsgeprufte Sozialleistung fur Arbeitssuchende bezeichnet Die Leistung wurde von den damaligen Arbeitsamtern heute Agenturen fur Arbeit im Anschluss an das Arbeitslosengeld ausgezahlt und galt als Versicherungsleistung Die Mittel wurden jedoch vom Staat aus Steuergeldern finanziert Vorganger und Vorbild war eine Krisenunterstutzung in der Weimarer Republik bzw im Dritten Reich Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Anspruch auf Arbeitslosenhilfe 2 1 Anspruchsvoraussetzungen 2 2 Anspruchsdauer 2 3 Hohe der Arbeitslosenhilfe 2 4 Vermogensanrechnung 2 5 Sanktionen 3 Literatur 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenGrundstein fur das System der Arbeitslosenhilfe war die Verordnung uber die Erwerbslosenfursorge vom 13 November 1918 1 Mit dieser Verordnung wurde fur arbeitsfahige und arbeitswillige Personen uber 14 Jahre die infolge des Krieges durch Erwerbslosigkeit sich in bedurftiger Lage befanden eine besondere Form der Fursorge geschaffen Zustandig waren die Gemeinden die der Fursorge ausdrucklich nicht den Rechtscharakter der Armenpflege beilegen sollten 2 1927 wurde durch das Gesetz uber Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16 Juli 1927 3 die Arbeitslosenversicherung eingefuhrt Danach hatten Arbeitslose unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 26 Wochen Anspruch auf eine Arbeitslosenunterstutzung als Versicherungsleistung 4 ahnlich dem heutigen Arbeitslosengeld In Zeiten andauernd ungunstiger Arbeitsmarktlage konnte der Reichsarbeitsminister eine Krisenunterstutzung fur bedurftige Arbeitslose gewahren deren Anspruch auf Arbeitslosenunterstutzung erschopft war oder die sonst die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen fur die Arbeitslosenunterstutzung nicht erfullten 5 Das Prinzip dieser Krisenunterstutzung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg bei der in der Bundesrepublik eingefuhrten Arbeitslosenhilfe aufgegriffen Mit der Verordnung uber Arbeitslosenhilfe vom 5 September 1939 6 wurde das Versicherungsprinzip aufgegeben Auf die damit neu definierte Arbeitslosenunterstutzung hatten alle arbeitsfahigen arbeitswilligen und bedurftigen Arbeitslosen Anspruch 7 In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1956 von der Regierung Adenauer CDU eine als Arbeitslosenhilfe bezeichnete Fursorgeleistung eingefuhrt die im Anschluss an das Arbeitslosengeld aus Steuermitteln von der Bundesanstalt fur Arbeit ausgezahlt wurde und unbefristet war 8 Eine solche unbefristete Leistung deren Hohe von der Hohe des vorherigen Einkommens abhing war ein Novum und galt Kritikern insbesondere aus dem Finanzministerium als unrealistisch und mit grossen finanziellen Risiken fur den Staat behaftet 9 Adenauer setzte sich jedoch uber diese Bedenken hinweg und brachte das Gesetz zusammen mit weiteren Verbesserungen der sozialen Absicherung auf den Weg Dies wird als Vorbereitung der Bundestagswahl 1957 betrachtet bei der seine Partei die erste und bislang einzige absolute Mehrheit in der Geschichte der Bundesrepublik erlangte 9 Spater wurde die Arbeitslosenhilfe dem SGB III 190 197 zugeordnet Hohe und Bezugsvoraussetzungen fur die Arbeitslosenhilfe wurden mehrmals angepasst die Hohe 1994 von 63 auf 60 ohne Kinder bzw von 68 auf 67 mit Kindern gesenkt Der Bemessungszeitraum verlangerte sich 1994 von drei auf sechs Monate und 1997 von sechs auf zwolf Monate ggf auf bis zu 24 Monate erweiterbar Die Altersgrenzen fur einen verlangerten Altersgeldbezug wurden 1997 um drei Jahre angehoben Mit Wirkung ab 2004 bzw 2006 wurde die maximale Anspruchsdauer halbiert 10 11 Seit 2003 wird ein Umzug einem Arbeitslosen ohne familiare Bindungen als zumutbar erachtet d h der Arbeitslose muss ggf zwecks Aufnahme einer Beschaftigung umziehen 10 Zum 1 Januar 2005 erfolgte im Rahmen der Agenda 2010 der Regierung Schroder eine Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe so die offizielle Formulierung Dabei wurde die bisherige Sozialhilfe jedoch nicht verandert und besteht weiterhin Neu eingefuhrt wurde anstelle der Arbeitslosenhilfe unter der Bezeichnung Arbeitslosengeld II ALG II eine Ersatzleistung fur Arbeitssuchende und nun auch deren Angehorige Partner Kinder in Form eines Sozialgeldes Wegen der Herabsetzung des Niveaus auf die Hohe der Sozialhilfe wird seitdem nicht mehr ein individueller Lebensstandard auf niedrigem Niveau ermoglicht sondern nur noch das soziokulturelle Existenzminimum gewahrt In der Umgangssprache erhielt das ALG II nach Peter Hartz dem von Schroder eingesetzten Leiter bei der Erarbeitung des Konzepts der Agenda die Bezeichnung Hartz IV Wegen der ruckwirkenden Auszahlung der Arbeitslosenhilfe erhielten die ehemaligen Empfanger bei der Umstellung auf die Hartz IV Leistungen im Januar 2005 eine doppelte Auszahlung andernfalls ware ihnen eine Monatszahlung verloren gegangen Diese sogenannte Zusammenlegung wurde schon im Vorfeld von Kritikern insbesondere von den Gewerkschaften als Abschaffung der Arbeitslosenhilfe bezeichnet 12 dieser Sprachregelung schloss sich auch etwa das Bundesverfassungsgericht schon 2010 an 13 Durch die sogenannte 58er Regelung erhielten bis 2004 Arbeitnehmer uber 58 Jahre auch dann Arbeitslosenhilfe wenn sie die Regelvoraussetzungen des Anspruchs allein deshalb nicht erfullten weil sie nicht arbeitsbereit waren und nicht alle Moglichkeiten nutzten oder nutzen wollten um ihre Beschaftigungslosigkeit zu beenden 428 Abs 1 Satz 1 i V m 198 Satz 2 Nr 3 SGB III Sie erklarten dies hierfur schriftlich gegenuber der Bundesarbeitsagentur 14 Da es keine Ubergangsregelung gab hatten ab 2005 mehr als hunderttausend Personen die bis Ende 2004 Arbeitslosenhilfe erhielten nunmehr nur noch Anspruch auf das niedrigere Arbeitslosengeld II Nach Schatzungen waren noch uber zweihunderttausend mehr bis zum Auslaufen der 58er Regelung hiervon betroffen Alternativ konnten Betroffene eine Wiedereingliederungsvereinbarung treffen 15 Die 58er Regelung lief im Jahr 2008 endgultig aus 16 Eine Klage wegen Verletzung des Grundrechts auf Eigentum und Verstoss gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes wies der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 7 Dezember 2010 zuruck 14 Anspruch auf Arbeitslosenhilfe BearbeitenAnspruchsvoraussetzungen Bearbeiten Da die Arbeitslosenhilfe als Versicherungsleistung definiert war hatten nicht alle bedurftigen Arbeitssuchenden einen Leistungsanspruch Die Anspruchsvoraussetzungen erfullte wer bedurftig war 17 arbeitslos war 17 sich beim zustandigen Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hatte 17 der Arbeitsvermittlung zur Verfugung stand 17 innerhalb der Vorfrist ein Jahr vor Antragstellung mindestens einen Tag Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen hatte und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte Bis zum 31 Dezember 1999 bestand die Moglichkeit originare Arbeitslosenhilfe ohne vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld zu erhalten Voraussetzung war hierfur eine Beschaftigung von mindestens 150 Kalendertagen innerhalb eines Jahres die auch durch Wehr Zivil oder Polizeivollzugsdienst erfullt werden konnte Anspruchsdauer Bearbeiten Grundsatzlich war der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zeitlich unbegrenzt er wurde in so genannten Bewilligungsabschnitten von einem Jahr gewahrt Das bedeutete dass nach je einem Jahr ein erneuter Antrag auf Fortzahlung der Arbeitslosenhilfe gestellt werden musste Bei jeder Antragstellung wurden die Anspruchsvoraussetzungen erneut gepruft Hohe der Arbeitslosenhilfe Bearbeiten Der Leistungssatz wurde mehrfach gesenkt Zuletzt betrug er 53 bzw 57 des pauschalierten Nettoentgelts Leistungsentgelt Den erhohten Leistungssatz erhielten Arbeitslose wenn sie oder ihr Ehegatte Lebenspartner ein Kind im Sinne von 32 Abs 1 3 bis 5 Einkommensteuergesetz hatten Die Bemessungsgrundlage der Arbeitslosenhilfe wurde jahrlich an die Entwicklung der Bruttolohne angepasst abzuglich eines Kurzungsfaktors von 3 der auch zu realen Kurzungen der Hohe der Arbeitslosenhilfe fuhren konnte 18 Die Arbeitslosenhilfe war steuerfrei Der Bezieher durfte eine oder mehrere Nebenbeschaftigung en ausuben solange er bei diesen Beschaftigungen insgesamt unter einer wochentlichen Arbeitszeit von 15 bzw bei Selbststandigkeit unter 18 Stunden blieb Es gab einen monatlichen Freibetrag von 165 Euro Wenn das Nebeneinkommen diesen Freibetrag uberstieg wurde der ubersteigende Betrag von der Arbeitslosenhilfe abgezogen Auszahlungen erfolgten unbar und ruckwirkend d h am Ende des Monats in Ausnahmefallen war eine Barauszahlung moglich Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld wurde die Arbeitslosenhilfe ebenfalls um das einen Freibetrag uberschreitende Einkommen eines eventuellen Ehegatten Partners gemindert Das Bundesverfassungsgericht hatte mit dem Arbeitslosenhilfeurteil vom 17 November 1992 19 eine hohere dynamische Grenze fur den Selbstbehalt des verdienenden Partners gefordert da anderenfalls ein Zwang zur Alleinverdienerehe entstehe der wegen der Selbstbestimmung der Eheleute uber ihre Arbeitsteilung verfassungswidrig sei 20 Vermogensanrechnung Bearbeiten Das Schonvermogen betrug bis zum 31 Dezember 2002 pro Lebensjahr 520 Euro Anschliessend gab es einen Vermogensfreibetrag fur unter 55 Jahrige von nur noch 200 Euro pro Lebensjahr Diese Anderung war bereits ein Vorgriff auf die geplante Reform von 2005 Entsprechend den Rechtsvorgaben des Bundessozialgerichts waren jedoch auch weit hohere Rucklagen freigestellt wenn sie der privaten Altersvorsorge dienten Sanktionen BearbeitenDie Anforderung jede zumutbare Arbeit anzunehmen die zur Folge hatte dass Arbeitslose denen eine Stelle angeboten wird mit dem Stellenangebot in jedem Fall ihren Anspruch auf Unterstutzungsleistungen vollstandig verlieren entweder weil sie das Angebot annehmen oder weil sie es nicht annehmen wurde erst 1969 in das AFG eingefugt 21 Zum Zeitpunkt der Einfuhrung der Arbeitslosenhilfe 1956 wurden Empfangerinnen und Empfanger von Arbeitslosenhilfe wie auch von Arbeitslosengeld mit einer Sperrzeit von vier Wochen sanktioniert 22 Siehe auch Sozialrecht Deutschland Literatur BearbeitenHans Gunter Hockerts Sozialpolitische Reformbestrebungen in der fruhen Bundesrepublik Zur Sozialreform Diskussion und Rentengesetzgebung 1953 1957 In Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 25 1977 S 341 372 Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung uber Erwerbslosenfursorge vom 13 November 1918 RGBl S 1305 1308 dokumentarchiv de abgerufen am 11 Mai 2018 Entwurf eines Vierten Gesetzes fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt BT Drs 15 1516 vom 5 September 2003 S 41 RGBl I S 187 87 ff Gesetz uber Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung 101 ff Gesetz uber Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung Reichsgesetzblatt I S 1674 Meyers Grosses Taschenlexikon 1987 S 105f Gesetz vom 16 April 1956 uber die Anderung und Erganzung des Gesetzes uber Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung BGBl I S 243 a b Ralph Bollmann Der Sozialstaat der Konservativen In Berliner Republik 6 2008 a b Kay Bourcarde IWS Studie Sozialreformen seit 1989 Die Reform der GesetzlichenArbeitslosenversicherung Institut fur Wachstumsstudien 2007 abgerufen am 8 Oktober 2019 Stephan Dlugosz Gesine Stephan Ralf A Wilke Verkurzte Bezugsdauern fur Arbeitslosengeld Deutliche Effekte auf die Eintritte in Arbeitslosigkeit In IAB Kurzbericht Aktuelle Analysen und Kommentare aus dem Institut fur Arbeitsmarkt und Berufsforschung 30 2009 Abgerufen am 8 Oktober 2019 Daniel Kluge DGB warnt vor Abschaffung der Arbeitslosenhilfe Der Spiegel 4 Mai 2001 Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1 Januar 2005 verfassungsgemass 29 Dezember 2010 a b Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1 Januar 2005 verfassungsgemass In Pressemitteilung Nr 120 2010 www bundesverfassungsgericht de 29 Dezember 2010 abgerufen am 15 September 2019 Hartz IV 58er Regelung wird zur Forderfalle In Spiegel online 17 August 2004 abgerufen am 15 September 2019 Florian Diekmann Altere am Arbeitsmarkt Die Ruckkehr der Grauhaarigen In Spiegel online 27 Januar 2017 abgerufen am 15 September 2019 a b c d 141a Gesetz zur Anderung und Erganzung des Gesetzes uber Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 19 April 1956 BGBl S 243 248 http www portal sozialpolitik de uploads sopo pdf 2002 2002 04 00 Kuenkler PDS pdf BVerfG Urteil vom 17 November 1992 Az 1 BvL 8 87 BVerfGE 87 234 Einkommensanrechnung Sabine Berghahn Maria Wersig Neue Vergleichsmassstabe durch die Homoehe Das Sozialgericht Dusseldorf problematisiert die Zwangsvergemeinschaftung heterosexueller Paare PDF S 4 abgerufen am 25 Oktober 2009 103 AFG vom 25 Juni 1969 BGBl 582 628 90 AVAVG vom 23 Dezember 1956 BGBl S 1018 1057 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4002725 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitslosenhilfe amp oldid 238382597