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Das Bundesversorgungsgesetz BVG regelt in Deutschland die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges Durch die entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften bei sonstigen Personenschaden stellt es mittlerweile die zentrale Vorschrift des sozialen Entschadigungsrechts dar BasisdatenTitel Gesetz uber die Versorgung der Opfer des KriegesKurztitel BundesversorgungsgesetzAbkurzung BVGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialrechtFundstellennachweis 830 2Ursprungliche Fassung vom 20 Dezember 1950 BGBl S 791 Inkrafttreten am 1 Oktober 1950Neubekanntmachung vom 22 Januar 1982 BGBl I S 21 Letzte Anderung durch Art 7 G vom 16 Dezember 2022 BGBl I S 2328 2346 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2023 Art 13 G vom 16 Dezember 2022 Ausserkrafttreten 1 Januar 2024Art 58 G vom 12 Dezember 2019 BGBl I S 2652 2723 GESTA G013Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz gilt nach 68 SGB I als besonderer Bestandteil des Sozialgesetzbuches und wird zum 1 Januar 2024 in das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch eingeordnet 1 Inhaltsverzeichnis 1 Unmittelbarer Anwendungsbereich 2 Entsprechende Anwendung 3 Anspruchsvoraussetzungen und umfang 3 1 Entschadigung fur NS Tater und ihre Hinterbliebenen 4 Zustandigkeit 5 Aufbau des BVG 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseUnmittelbarer Anwendungsbereich BearbeitenEs ist anzuwenden bei gesundheitlichen Schaden durch 1 militarischen oder militarahnlichen Dienst unmittelbare Kriegseinwirkung Kriegsgefangenschaft Internierung im Ausland oder in den nicht unter deutscher Verwaltung stehenden deutschen Gebieten wegen deutscher Staats oder Volkszugehorigkeit eine mit militarischem oder militarahnlichem Dienst oder mit den allgemeinen Auflosungserscheinungen zusammenhangende Straf oder Zwangsmassnahme wenn sie den Umstanden nach als offensichtliches Unrecht anzusehen ist einen Unfall wenn der Geschadigte auf dem Weg war um entweder eine Leistung nach dem Gesetz zu erlangen oder auf Anforderung einer Versorgungsbehorde oder eines Gerichts zu erscheinen hatte oder der Unfall bei einer solchen Massnahme stattfand Ausserdem gilt das Gesetz fur Personen die bereits Leistungen nach mindestens einem der folgenden Gesetzen erhalten Gesetz uber den Ersatz der durch den Krieg verursachten Personenschaden Kriegspersonenschadengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22 Dezember 1927 Gesetz uber den Ersatz der durch die Besetzung deutschen Reichsgebiets verursachten Personenschaden Besatzungspersonenschadengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12 April 1927 RGBl I S 103 Deutsche die in der Zeit vom 18 Juli 1936 bis 31 Marz 1939 in Spanien auf republikanischer Seite gekampft haben Spanischer Burgerkrieg und Hinterbliebene der obigen Personen Vertriebene die im Vertreibungsgebiet nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Wehrdienst leisten mussten und dabei beschadigt wurdenMilitarischer und militarahnlicher Dienst war folgender Dienst Musterung Eignungsprufung und Wehruberwachung durch die Wehrmacht Dienst als Soldat oder Wehrmachtbeamter und sonstiger Dienst aufgrund einer Einberufung oder Befehl des Befehlshaber oder freiwilliger Dienst in der Wehrmacht Einschiffung auf einem Schiff der Wehrmacht oder einem ihrer Hilfsschiffe Dienst der Reichsbahnbediensteten und der Beamten der Zivilverwaltung deren Dienst in der Wehrmacht angeordnet wurde Dienst der Militarverwaltungsbeamten Dienst der mannlichen und weiblichen Wehrmachthelfer Dienst bei der Freiwilligen Krankenpflege im Krieg Dienst bei der Pferdebeschaffungskommission der Wehrbezirkskommandos Dienst der Jungschutzen Jungmatrosen und Unteroffizierschuler der Luftwaffe Reichsarbeitsdienst Dienst aufgrund der Dritten Verordnung zur Sicherstellung des Kraftebedarfs fur Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung Notdienstverordnung Dienst in Wehrertuchtigungslagern Dienst in der Organisation Todt fur Zwecke der Wehrmacht Dienst im Baustab Speer Osteinsatz fur Zwecke der Wehrmacht Dienst im Luftschutz auf Grund der Ersten Durchfuhrungsverordnung zum Luftschutzgesetz Dienst im Deutschen Volkssturm Dienst in der Feldgendarmerie Dienst in den HeimatflakbatterienSeit seinem Inkrafttreten wurde das Bundesversorgungsgesetz mehrmals geandert u a regelmassig zur Fortschreibung der im Gesetz bestimmten Leistungsbetrage 2 Die letzte grossere Anderung erfolgte durch 14 und 15 des Bundesteilhabegesetzes Das Bundesversorgungsgesetz fand in dem in Art 3 Einigungsvertrag genannten Gebiet Beitrittsgebiet vom 1 Januar 1991 an Anwendung Entsprechende Anwendung BearbeitenAuf die Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes verweisen unter anderem folgende Gesetze Soldatenversorgungsgesetz fur Soldaten der Bundeswehr Zivildienstgesetz fur Zivildienstleistende Opferentschadigungsgesetz fur Opfer von Straftaten Haftlingshilfegesetz fur vormalige politische Haftlinge in der SBZ in der DDR und in weiteren osteuropaischen Gebieten Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz fur Opfer rechtsstaatswidriger Gerichtsentscheidungen in der DDR Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz fur Opfer rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen in der DDR Infektionsschutzgesetz fur Impfschaden Unterstutzungsabschlussgesetz fur die Bemessung des Grads der Schadigungsfolgen infolge bestimmter medizinischer Betreuungsmassnahmen in der DDR Menschen die im Sinne dieser Gesetze eine Gesundheitsschadigung erlitten haben erhalten dieselbe Versorgung wie Kriegsopfer Anspruchsvoraussetzungen und umfang BearbeitenWer durch eine militarische oder militarahnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall wahrend der Ausubung des militarischen oder militarahnlichen Dienstes oder durch die diesem Dienst eigentumlichen Verhaltnisse eine gesundheitliche Schadigung erlitten hat erhalt wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schadigung auf Antrag eine Versorgung Die Versorgung umfasst Heilbehandlung Versehrtenleibesubungen und Krankenbehandlung Leistungen der Kriegsopferfursorge Beschadigtenrente und Pflegezulage Bestattungsgeld und Sterbegeld Hinterbliebenenrente sowie Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen Bewilligte Leistungen wie die Grundrente werden z B bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht angerechnet 3 Entschadigung fur NS Tater und ihre Hinterbliebenen Bearbeiten Nach dem Regierungsentwurf eines Bundesversorgungsgesetzes im Jahr 1950 sollte klargestellt werden dass Geldleistungen auch nach diesem Gesetz ausgeschlossen seien wenn bereits ein Anspruch auf Zahlung von Versorgungsbezugen wegen politischer Belastung nicht bestand Der Bundesrat schlug einen zweiten Absatz vor nach dem Auslander die freiwillig in der deutschen Wehrmacht Dienst geleistet hatten Leistungen nur in Hartefallen erhalten sollten Angehorige auslandischer Freiwilligenverbande deren Tatigkeit zumeist in der Bewachung von KZ Lagern u a bestanden habe seien nicht wurdig Die Bundesregierung wollte Auslander grundsatzlich Deutschen gleichgestellt sehen hatte aber keine Bedenken gegen Einschrankungen auch fur jene Sie wies zugleich daraufhin dass es dazu einer erganzenden Vorschrift im Gesetz bedurfe weil Auslander noch nicht unter die Entnazifizierungsbestimmungen fielen 4 und damit in entsprechenden Verfahren den Anspruch auf Zahlung von Versorgungsbezugen wegen politischer Belastung nicht verlieren konnten Der federfuhrende Ausschuss strich die Vorschrift mit der Formulierung wegen politischer Belastung 5 wie der Berichterstatter im Plenum ohne weiteres vortrug Auch gestrichen wurde in der anspruchsbegrundenden Definition des militarischen Dienstes die Erwahnung des Dienstes in der Waffen SS um der Organisation kein namentliches Erinnerungsdenkmal zu setzen Damit war aber kein Ausschluss beabsichtigt wie ausdrucklich klargestellt wurde 6 In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf einstimmig bei vier Enthaltungen angenommen 7 Dementsprechend konnte Heydrichs Witwe Lina im Jahr 1958 letztinstanzlich Leistungen der Kriegsopferversorgung erstreiten was zwar in einer Bundestagsdebatte problematisiert wurde 8 aber keine Initiativen zu einer Gesetzesanderung ausloste Dabei verblieb es auch als im Jahr 1985 Leistungen an Freislers Witwe Marion bekannt wurden deren Umfang spater im Verwaltungsverfahren zu beschranken war 9 Im Jahr 1993 kam es zu einer heftigen politischen Debatte uber das Bundesversorgungsgesetz Hintergrund war ein im Jahr 1993 ausgestrahlter Fernsehbeitrag wonach 128 lettische Legionare der Waffen SS Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhielten darunter auch Teilnehmer von Massenerschiessungen an lettischen Juden im Jahr 1941 wahrend die Opfer leer ausgingen 10 Dies war der rechtlichen Konstellation geschuldet wonach Leistungen nach dem Bundesentschadigungsgesetz einen gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland voraussetzen wahrend das Bundesversorgungsgesetz lediglich an den geleisteten Dienst in der Wehrmacht anknupft sodass Leistungen auch an Berechtigte im Ausland erbracht werden konnen Die Fraktion der Grunen stellte daraufhin einen Antrag im Bundestag Leistungen an Mitglieder der Waffen SS sofort einzustellen 11 Bis zur Anderung des Gesetzes sorgte der Versorgungsantrag des ehemaligen SS Mitgliedes Heinz Barth fur weiteres Aufsehen Nach einer langen politischen Debatte in der es u a auch um die Gewahrleistung von Vertrauensschutz fur bisherige Bezieher ging anderte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 21 Januar 1998 das Bundesversorgungsgesetz dahingehend dass Berechtigten die wahrend der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsatze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstossen haben insbesondere bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der SS Leistungen bei Antragstellung nach dem 13 November 1997 zu versagen bzw bei fruherer Antragstellung mit Wirkung fur die Zukunft zu entziehen sind 1a BVG 12 13 14 Die ab 1999 vorgenommene Uberprufung der BVG Empfanger fuhrte bei fast einer Million damaliger Empfanger nur in 99 Fallen zum Leistungsentzug 15 16 Das belgische Parlament hat am 14 Marz 2019 eine Resolution verabschiedet die den Stopp finanzieller Leistungen Deutschlands an die 17 noch lebenden ehemaligen freiwilligen Angehorigen der Waffen SS bzw der Wehrmacht in Belgien fordert 17 18 19 Im Dezember 2020 bezogen noch 43 558 Personen mit Wohnsitz in Deutschland und 1 390 Personen mit Wohnsitz im Ausland Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse uber weitere Entziehungen uber die 99 bekannten Falle hinaus 20 Rechtspolitisch umstritten ist inwiefern ein pauschaler Leistungsausschluss fur alle SS Freiwilligen rechtlich moglich ware 21 Zustandigkeit BearbeitenDie Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Nebengesetzen ist durch den Gesetzgeber den Dienststellen der Kriegsopferversorgung ubertragen worden Dienststellen der Kriegsopferversorgung sind die Landesversorgungsamter Versorgungsamter Orthopadische Versorgungsstellen und Versorgungskuranstalten In Bayern sind die Versorgungsamter in die Regionalstellen des Zentrum Bayern Familie und Soziales ZBFS und das Landesversorgungsamt in die Zentrale des ZBFS eingegliedert In Nordrhein Westfalen wurden die Versorgungsamter zum 1 Januar 2008 aufgelost und die Aufgaben auf die Landschaftsverbande Rheinland bzw Westfalen Lippe ubertragen 22 23 Die ortliche Zustandigkeit der Verwaltungsbehorden bei Ausfuhrung des Bundesversorgungsgesetzes fur Personen die ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt ausserhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes haben regelt die Auslandszustandigkeitsverordnung Aufbau des BVG BearbeitenAnspruch auf Versorgung 1 bis 8b Umfang der Versorgung 9 Heilbehandlung Versehrtenleibesubungen und Krankenbehandlung 10 bis 24a Kriegsopferfursorge 25 bis 28 Beschadigtenrente 29 bis 34 Pflegezulage 35 Bestattungsgeld 36 Sterbegeld 37 Hinterbliebenenrente Witwen bzw Waisenrente 38 bis 52 Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen 53 bis 53a Zusammentreffen von Anspruchen 54 bis 55 Anpassung der Versorgungsbezuge 56 bis 59 Beginn Anderung und Aufhoren der Versorgung 60 bis 63 Besondere Vorschriften fur Berechtigte ausserhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes 64 bis 64f Ruhen des Anspruchs auf Versorgung 65 Zahlung 66 bis 70a Versorgung bei Unterbringung 71 bis 71a Ubertragung kraft Gesetzes 71b Kapitalabfindung 72 bis 80 Schadenersatz Erstattung 81 bis 81c Ausdehnung des Personenkreises 82 Ausschluss der Anrechnung von Versorgungsbezugen auf das Arbeitsentgelt 83 Ubergangsvorschriften 84 bis 88 Harteausgleich 89 Schlussvorschriften 90 bis 92 Literatur BearbeitenKurt Rohr Horst Strasser Dirk Dahm Bundesversorgungsgesetz Soziales Entschadigungsrecht und Sozialgesetzbucher Loseblattwerk mit 106 Aktualisierung August 2016 Asgard Verlag ISBN 978 3 537 53299 2Weblinks BearbeitenText des Bundesversorgungsgesetz BVG Rechtsverordnungen zum Bundesversorgungsgesetz Bayerisches Staatsministerium fur Arbeit und Sozialordnung Familie und Frauen Sozial Fibel Kriegsopferfursorge Statistik der Kriegsopferfursorge Ausgaben und Einnahmen Empfanger innen Statistisches Bundesamt Kurzbericht 2012Einzelnachweise Bearbeiten Art 58 Nr 2 Art 60 Abs 7 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschadigungsrechts vom 12 Dezember 2019 BGBl I S 2652 letzte Anderungen des Bundesversorgungsgesetzes Bundesministerium fur Arbeit und Soziales Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung abgerufen am 28 April 2016 Deutscher Bundestag Drucksache Nr 1333 vom 12 September 1950 Anlage 1 Gesetzentwurf S 2 ff 6 75 Anlage 2 Anderungsvorschlage des Deutschen Bundesrates S 74 ff 84 Anlage 3 Stellungnahme der Bundesregierung zu den Anderungsvorschlagen S 80 ff 84 Deutscher Bundestag Drucksache Nr 1466 vom 13 Oktober 1950 Mundlicher Bericht des Ausschusses Zusammenstellung des Entwurfs mit den Beschlussen des Ausschusses Deutscher Bundestag 93 Sitzung 19 Oktober 1950 Plenarprotokoll S 3439 ff 3442 D Deutscher Bundestag 93 Sitzung 19 Oktober 1950 Plenarprotokoll S 3439 ff 3455 D Deutscher Bundestag 56 Sitzung 22 Januar 1959 Plenarprotokoll S 3047 ff 3057 D Bayerischer Landtag Drucksache 10 6016 vom 15 18 Februar 1985 Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wirth SPD zu 6 BSG Urteil vom 24 November 2005 Az B 9a 9 V 8 03 R Volltext Deutscher Bundestag BT Drs 12 4788 vom 23 April 1993 Gesetz zur Anderung des Bundesversorgungsgesetzes vom 14 Januar 1998 BGBl I S 66 BSG Urteil vom 30 September 2009 Az B 9 V 1 08 R Volltext Andreas Frank Die Entschadigungsunwurdigkeit in der deutschen Kriegsopferversorgung Mit einem Beitrag zur politiktheoretischen Begrundung der Menschenwurde und einer rechtsvergleichenden Untersuchung zum osterreichischen Kriegsopferrecht Wurzburg 2003 ISBN 3 89913 298 X Rezension von Michael A Nuckel 1 Januar 2006 Stefan Klemp Martin Holzl Die Neufassung des 1a Bundesversorgungsgesetz BVG Streichung von Kriegsopferrenten fur NS Tater Schlussbericht Erstellt im Auftrag des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales Bonn 2016 S 140 Umsetzung des Leistungsentzugs nach dem Bundesversorgungsgesetz fur Kriegsverbrecher Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drs 18 10975 vom 25 Januar 2017 Drs 2243 012 der belgischen Kammer CRABV 54 PLEN 275 niederlandisch franzosisch Christoph Hasselbach Kollaboration im Zweiten Weltkrieg Deutsche Renten an belgische SS Freiwillige Deutsche Welle 20 Februar 2019 Moglicher Entzug von Leistungen der Kriegsopferversorgung und Renten fur ehemals freiwillige Waffen SS Angehorige Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drs 19 10297 vom 15 Mai 2019 Aktuelle Zahlen zu Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drs 19 25627 vom 28 Dezember 2020 Aufarbeitung eingefordert Anhorung im Sozialausschuss des Bundestages Linke Fraktion beantragt Ende der Kriegsopferzahlungen fur ehemalige SS Angehorige 27 Januar 2021 abgerufen am 27 Januar 2021 Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsamter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein Westfalen GV NRW 2007 S 482 zuletzt geandert durch Gesetz vom 25 Oktober 2011 GV NRW S 542 BVerfG Beschluss vom 17 April 2013 Az 2 BvL 20 08 Volltext Rn 3 ff Sozialrecht in Deutschland Sozialgesetzbuch Bucher I XIV I Allgemeiner Teil II Grundsicherung fur Arbeitsuchende III Arbeitsforderung IV Gemeinsame Vorschriften V Krankenversicherung VI Rentenversicherung VII Unfallversicherung VIII Kinder und Jugendhilfe IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz XI Pflegeversicherung XII Sozialhilfe XIV Soziales EntschadigungsrechtAusbildungsforderung Reichsversicherungsordnung Alterssicherung der Landwirte Krankenversicherung der Landwirte Bundesversorgungsgesetz Opferentschadigungsgesetz Gesetz uber das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung Bundeskindergeldgesetz Wohngeldgesetz Adoptionsvermittlungsgesetz Unterhaltsvorschussgesetz Bundeselterngeld und 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