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Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstutzung pflegebedurftiger Personen die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen konnen Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den 61 ff SGB XII gesetzlich geregelt Da praktisch alle 1 Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung budgetiert sind bzw nur gewahrt werden wenn dauerhaft Pflegebedurftigkeit vorliegt 14 Abs 1 Satz 3 SGB XI muss die Sozialhilfe aufgrund des Grundrechts auf Schutz der Menschenwurde den anderweitig ungedeckten Bedarf an Pflegehilfe ubernehmen Auffangfunktion Wegen der Einordnung in die Sozialhilfe wird Hilfe zur Pflege nur einkommens und vermogensabhangig gewahrt Mit der Einfuhrung der Pflegeversicherung zum 1 Januar 1995 wurde die Hilfe zur Pflege grundlegend reformiert Die wesentlichen Anderungen betrafen die Pflegestufen seit 2017 Pflegegrade und die Leistungen die an die Stufen und Leistungen des SGB XI angepasst wurden sowie die weitgehende Anwendung der Verfahrensregelungen und Richtlinien der Pflegeversicherung auch auf die Hilfe zur Pflege Somit werden sich zukunftige Gesetzesanderungen der Pflegeversicherung auch auf die Hilfe zur Pflege auswirken Im Jahr 2017 wurden fur die Hilfe zur Pflege etwa 3 9 Mrd Euro ausgegeben dies entspricht etwa 15 der Sozialhilfeausgaben 2 Zustandig fur die Leistungen der Hilfe zur Pflege ist der uberortliche Trager der Sozialhilfe 97 Abs 3 Nr 2 SGB XII Die uberortlichen Trager werden von den Landern bestimmt z B in NRW die Landschaftsverbande Fur Hilfesuchende die sich an das ortliche Sozialamt wenden entstehen keine Fristennachteile 18 Abs 2 SGB XII denn auch der unzustandige zuerst angegangene Sozialhilfetrager kann bzw muss Leistungen erbringen 43 Abs 1 SGB I Zumindest mussen die bekannten Umstande dem zustandigen Trager der Sozialhilfe unverzuglich mitgeteilt werden Inhaltsverzeichnis 1 Berechtigter Personenkreis 2 Feststellung der Pflegegrade Bindung des Sozialhilfetragers an die Entscheidung der Pflegekasse 3 Leistungen 3 1 Leistungsgrundsatze Nachrangigkeit 3 2 Hilfsmittel 3 3 Pflegegeld 3 4 Alterssicherung der Pflegeperson 3 5 Entlastung der Pflegeperson 3 6 Entlastungsbetrag 3 7 Teilstationare und Kurzzeitpflege 3 8 Vollstationare Pflege 4 Anrechnung von Einkommen und Vermogen 5 Kostenersatz durch Erben 6 Verfahren und Rechtsmittel 7 Hilfe zur Pflege in weiteren Gesetzen 8 Siehe auch 9 EinzelnachweiseBerechtigter Personenkreis BearbeitenSofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen zum Bezug von Sozialhilfe erfullt sind haben folgende Personen Anspruch auf Hilfe zur Pflege Personen die aufgrund der Besonderheit im Einzelfall ihren Pflegebedarf aus vorrangigen Leistungsquellen vor allem der Pflegeversicherung nicht decken konnen z B wenn die Sachleistung der Pflegeversicherung voll ausgeschopft ist und weiterer Pflegebedarf durch Angehorige besteht denen z B Pflegegeld zugewendet werden soll Personen die zwar einen Pflegebedarf gemass den Pflegegraden 2 5 der Pflegeversicherung haben die aber nicht die Voraussetzungen des 14 Abs 1 SGB XI erfullen weil ihr Hilfebedarf voraussichtlich nur fur weniger als sechs Monate besteht Pflegebedurftige Personen die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben weil sie nicht versicherungspflichtig nach 20 ff SGB XI oder aus anderen Grunden keine Anspruche auf Leistungen der Pflegeversicherung haben Seit dem 1 April 2007 gilt eine weitgehende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung 5 Abs 13 SGB V in Verbindung mit 186 Abs 11 SGB V somit auch die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung Damit ist der zuletzt genannte Personenkreis nur noch auf wenige Falle beschrankt z B auf die Personen die wegen nicht hinreichender Vorversicherungszeiten nach 33 Abs 2 SGB XI keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben Mit der Einfuhrung der Pflegegrade zum 1 Januar 2017 wurden auch die Leistungen der Hilfe zur Pflege an das Vorliegen mindestens des Pflegegrades 2 geknupft Die nachrangige Gewahrung von Hilfe zur Pflege an geringfugig Pflegebedurftige die die Kriterien fur Leistungen der Pflegeversicherung nicht erfullen ist entgegen der bisherigen Rechtslage nicht mehr moglich Ob dies mit dem Grundrecht auf Menschenwurde vereinbar ist ist bisher ungeklart Feststellung der Pflegegrade Bindung des Sozialhilfetragers an die Entscheidung der Pflegekasse BearbeitenDie Regelungen der 61a und 61b SGB XII entsprechen bis auf die zeitlichen Untergrenzen den Regelungen in den 14 und 15 SGB XI Der Gesetzgeber will damit vorrangig doppelte Begutachtungen verhindern und ausschliessen dass sich Sozialhilfe und Pflegeversicherung im Hinblick auf die Leistungen und die bisher auf der Ebene der Selbstverwaltung beschlossenen Richtlinien der Pflegekassen auseinanderentwickeln Somit ist die Entscheidung der Pflegekasse uber den vom Medizinischen Dienst MDK festgestellten Pflegegrad fur den Trager der Sozialhilfe unmittelbar bindend 62a SGB XII Nach dem Wortlaut der Vorschrift gilt die Bindungswirkung nur hinsichtlich des Ausmasses der Pflegebedurftigkeit nicht hinsichtlich der angestrebten Leistungen Die Bindungswirkung besteht nur hinsichtlich bereits getroffener Entscheidungen der Pflegekasse Steht eine solche Entscheidung noch aus muss der Sozialhilfetrager den Sachverhalt gemass den 20 und 21 SGB X selbst ermitteln Hierzu kann der MDK beauftragt werden Wird die Begutachtung nicht durch den MDK sondern durch das ortliche Gesundheitsamt durchgefuhrt weil z B keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Pflegekasse besteht gelten die Richtlinien der Pflegekassen auch fur den Gutachter des Gesundheitsamtes Leistungen BearbeitenLeistungsgrundsatze Nachrangigkeit Bearbeiten Aufgrund des Bedarfsdeckungsprinzips in 9 Abs 1 SGB XII sind alle fur die notwendige Pflege erforderlichen Leistungen vom Sozialhilfetrager in voller Hohe zu ubernehmen abzuglich eines eventuellen Eigenanteils aus dem Einkommen dem Vermogen oder Mitteln eines zum Unterhalt herangezogenen Angehorigen Welche Leistungen in welchem Umfang erforderlich sind bestimmt der Gutachter Vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung und andere vorrangige Leistungen z B der gesetzlichen Unfallversicherung sind auszuschopfen Eine Budgetierung der Leistungen wie in der Pflegeversicherung kennt die Hilfe zur Pflege nicht Grenzen bezuglich der Hohe der Leistungen setzt jedoch 9 Abs 2 SGB XII Wahl und Wunschrecht der Sozialhilfetrager darf Wunschen deren Erfullung mit unverhaltnismassigen Mehrkosten verbunden ware nicht entsprechen 3 Beispiel Ist die Realisierung der hauslichen ambulanten Pflege im Einzelfall deutlich teurer als die vollstationare Pflege darf der Sozialhilfetrager die Ubernahme der Kosten insgesamt ablehnen Eine teilweise Ubernahme der ambulanten Pflegekosten bis zur angemessenen Hohe ist in der Regel nicht rechtmassig weil der Pflegebedarf nicht gedeckt wird und damit die Hilfe zur Pflege nicht geeignet ist die notwendige Pflege sicherzustellen Auch im Bereich der Hilfe zur Pflege gilt ein genereller Vorrang der ambulanten hauslichen Pflege vor teil oder vollstationaren Pflegeleistungen 63 SGB XII der Vorrang ambulant vor stationar ist schon fur die Sozialhilfe insgesamt in 13 Abs 1 SGB XII formuliert Die Trager der Sozialhilfe werden verpflichtet auf die hausliche Pflege hinzuwirken das heisst konkret die Pflegeressourcen des sozialen Umfeldes zu initiieren und zu erhalten Fur die Hohe konkreter Leistungsanspruche bedeutet das dass die Behorde bei allen Ermessensentscheidungen z B bei der Kurzung des Pflegegeldes s u prufen muss ob das Ziel der jeweiligen Vorschrift im Hinblick auf die Erhaltung oder Ermoglichung der hauslichen Pflege noch erreicht ist Hilfsmittel Bearbeiten Als Hilfsmittel sind alle Pflegehilfsmittel und technischen Hilfen der Pflegeversicherung im Sinne des 40 SGB XI zu verstehen Wegen der Auffangfunktion der Sozialhilfe sind je nach der Besonderheit des Einzelfalles auch andere Hilfsmittel als die des Hilfsmittelverzeichnisses der Pflegeversicherung nach 78 SGB XI zu bewilligen Pflegegeld Bearbeiten Das Pflegegeld der Hilfe zur Pflege ist wegen des direkten Bezugs in 64a SGB XII auf die jeweils aktuellen Pflegegeldbetrage der Hohe nach mit dem Pflegegeld aus der Pflegeversicherung nach 37 SGB XI identisch Es ist ebenso nach den funf Pflegegraden pauschaliert Soweit Pflegegeld der Pflegeversicherung gezahlt wird ist dieses in voller Hohe anzurechnen 64a Abs 3 SGB XII Es gibt daher keinen Doppelbezug von Pflegegeld der Sozialhilfe und Pflegegeld der Pflegeversicherung Bei einfacher Pflegebedurftigkeit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld der Hilfe zur Pflege Das Pflegegeld dient nach der fruheren Rechtsprechung zum Bundessozialhilfegesetz BSHG zur Forderung und Erhaltung der Pflegebereitschaft vergl BVerwG 5 C 7 02 Pflegegeld ist weder als Einkommen fur den Pflegebedurftigen anzurechnen 82 Abs 1 SGB XII noch ist es Einkommen der Pflegeperson weil es keinen Lohn sondern motivierenden Charakter hat Alterssicherung der Pflegeperson Bearbeiten Wird Pflegegeld gewahrt besteht auch ein Anspruch auf die Ubernahme von Beitragen fur eine angemessene Alterssicherung der Pflegeperson 64f Abs 1 SGB XII wenn Pflegegrad 2 5 vorliegt Voraussetzung ist jeweils dass die Ubernahme von Alterssicherungsbeitragen nicht anderweitig sichergestellt ist z B durch die Pflegeversicherung gemass 44 SGB XI eine Berufstatigkeit oder nicht bereits eine Altersvollente bezogen wird In der gesetzlichen Rentenversicherung sind diese Personen jedoch nicht pflichtversichert weil Versicherungspflicht nach 3 Satz 1 Nr 1a SGB VI nur dann eintritt wenn die Pflegeperson einen Pflegebedurftigen pflegen der Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung oder privaten Pflegeversicherung erhalt Daher sind Pflegepersonen die einen Pflegebedurftigen pflegen der ausschliesslich Leistungen nach dem SGB XII Sozialhilfe erhalt nicht versicherungspflichtig Deshalb konnen sofern die Voraussetzungen des 7 SGB VI freiwillige Versicherung erfullt sind lediglich freiwillige Beitrage seitens des Sozialamtes ubernommen werden Dies hat fur die Pflegeperson jedoch den Nachteil dass sie durch freiwillige Beitrage weder die Voraussetzungen des 43 SGB VI Erwerbsminderungsrente noch die besonderen Voraussetzungen fur Altersrente insbesondere Altersrente fur Frauen bezuglich der mehr als 121 Kalendermonate mit Pflichtbeitragen ab dem 40 Geburtstag etc erfullen bzw aufrechterhalten kann Nur ein kleiner Personenkreis wird uber die Ubergangsvorschrift des 241 SGB VI durch freiwillige Beitragen den bestehenden Versicherungsschutz in Fallen der Erwerbsminderung nicht verlieren Pflegepersonen sollten sich vor Beginn der Pflege eines Pflegebedurftigen der nur Leistungen nach dem SGB XII Sozialhilfe und nicht nach dem SGB XI Pflegeversicherung bzw von einer privaten Pflegeversicherung erhalt unbedingt beraten lassen Die Sozialleistungstrager sind zur Beratung nach 14 SGB I verpflichtet Entlastung der Pflegeperson Bearbeiten Soweit auf die vorrangige Leistung der Pflegeversicherung fur die Entlastung der Pflegeperson von der Pflegetatigkeit die so genannte Verhinderungspflege nach 39 SGB XI kein Anspruch noch kein Anspruch oder kein Anspruch mehr besteht oder die maximale Hohe dieser Leistung von 1612 bzw 2418 nicht ausreicht hat die Sozialhilfe nach 64c SGB XII die Kosten der Ersatzpflege als Pflichtleistung zu ubernehmen sofern Bedurftigkeit nach Sozialhilfemassstaben vorliegt Anders als bei der Pflegeversicherung gibt es keine sechsmonatige Wartefrist Entlastungsbetrag Bearbeiten Personen mit Pflegegrad 1 haben nach 66 SGB XII Anspruch auf einen Entlastungsbetrag Dieser kann unter anderem fur Hilfe zur Pflege eingesetzt werden Teilstationare und Kurzzeitpflege Bearbeiten Teilstationare Pflege ist die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Einrichtung Teilstationare Pflege kann als Tages oder Nachtpflege konzipiert sein Die gegenuber der Hilfe zur Pflege vorrangige Leistung der Pflegeversicherung ist abhangig vom Pflegegrad budgetiert Wird die Leistung der Pflegeversicherung ausgeschopft besteht ein auf die Halfte reduzierter Restanspruch auf Pflegegeld bzw alternativ auf Pflegesachleistung nach 41 Abs 4 6 SGB XI Rechtslage ab dem 1 Juli 2008 bis zum 30 Juni 2008 besteht kein Anspruch mehr auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung der Pflegeversicherung In der Praxis fuhrt das zu dem Problem dass die Mittel der Pflegeversicherung fur die hausliche Versorgung reduziert werden Diese sind aber regelmassig erforderlich weil die pflegebedurftige Person jeweils fur den Rest des Tages oder der Nacht und an den Wochenenden zuhause versorgt werden muss von der Pflegeperson und oder von einem Pflegedienst Soweit die Mittel der Pflegeversicherung den Bedarf zur Sicherstellung der hauslichen Versorgung nicht decken mussen diese von der Sozialhilfe im Rahmen des 61 SGB XII ubernommen werden wenn der Pflegebedurftige nicht uber ausreichende Eigenmittel verfugt Zusatzlich sind die Kosten fur eine professionelle Pflegekraft zu ubernehmen dazu das evtl gekurzte Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe Vollstationare Pflege Bearbeiten Pflegebedurftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationaren Einrichtungen wenn hausliche oder teilstationare Pflege nicht moglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt so genannte Heimpflegebedurftigkeit Die Pflegeversicherung beteiligt sich ausschliesslich an den anfallenden Pflegekosten fur den Pflegeaufwand fur die medizinische Behandlungspflege sowie fur die soziale Betreuung im Heim Es handelt sich dabei um einen pauschalen starr begrenzten Zuschuss pro Monat der die tatsachlich anfallenden und fortwahrend steigenden Pflegekosten in immer geringerem Masse abdeckt Teilleistungs Versicherung Parallel dazu erhohte sich kontinuierlich der Eigenanteil der Pflegebedurftigen Auf diesem Wege wurde eine schleichende Privatisierung der Kosten herbeigefuhrt Nicht von der Pflegekasse ubernommen werden die so genannten Hotelkosten der Pflegeeinrichtung Kosten fur Unterkunft und Verpflegung sowie anfallende Investitionskosten Erwerb Miete und Instandhaltung der Heimgebaude 4 Abs 2 Satz 2 SGB XI Sollte der Pflegebedurftige nicht in der Lage sein diese Hotelkosten aus seinem eigenen Einkommen aufzubringen werden diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialhilfe ubernommen 35 Abs 1 SGB XII Mit dem Angehorigen Entlastungsgesetz wurde zum 1 Januar 2020 der Ruckgriff auf unterhaltsverpflichtete Verwandte Kinder und Eltern weitestgehend abgeschafft Verwandte konnen nach dem neuen 94 Abs 1a SGB XII nur noch dann zur Deckung der Pflegekosten der pflegebedurftigen Person herangezogen werden wenn diese Verwandten uber ein Jahreseinkommen von mehr als 100 000 Euro verfugen Die vom Sozialhilfetrager zu ubernehmenden Kosten fur den Lebensunterhalt in Einrichtungen richten sich in ihrer Hohe nach den Leistungen der Grundsicherung und sind somit nicht der Hilfe zur Pflege zuzuordnen Ubersteigen die Kosten fur Unterkunft und Verpflegung der Einrichtung die Leistung der Grundsicherung sind sie gleichwohl in voller Hohe aufgrund des Bedarfsdeckungsprinzips zu ubernehmen Die Ubernahme von Kosten durch den Sozialhilfetrager setzt voraus dass mit der Pflegeeinrichtung eine Vereinbarung nach 75 ff SGB XII abgeschlossen wurde im Einzelfall sind Ausnahmen moglich 75 Abs 4 SGB XII Zusatzlich ist der weitere notwendige Lebensunterhalt zu ubernehmen Dieser umfasst insbesondere eine Kleiderbeihilfe und einen Barbetrag zur personlichen Verfugung umgangssprachlich Taschengeld Der Barbetrag betragt mindestens 27 der Regelbedarfsstufe 1 110 42 Vom Barbetrag sind auch Aufwendungen fur Korperpflege und reinigung fur die Instandhaltung der Schuhe Kleidung und Wasche in kleinerem Umfang sowie fur die Beschaffung von Wasche und Hausrat von geringerem Umfang erfasst BVerwG 5 C 42 03 Besteht kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oder reicht das Budget der Pflegekasse nicht aus um die vollen Pflegekosten zu decken ubernimmt die Sozialhilfe auch die ubersteigenden Pflegekosten nach 61 Abs 2 Satz 1 SGB XII Anrechnung von Einkommen und Vermogen BearbeitenDer Einsatz des Einkommens und des Vermogens des Hilfesuchenden ergibt sich aus 2 SGB XII nachdem nur derjenige Sozialhilfeleistungen erhalt wer seinen Bedarf nicht unter anderem durch den Einsatz seines Einkommens und seines Vermogens selbst decken kann Grundsatzlich werden in der Sozialhilfe bestimmte Einkunftsarten nicht angerechnet dies sind unter anderem alle Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII z B Grundsicherung die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschadigungsgesetz Einkunfte die aufgrund ausdrucklicher Vorschriften in anderen Gesetzen nicht auf die Hilfe zur Pflege angerechnet werden z B Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen Leistungen der Pflegeversicherung letztere mindern jedoch den Hilfebedarf offentlich rechtliche Leistungen die zu einem ausdrucklich genannten Zweck erbracht werden der nicht der Deckung des Bedarfs an Pflegeleistungen dient 83 Abs 1 SGB XII burgerlich rechtliches Schmerzensgeld 253 BGB und Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege Vom Einkommen sind bestimmte Betrage abzusetzen vor allem Steuern und Sozialversicherungsbeitrage und weitere mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben sog bereinigtes Einkommen Bei der Hilfe zur Pflege erfolgt der Einkommenseinsatz anders als etwa bei der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Regel nur oberhalb eines bestimmten Betrags der sogenannten Einkommensgrenze die jeweils individuell berechnet wird 85 SGB XII Beispiel Wenn die Einkommensgrenze im Einzelfall 1000 EUR betragt wird dem Pflegebedurftigen in der Regel nur der Teil seines Einkommens angerechnet der die 1000 EUR ubersteigt Die Einkommensgrenze setzt sich zusammen aus der Summe dreier Einzelbetrage eines Grundbetrags in Hohe des zweifachen jeweils geltenden Regelbedarfsstufe 1 2 mal 446 EUR 892 EUR ab dem 1 Januar 2021 4 der angemessenen Kosten der Unterkunft ohne Heizkosten weil nach 27 Abs 1 SGB XII die Heizung einen von der Unterkunft getrennten Bedarfstatbestand darstellt eines Familienzuschlags in Hohe des auf volle Euro aufgerundeten Betrags von 70 der Regelbedarfsstufe 1 fur den nicht getrennt lebenden Ehe oder Lebenspartner sowie weitere Personen nach 85 Abs 1 Nr 3 SGB XII 313 EUR Soweit das bereinigte Einkommen die Einkommensgrenze ubersteigt ist ein Einkommenseinsatz in angemessenem Umfang zuzumuten 87 SGB XII Bei dem Begriff des angemessenen Umfangs handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff dessen Ausgestaltung an den Besonderheiten des Einzelfalles auszurichten ist In einigen besonderen Fallen kann auch der Einsatz des Einkommens unterhalb der Einkommensgrenze verlangt werden 88 SGB XII Wird die Hilfe zur Pflege fur Personen in einer teilstationaren oder stationaren Einrichtung geleistet begrenzt der 92 SGB XII die Heranziehung des nicht getrennt lebenden Ehe oder Lebenspartners auf die Einsparungen fur den hauslichen Lebensunterhalt Der Zugriff auf das gesamte Einkommen ist bei alleinstehenden Personen moglich die voraussichtlich langere Zeit in einer vollstationaren Einrichtung versorgt werden mussen Als Zeitraum in diesem Sinne wird in der Literatur eine Dauer von einem Jahr oder langer angegeben Die Vermogensanrechnung der Hilfeempfanger richtet sich nach 90 SGB XII und der dazu ergangenen Durchfuhrungsverordnung Im Grundsatz muss das gesamte verwertbare Vermogen eingesetzt werden wobei zahlreiche Ausnahmen vom Gesetz definiert werden die die Vermogensanrechnung in der Praxis sehr schwierig machen konnen Kleinere Barbetrage oder sonstige Geldwerte werden bis zu einem Betrag von 2 600 nicht angerechnet fur den Ehe oder Lebenspartner bleiben zusatzlich 614 anrechnungsfrei Sofern beide Ehe oder Lebenspartner das Pflegegeld der Pflegestufe III nach 64 Abs 3 beziehen bleiben fur den Partner 1534 statt des vorgenannten Betrags von 614 anrechnungsfrei Kostenersatz durch Erben Bearbeiten Hauptartikel Kostenersatz durch Erben Den Erben verbleibt vom Nachlass ein Freibetrag in Hohe von 15340 EUR 102 Abs 3 Nr 2 SGB XII Vorausgesetzt wird hierbei u a dass der Erbe als Ehepartner Lebenspartner oder Verwandter den die Hilfeempfanger Hilfeempfangerin gepflegt hat und mit ihm ihr in hauslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat Verfahren und Rechtsmittel BearbeitenHilfe zur Pflege setzt ein sobald dem Trager der Sozialhilfe bekannt wird dass die Voraussetzungen fur die Leistung vorliegen 18 Abs 1 SGB XII Dieses Bekanntwerden kann z B durch einen Telefonanruf durch den Betroffenen oder durch dritte Personen z B Nachbarn beim Sozialamt geschehen Diese Regelung ist eine Besonderheit der Sozialhilfe und ermoglicht den Burgern einen niederschwelligen Zugang zu Sozialhilfeleistungen Der Sozialhilfetrager hat nach dem Bekanntwerden gemass 20 SGB X von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln Amtsermittlungsgrundsatz wenn Anhaltspunkte fur einen Bedarf an Hilfe zur Pflege vorliegen Aus Beweisgrunden empfiehlt es sich einen formlichen schriftlichen Antrag zu stellen Wer glaubt in seinen Rechten verletzt worden zu sein kann gegen die Entscheidungen der Behorde Widerspruch einlegen 78 ff Sozialgerichtsgesetz Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats einzulegen Nach Erlass des Widerspruchsbescheids kann Klage erhoben werden sofern dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde Zustandig fur Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialhilfe sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit 51 Abs 1 Nr 6a SGG Grund fur einen Widerspruch eine Klage kann u a sein die bewilligte Pflegestufe entspricht nicht der erwarteten Pflegestufe eine beantragte Leistung wurde hinsichtlich des Umfangs oder der Art der Leistung abgelehnt der Hilfesuchende glaubt dass seine Rechte bezuglich Verfahrens oder Zustandigkeitsentscheidungen der Behorde verletzt seien Die Beteiligten haben nicht nur im Widerspruchs Klageverfahren ein Recht auf Akteneinsicht 25 SGB X auch in die jeweiligen Pflegegutachten Die Begutachtungsrichtlinien enthalten in Abschnitt C 2 8 3 besondere Aussagen zur Begutachtung im Widerspruchsverfahren Widerspruch und Klage haben in der Sozialhilfe generell keine aufschiebende Wirkung standige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur fruheren Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz Sozialhilfe ist keine rentengleiche Dauerleistung und gleichsam taglich neu regelungsbedurftig Hilfe zur Pflege in weiteren Gesetzen BearbeitenHilfe zur Pflege innerhalb und ausserhalb von Einrichtungen nach 26c Bundesversorgungsgesetz BVG ist auch eine Leistung der Kriegsopferfursorge die durch verschiedene Nebengesetze des Bundesversorgungsgesetzes fur einen grosser werdenden Betroffenenkreis gilt Diese ist durch Verweise angelehnt an die Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe aber umfasst einige Sonderausgestaltungen 26 c BVG Siehe auch BearbeitenPflegeversicherung Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Ambulanter Pflegedienst SozialhilfeEinzelnachweise Bearbeiten Ausnahmen Pflegehilfsmittel Pflegekurse Ausgaben und Einnahmen Statistisches Bundesamt abgerufen am 24 September 2018 Gutachten des Deutschen Vereins fur offentliche und private Fursorge Zur Anwendung des Mehrkostenvorbehalts in der Sozialhilfe 6 Oktober 2005 1 2 Vorlage Toter Link www deutscher verein de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF Datei 60 kB Anlage SGB XII zu 28 In buzer de 1 Januar 2021 abgerufen am 27 Juni 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Sozialrecht in Deutschland Sozialgesetzbuch Bucher I XIV I Allgemeiner Teil II Grundsicherung fur Arbeitsuchende III Arbeitsforderung IV Gemeinsame Vorschriften V 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