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Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz StrRehaG regelt die Rehabilitierung und soziale Entschadigung fur strafrechtliches Unrecht und rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands SBZ bzw in der Deutschen Demokratischen Republik DDR sowie in Ost Berlin zwischen dem 8 Mai 1945 und 2 Oktober 1990 BasisdatenTitel Gesetz uber die Rehabilitierung und Entschadigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmassnahmen im BeitrittsgebietKurztitel Strafrechtliches RehabilitierungsgesetzAbkurzung StrRehaGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Strafverfahrensrecht SozialrechtFundstellennachweis 253 1Ursprungliche Fassung vom 29 Oktober 1992 BGBl I S 1814 Inkrafttreten am 4 November 1992Neubekanntmachung vom 17 Dezember 1999 BGBl I S 2664 Letzte Anderung durch Art 12 G vom 2 Juni 2021 BGBl I S 1387 1399 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Juli 2021 Art 14 G vom 2 Juni 2021 GESTA G048Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz nennt zum einen die Voraussetzungen unter denen Unrechtsakte fur rechtsstaatswidrig erklart und aufgehoben werden konnen 1 2 StrRehaG und enthalt zum anderen Vorschriften uber Folgeanspruche die die Aufhebung begrundet 3 6 StrRehaG sowie soziale Ausgleichsleistungen fur Nachteile die dem Betroffenen durch eine Freiheitsentziehung entstanden sind 16 ff StrRehaG Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte und Grundlagen 2 Uberblick 3 Formelle Rehabilitierungsvoraussetzungen 4 Rehabilitierung strafrechtlicher Massnahmen 1 StrRehaG 4 1 Voraussetzungen 4 2 Ausgewahlte Problemfalle 4 3 Boden und Industriereform 5 Rehabilitierung von Einweisungen in Kinder und Jugendheime 2 StrRehaG 5 1 Heimarten 5 2 Voraussetzungen 5 3 Einzelfallprufung als Grundsatz 5 4 Nachweise 6 Rehabilitierung von sonstigen nicht strafrechtlichen freiheitsentziehenden Massnahmen 2 StrRehaG 7 Rehabilitierungsverfahren 8 Folgeanspruche 8 1 Allgemeines 8 2 Opferrente Opferpension 9 Beratungsangebote und Medien 10 Rechtsvergleichung 10 1 NS Unrecht 10 2 Ausland 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseGeschichte und Grundlagen BearbeitenDas Rehabilitierungsgesetz der DDRZwischen 1945 und 1989 sind im Gebiet der DDR nach dem Forschungsstand des Jahres 2008 etwa 330 000 Menschen aus politischen Grunden inhaftiert worden 1 Hinzu kommen Opfer sonstiger rechtsstaatswidriger Massnahmen Bereits Ende 1989 wurde in der DDR die Notwendigkeit erkannt Unrechtsakte aufzuheben und den Opfern eine besondere soziale Versorgung zukommen zu lassen Zunachst war die Aufhebung politisch begrundeter Gerichtsentscheidungen nur im Wege der Kassation durch das Oberste Gericht der DDR moglich bis am 6 September 1990 die Volkskammer ein Rehabilitierungsgesetz verabschiedete Das Gesetz sah die Rehabilitierung solcher Personen vor die wegen einer Handlung strafrechtlich belangt worden waren mit der sie verfassungsmassig garantierte Grundrechte wahrgenommen hatten Rehabilitiert werden sollten unter ahnlichen Voraussetzungen auch Opfer verwaltungsrechtlichen und beruflichen Unrechts Auch die Rehabilitierung ehemaliger Insassen sowjetischer Internierungslager nach dem Zweiten Weltkrieg war vorgesehen Praktische Bedeutung erlangte das Gesetz vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik indes nicht mehr nbsp Die Verurteilung Robert Havemanns wegen eines angeblichen Devisendelikts wurde 1991 nach den noch fortgeltenden DDR Kassationsvorschriften aufgehoben 2 Entwicklung nach der WiedervereinigungWegen der aus Sicht der Bundesregierung unabsehbaren finanziellen Folgen die mit den im DDR Rehabilitierungsgesetz vorgesehenen Wiedergutmachungsleistungen verbunden waren und der als teils unausgewogen empfundenen Regelungen galt nach der Wiedervereinigung nur der Teil des Rehabilitierungsgesetzes ubergangsweise als bundesdeutsches Recht fort der die strafrechtliche Rehabilitierung betraf Rehabilitiert werden konnten auch Personen die in rechtsstaatswidriger Weise in psychiatrische Einrichtungen eingewiesen worden waren Ferner wurden die Vorschriften der DDR Strafprozessordnung uber die Kassation vorlaufig in modifizierter Form ubernommen Nachdem im Juni 1991 die Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt hatte trat nach Verabschiedung durch den Bundestag am 4 November 1992 das Erste SED Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft das in Artikel 1 das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz enthielt Weitere Regelungen zur Wiedergutmachung von SED Unrecht fanden spater Eingang in das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz VwRehaG und in das Berufliche Rehabilitierungsgesetz BerRehaG Mit den drei Gesetzen kam die Bundesrepublik auch der im Einigungsvertrag Art 17 enthaltenen Verpflichtung nach fur alle Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmassnahme oder sonst einer rechtsstaats und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung eine Rehabilitierungsmoglichkeit einschliesslich angemessener Entschadigungsregelungen zu schaffen Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten die Opfer des SED Regimes die als unzureichend und zu niedrig empfundenen Ausgleichsleistungen kritisiert und eine Ehrenpension sowie besondere soziale Vergunstigungen wie zusatzlichen Urlaub und freie Benutzung offentlicher Verkehrsmittel verlangt 3 Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz ist seit Inkrafttreten mehrfach geandert worden insbesondere wurde der Anwendungsbereich bei rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehungen erheblich ausgedehnt 1999 wurde das Gesetz neu bekanntgemacht nachdem unter anderem die Rehabilitierungsfristen verlangert und Entschadigungsbetrage erhoht worden waren 4 2007 wurde die seit Langem von den Opferverbanden geforderte monatliche Opferrente fur Opfer einer mindestens sechsmonatigen Freiheitsentziehung eingefugt 3 Umfangreiche Anderungen erfolgten im Dezember 2010 so wurden die Antragsfristen bis 2019 verlangert die Unterbringung in einem Kinderheim ausdrucklich als Freiheitsentziehung anerkannt siehe unten und die Vorschriften uber die Gewahrung einer besonderen Zuwendung fur Haftopfer Opferrente modifiziert siehe unten Die Erfolgsquote von Rehabilitierungsantragen lag 2010 in Berlin bei 50 in Brandenburg bei 59 und in Thuringen bei 67 Prozent Bis Ende 2007 wurden etwa 184 000 Rehabilitierungsantrage gestellt 5 Mittlerweile gilt die strafrechtliche Rehabilitierung als weitgehend abgeschlossen Als schwierig erweist sich aber nach wie vor fur die Betroffenen wie zur Bemessung von Ausgleichsleistungen durch Unrechtsmassnahmen erlittene Gesundheitsbeeintrachtigungen nachgewiesen werden konnen In Brandenburg hat eine Landtagskommission festgestellt dass den zur Begutachtung derartiger Schaden eingesetzten Sachverstandigen mitunter Qualifikation und Sensibilitat fehlten 6 In der Bundestagsdebatte uber den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED Diktatur 7 am 22 Marz 2013 wies Wolfgang Thierse darauf hin dass Opfer des SED Unrechts wie etwa ehemalige Insassinnen des Gefangnisses Hoheneck die Professionalisierung Vereinfachung und Vereinheitlichung des behordlichen Umgangs mit den Opfern fordern 8 Kritik wird auch daran geaussert dass die monatliche Opferrente siehe unten nur bei einer mindestens 180 Tage mit Wirkung vom 29 November 2019 verkurzt auf 90 Tage wahrenden Freiheitsentziehung gezahlt wird 9 Die Union der Opferverbande kommunistischer Gewaltherrschaft fordert ebenfalls Verbesserungen zugunsten der Opfer bei der strafrechtlichen Rehabilitierung insbesondere 10 die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten fur Ausgleichsleistungen die Einfuhrung einer Beweislastumkehr beim Nachweis verfolgungsbedingter Gesundheitsschaden das Entfallen von Bedurftigkeitserfordernissen bei der Gewahrung von Ausgleichsleistungen die Erhohung der Leistungen Kritisiert wird ferner die fehlende Wiedergutmachung fur in politischer Haft geleistete Zwangsarbeit 3 Aus Sicht der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED Diktatur sind die Regelungen fur die Entschadigung von Opfern der SED Diktatur auch im Jahre 2013 nicht befriedigend 11 Mit Wirkung vom 1 Januar 2015 wurde die Opferrente auf maximal 300 Euro erhoht Weitere Forderungen nach Verbesserungen bei der strafrechtlichen Rehabilitierung wurden im Gesetzgebungsverfahren nicht berucksichtigt 12 Der Deutsche Bundestag verabschiedete aber am 4 Dezember 2014 eine Entschliessung in der sich das Parlament fur Verbesserungen bei der medizinischen Begutachtung der Opfer den Wegfall der Antragsfristen nach bisherigem Recht konnte ein Rehabilitierungsantrag nur bis 31 Dezember 2019 gestellt werden und fur das Recht der Opfer im Rehabilitierungsverfahren personlich angehort zu werden ausspricht 13 Mit Wirkung vom 29 November 2019 wurde die besondere monatliche Zuwendung auf maximal 330 Euro erhoht vgl 17a Abs 1 Satz 1 StrRehaG Mit der Gesetzesanderung vom 22 November 2019 ist die Antragstellung zudem unbefristet moglich vgl den geanderten 7 Abs 1 StrRehaG Verfassungsrechtliche GrundlagenDas Bundesverfassungsgericht musste sich aufgrund von Verfassungsbeschwerden mehrfach mit den Regelungen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes befassen Dabei betonte es dass der Gesetzgeber fur die Betroffenen einer zu Unrecht ergangenen Strafmassnahme wegen des aus der Menschenwurde Art 1 Grundgesetz abzuleitenden Wert und Achtungsanspruchs des Einzelnen eine Rehabilitierungsmoglichkeit schaffen musste Mit Urteil vom 7 Dezember 1999 erklarte das Gericht es insbesondere fur verfassungsrechtlich unbedenklich dass in 1 Absatz 1 Nr 1 StrRehaG nur bestimmte Tatbestande benannt sind bei denen eine politische Verfolgung in der Regel vermutet wird bei anderen Tatbestanden aber eine Einzelfallprufung vorgesehen ist 14 Besondere Bedeutung messen das Bundesverfassungsgericht 15 und der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 16 der aus dem Rechtsstaatsprinzip Art 20 Abs 3 Grundgesetz abgeleiteten Pflicht der Rehabilitierungsgerichte zu den der angegriffenen Massnahme zugrunde liegenden Sachverhalt gegebenenfalls erneut von Amts wegen und unter Ausschopfung aller Erkenntnismoglichkeiten zu ermitteln Beispiel Nach 1 Abs 1 Nr 1 StrRehaG sind Verurteilungen wegen bestimmter dort aufgezahlter Tatbestande des DDR Strafrechts im Regelfall ohne Einzelfallprufung zu rehabilitieren Eine politische Verfolgung wird in diesen Fallen vermutet So ist etwa eine in der DDR erfolgte Verurteilung wegen Wehrdienstentziehung oder Wehrdienstverweigerung aufzuheben Hingegen wird der Tatbestand der Fahnenflucht nicht in 1 Abs 1 Nr 1 StrRehaG aufgefuhrt Das Bundesverfassungsgericht stellte fest dass darin kein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz Art 3 Grundgesetz liegt weil der Gesetzgeber bei der Bewaltigung des in der DDR begangenen Unrechts einen weiten Gestaltungsspielraum hatte Der Gesetzgeber durfte daher die aus seiner Perspektive bedenklichen und stets zur Rehabilitierung fuhrenden Tatbestande herausfiltern und einige bestimmte Tatbestande in 1 Abs 1 Nr 1 StrRehaG aufzahlen Bei Tatbestanden die in 1 Abs 1 Nr 1 StrRehaG nicht genannt werden wie z B Fahnenflucht lasst der Gesetzgeber jedoch eine Einzelfallprufung zu ob die Verurteilung rechtsstaatswidrig ist 14 und wird damit dem Gebot rechtsstaatswidrige Verurteilungen wiedergutzumachen gerecht Uberblick BearbeitenDie strafrechtliche Rehabilitierung ist grundsatzlich als zweistufiges Verfahren aufgebaut Zunachst muss eine Rehabilitierung ausgesprochen werden Erst im Anschluss konnen Ausgleichsleistungen gewahrt werden Das Rehabilitierungsgericht wird nur auf Antrag tatig Es muss die in der Sowjetischen Besatzungszone der DDR oder in Ost Berlin ergangene strafrechtliche Massnahme oder eine freiheitsentziehende Massnahme fur rechtsstaatswidrig erklaren und gegebenenfalls aufheben also eine Rehabilitierung aussprechen Die Voraussetzungen hierfur sind im 1 Abschnitt des Gesetzes in 1 und 2 genannt Der 1 Abschnitt enthalt daruber hinaus Regelungen zu bestimmten Folgen der Aufhebung 3 6 StrRehaG Das gerichtliche Verfahren und die formellen Voraussetzungen eines Rehabilitierungsantrags sind im 2 Abschnitt des Gesetzes geregelt 7 15 StrRehaG Der 3 Abschnitt des Gesetzes regelt die zweite Stufe des Rehabilitierungsverfahrens und enthalt die Vorschriften uber soziale Ausgleichsleistungen 16 25a StrRehaG die in der Regel nur nach einer erfolgten Rehabilitierung gewahrt werden Der 4 Abschnitt schliesslich enthalt Uberleitungs und Schlussvorschriften 26 27 StrRehaG Formelle Rehabilitierungsvoraussetzungen BearbeitenDie Rehabilitierung erfolgt nur auf Antrag 1 Abs 1 StrRehaG Antragsberechtigt sind insbesondere das Opfer der rechtsstaatswidrigen Massnahme Betroffener und nach dessen Tod nahe Angehorige vgl 7 Abs 1 StrRehaG Der Antrag kann seit der Gesetzesanderung vom 22 November 2019 unbefristet gestellt werden und muss eine Begrundung enthalten 7 Abs 2 StrRehaG Rehabilitierungsgerichte sind spezielle Strafkammern bei den Landgerichten Berlin Chemnitz Cottbus Dresden Erfurt Frankfurt Oder Gera Halle Leipzig Magdeburg Meiningen Neubrandenburg Potsdam Rostock und Schwerin Die ortliche Zustandigkeit der Gerichte richtet sich nach dem Ort an dem die rechtsstaatswidrige Massnahme vorgenommen wurde 8 StrRehaG unter Bezugnahme auf die Bezirksgerichtsgrenzen Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist zulassig aber nicht zwingend 7 Abs 4 StrRehaG Das Verfahren ist kostenfrei im Hinblick auf die reinen Gerichtskosten 14 Abs 1 StrRehaG Hat der Antrag teilweise oder ganzlich Erfolg werden auch die Kosten fur einen Rechtsanwalt und die weiteren Kosten des Antragstellers der Staatskasse auferlegt Wird der Rehabilitierungsantrag abgelehnt werden die Anwalts und weiteren Kosten dann vom Staat ubernommen wenn das Gericht etwas anderes fur unbillig halt 14 Abs 2 StrRehaG Rehabilitierung strafrechtlicher Massnahmen 1 StrRehaG BearbeitenVoraussetzungen Bearbeiten nbsp Im Jahre 1960 verurteilte das Oberste Gericht der DDR Theodor Oberlander wegen seiner Rolle im Dritten Reich am Prozess nahmen auch DDR Justizministerin Benjamin und Staatssekretar Toeplitz hier im Bild teil 1993 hob das Landgericht Berlin das Urteil auf weil der Prozess grob rechtsstaatswidrig in Abwesenheit des Angeklagten erfolgt war 17 Die Voraussetzungen unter denen eine strafrechtliche Massnahme fur rechtsstaatswidrig erklart und aufgehoben werden kann sind in 1 StrRehaG geregelt Zur Rehabilitierung mussen alle Voraussetzungen erfullt sein Sie lauten im Einzelnen Massnahme einer deutschen Stelle im Gebiet der SBZ DDREs muss sich um die Massnahme eines deutschen Gerichts 1 Abs 1 StrRehaG oder einer deutschen Behorde 1 Abs 5 StrRehaG im Gebiet der DDR oder Ost Berlins handeln Nicht nach dem StrRehaG konnen deshalb etwa Entscheidungen eines sowjetischen Militartribunals rehabilitiert werden Hierfur sind die russischen Behorden zustandig Es bestehen aber unter Umstanden dennoch Anspruche auf soziale Ausgleichsleistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz vgl 25 Abs 2 S 1 StrRehaG siehe unten Hingegen ist eine Rehabilitierung dann moglich wenn deutsche Stellen lediglich Vorschriften des Alliierten Kontrollrats oder der sowjetischen Besatzungsmacht angewendet haben Es konnen alle Formen strafrechtlicher Verfolgung etwa Ermittlungsmassnahmen Haftbefehle rehabilitiert werden nicht nur Verurteilungen Zwischen dem 8 Mai 1945 und dem 2 Oktober 1990Die Massnahme muss in der Zeit des Bestehens der Sowjetischen Besatzungszone bzw der DDR erfolgt sein Erfasst wird somit auch der Zeitraum vor Grundung der DDR Strafrechtlicher Charakter der MassnahmeDiese Voraussetzung ist jedenfalls dann erfullt wenn eine Verurteilung aufgrund eines im Strafgesetzbuch enthaltenen Straftatbestands erfolgt ist Strafrechtlichen Charakter trugen ferner beispielsweise Verurteilungen nach Art 6 der DDR Verfassung von 1949 Boykotthetze nach der Wirtschaftsstrafverordnung nach Kontrollratsgesetz Nr 10 und Kontrollratsdirektive 38 sowie etwa aufgrund des Befehls Nr 160 der Sowjetischen Militaradministration in Deutschland SMAD uber Sabotage und Diversionsakte Unvereinbarkeit der Massnahme mit wesentlichen Grundsatzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen OrdnungDie Massnahme muss in schwerwiegender Weise rechtsstaatswidrig sein Hierfur kommen folgende Grunde in Betracht Es handelte sich um eine in den Waldheimer Prozessen ergangene Verurteilung 1 Abs 2 StrRehaG Die Massnahme wurde auf einen der in 1 Abs 1 Nr 1 StrRehaG aufgezahlten Straftatbestande gestutzt und diente deshalb politischer Verfolgung etwa Staatsfeindliche Hetze Ungesetzlicher Grenzubertritt oder Boykotthetze Die Verurteilung wegen eines der aufgezahlten Delikte begrundet die Vermutung politischer Verfolgung Eine Rehabilitierung kommt allerdings dann nicht in Betracht wenn nachgewiesen werden kann dass trotz der Verfolgung wegen eines der aufgezahlten Delikte die Massnahme ausnahmsweise nicht politischer Verfolgung diente Dass der Gesetzgeber die Vermutung politischer Verfolgung auf bestimmte Tatbestande beschrankt hat ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden 14 Die Massnahme diente aus sonstigen Grunden politischer Verfolgung 1 Abs 1 Nr 1 StrRehaG Die angeordneten Rechtsfolgen der Massnahme stehen in grobem Missverhaltnis zu der begangenen Tat 1 Abs 1 Nr 2 StrRehaG Das kann der Fall sein wenn ein deutlich zu hohes Strafmass verhangt oder die Einziehung des gesamten Vermogens als Strafe angeordnet wurde Die Massnahme ist aus sonstigen Grunden etwa wegen erheblicher Verfahrensfehler in gravierender Weise fehlerhaft 1 Abs 1 StrRehaG Das ist etwa der Fall wenn ein Angeklagter keine Moglichkeit hatte sich selbst zu verteidigen oder einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung zu beauftragen Ist eine Massnahme nur in Teilen rechtsstaatswidrig kann sie auch teilweise aufgehoben werden 1 Abs 3 und 4 StrRehaG Ausgewahlte Problemfalle Bearbeiten AllgemeinesDie Rehabilitierungsgerichte sind mit allen Bereichen des DDR Strafrechts befasst Probleme bei der Anwendung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ergeben sich vor allem dann wenn die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegenden Delikte nicht ausdrucklich in 1 StrRehaG aufgefuhrt sind oder neben dort genannten weitere dort nicht aufgefuhrte Straftaten insbesondere solche der gewohnlichen Kriminalitat wie Sachbeschadigung oder Korperverletzung begangen wurden Beispiele 1 Bei dem erfolglosen Versuch die Grenze zur Bundesrepublik zu uberschreiten beschadigten DDR Burger die Grenzanlagen Sie wurden deshalb wegen versuchten ungesetzlichen Grenzubertritts und Sachbeschadigung von einem DDR Gericht verurteilt Die Betroffenen beantragen wegen dieser Verurteilung strafrechtliche Rehabilitierung In 1 StrRehaG wird nur der ungesetzliche Grenzubertritt ausdrucklich als Delikt genannt das regelmassig wegen seines politischen Charakters zu rehabilitieren ist Gleichwohl kann auch hinsichtlich der Sachbeschadigung eine Rehabilitierung erfolgen weil es sich um eine sog notwendige Begleitstraftat handelte Ohne Beschadigung der Grenzanlagen hatte die Flucht nicht erfolgen konnen Die Betroffenen werden vollstandig rehabilitiert 2 Anders liegt der Fall wenn der Betroffene vor der Flucht ein Paddelboot gestohlen hatte mit dem er in die Bundesrepublik fliehen wollte Da er sich das Paddelboot auch auf legale Weise hatte beschaffen konnen liegt eine notwendige Begleittat nicht vor Der Betroffene kann nur teilweise namlich allein wegen des versuchten ungesetzlichen Grenzubertritts rehabilitiert werden 18 Diskutiert wird zum Beispiel bei wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten ob die den Sanktionen zugrunde liegenden Strafvorschriften selbst grob rechtsstaatswidrig waren und die Massnahmen daher in allen Fallen aufgehoben werden mussen oder so sehen es uberwiegend die Rehabilitierungsgerichte 19 ob eine Prufung der Rechtsstaatswidrigkeit im Einzelfall zu erfolgen hat FahnenfluchtIn der rehabilitierungsrechtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum ist umstritten unter welchen Voraussetzungen eine Fahnenflucht zu rehabilitieren ist Anders als der Tatbestand der Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung ist das Verlassen der Truppe nach Dienstantritt Fahnenflucht nicht im Katalog des 1 StrRehaG aufgefuhrt was verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist 14 Nach einer Auffassung ist eine Verurteilung wegen Fahnenflucht dennoch stets zu rehabilitieren weil die Tat angesichts der Aufgabe der Streitkrafte der DDR die sozialistische Gesellschaftsordnung zu schutzen als politisches Delikt anzusehen sei 20 Die Rechtsprechung differenziert hingegen Bei Fahnenflucht von den Grenztruppen der DDR wird wegen der besonderen Aufgabenstellung dieser Einheiten eine politische Verfolgung im Regelfall bejaht ebenso wenn der Tat Gewissensgrunde oder eine ablehnende Haltung dem kommunistischen Regime gegenuber zugrunde lag Wie rehabilitierungsrechtlich zu verfahren ist wenn die Fahnenflucht mit dem Versuch verbunden war die DDR zu verlassen ist wiederum umstritten Gewalttatige Widerstandshandlungen gegen die StaatsgewaltAllgemein anerkannt ist dass auch gewalttatige Widerstandshandlungen gegen den Staat und damit verbundene Sachbeschadigungen etwa wahrend des Volksaufstands am 17 Juni 1953 oder wahrend der Herbstrevolution 1989 grundsatzlich rehabilitiert werden konnen wenn die Gewalttat verhaltnismassig war und sich nicht gegen unbeteiligte Dritte richtete Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Jena aus dem Jahr 2009 der allerdings einen Fall von Gefangenenmeuterei betraf durften die DDR Gerichte indes grundsatzlich zu Recht Verurteilungen wegen aktiver Widerstandshandlungen aussprechen da sich die DDR Burger in einem dafur vorgesehenen rechtsformigen Verfahren gegen staatliche Eingriffe zur Wehr setzen konnten und die Rehabilitierungsgerichte die Staatlichkeit der DDR zu respektieren hatten 21 Asoziales VerhaltenWer sich in der DDR aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnackig entzog obwohl er arbeitsfahig war konnte seit 1968 wegen asozialen Verhaltens bestraft werden 22 Die Rehabilitierungsgerichte haben die Frage ob die entsprechende Vorschrift des DDR Strafgesetzbuches politischen Charakter hatte zumeist verneint und dies etwa damit begrundet dass es keine Verletzung der Individualitat und Menschenwurde darstelle einen arbeitsfahigen erwachsenen Menschen zur Erwerbstatigkeit zwecks Finanzierung seines Lebensunterhalts anzuhalten 23 Entsprechende Rehabilitierungsantrage haben deshalb nur bei Vorliegen besonderer Grunde Erfolg etwa wenn die verhangten Sanktionen grob unverhaltnismassig waren 24 Dann kommt in der Regel aber nur eine teilweise Rehabilitierung in Betracht 1 Abs 4 StrRehaG Es wird der Teil der verhangten Strafe aufgehoben und fur rechtsstaatswidrig erklart der unverhaltnismassig ist 25 Zur Verurteilung auf Bewahrung am Arbeitsplatz siehe sogleich Ubergriffe im Ermittlungsverfahren oder im StrafvollzugDas Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz sieht in 1 Abs 5 eine Rehabilitierung auch dann vor wenn eine nicht mit wesentlichen freiheitlich rechtsstaatlichen Grundsatzen zu vereinbarende Handlung von Staatsanwaltschaften oder sonstigen Behorden vorgenommen wurden 26 Entscheidend ist ob die Massnahme an ein als strafbar angesehenes Verhalten anknupfte und somit strafrechtlichen Charakter trug 27 Deshalb sind Ubergriffe von Organen in einem Ermittlungsverfahren oder wahrend des Strafvollzugs als selbstandige Massnahmen unter den Voraussetzungen des 1 StrRehaG selbst dann rehabilitierungsfahig wenn die betreffende Verurteilung durch das Strafgericht fehlerfrei ergangen ist Verurteilung zur Bewahrung am ArbeitsplatzDDR Gerichte konnten von der Verhangung einer Freiheitsstrafe absehen und den Betroffenen stattdessen verurteilen sich fur eine bestimmte Dauer an seinem bisherigen oder einem anderweitig zugewiesenen Arbeitsplatz zu bewahren 33 34 DDR StGB Nur mit Zustimmung des Gerichts und nur aus zwingenden Grunden war ein Arbeitsplatzwechsel moglich Fur den Fall der Nichteinhaltung der Verpflichtung wurde eine Freiheitsstrafe angedroht Von dieser Strafart wurde insbesondere bei Verurteilung wegen asozialen Verhaltens dazu oben Gebrauch gemacht Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Naumburg verstosst eine Verurteilung auf Bewahrung am Arbeitsplatz gegen das Verbot der Zwangsarbeit Art 12 Abs 2 GG Eine entsprechende Verurteilung ist als rechtsstaatswidrig aufzuheben Hielt sich der Betroffene nicht an die Verpflichtung und wurde eine Freiheitsstrafe vollstreckt bestehen Anspruche auf soziale Ausgleichsleistungen siehe Abschnitt Folgeanspruche 28 Rechtsstaatswidrig soll danach auch die Unterbringung in einem Kinderheim sein wenn die Betreuungsbedurftigkeit der Kinder aus der Inhaftierung eines Elternteils wegen Nichteinhaltung der Verpflichtung und dessen damit verbundener Inhaftierung resultierte 29 Boden und Industriereform Bearbeiten nbsp Umstritten ist ob auch die Betroffenen der Vermogensentziehungen wahrend der Bodenreform in der SBZ hier zu sehen ein Umzug anlasslich der Aufteilung des Gutes Helfenberg bei Dresden in der SBZ in den Jahren 1945 46 strafrechtlich rehabilitiert werden konnen BodenreformUmstritten ist ob die 1945 46 erfolgten Massnahmen der Bodenreform die als politische Verfolgung anerkannt sind rehabilitierungsfahig sind Dies hangt davon ab ob sich die Massnahmen als strafrechtliche Akte darstellen Dies bejaht eine Ansicht fur die Entziehung von Grundeigentum mit einer Flache von unter 100 ha damit dass vor der Eigentumsentziehung anders als bei Grundeigentum uber 100 ha eine Kommission individuell prufte ob dem Betroffenen Nazi und Kriegsverbrechen vorgeworfen werden konnten 30 Auch fur den Entzug von Grundeigentum von uber 100 ha wird in der Literatur teilweise ein strafrechtlicher Charakter der Bodenreform angenommen 31 Die Rechtsprechung lehnt ganz uberwiegend eine strafrechtliche Rehabilitierung aller Bodenreformmassnahmen ab da es sich nicht um strafrechtliche sondern verwaltungsrechtliche Massnahmen gehandelt habe Teilweise wird auch vorgetragen die Bodenreform habe besatzungshoheitlichen Charakter getragen entsprechende Massnahmen seien von der Rehabilitierung daher ausgenommen Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung bisher nicht beanstandet 32 IndustriereformMit den gleichen Argumenten lehnen die Rehabilitierungsgerichte auch eine strafrechtliche Rehabilitierung von Opfern der sog Industriereform auch Wirtschaftsreform zwischen 1946 und 1948 ab 33 34 bei der es sich ebenfalls um eine politische Verfolgung handelte Massgeblich fur die Verhangung entsprechender Sanktionen waren in allen Landern der SBZ fur Sachsen erarbeitete Richtlinien die bestimmte Straftatbestande enthielten Naziverbrecher Aktivistische Nazis Kriegsinteressenten Nach diesen Richtlinien war die Industriereform ausdrucklich keine wirtschaftliche Massnahme 35 in Ost Berlin war Grundlage der Massnahmen die Kontrollratsdirektive Nr 38 So heisst es in 2 des Gesetzes zur Einziehung von Vermogenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten dass diese Direktive fur die Beurteilung einer Person massgeblich sei 36 Allerdings hatte die SMAD zu dieser Direktive den Befehl Nr 201 als Richtlinie erlassen und die Deutsche Wirtschaftskommission eine Reihe von Ausfuhrungsbestimmungen 37 die Definition des Naziaktivisten und Kriegsverbrechers bestimmten 38 Aufgrund dieser geschichtlichen Hintergrunde wird im Schrifttum die Ansicht vertreten die Industriereform sei eine strafrechtliche Verfolgung gewesen die damit verbundenen Massnahmen seien deshalb aufzuheben 39 Wegen der unterbliebenen Rehabilitierung haben Opfer der Boden und Industriereform Beschwerde beim UN Menschenrechtsausschuss eingereicht 40 Zuvor war im Jahre 2005 eine Beschwerde beim Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte erfolglos geblieben 41 Rehabilitierung von Einweisungen in Kinder und Jugendheime 2 StrRehaG Bearbeiten nbsp Auch die Unterbringung in einem Jugendwerkhof ist rehabilitierungsfahig Hier im Bild eine Stube im Jugendwerkhof auf der Festung Konigstein 1950 Einen Schwerpunkt der rehabilitierungsrechtlichen Praxis bildet gegenwartig die Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen Das Bundesverfassungsgericht stellte 2009 fest dass grundsatzlich eine Rehabilitierung unter den Voraussetzungen von 2 StrRehaG in Betracht kommt 42 Parallel dazu war in der gleichen Zeit eine offentliche Debatte uber die Geschehnisse in Kinderheimen vor allem in den 1950er und 1960er Jahren in Gang gekommen Der daraufhin von der Bundesregierung eingerichtete Runde Tisch Heimerziehung beschrankte seine Arbeit allerdings auf die alten Bundeslander Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Jena herrschte in den DDR Heimen haufig eine nach heutigen Massstaben die Menschenwurde massiv verletzende und daher nicht mehr akzeptable harte autoritare Erziehung und Disziplinierung vor 43 Heimarten Bearbeiten Das System der Kinder und Jugendheime war in der DDR stark differenziert Den Jugendhilfebehorden unterstanden Normalheime fur elternlose und entwicklungsgefahrdete Kinder und Jugendliche Vorschul Kinder Hilfsschul und Jugendwohnheime Spezialheime die der Umerziehung schwer erziehbarer und straffalliger Jugendlicher dienten 44 die Spezialheime gliederten sich in Spezialkinderheime in Jugendwerkhofe und in Sonderheime fur verhaltensgestorte Kinder und Jugendliche insbesondere Kombinat der Sonderheime fur Psychodiagnostik und padagogisch psychologische Therapie in Ost Berlin und Umgebung Die Unterbringung in diesen Einrichtungen bestimmte sich nach wohlfahrts bzw jugendhilferechtlichen Vorschriften zustandig waren die entsprechenden Behorden bis zum Inkrafttreten des DDR Strafgesetzbuches 1968 konnten allerdings auch Jugendgerichte die Heimerziehung als Erziehungsmassnahme anordnen Neben den Normal und Spezialheimen bestanden Durchgangsheime der Jugendhilfe in die aufgegriffene Kinder und Jugendliche vorubergehend eingewiesen wurden und Aufnahme und Beobachtungsheime zur Abschatzung des Handlungsbedarfs Fur Kinder bis zu drei Jahren waren Einrichtungen der Gesundheits und Sozialbehorden zustandig Strafrechtliche Sanktionen verbussten Jugendliche in Jugendarrestanstalten und Arbeitserziehungskommandos und spater in Jugendhausern In diesen Fallen bemisst sich die Rehabilitierung nach 1 StrRehaG siehe oben Einen Sonderfall bildete das vom November 1966 bis September 1967 bestehende Arbeits und Erziehungslager fur Jugendliche in Rudersdorf auch Objekt Rudersdorf das dem Ministerium des Innern unterstand Voraussetzungen Bearbeiten Die Anordnung der Unterbringung in einem Kinder oder Jugendheim ist unter folgenden Voraussetzungen zu rehabilitieren FreiheitsentziehungMit der Anderung durch das Gesetz vom 2 Dezember 2010 wurde klargestellt dass jede Unterbringung in einem Heim fur Kinder und Jugendliche als Freiheitsentziehung anzusehen ist 2 Abs 1 S 2 StrRehaG Eine Prufung ob die Unterbringung im jeweiligen Einzelfall als Freiheitsentziehung anzusehen ist findet deshalb nicht statt 45 Es kommt fur die Rehabilitierung nicht darauf an wie alt das eingewiesene Kind war auch die Unterbringung von Klein und Kleinstkindern gilt als Freiheitsentziehung 46 Dem Wortlaut der geanderten Vorschrift nach sind nur behordliche Anordnungen von der Rehabilitierung erfasst Nach der Rechtsprechung sind aber auch mit den Erziehungsberechtigten geschlossene Vereinbarungen uber die Heimeinweisung eines Kindes rehabilitierungsfahig wenn sich die Erziehungsberechtigten etwa aus politischen Grunden in Untersuchungshaft befanden und keine Alternative hatten 47 Nicht strafrechtlicher Charakter der EinweisungAuch der fur die Rehabilitierung notwendige nicht strafrechtliche Charakter wird bei der Unterbringung in Kinder und Jugendheimen gesetzlich vermutet Unvereinbarkeit der Einweisung mit wesentlichen Grundsatzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen OrdnungEine solche Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsatzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung liegt nicht bereits dann vor wenn in dem betreffenden Kinder oder Jugendheim aus heutiger Sicht problematische Verhaltnisse vorherrschten sondern nur dann wenn einer der im Gesetz genannten Rehabilitierungsgrunde vorliegt Insbesondere in den Fallen in denen die Heimeinweisung wegen Erziehungsproblemen extremen Verhaltensauffalligkeiten oder schulischen Versagens des Kindes Schwierigkeiten am Arbeitsplatz Herumtreiberei oder der Begehung von Straftaten erfolgte ist die Rechtsstaatswidrigkeit nur im Ausnahmefall gegeben 48 Auch rude Erziehungsmethoden oder Ubergriffe einzelner Erzieher fuhren nicht zur Rehabilitierung 49 Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden Politische Verfolgung des Kindes Diente die Heimunterbringung politischer Verfolgung ist eine Rehabilitierung auszusprechen Eine politische Verfolgung liegt insbesondere vor wenn die Unterbringung im Zusammenhang mit einem der in 1 StrRehaG aufgezahlten Straftatbestande etwa als Reaktion auf den Versuch eines ungesetzlichen Grenzubertritts Republikflucht 50 erfolgte Aber auch in anderen Fallen kann eine politische Verfolgung gegeben sein etwa wenn der Betroffene eingewiesen wurde weil er Fan westlicher Beat Musik war 51 Bei der Feststellung einer politischen Verfolgung sind die Rehabilitierungsgerichte jedoch zuruckhaltend Dass mit der Unterbringung eine politisch ideologische Erziehung im Sinne der Staatsmacht bezweckt war genugt nicht zur Annahme politischer Verfolgung 43 Sippenhaft Problematisch sind zum Teil Fallgestaltungen in denen sich die politische Verfolgung vorrangig gegen die Eltern richtete Sollte mit der Heimeinweisung des Kindes politisch motivierter Druck auf die Eltern ausgeubt werden liegt eine politische Verfolgung vor 52 Das Gleiche gilt wenn eine Zusammenfuhrung des Heimkindes mit den in die Bundesrepublik ausgereisten Eltern nicht ermoglicht wurde 53 Unterschiedliche Auffassungen in der rehabilitierungsrechtlichen Rechtsprechung bestehen in den Fallen in denen die Heimeinweisung eines Kindes erfolgte nachdem die Eltern aus politischen Grunden etwa wegen unerwunschter Meinungsbekundung oder einer versuchten Republikflucht inhaftiert worden waren Das Kammergericht geht in diesen Fallen grundsatzlich davon aus dass die Heimeinweisung nicht aus politischen Zwecken erfolgte sondern der Betreuung des Kindes diente Nur wenn im Einzelfall nachgewiesen werden kann dass die Heimeinweisung der politischen Verfolgung diente komme eine Rehabilitierung in Betracht 54 Eine politische Verfolgung sei aber dann indiziert wenn in diesen Falle eine Heimeinweisung erfolgte obwohl in der DDR aufnahmebereite Verwandte zur Verfugung standen 55 Nach Ansicht des Landgerichts Berlin diente aber eine Heimeinweisung sachfremden Zwecken und ist daher aufzuheben wenn die Unterbringung des fursorgebedurftigen Kindes bei in der Bundesrepublik oder Westberlin lebenden Verwandten von den Jugendhilfebehorden wegen der deutschen Teilung nicht in Erwagung gezogen wurde 56 Andere Oberlandesgerichte widersprechen der Auffassung des Kammergerichts Nach Auffassung der Oberlandesgerichte Naumburg 47 und Jena 46 diente in den Fallen in denen sich die Heimerziehung als Konsequenz aus der politisch motivierten Inhaftierung der Eltern ergab diese stets auch der politischen Verfolgung des Kindes Das Oberlandesgericht Dresden geht in diesen Fallen davon aus dass die Heimunterbringung des Kindes sachfremden Zwecken diente 57 Nach einer im Schrifttum vertretenen Ansicht wiederum ist in diesen Fallen von der politischen Verfolgung des Kindes sofern sie nicht ohnehin nachgewiesen kann auszugehen wenn nicht das Gegenteil nachgewiesen werden kann 58 Einweisung in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau Die Einweisung in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau wo es zu systematischen schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen ist ist mit wesentlichen Grundsatzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung nicht zu vereinbaren und deshalb stets d h ohne Prufung des Einzelfalls zu rehabilitieren Naheres dazu unten 59 Menschenrechtswidrige Unterbringungsbedingungen in den Heimen Nach Ansicht der Rehabilitierungsgerichte kommt eine Rehabilitierung nicht in Betracht wenn der Rehabilitierungsantrag ausschliesslich darauf gestutzt wird dass in den Heimen aus heutiger Sicht menschenrechtswidrige Zustande herrschten 43 Insbesondere wenn die Art der im Heim praktizierten Erziehung nach der in der DDR zum jeweiligen Zeitpunkt vorherrschenden padagogischen Auffassung der Gewahrleistung eines ordnungsgemassen Heimbetriebes der individuellen Erziehung und dem Schulerfolg des Kindes diente soll eine Rehabilitierung ausscheiden 60 Die Gerichte stutzen ihre ablehnende Haltung darauf dass derartige Zustande auch in Heimen der alten Bundesrepublik vorkamen und deshalb kein DDR Systemunrecht seien 61 62 Auch sei nur die Heimeinweisung selbst einer Rehabilitierung zuganglich nicht aber deren Folgen 60 Nach gegenteiliger im Schrifttum vertretener Ansicht konnen auch menschenrechtswidrige Unterbringungsbedingungen die Rechtsstaatswidrigkeit der Einweisungsanordnung begrunden 58 63 Diese Auffassung argumentiert insbesondere mit der vergleichbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bundesentschadigungsgesetz wonach sich die Rechtsstaatswidrigkeit auch aus der Art und Weise der Freiheitsentziehung ergeben kann mit der Gesetzesbegrundung zu 2 Abs 2 StrRehaG der einer Freiheitsentziehung gleichgestellte Massnahmen betrifft und bei denen die Gesamtumstande der jeweiligen Massnahme in die Prufung der Rechtsstaatswidrigkeit einzubeziehen sind 64 damit dass gemass 1 Abs 1 Nr 2 i V m 2 StrRehaG Verhaltnismassigkeitserwagungen in die Prufung der Rechtsstaatswidrigkeit einfliessen 42 und dass in die Prufung der Verhaltnismassigkeit einer Massnahme auch deren Folgen hier die den DDR Behorden oftmals bekannten Zustande in den Heimen einzubeziehen sind Grobes Missverhaltnis zwischen Einweisungsanlass und Einweisung Ein Rehabilitierungsgrund besteht zudem wenn ein grobes Missverhaltnis zwischen dem Anlass der Unterbringung und den damit verbundenen Rechtsfolgen besteht 42 Ein solches Missverhaltnis liegt vor wenn die Heimerziehung in ihrer Schwere jegliche nachvollziehbare Entsprechung zu dem Gewicht der Fehlentwicklung des eingewiesenen Kindes vermissen lasst 49 Bei der Feststellung eines solchen Missverhaltnisses mussen die Rehabilitierungsgerichte Anlass Zweck sowie die rechtliche und tatsachliche Ausgestaltung der Unterbringung 65 und die Frage einbeziehen welche Handlungsalternativen der Behorde zur Verfugung standen 66 Ein Missverhaltnis zwischen Anlass und Rechtsfolge ist nicht bereits dann gegeben wenn die Massnahme heutigen Massstaben nicht mehr entspricht sondern nur dann wenn sich im Verhaltnis von Anlass und Reaktion die Degradierung des Einzelnen zum Objekt staatlicher Interessendurchsetzung deutlich manifestiert 43 Ebenfalls nicht entscheidend ist es fur die Rehabilitierung ob die Anordnung die einzige denkbare Reaktion auf eine Fehlentwicklung des Kindes war oder ob an andere Moglichkeiten hatte gedacht werden konnen 49 Eine Rehabilitierung wegen grober Unverhaltnismassigkeit hat zu erfolgen wenn die Einweisung des Kindes nur erfolgte weil die Eltern berufstatig waren und aufgrund entsprechender staatlicher Zuweisung die Wohnverhaltnisse unzureichend waren 67 Willkur Fehlt es fur die Heimunterbringung uberhaupt an einem Grund ist ebenfalls zu rehabilitieren 68 Sachfremde Zwecke Das Landgericht Rostock geht vom Vorliegen sachfremder Zwecke aus wenn die Jugendhilfebehorden bei der Auswahl des Heimes sich nicht am individuellen Kindeswohl orientierten und das Kind trotz der sich aufdrangenden kontraproduktiven Folgen nicht in einem besser geeigneten Normalheim sondern in einem Spezialheim unterbrachten 69 Ein sachfremder Zweck liegt auch dann vor wenn ein betreuungsbedurftiges Kind in einem Heim anstatt bei geeigneten und aufnahmebereiten Verwandten untergebracht wurde 16 oder Grund der Einweisung ein sexueller Missbrauch des Betroffenen war 70 Hinsichtlich einer Einweisung in das Arbeits und Erziehungslager Rudersdorf hat das Kammergericht zunachst nur fur einen Einzelfall ebenfalls Rechtsstaatswidrigkeit festgestellt Sie habe sachfremden Zwecken gedient weil sie allein eine Disziplinierung missliebiger Jugendlicher mittels einer Schocktherapie und keinerlei Erziehungswirkung bezweckte weil die Jugendlichen bei undiszipliniertem Verhalten erniedrigt wurden und weil selbst nach Feststellung der DDR Behorden fur die Einweisung eine Rechtsgrundlage fehlte 71 Rechtsstaatswidrigkeit aus sonstigen Grunden Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Naumburg verstosst eine Verurteilung auf Bewahrung am Arbeitsplatz 33 Abs 3 Nr 2 DDR StGB gegen das Verbot der Zwangsarbeit Wurden Eltern wegen Nichteinhaltung der Verpflichtung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und dadurch das Kind betreuungsbedurftig und in ein Heim eingewiesen ist diese Einweisung rechtsstaatswidrig 29 Siehe dazu auch oben unter Ausgewahlte Problemfalle Verurteilung zur Bewahrung am Arbeitsplatz Einzelfallprufung als Grundsatz Bearbeiten Grundsatzlich prufen die Rehabilitierungsgerichte in jedem Einzelfall ob die Unterbringungsanweisung rechtsstaatswidrig ist Allein bei einer Unterbringung im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau ist eine Einzelfallprufung nicht erforderlich vielmehr wird stets rehabilitiert Ausschlaggebend hierfur waren u a folgende Grunde Weder die Jugendlichen selbst noch ihre Erziehungsberechtigten wurden vor einer Einweisung nach Torgau angehort eine rechtliche Uberprufung war nicht vorgesehen Die Unterbringungsbedingungen entsprachen denen in Haftanstalten Die Anlage war wie ein Gefangnis gesichert Die sanitaren und hygienischen Verhaltnisse waren so ausgestaltet dass den Jugendlichen keinerlei Privat oder Intimsphare verblieb die Notdurft musste in Kubeln verrichtet werden Das Leben war von immerwahrender Monotonie und strenger Kontrolle gepragt Bewegungen mussten im Laufschritt erfolgen Gefordert waren bedingungslose Unterwerfung und widerspruchsloser Gehorsam Der Disziplinierung dienten ein bis zu zwolftagiger Isolationsarrest und Zwangssport bis zur volligen korperlichen Erschopfung 59 Die Gerichte sprechen bei Heimunterbringungen mit Ausnahme des Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau nur in den wenigsten Fallen eine Rehabilitierung aus 72 Dies liegt so wird vermutet auch daran dass die Rehabilitierungsgerichte vor allem Jugendhilfeakten zur Tatsachenfeststellung heranziehen ohne zu berucksichtigen dass diese Akten den wahren Verfolgungscharakter oftmals verschleiern 73 Unangebrachtes Vertrauen in die Richtigkeit von DDR Entscheidungen ist bei der Heimerziehung weit verbreitet aber nicht gerechtfertigt 74 Mit der Gesetzesanderung vom 22 November 2019 wurde eine Vermutungsregelung in 10 Abs 3 StrRehaG Absatz wurde neu eingefugt eingefuhrt Es wird vermutet dass die Anordnung der Unterbringung in einem Heim fur Kinder oder Jugendliche der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken diente wenn eine Einweisung in ein Spezialheim oder in eine vergleichbare Einrichtung in der eine zwangsweise Umerziehung erfolgte stattfand Nachweise Bearbeiten Grosse Schwierigkeiten bereitet vielen Heimkindern der Nachweis ihres Schicksals Dass die Betroffenen typischerweise Schwierigkeiten beim Nachweis der rechtsstaatswidrigen Massnahmen haben ist zwar im Rehabilitierungsverfahren von den Gerichten angemessen zu berucksichtigen 16 Auch sind die Gerichte gemass 10 Abs 1 S 1 StrRehaG verpflichtet mit allen zur Verfugung stehenden Moglichkeiten selbst den Sachverhalt zu ermitteln wozu sie sich auch der Staatsanwaltschaft bedienen durfen 10 Abs 4 StrRehaG Grundsatzlich kann der Nachweis durch alle in der Strafprozessordnung genannten Beweismittel erfolgen Dies sind insbesondere Zeugenaussagen etwa von Verwandten oder Mitinsassen Urkunden und Unterlagen etwa die Einweisungsanordnung oder sonstige Akten des Jugendhilfeausschusses zur Herausgabe vorhandener Unterlagen sind die Jugendamter den Gerichten gegenuber gemass 69 Abs 1 Nr 2 in Verbindung mit Nr 1 und Abs 2 Nr 1 SGB X verpflichtet 75 Sachverstandige als solche kommen etwa erfahrene Opferberater der Landesbeauftragten fur die Stasi Unterlagen in Frage 76 eidesstattliche Versicherung des Betroffenen Ergeben diese Ermittlungen nichts und sind die antragsbegrundenden Tatsachen aus Sicht des Gerichts auch nicht anderweitig nachgewiesen geht dies aber zu Lasten des Betroffenen dem eine Rehabilitierung dann versagt bleibt Zum Teil legen die Rehabilitierungsgerichte aber allein den Sachvortrag des Betroffenen zugrunde sofern dieser glaubhaft erscheint in sich widerspruchsfrei ist und mit den Erkenntnissen der Gerichte aus sonstigen Verfahren in Einklang steht 77 Rehabilitierung von sonstigen nicht strafrechtlichen freiheitsentziehenden Massnahmen 2 StrRehaG BearbeitenDas Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz ermoglicht in 2 auch die Rehabilitierung sonstiger Freiheitsentziehungen die nicht im Zusammenhang mit einer Straftat ergangen sind Bereits vor Inkrafttreten des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes waren Einweisungen in psychiatrische Anstalten rehabilitierungsfahig Diese Regelung wurde 1992 in das StrRehaG ubernommen und 1994 auf sonstige nicht strafrechtliche Freiheitsentziehungen erweitert Eine Rehabilitierung nach 2 StrRehaG setzt voraus Freiheitsentziehende Massnahme zwischen dem 8 Mai 1945 und dem 2 Oktober 1990Es kommen folgende Massnahmen die wahrend der SBZ DDR Zeit ergangen sein mussen in Betracht Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung Das konnen etwa arztliche Einweisungen Einweisungen durch die Kreisgerichte oder durch Staatsanwaltschaften und andere Untersuchungsorgane sein Sonstige gerichtlich oder behordlich angeordnete Freiheitsentziehung Eine Freiheitsentziehung liegt vor wenn der Betroffene vollstandig und nachhaltig von der Umwelt abgesondert und seine Bewegungsfreiheit auf einen eng umgrenzten Raum beschrankt wurde Als Freiheitsentziehung anerkannt ist etwa der Dienst in der Disziplinareinheit der Nationalen Volksarmee der DDR in Schwedt 78 Leben oder Zwangsarbeit unter haftahnlichen Bedingungen Haftahnliche Bedingungen liegen vor wenn der Betroffene erheblichen und laufend behordlich streng uberwachten Einschrankungen seiner Bewegungsfreiheit unterworfen war und nach den sonstigen sich ergebenden Bedingungen ein Leben fuhren musste das dem eines Haftlings weitgehend nahekam 79 Zwangsarbeit unter haftahnlichen Bedingungen Deutsche StelleDie Massnahme muss von einem deutschen Gericht oder einer deutschen Behorde veranlasst worden sein 80 Nicht strafrechtlicher Charakter der Massnahme 2 StrRehaG erfasst nur Massnahmen zivil oder verwaltungsrechtlicher Natur wie Einweisungen nach dem Polizei dem Einweisungs oder dem Jugendhilferecht Fur alle strafrechtlichen Massnahmen gilt 1 StrRehaG Unvereinbarkeit der Massnahme mit wesentlichen Grundsatzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen OrdnungAls Aufhebungsgrunde kommen in Betracht Die Massnahme ist im Zusammenhang mit einem der in 1 StrRehaG aufgezahlten Straftatbestande erfolgt und die Vermutung politischer Verfolgung wird im Einzelfall nicht widerlegt siehe oben Die Massnahme diente aus sonstigen Grunden politischer Verfolgung Die angeordneten Rechtsfolgen stehen in grobem Missverhaltnis zu dem Verhalten das Anlass fur die Massnahme war Dabei kommt jedwedes Verhalten in Betracht nicht nur ein Verhalten im Zusammenhang mit einer Straftat 81 Die Massnahme diente sachfremden Zwecken Das ist der Fall wenn die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung wegen von der Norm abweichenden und als lastig empfundenen sozialen Verhaltens wie etwa Arbeitsscheu asoziale Lebensweise Alkoholmissbrauch Verletzung von Unterhaltspflichten Querulanz und zur Erziehung des Betroffenen zu gesellschaftlich gewunschtem Verhalten erfolgte ohne dass der Betroffene im medizinisch fassbaren Sinne geistig oder psychisch krank war 82 Die Massnahme ist aus sonstigen Grunden etwa wegen erheblicher Verfahrensfehler in gravierender Weise fehlerhaft Rehabilitierungsfahige Massnahmen nach 2 StrRehaG sind neben den Einweisungen in psychiatrische Einrichtungen etwa Dienste in der Disziplinareinheit der Nationalen Volksarmee der DDR in Schwedt Grundsatzlich muss in jedem Einzelfall gepruft werden ob die Massnahme mit wesentlichen Grundsatzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist Dies wurde etwa in folgenden Fallen bejaht 83 Einweisung in eine psychiatrische Anstalt die medizinisch nicht indiziert war nicht der Gefahrenabwehr diente oder an der aus anderen Grunden gewichtige Zweifel hinsichtlich der materiellen Richtigkeit bestehen Einweisung die trotz fehlender Einwilligung des Betroffenen ohne gerichtlichen oder behordlichen Beschluss vorgenommen wurde Freiheitsentziehung um die korperliche Misshandlung des Betroffenen in der Nationalen Volksarmee der DDR zu vertuschen 78 Rehabilitierungsverfahren Bearbeiten nbsp Beim Landgericht Berlin ist die Strafkammer 51 ausschliesslich fur Rehabilitierungsverfahren zustandig 84 Die strafrechtliche Rehabilitierung ist als vereinfachtes Wiederaufnahmeverfahren ausgestaltet worden 85 Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung finden entsprechend Anwendung sofern das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz nichts anderes bestimmt 15 StrRehaG Das Gericht entscheidet uber den Rehabilitierungsantrag in der Regel ohne mundliche Erorterung 12 Abs 2 StrRehaG Es ist verpflichtet die zur Uberprufung der Rechtsstaatswidrigkeit einer Massnahme erforderlichen Tatsachen von Amts wegen gegebenenfalls unter Heranziehung der Staatsanwaltschaft zu ermitteln Amtsermittlungspflicht 10 StrRehaG Nach der standigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasst dies auch die Pflicht gegebenenfalls den der angegriffenen Massnahme zugrunde liegenden Sachverhalt etwa den Hergang einer Tat unter Ausschopfung aller zur Verfugung stehenden Erkenntnismoglichkeiten neu zu ermitteln oder darzulegen warum eine solche Ermittlung nicht stattgefunden hat 86 15 Bei der Ermittlung haben die Gerichte einschlagige Fachveroffentlichungen zu berucksichtigen und gegebenenfalls Sachverstandige anzuhoren 86 siehe auch Abschnitt Nachweise Die Rehabilitierungsentscheidung ergeht als Beschluss 12 Abs 1 StrRehaG Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberlandesgericht bzw in Berlin beim Kammergericht eingelegt werden 13 Abs 1 StrRehaG Ausnahmen in Absatz 2 Fur das Rehabilitierungsverfahren fallen keine Gerichtskosten an 14 Abs 1 StrRehaG Hat der Rehabilitierungsantrag Erfolg werden die Anwaltskosten sofern sie die im Rechtsanwaltsvergutungsgesetz vorgesehenen Betrage nicht ubersteigen der Staatskasse auferlegt 14 Abs 2 StrRehaG Folgeanspruche BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Die Rehabilitierung kann Folgeanspruche begrunden fur die verschiedene Behorden zustandig sind Im Einzelnen kommen u a folgende Anspruche in Betracht Ruckgabe eingezogener Vermogenswerte 3 Abs 2 StrRehaG Ruckerstattung von Geldstrafen 6 StrRehaG Soziale Ausgleichsleistungen wie Kapitalentschadigung und besondere Zuwendung Opferrente bei Freiheitsentziehungen 17 und 17a StrRehaG Unterstutzungsleistungen und Beschadigtenversorgung 18 und 21 StrRehaG Soziale Ausgleichsleistungen werden allerdings nicht gewahrt wenn der Betroffene selbst gegen Grundsatze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstossen hat 16 Abs 2 StrRehaG Dies ist der Fall etwa bei einer engen Zusammenarbeit mit dem Ministerium fur Staatssicherheit oder der politischen Abteilung der Kriminalpolizei die schwerwiegende Folgen fur Dritte hatte Anspruche nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz BerRehaG 87 Betroffene die zwischen 1945 und 1950 in einem der sowjetischen Speziallager inhaftiert worden waren dies waren etwa 170 000 Personen von denen ca 55 000 im Gewahrsam verstarben haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen vgl 25 Abs 2 S 1 StrRehaG An einer formlichen Rehabilitierung dieser Opfergruppe entsprechend den Regelungen in 1 und 2 StrRehaG sah sich der Gesetzgeber aus volkerrechtlichen Grunden gehindert Uberlebende der rund 9 000 zwischen 1945 und 1949 durch ein sowjetisches Militartribunal Verurteilten konnen eine Rehabilitierung bei den russischen Behorden beantragen Opferrente Opferpension Bearbeiten Hauptartikel Opferpension Grosse Bedeutung hat die 2007 vom Gesetzgeber eingefuhrte besondere Zuwendung gemass 17a StrRehaG erlangt die bei Freiheitsentziehungen von mindestens 90 Tagen Dauer dann zu gewahren ist wenn der Betroffene in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeintrachtigt ist Opferrente auch Opferpension Die Opferrente betrug ursprunglich monatlich 250 Euro und wurde zum 1 Januar 2015 auf maximal 300 Euro monatlich erhoht 12 Zum 29 November 2019 wurde sie auf maximal 330 Euro erhoht Die Leistungstrager nehmen die Erhohung der Zahlungen von Amts wegen vor ein Antrag ist nicht erforderlich Die Voraussetzungen fur die Gewahrung der Opferrente sind im Einzelnen 17a StrRehaG Der Betroffene wurde bereits nach 1 oder 2 StrRehaG rehabilitiert zu Betroffenen die in sowjetischen Lagern interniert waren vgl 25 Abs 2 S 1 StrRehaG Der Betroffene hat eine von der Rehabilitierung umfasste Freiheitsentziehung Untersuchungs oder Strafhaft Massnahmen nach 2 StrRehaG insbesondere Unterbringung in einem Kinder oder Jugendheim erlitten Wurden ausschliesslich andere Rechtsguter als die Freiheit beeintrachtigt etwa als Folge von Zersetzungsmassnahmen des Ministeriums fur Staatssicherheit gesundheitliche oder psychische Schadigungen verursacht kommt eine Opferrente nicht in Betracht 88 Die Freiheitsentziehung muss mindestens 180 seit 29 November 2019 90 Tagen Tage gedauert haben Wird diese Mindestdauer geringfugig bis zu vierzehn Tage 89 unterschritten etwa weil die Entlassung vom Wochenende auf einen Freitag oder wegen eines Feiertags vorverlegt wurde kann in Hartefallen die Opferrente ausnahmsweise dennoch gewahrt werden 19 StrRehaG 90 Der Betroffene muss in seiner wirtschaftlichen Lage beeintrachtigt sein Eine solche Beeintrachtigung liegt in der Regel vor wenn das Einkommen des Betroffenen 1 506 alleinstehend lebend bzw 2 008 in Ehe oder Partnerschaft lebend nicht uberschreitet Je Kind fur das ein Anspruch auf Kindergeld besteht erhoht sich die Einkommensgrenze um 502 Stand 2023 Renten und Kindergeld bleiben bei der Einkommensermittlung unberucksichtigt Beitrage zur betrieblichen Altersvorsorge werden vom Einkommen abgezogen Werden die genannten Bemessungsgrenzen um weniger als 330 uberschritten erhalt der Betroffene den Differenzbetrag Die Tatsache dass sich der Antragsteller in Haft oder im Massregelvollzug befindet und dort vom Staat mit allem Lebensnotwendigen versorgt wird andert nichts an einer sonst vorliegenden wirtschaftlichen Bedurftigkeit 91 Der Betroffene darf selbst nicht gegen Grundsatze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstossen haben 16 Abs 2 StrRehaG indem er etwa intensiv mit dem Ministerium fur Staatssicherheit zusammengearbeitet hat und dies schwerwiegende Folgen fur Dritte hatte Die Opferrente wird nicht gewahrt wenn der Betroffene wegen einer vorsatzlichen Straftat rechtskraftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde und die Verurteilung in einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister enthalten ist 17a Abs 7 StrRehaG Anlass fur diese durch das Gesetz vom 2 Dezember 2010 eingefugte Regelung war der Fall des mehrfach wegen schwerster Gewaltverbrechen verurteilten Frank Schmokels der in der DDR aufgrund versuchten ungesetzlichen Grenzubertritts in Haft gesessen und deshalb Opferrente beantragt hatte 92 Die Opferrente wird erst nach erfolgreicher Rehabilitierung ausgezahlt Wurde der Antrag bei der fur die Opferrente zustandigen Behorde bereits gestellt bevor das Rehabilitierungsgericht rechtskraftig entschieden hat ist die Opferrente ab Stellung des Rehabilitierungsantrags nachzuzahlen 93 Im Jahr 2014 erhielten insgesamt etwa 45 000 Personen eine Opferrente 94 Beratungsangebote und Medien BearbeitenBeratung in rehabilitierungsrechtlichen Fragen bieten vor allem die jeweiligen Landesbeauftragten fur die Stasi Unterlagen jetzt umbenannt in Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED Diktatur 95 an Heimkinder finden Rat auch bei den nach dem Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1945 bis 1990 eingerichteten Anlauf und Beratungsstellen der Fonds wurde zum 31 Dezember 2019 geschlossen in den meisten Landern gibt es noch Ansprechpartner 96 Aktuelle wissenschaftliche Abhandlungen Entscheidungen und Anmerkungen erscheinen regelmassig in der Zeitschrift Neue Justiz und in der Zeitschrift fur offene Vermogensfragen Rehabilitierungs und sonstiges Wiedergutmachungsrecht bis Heft 4 2011 Zeitschrift fur offene Vermogensfragen Rechtsvergleichung BearbeitenIn diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Der Abschnitt wird nach und nach anhand einschlagiger Lekture erganzt Philipp Mutzel Diskussion 15 08 27 Apr 2013 CEST Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst NS Unrecht Bearbeiten Nationalsozialistische Unrechtsurteile konnten nach Ende des Zweiten Weltkriegs zunachst aufgrund landesrechtlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung bzw Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege aufgehoben werden Der Gesetzgeber entschied sich fur Generalklauseln die zum Teil wie es auch in 1 Abs 1 StrRehaG geschehen ist um einen Katalog exakt benannter Straftatbestande erganzt wurden Alle Antragsfristen wurden 1965 aufgehoben 97 1988 wurde mit dem Gesetz zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen die 1998 durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege NS AufhG abgelost wurde Es werden aufgehoben Verurteilungen durch den Volksgerichtshof oder durch 1945 eingesetzte Standgerichte und Verurteilungen die auf im Gesetz explizit benannten Vorschriften beruhen Die Aufhebung erfolgt von Gesetzes wegen also automatisch Auf Antrag stellt die Staatsanwaltschaft fest dass eine Verurteilung aufgehoben ist und stellt eine Bescheinigung aus 98 99 Ausland Bearbeiten AlbanienIn Albanien waren nach dem Zusammenbruch der Diktatur zunachst Entschadigungszahlungen fur Opfer in Form von Schadensersatzzahlungen Renten und Ersatz von Lohnausfall vorgesehen 2007 wurde das Gesetz zur Entschadigung fruherer politischer Gefangener verabschiedet Es betrifft Personen die aufgrund von Strafbestimmungen die das Gesetz katalogartig auffuhrt zwischen 1944 und 1991 verurteilt wurden und gewahrt eine Geldentschadigung je zu Unrecht in Haft verbrachtem Tag Im Gesetz selbst sind mehrere Musterantrage enthalten 100 BulgarienAntrage auf Urteilsaufhebung und Amnestie im Hinblick auf Straftaten gegen den kommunistischen Staat konnten in Bulgarien nach einem speziellen Gesetz bis 1993 gestellt werden Die Aufhebung zog ebenso wie u a der Aufenthalt in Arbeitslagern Deportation Anspruche nach dem Rehabilitierungsgesetz nach sich Als Entschadigungsleistung sind bei Tod eine Einmalzahlung in Hohe von etwa 2 400 Euro vorgesehen Bei Einbussen an Gesundheit und Freiheit sieht das Gesetz zum einen Rentenzuschuss in Hohe von 30 bis 50 der Rente und eine Einmalzahlung von hochstens etwa 1 100 Euro alle Betrage Stand 2010 Das Bestehen des Anspruchs muss durch schriftlichen Beweis erfolgen Ist dies nicht moglich kann ein besonderer Ausschuss der Regierung die Zahlung dennoch zubilligen 101 KroatienEinschlagige Wiedergutmachungsregelungen enthalt in Kroatien das Gesetz uber die Rechte ehemaliger politischer Gefangener des Kommunismus von 1992 Als ehemaliger politischer Gefangener gilt wer zwischen 1945 und 1990 aufgrund seiner politischen Uberzeugung oder wegen Leistung politischen Widerstandes in Haft genommen wurde und zehn Jahre in Kroatien ansassig war bzw ist Das Gesetz sieht als Ausgleich die Anerkennung von Rentenzeiten die in einer bestimmten Hohe angerechnet werden und die Ruckgabe entzogenen Vermogens vor der Ersatz materieller und immaterielle Schaden richtet sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften Der Antrag musste innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden Voraussetzung fur Leistungen nach dem Wiedergutmachungsgesetz war die Vorlage von Urkunden die den Status als politischer Gefangener belegten Das Justizministerium hatte von Amts wegen vorhandene Belege ebenfalls vorzulegen Der Nachweis konnte auch durch die Stellungnahme einer Opferorganisation erbracht werden Uber die Anspruche wurde in einem Verwaltungsverfahren entschieden 102 PolenIn Polen regelt die strafrechtliche Rehabilitierung das Gesetz uber die Anerkennung der Nichtigkeit von Urteilen gegen Personen die fur die Tatigkeit zugunsten des polnischen Staates Repressionen ausgesetzt wurden Nach diesem Gesetz kann beim zustandigen Kreis oder Militargericht die Feststellung der Nichtigkeit von Entscheidungen aus den Jahren 1944 1989 beantragt werden wenn die zugrunde liegende Verurteilung im Zusammenhang mit dem Kampf fur die polnische Unabhangigkeit der Kollektivierung oder der Verletzung von Pflichtabgabenormen stand Das Gericht kann die Veroffentlichung der Nichtigkeitsfeststellung anordnen Hat der Feststellungsantrag Erfolg besteht ein Schadensersatzanspruch 103 RumanienWiedergutmachungsregelungen finden sich in Rumanien vor allem in zwei Gesetzen aus dem Jahre 1990 die zum einen Opfer der Diktatur von 1945 bis 1989 und zum anderen Opfer der Auseinandersetzungen um den Jahreswechsel 1989 90 betreffen Opfer der Diktatur haben Anspruch auf die Anerkennung von Rentenversicherungszeiten Rente und Hinterbliebenenrente kostenlose medizinische Behandlung und kostenlose Nutzung des Nahverkehrs Sie sind von bestimmten Steuern befreit werden bei der Wohnungsvergabe bevorzugt und erhalten vergunstigte Kredite Nachweispflichtig fur das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist der Betroffene wobei aber bestimmte Beweiserleichterungen greifen Eine ursprunglich vorgesehene Antragsfrist wurde fur verfassungswidrig erklart 104 RusslandDas in der Sowjetunion begangene politische Unrecht hat ein besonders grosses Ausmass Bereits in der Ara Chruschtschow in den 1950er aber auch noch in den 1960er Jahren wurden Opfer individuell und kollektiv teilweise waren ganze Volksgruppen z B die Wolgadeutschen und Krimtataren wegen Hochverrats deportiert worden rehabilitiert Erst 1989 in der Endphase der Sowjetunion kam es zu einer umfassenden Thematisierung des geschehenen Unrechts Die Russische Foderation erliess im April 1991 ein Gesetz Uber die Rehabilitierung der unterdruckten Volker und sechs Monate spater das Gesetz Uber die Rehabilitierung der Opfer politischer Repressionen OpferRehaG das seit 1917 begangenes Unrecht erfasst 105 SerbienIn Serbien ist am 15 Dezember 2011 ein neues Rehabilitierungsgesetz in Kraft getreten Das Gesetz regelt die Rehabilitierung von Personen die aus politischen oder ideologischen Grunden bis 2011 ihr Leben oder ihre Freiheit eingebusst oder einen Eingriff in andere Rechtsguter erlitten haben Das Gesetz gilt fur strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Massnahmen Die Rehabilitierung erfolgt in einigen Fallen auf Antrag durch gerichtliche Entscheidung in anderen Fallen von Gesetzes wegen Rechtsfolgen der Rehabilitierung sind u a Feststellung der Nichtigkeit der Massnahme Gewahrung einer Sonderrente Ruckgabe von entzogenem Eigentum bzw Entschadigung und Entschadigungsleistungen fur Rechtsguteinbussen 106 Slowakei und TschechienBereits am 23 April 1990 beschloss das Bundesparlament der Tschechischen und Slowakischen Foderativen Republik das Gesetz 119 1990 zur Rehabilitation 107 Es findet in beiden Nachfolgestaaten Anwendung 108 Am 13 Marz 2017 wurde der Magdeburger Hartmut Tautz durch das Bezirksgericht Bratislava Slowakei posthum rehabilitiert 109 Am 11 Mai 2018 entschied das Bezirksgericht Budweis 110 und am 28 Januar 2019 entschied das Prager Justizministerium 111 beide Tschechien jeweils zu Gunsten eines verletzten DDR Fluchtlings SlowenienFur die Rehabilitierung von Opfern des kommunistischen Regimes bestehen in Slowenien keine speziellen Regelungen Die Aufhebung eines Strafurteils kann nur im Wege einer Wiederaufnahme des fruheren Strafverfahrens erreicht werden Einschlagig ist das Gesetz uber die Vollstreckung von Strafsanktionen aus dem Jahr 1978 Es bestehen keine Antragsfristen Endet das wieder aufgenommene Verfahren mit einem Freispruch kann die Ruckgabe eingezogenen Vermogens begehrt werden 112 UkraineEinschlagige Regelungen finden sich im Gesetz Zur Rehabilitierung der Opfer politischer Repressalien in der Ukraine vom 17 April 1991 113 Literatur BearbeitenZur strafrechtlichen Rehabilitierung Michael Bruns Michael Schroder Wilhelm Tappert Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz Kommentar C F Muller Juristischer Verlag Heidelberg 1993 ISBN 978 3 8114 5093 6 Jurgen Herzler Herausgeber Rehabilitierung StrRehaG VwRehaG BerRehaG Potsdamer Kommentar 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart etc 1997 ISBN 3 17 013903 7 Philipp Mutzel Gesetzliche Anderungen und aktuelle Probleme im Rehabilitierungsrecht In Zeitschrift fur offene Vermogensfragen 2011 S 106 109 Teil 1 und S 154 157 Teil 2 Bodo Wermelskirchen Die Rechtsprechung zum Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz In Neue Justiz 2008 S 342 348 Zur Heimerziehung in der DDR Beauftragter der Bundesregierung fur die Neuen Bundeslander Herausgeber Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR Expertisen Arbeitsgemeinschaft fur Kinder und Jugendhilfe Berlin 2012 ISBN 978 3 922975 98 4 PDF 4 0 MB Anne Luise Riedel Krekeler Die Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder der DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2014 ISBN 978 3 8305 3433 4Rehabilitierung im osteuropaischen Ausland Herbert Kupper Friedrich Christian Schroeder Herausgeber Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa Peter Lang Verlag Frankfurt a M 2010 ISBN 978 3 631 59611 1Weblinks BearbeitenGesetzestext amtliches Merkblatt Antragsformular Gesetzestext auf juris de Merkblatt zur strafrechtlichen Rehabilitierung Stand 1 Januar 2015 PDF 191 kB Bundesministerium der Justiz Musterformulare Antrag auf Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Strafhaft Antrag auf Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger nicht strafrechtlicher Freiheitsentziehung Psychiatrie Kinderheim etc Die Landesbeauftragte fur Mecklenburg Vorpommern fur die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDREntschadigung von ehemaligen Heimkindern Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990 Weitere Informationen Begrundung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes Bundestags Drucksache 12 1608 PDF 1 3 MB Ubersicht uber Beratungsangebote fur Opfer politischer Verfolgung in der SBZ DDR Herausgegeben von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED Diktatur 5 Auflage Berlin 2010 PDF 2 4 MB Zur sozialen Lage der Opfer des SED Regimes in Thuringen Forschungsbericht im Auftrag des Thuringer Ministeriums fur Soziales Familie und Gesundheit 2008 PDF 1 5 MB Informationen des Auswartigen Amtes zur Rehabilitierung von deutschen Opfern sowjetischer Strafverfolgung Inanspruchnahme von Leistungen gemass SED Unrechtsbereinigungsgesetzen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drs 18 13332 vom 16 August 2017 Zahlen und Statistik Einzelnachweise Bearbeiten Jenaer Zentrum fur empirische Sozial amp Kulturforschung Zur sozialen Lage der Opfer des SED Regimes in Thuringen Forschungsbericht im Auftrag des Thuringer Ministeriums fur Soziales Familie und Gesundheit Thuringer Ministerium fur Soziales Familie und Gesundheit Erfurt 2008 ISBN 978 3 934761 71 1 auch Zur sozialen Lage der Opfer des SED Regimes in Thuringen Memento vom 8 Januar 2019 im Internet Archive PDF 1 5 MB S 9 Bezirksgericht Potsdam Beschluss vom 3 Juli 1991 Az 2 BSK 83 90 Zeitschrift fur Vermogens und Immobilienrecht 1992 S 117 a b c Hubertus Knabe Die Tater sind unter uns Uber das Schonreden der SED Diktatur Propylaen Verlag Berlin 2007 ISBN 978 3 549 07302 5 S 212 239 Zweites Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften fur die Opfer der politischen Verfolgung in der DDR vom 17 Dezember 1999 BGBl I S 2662 Ansgar Borbe Die Zahl der Opfer des SED Regimes Memento vom 10 Oktober 2015 im Internet Archive PDF 708 kB Landeszentrale fur Politische Bildung Thuringen Erfurt 2010 ISBN 978 3 937967 60 8 Versaumnisse im Umgang mit SED Opfern In Markische Oderzeitung 8 Marz 2013 archiviert vom Original abgerufen am 29 August 2022 Bericht der Bundesregierung zum Stand der Aufarbeitung der SED Diktatur PDF 2 7 MB vom 16 Januar 2013 Bundestags Drucksache 17 12115 insbesondere S 19 21 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 17 Wahlperiode 232 Sitzung vom 22 Marz 2013 Plenarprotokoll 17 232 PDF 2 0 MB S 290006 C und D ndr de Nur noch wenige Antrage auf DDR Opferrente Memento vom 16 Marz 2013 im Internet Archive 8 April 2012 Rainer Wagner Forderungen der Union der Opferverbande kommunistischer Gewaltherrschaft zur Bundestagswahl 2013 Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9 10 November 2013 a b Philipp Mutzel Das Funfte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften fur Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR In Zeitschrift fur offene Vermogensfragen Rehabilitierung und sonstiges Wiedergutmachungsrecht 2014 S 230 234 Entschliessung des Deutschen Bundestages vom 4 Dezember 2014 Abgedruckt in Zeitschrift fur offene Vermogensfragen Rehabilitierung und sonstiges Wiedergutmachungsrecht 2014 S 235 a b c d Bundesverfassungsgericht Urteil vom 7 Dezember 1999 Az 2 BvR 1533 94 BVerfGE 101 S 275 a b Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 19 Oktober 2004 Az 2 BvR 779 04 Landes und Kommunalverwaltung 2005 S 116 a b c Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Beschluss vom 24 September 2013 Az VerfG 172 11 Landes und Kommunalverwaltung 2013 S 506 Landgericht Berlin Beschluss vom 24 November 1993 Az 552 Rh 3 Js 66 90 1121 92 veroffentlicht in Christiaan F Ruter DDR Justiz und NS Verbrechen Band 3 K G Saur Munchen 2003 ISBN 3 598 24613 7 Nr 1087b S 489 Oberlandesgericht Rostock Beschluss vom 14 September 1994 Az II WsRH 79 94 Zeitschrift fur Vermogens und Immobilienrecht 1995 S 122 Oberlandesgericht Naumburg Beschluss vom 18 Dezember 1995 Az 1 Ws Reh 97 95 Zeitschrift fur Vermogens und Immobilienrecht 1996 S 237 Friedrich Christian Schroeder Zur rehabilitationsrechtlichen Beurteilung von DDR Verurteilungen wegen Fahnenflucht In Juristenzeitung 1993 S 583 584 Peter Konig Zur Frage inwieweit die Verurteilung eines fruheren Angehorigen der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR wegen Fahnenflucht rehabilitierungsfahig sein kann In Juristische Rundschau 1993 S 303 305 Oberlandesgericht Jena Beschluss vom 14 September 2009 Az 1 Ws Reha 22 09 Sven Korzilius Asozialitat mit Tradition Die Entstehung und Entwicklung des 249 StGB der DDR Memento vom 14 November 2010 im Internet Archive Horch und Guck Heft 2 2008 S 14 19 Kammergericht Beschluss vom 16 November 1993 Az 5 Ws 355 93 REHA Zeitschrift fur Vermogens und Immobilienrecht 1994 S 207 ahnlich Oberlandesgericht Naumburg Beschluss vom 27 Januar 1994 Az 1 Ws Reh 170 93 Zeitschrift fur Vermogens und Immobilienrecht 1994 S 259 Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive Oberlandesgericht Brandenburg Beschluss vom 9 Februar 1995 Az 1 Ws Reha 112 94 Zeitschrift fur Vermogens und Immobilienrecht 1995 S 318 Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive Landgericht Erfurt Beschluss vom 4 April 2012 Az 1 Reha 173 10 Begrundung der Bundesregierung zu 1 Abs 5 StrRehaG Bundestags Drucksache 12 1608 S 18 unter Nr 18 PDF 1 3 MB Michael Bruns Michael Schroder Wilhelm Tappert Bereinigung von Justiz Unrecht der DDR Das neue Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz Teil 1 In Neue Justiz 1992 S 394 399 Oberlandesgericht Naumburg Beschluss vom 10 Oktober 2014 Az 2 Ws Reh 23 14 a b Oberlandesgericht Naumburg Beschluss vom 23 April 2014 Az 2 Ws Reh 12 14 Zeitschrift fur offene Vermogensfragen Rehabilitierung und sonstiges Wiedergutmachungsrecht 2014 S 162 Landgericht Magdeburg Beschluss vom 3 Januar 2007 Az Reh 5642 06 Zeitschrift fur offene Vermogensfragen 2009 S 39 dem nachfolgend Oberlandesgericht Naumburg Beschluss vom 9 August 2007 Az 1 Ws Reh 135 07 Memento vom 9 Marz 2016 im Internet Archive Rainer Hausmann Anspruch auf Ruckgabe des zwischen 1945 und 1949 in der sowjetischen Besatzungszone enteigneten Vermogens kraft strafrechtlicher Rehabilitierung In Carl Eugen Eberle Festschrift fur Winfried Brohm zum 70 Geburtstag Verlag C H Beck Munchen 2002 ISBN 3 406 49148 0 S 331 350 Johannes Wasmuth Strafrechtliche Verfolgung der Grossgrundbesitzer Junker und Feudalherren mit Hofen uber 100 ha im Rahmen der Demokratischen Bodenreform In Zeitschrift fur offene Vermogensfragen 2010 S 283 289 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 15 Dezember 2008 Az 2 BvR 2462 07 Neue Justiz 2009 S 308 mit Anmerkung von Philipp Mutzel Landgericht Leipzig Beschluss vom 27 Marz 2012 Aktenzeichen BSRH 17 109 11 u a Zeitschrift fur offene Vermogensfragen Rehabilitierungs und sonstiges Wiedergutmachungsrecht 2012 90 Landgericht Dresden Beschluss vom 24 August 2009 Az BSRH 22 06 Neue Justiz 2010 S 219 mit Anmerkung von Philipp Mutzel nachfolgend Oberlandesgericht Dresden Beschluss vom 26 November 2010 Az 1 Reha Ws 98 09 Kammergericht Beschluss vom 24 Juni 2010 Az 2 Ws 191 10 REHA Zeitschrift fur offene Vermogensfragen 2010 S 308 mit ablehnender Anmerkung von Johannes Wasmuth Missbrauch der KRD Nr 38 zur Durchfuhrung der demokratischen Wirtschaftsreform in Ost Berlin Zugleich eine Besprechung des Beschlusses des KG vom 24 Juni 2010 2 Ws 191 10 REHA In Zeitschrift fur offene Vermogensfragen 2010 S 290 295 Richtlinien zum sachsischen Volksentscheid vom 21 Mai 1946 abgedruckt in Schonfelder II Zivil Wirtschafts und Justizgesetze Erganzungsband fur die neuen Bundeslander 41 Auflage Loseblatt Verlag C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 46010 4 Nr 231 Beschluss des demokratischen Magistrats von Gross Berlin uber die Durchfuhrung des Gesetzes zur Einziehung von Vermogenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8 Februar 1949 Verordnungsblatt fur Gross Berlin Teil I Nr 5 1949 S 33 auf Wikimedia Commons Bekanntmachung uber nach dem Enteignungsgesetz vom 8 Februar 1949 eingezogene Vermogenswerte Liste 1 vom 9 Februar 1949 auf Wikimedia Commons Liste 2 Ruckgabe auf Wikimedia Commons Liste 3 Enteignung auf Wikimedia Commons siehe hierzu Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 11 September 2013 8 C 4 12 Liste 3 Nachtrag auf Wikimedia Commons Liste 4 Ruckgabe auf Wikimedia Commons und Verordnung zur Uberfuhrung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum vom 10 Mai 1949 Johannes Wasmuth Missbrauch der KRD Nr 38 zur Durchfuhrung der demokratischen Wirtschaftsreform in Ost Berlin Zugleich eine Besprechung des Beschlusses des KG vom 24 Juni 2010 2 Ws 191 10 REHA In Zeitschrift fur offene Vermogensfragen 2010 S 290 295 Johannes Wasmuth Notwendige Klarstellungen zu den SMAD Befehlen Nr 124 und 64 Zeitschrift fur offene Vermogensfragen 2011 102 105 Johannes Wasmuth Julius Albrecht Kempe Schwerwiegende rechtsstaatliche Defizite der Rechtsprechung strafrechtlicher Rehabilitierungsgerichte bei der Aufarbeitung von Repressionsunrecht infolge des sachsischen Volksentscheids In Zeitschrift fur offene Vermogensfragen 2009 S 232 251 zu Ost Berlin Johannes Wasmuth Stefan von Raumer Zum Strafcharakter der Verfolgung Industrieller und Gewerbetreibender als Kriegs und Naziverbrecher in Ost Berlin In Zeitschrift fur offene Vermogensfragen 2006 S 103 111 Thomas Gertner Sylvia von Maltzahn UN Menschenrechtsausschuss ein weiterer Weg fur SBZ Verfolgungsopfer Website DerRechtsstaat de abgerufen am 6 August 2012 Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte Beschluss vom 2 Marz 2005 Az 71916 01 u a von Maltzan Deutschland abgerufen am 26 September 2014 Neue Juristische Wochenschrift 2005 S 2530 a b c Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 13 Mai 2009 Az 2 BvR 718 08 Neue Justiz 2010 S 175 mit Anmerkung von Philipp Mutzel a b c d Oberlandesgericht Jena Beschluss vom 17 September 2010 Az 1 Ws Reha 50 10 Anordnung uber die Spezialheime der Jugendhilfe vom 22 April 1975 Gesetzblatt der DDR Teil II S 368 Oberlandesgericht Jena Beschluss vom 17 Mai 2011 Az 1 Ws Reha 7 11 a b Oberlandesgericht Jena Beschluss vom 17 Januar 2012 Aktenzeichen 1 Ws Reha 50 11 a b Oberlandesgericht Naumburg Beschluss vom 14 April 2011 Az 2 Ws Reh 96 11 Memento vom 20 Marz 2013 im Internet Archive PDF 27 kB Landgericht Berlin Beschluss vom 1 Juli 2010 Az 551 Rh 3 Js 1309 09 822 09 Landgericht Erfurt Beschluss vom 6 Dezember 2010 Az 1 Reha 101 09 a b c Landgericht Erfurt Beschluss vom 6 Dezember 2010 Az 1 Reha 101 09 Oberlandesgericht Jena Beschluss vom 10 August 2010 Az 1 Ws Reha 43 10 Oberlandesgericht Dresden Beschluss vom 2 April 2012 Aktenzeichen 1 Reha Ws 184 10 Oberlandesgericht Dresden Beschluss vom 16 September 2010 Az 1 Reha Ws 135 10 Verwaltungsgericht Meiningen Beschluss vom 3 April 2008 Az 8 K 222 06 Me PDF 31 kB Kammergericht Beschluss vom 9 September 2010 Az 2 Ws 351 09 REHA Kammergericht Beschluss vom 16 Juni 2011 Az 2 Ws 351 09 REHA Zeitschrift fur offene Vermogensfragen 2011 166 Landgericht Berlin Beschluss vom 6 Dezember 2012 Az 551 Rh 3 Js 197 199 10 1166 1168 09 Oberlandesgericht Dresden Beschluss vom 10 Februar 2012 Aktenzeichen 1 Reha Ws 2 12 a b Philipp Mutzel Gesetzliche Anderungen und aktuelle Probleme im Rehabilitierungsrecht Teil 1 Zeitschrift fur offene Vermogensfragen 2011 S 106 109 a b Kammergericht Beschluss vom 15 Dezember 2004 Az 5 Ws 169 04 REHA Neue Justiz 2005 S 469 a b Oberlandesgericht Rostock Beschluss vom 27 Oktober 2010 Az I WsRH 33 10 Kammergericht Beschluss vom 6 Marz 2007 Az 2 5 Ws 246 06 REHA Neue Justiz 2007 S 424 Kammergericht Beschluss vom 29 Marz 2012 Az 2 Ws 116 12 REHA Friedericke Wapler Rechtsfragen der Heimerziehung in der DDR In Beauftragter der Bundesregierung fur die Neuen Bundeslander Herausgeber Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR Expertisen Arbeitsgemeinschaft fur Kinder und Jugendhilfe Berlin 2012 S 99 102 PDF 4 0 MB Begrundung der Bundesregierung zu 2 Abs 2 StrRehaG Bundestags Drucksache 12 4994 S 54 unter Nr 5 PDF 2 3 MB Philipp Mutzel Anmerkung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13 Mai 2009 2 BvR 718 08 In Neue Justiz 2010 S 175 176 Landgericht Berlin Beschluss vom 1 Juli 2010 Az 551 Rh 3 Js 1309 09 822 09 Oberlandesgericht Jena Beschluss vom 12 Juni 2012 Az 1 Ws Reha 52 11 Landgericht Erfurt Beschluss vom 6 Dezember 2010 Az 1 Reha 101 09 Philipp Mutzel Anmerkung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13 Mai 2009 Az 2 BvR 718 08 In Neue Justiz 2010 S 175 176 Landgericht Rostock Beschluss vom 11 April 2012 Az 16 Rh 166 09 Oberlandesgericht Naumburg Beschluss vom 29 Oktober 2014 Az 2 Ws Reh 22 14 Kammergericht Beschluss vom 6 August 2010 Az 2 Ws 28 10 REHA Zeitschrift fur offene Vermogensfragen 2010 S 306 Kai Mudra Kaum Chancen fur DDR Heimkinder auf Rehabilitierung In Thuringer Allgemeine vom 21 September 2010 Michael Falgowski Ich habe nur geheult In Mitteldeutsche Zeitung vom 26 Januar 2010 Johannes Wasmuth Keine Sternstunde des Rechtsstaats Zwei Jahrzehnte Aufarbeitung von SED Unrecht In Juristenzeitung 2010 S 1133 1142 Friedericke Wapler Rechtsfragen der Heimerziehung in der DDR In Beauftragter der Bundesregierung fur die Neuen Bundeslander Herausgeber Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR Expertisen Arbeitsgemeinschaft fur Kinder und Jugendhilfe Berlin 2012 S 99 PDF 4 0 MB Philipp Mutzel Gesetzliche Anderungen und aktuelle Probleme im Rehabilitierungsrecht Teil I In Zeitschrift fur offene Vermogensfragen 2011 S 106 109 Vergleiche etwa Oberlandesgericht Jena Beschluss vom 12 Juni 2012 Az 1 Ws Reha 52 11 Etwa Kammergericht Beschluss vom 30 September 2011 Az 2 Ws 177 11 REHA Zeitschrift fur offene Vermogensfragen Rehabilitierungs und sonstiges Wiedergutmachungsrecht 2011 S 252 a b Oberlandesgericht Jena Beschluss vom 3 September 2009 Az 1 Ws Reha 15 09 Landgericht Berlin Beschluss vom 9 August 2000 Az 551 550 Rh 3 Js 300 99 294 99 Neue Justiz 2000 S 611 Landgericht Berlin Beschluss vom 11 Juni 1998 Az 551 Rh 4 Js 22 98 358 97 Zeitschrift fur Vermogens und Immobilienrecht1999 S 693 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 13 Mai 2009 Az 2 BvR 718 08 Landes und Kommunalverwaltung 2009 S 315 Oberlandesgericht Jena Beschluss vom 25 November 2011 Az 1 Ws Reha 28 11 Uberblick bei Bodo Wermelskirchen Die Rechtsprechung zum Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz Neue Justiz 2008 S 342 348 Geschaftsverteilungsplan des Landgerichts Berlin Karl Heinz Gossel in Ewald Lowe Werner Rosenberg Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz Band 5 25 Auflage De Gruyter Verlag Berlin etc 1997 ISBN 3 89949 144 0 Vor 359 Randnummer 182 a b Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 24 September 2014 Az 2 BvR 2782 10 Zeitschrift fur offene Vermogensfragen Rehabilitierung und sonstiges Wiedergutmachungsrecht 2014 S 237 241 Gesetz uber den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen fur Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet Berufliches Rehabilitierungsgesetz BerRehaG Kammergericht Beschluss vom 22 Februar 2010 Az 2 Ws 278 09 REHA Neue Justiz 2010 S 483 mit Anmerkung von Philipp Mutzel Oberlandesgericht Naumburg Beschluss vom 29 Oktober 2014 Az 2 Ws Reh 25 14 Begrundung der Bundesregierung zur Anderung von 17a StrRehaG Bundestags Drucksache 17 3233 S 9 PDF 146 kB Bundesgerichtshof Beschluss vom 14 Juli 2011 Az 4 StR 548 10 Schmokel erhalt keine Opferrente Der Tagesspiegel vom 11 April 2009 Oberlandesgericht Rostock Beschluss vom 8 April 2009 Az I WsRH 5 09 Neue Justiz 2009 S 395 mit Anmerkung von Philipp Mutzel Bundesgerichtshof Beschluss vom 10 August 2010 Az 4 StR 646 09 Neue Juristische Wochenschrift 2011 S 322 Memento vom 27 April 2011 im Internet Archive PDF 107 kB Bundesjustizminister Heiko Maas in der Bundestagsdebatte vom 14 November 2014 Stenografischer Bericht der 67 Sitzung der 18 Wahlperiode S 6391 B Linkliste BStU LStU der Bundesstiftung Aufarbeitung z B in Brandenburg Wolfgang Fikentscher Rainer Koch Strafrechtliche Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts In Neue Juristische Wochenschrift 1983 S 12 15 Kurt Rudolph Die vergessenen Opfer der NS Justiz In Neue Juristische Wochenschrift 1999 S 102 104 Rainer Beckmann Rechtsgrundlagen zur Aufhebung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege JZ 1997 S 922 930 Wolfgang Stoppel Chronik der Rechtsentwicklung Albanien In Wirtschaft und Recht in Osteuropa 2008 S 95 Stela Ivanova Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Bulgarien In Friedrich Christian Schroeder Herbert Kupper Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa Peter Lang Verlag Frankfurt a M etc 2010 ISBN 978 3 631 59611 1 S 13 17 Tomislav Pintaric Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Kroatien In Friedrich Christian Schroeder Herbert Kupper Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa Peter Lang Verlag Frankfurt a M etc 2010 ISBN 978 3 631 59611 1 S 110 113 Tina de Vries Der rechtliche Umgang mit der Vergangenheit in der Republik Polen In Friedrich Christian Schroeder Herbert Kupper Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa Peter Lang Verlag Frankfurt a M etc 2010 ISBN 978 3 631 59611 1 S 138 139 Axel Bormann Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Rumanien In Friedrich Christian Schroeder Herbert Kupper Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa Peter Lang Verlag Frankfurt a M etc 2010 ISBN 978 3 631 59611 1 S 166 170 Antje Himmelreich Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in der Russischen Foderation In Friedrich Christian Schroeder Herbert Kupper Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa Peter Lang Verlag Frankfurt a M etc 2010 ISBN 978 3 631 59611 1 S 189 202 207 214 Bundesministerium fur europaische und internationale Angelegenheiten Osterreich abgerufen am 3 September 2015 zakonyprolidi cz abgerufen am 9 Dezember 2019 How to apply for rehabilitation and compensation abgerufen am 9 Dezember 2019 Killing of refugee was a crime family has a right to compensation abgerufen am 9 Dezember 2019 First rehabilitation in the Czech Republic abgerufen am 9 Dezember 2019 The Ministry of Justice of the Czech Republic for the first time compensated abgerufen am 9 Dezember 2019 Bundesministerium fur europaische und internationale Angelegenheiten Osterreich abgerufen am 3 September 2015 Bundesministerium fur europaische und internationale Angelegenheiten Osterreich Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive abgerufen am 3 September 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten nbsp Dieser Artikel wurde am 15 Oktober 2011 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz amp oldid 234719890