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Die Pflegezulage ist in Deutschland eine Leistung des sozialen Entschadigungsrechts und in 35 BVG geregelt Sie soll die Versorgung pflegebedurftig gewordener Beschadigter sicherstellen und entspricht grosstenteils den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bzw der Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe Voraussetzungen BearbeitenVoraussetzung fur die Pflegezulage ist dass der Beschadigte durch die Schadigung hilflos im Sinne des 33b Abs 6 EStG geworden ist dies entspricht den Kriterien fur die Erteilung des Merkzeichens H im Schwerbehindertenausweis Ist durch die Schadigung ein Hirnschaden entstanden und hat der Beschadigte einen Grad der Schadigungsfolgen von 100 besteht Anspruch auf Pflegezulage auch wenn der Beschadigte nicht hilflos ist Das Gleiche gilt fur Blinde zusatzlich sind diese mindestens in die Stufe III einzuordnen Hohe BearbeitenIn der Regel wird Pflegezulage in Hohe der Stufe I geleistet dies entspricht einem Betrag 293 Euro Ist aufgrund der besonderen Schwere der Schadigung eine dauernde Versorgung oder aussergewohnliche Pflege erforderlich wird der Beschadigte stattdessen in die Stufen II bis VI eingestuft je nach Schwere der Schadigung Die Kriterien richten sich nach der Versorgungsmedizin Verordnung Beschaftigt der Beschadigte eine Pflegeperson werden die angemessenen Kosten ubernommen Ist aufgrund der Schwere der Beschadigung eine Heimpflege erforderlich werden die Heimkosten in voller Hohe ubernommen hierzu werden alle Versorgungsanspruche angerechnet bis auf einen Selbstbehalt der in der Hohe der Grundrente bei einem GdS von 100 entspricht Pflegezulage wird nicht geleistet wenn der Geschadigte stationar untergebracht ist ein bereits entstehender Anspruch lauft bei stationarer Unterbringung nach einem Monat Stufen I II oder zwolf Monaten Stufen III VI aus Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pflegezulage amp oldid 232514172