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In Deutschland ist die Grundlage fur den Strafprozess auch Strafverfahren genannt die Strafprozessordnung StPO sie ist keine Verordnung sondern ein formliches Gesetz das im 19 Jahrhundert geschaffen wurde Die StPO hat mehr als 400 Paragraphen Der Strafprozess lauft nach bestimmten Grundsatzen Prozessmaximen ab unter anderem nach dem Legalitatsprinzip und der Offizialmaxime In der mundlichen Verhandlung vor Gericht gelten zusatzlich der Offentlichkeitsgrundsatz und der Mundlichkeitsgrundsatz sofern das Verfahren nicht durch einen Strafbefehl abgeschlossen wird Der Strafprozess im weiteren Sinne ist in das Erkenntnisverfahren und in das Vollstreckungsverfahren gegliedert Das Erkenntnisverfahren wiederum gliedert sich in drei Phasen Ermittlungsverfahren Zwischenverfahren und Hauptverfahren Das Strafverfahren selbst gliedert sich in funf Stufen Davon sind die ersten drei die Phasen des Erkenntnisverfahrens die vierte Stufe ist die Rechtsmittelinstanz mit Berufung und Revision Da die Berufung nach Erkenntnisgrundsatzen mit Durchfuhrung einer Beweisaufnahme gestaltet ist ist sie definitorisch zum Erkenntnisverfahren zu zahlen Die funfte und letzte Stufe des Verfahrens ist die Vollstreckung des Urteils Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsquellen 2 Grundsatze des Strafverfahrens 2 1 Ziele 2 2 Prinzipien 2 2 1 Offizialprinzip 2 2 2 Akkusationsprinzip 2 2 3 Legalitatsprinzip 2 2 4 Amtsermittlungsgrundsatz 2 2 5 Unmittelbarkeitsgrundsatz 3 Verfahrensablauf 3 1 Erkenntnisverfahren 3 1 1 Ermittlungsverfahren 3 1 1 1 Einleitung 3 1 1 2 Verlauf 3 1 1 3 Abschluss 3 1 2 Zwischenverfahren 3 1 3 Hauptverfahren 3 1 3 1 Ablauf 3 1 3 2 Sitzungsprotokoll 3 2 Vollstreckungsverfahren 4 Beweisrecht 4 1 Beweisantrag 4 2 Beweisverbot 5 Rechtsmittel 5 1 Ordentliche Rechtsbehelfe 5 2 Ausserordentliche Rechtsbehelfe 6 Uberlange Strafprozesse 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseRechtsquellen BearbeitenVorschriften mit Bedeutung fur das Strafprozessrecht sind in mehreren Gesetzen enthalten Die zentrale Rechtsquelle stellt die Strafprozessordnung StPO mit ihrem Einfuhrungsgesetz dar Teilweise wird es durch das Jugendgerichtsgesetz JGG uberlagert das Sondervorschriften fur Strafverfahren gegen Jugendliche enthalt Das Gerichtsverfassungsgesetz GVG sowie dessen Einfuhrungsgesetz enthalten Vorschriften zum Aufbau und zur Zustandigkeit der Gerichte sowie zur Struktur der Staatsanwaltschaft Das Grundgesetz GG enthalt elementare Grundprinzipien der deutschen Rechtsordnung die auch fur das Strafprozessrecht von Bedeutung sind Hierzu zahlen neben den Grundrechten das in Art 20 Absatz 3 GG festgehaltene Rechtsstaatsprinzip und die verfahrensrechtliche Regelungen Die Europaische Menschenrechtskonvention EMRK wirkt als volkerrechtlicher Vertrag in der deutschen Rechtsordnung Fur das Strafprozessrecht ist insbesondere Art 6 EMRK von Bedeutung der zahlreiche Beschuldigtenrechte normiert Schliesslich enthalt das Strafgesetzbuch StGB einige verfahrensrechtliche Regelungen etwa bezuglich des Strafantrags und der Verfolgungsverjahrung Insbesondere fur die Tatigkeit der Staatsanwaltschaft sind ferner die Richtlinien fur das Straf und Bussgeldverfahren RiStBV als Verwaltungsvorschriften von Bedeutung Grundsatze des Strafverfahrens BearbeitenZiele Bearbeiten Das Strafverfahren verfolgt im Wesentlichen drei Ziele Wahrheitsfindung Rechtsstaatlichkeit und Rechtsfrieden Das Verfahren dient der Ermittlung der Wahrheit Hierzu wird der Sachverhalt im Prozess moglichst umfassend im Verfahren aufgeklart um eine materiell zutreffende Entscheidung zu ermoglichen Der Verfahrensverlauf soll rechtsstaatlich verlaufen Hierzu sehen die Prozessregelungen Vorkehrungen zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit vor etwa die Garantie des rechtlichen Gehors Art 103 Absatz 1 GG und den Anspruch auf den gesetzlichen Richter Art 101 Absatz 1 Satz 2 GG Schliesslich bezweckt das Verfahren die Forderung des Rechtsfriedens Zu diesem Zweck steht am Verfahrensende eine abschliessende Entscheidung 1 Prinzipien Bearbeiten Das Strafprozessrecht ist durch mehrere Maximen gekennzeichnet welche seine Grundlagen bestimmen Offizialprinzip Bearbeiten Hauptartikel Offizialprinzip Das Offizialprinzip bestimmt dass es allein Aufgabe des Staates ist das Strafverfahren von Amts wegen ex officio einzuleiten und durchzufuhren gemass 152 Absatz 1 StPO wird dieses staatliche Anklagemonopol durch die Staatsanwaltschaft wahrgenommen 2 Dies stellt einen Unterschied zum Zivilprozess dar in dem die Dispositionsmaxime gilt der Umfang des gerichtlichen Verfahrens also durch die Parteien bestimmt wird 3 Begrenzt wird das Offizialprinzip durch die Antragsdelikte deren Verfolgung die Stellung eines Strafantrags voraussetzt Unterschieden werden die absoluten und die relativen Antragsdelikte Bei ersteren zu denen beispielsweise der Hausfriedensbruch 123 StGB zahlt ist stets ein Antrag erforderlich Bei letzteren ist ein Antrag entbehrlich wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes offentliches Interesse an der Verfolgung annimmt 4 dies ist etwa gemass 230 Absatz 1 Satz 1 StGB bei der Korperverletzung 223 StGB moglich Ahnliches gilt bei den Ermachtigungsdelikten deren Verfolgung die Ermachtigung durch ein Staatsorgan voraussetzt So verhalt es sich etwa bei der Verunglimpfung des Bundesprasidenten 90 StGB Eine weitere Begrenzung des Offizialprinzips stellt die Privatklage dar Gemass 374 StPO kann bei bestimmten das offentliche Interesse typischerweise in geringem Mass betreffenden Delikten der durch eine Straftat Verletzte ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft Strafanklage erheben Akkusationsprinzip Bearbeiten Hauptartikel Akkusationsprinzip Das Akkusationsprinzip besagt dass eine Straftat nur dann gerichtlich untersucht werden darf wenn und soweit sie zuvor durch die Staatsanwaltschaft angeklagt wurde Historisch stellt dies die Abkehr vom Inquisitionsprinzip dar nach dem Anklager und Richter identisch waren was die Gefahr der Voreingenommenheit des Richters barg 5 Seinen Ausdruck findet das Akkusationsprinzip in mehreren Vorschriften Gemass 151 StPO ist die Eroffnung eines Gerichtsverfahrens durch die Erhebung einer Klage bedingt 155 StPO bestimmt dass die Klageschrift den Umfang des Verfahrens festlegt weswegen sich das Urteil gemass 264 Absatz 1 StPO lediglich auf die in der Anklage bezeichneten Tat beziehen kann Legalitatsprinzip Bearbeiten Hauptartikel Legalitatsprinzip Nach dem Legalitatsprinzip sind die Strafverfolgungsbehorden zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet sobald sie Kenntnis von einer moglichen Straftat erlangen 6 Diesbezuglich besitzen sie also keinen Ermessensspielraum Fur die Staatsanwaltschaft ergibt sich hieraus eine Pflicht zur Erhebung der Anklage soweit deren Voraussetzungen vorliegen Dies stellt eine Folge des Anklagemonopols der Staatsanwaltschaft nach 152 Absatz 1 StPO dar 7 Gemass 163 Absatz 1 Satz 1 StPO gilt entsprechend ein Ermittlungszwang fur die Polizei Die Pflicht zum Tatigwerden besteht uneingeschrankt bei dienstlicher Kenntniserlangung Erlangt ein Amtstrager privat hinreichende Kenntnis besteht nach uberwiegender Auffassung zum Schutz seines Personlichkeitsrechts nur in Bezug auf schwere Straftaten eine Handlungspflicht 8 9 10 Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob die Staatsanwaltschaft an die hochstrichterliche Rechtsprechung gebunden ist Nach uberwiegender Auffassung trifft dies zu da andernfalls die Einheit der Rechtsordnung bedroht ware 11 Nach anderer Ansicht besteht keine solche Bindung da die Staatsanwaltschaft gemass 150 GVG unabhangig ist Lediglich Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seien bindend da nur diese gemass 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft besitzen 12 13 Durchbrochen wird das Legalitatsprinzip durch die Moglichkeit der Staatsanwaltschaft ein Verfahren aus Grunden der Opportunitat einzustellen Opportunitatsprinzip Amtsermittlungsgrundsatz Bearbeiten Hauptartikel Amtsermittlungsgrundsatz Der Amtsermittlungsgrundsatz besagt dass die Ermittlung im Strafverfahren von Amts wegen erfolgt Dies stellt einen bedeutenden Unterschied zum Zivilprozess dar in dem der Verhandlungsgrundsatz gilt die Parteien also die entscheidungserheblichen Tatsachen in den Prozess einfuhren mussen Unmittelbarkeitsgrundsatz Bearbeiten Hauptartikel Unmittelbarkeitsgrundsatz Ferner gilt im Strafprozess der Unmittelbarkeitsgrundsatz Hiernach mussen alle relevanten Tatsachen unmittelbar durch das Gericht in der Hauptverhandlung festgestellt werden Dies steht im Zusammenhang zum Mundlichkeitsprinzip Verfahrensablauf BearbeitenDas Strafverfahren unterteilt sich in das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren Erkenntnisverfahren Bearbeiten Im Erkenntnisverfahren wird ermittelt ob sich eine Person der Begehung einer Straftat schuldig gemacht hat Es unterteilt sich in das Ermittlungs das Zwischen und das Hauptverfahren Ermittlungsverfahren Bearbeiten Im Ermittlungsverfahren auch Vorverfahren pruft die Staatsanwaltschaft ob ein Anlass zur offentlichen Klageerhebung besteht Beim Privatklageverfahren 374 ff StPO ist diese Prufung entbehrlich Einleitung Bearbeiten Das in 152 Absatz 2 StPO normierte Legalitatsprinzip bestimmt dass die Staatsanwaltschaft grundsatzlich zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet ist wenn ihr zureichende tatsachliche Anhaltspunkte fur das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat vorliegen sie also uber einen Anfangsverdacht verfugt Die Gewinnung des Anfangsverdachts beginnt mit der Ermittlung von Tatsachen die auf das Vorliegen einer Straftat schliessen lassen Die Einschatzung des Tatsachenmaterials richtet sich massgeblich nach der kriminalistischen Erfahrung die handelnden Beamten besitzen daher einen gerichtlich nur eingeschrankt uberprufbaren Beurteilungsspielraum 14 15 Der Verdacht braucht sich nicht gegen eine bestimmte Person zu richten weshalb auch eine Ermittlung gegen Unbekannt moglich ist 16 Die notwendige Kenntnis kann auf zwei Wegen erlangt werden durch Eingehen einer Strafanzeige oder eines Strafantrags bei einer Strafverfolgungsbehorde sowie durch Tatsachenwahrnehmung von Amts wegen Bei einer Strafanzeige handelt es sich um die Mitteilung eines Sachverhalts der aus Sicht des Anzeigenden Anlass zur Aufnahme von Ermittlungen bietet Anzeigen konnen gemass 158 Absatz 1 Satz 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft den Behorden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mundlich oder schriftlich angebracht werden Alle genannten Behorden sind zur Entgegennahme der Anzeige verpflichtet Privatpersonen sind von Gesetzes wegen bei besonders schwerwiegenden Straftaten gemass 138 StGB zur Anzeige verpflichtet Vertraglich konnen Privatpersonen beispielsweise zum Erhalt ihres Versicherungsschutzes gehalten sein Straftaten zur Anzeige zu bringen Beim Strafantrag wird zwischen dem Antrag im weiten und dem Antrag im engen Sinn unterschieden Ein Strafantrag im weiten Sinn stellt eine Anzeige dar die zusatzlich das Begehren zur Aufnahme von Ermittlungen enthalt Im engen Sinn bezeichnet der Begriff Strafantrag eine Prozessvoraussetzung fur die Verfolgung bestimmter Delikte In bestimmten Fallen beispielsweise dem Diebstahl durch Familienangehorige 247 StGB ist die Aufnahme der Ermittlungen von einem Strafantrag abhangig den gemass 77 Absatz 1 StGB in der Regel nur der Verletzte stellen kann und der gemass 77b StGB nur innerhalb einer Frist von drei Monaten erfolgen kann Fur den Strafantrag im engen Sinn bestehen gemass 158 Absatz 2 StPO zusatzliche Formvoraussetzungen Von Amts wegen erlangt eine Strafverfolgungsbehorde beispielsweise bei Ermittlungen wegen einer anderen Straftat durch eigene Beobachtungen ihrer Mitarbeiter Kenntnis Ermittelt die Staatsanwaltschaft entweder gar nicht oder nur unzureichend kann der Verletzte ein sog Ermittlungserzwingungsverfahren anstrengen 17 Verlauf Bearbeiten Der Verlauf des Ermittlungsverfahrens wird durch die Staatsanwaltschaft gelenkt die in der Rechtswissenschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens bezeichnet wird 18 Daher trifft sie die Entscheidung uber das Vorliegen des hinreichenden Tatverdachts Um dies beurteilen zu konnen ermittelt sie gemass 160 Absatz 2 StPO alle belastenden und entlastenden Umstande bemuht sich also um eine umfassende und objektive Aufklarung des Geschehens Hierzu bedient sie sich haufig der Polizei als Ermittlungsperson die etwa potentielle Zeugen vernimmt und Beweise sichert Faktisch liegt das Ermittlungsverfahren jedenfalls in Fallen der kleineren und mittleren Kriminalitat in der Regel in der Hand der Polizei In grosseren Verfahren insbesondere auch Verfahren der Wirtschaftskriminalitat fuhrt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in weiten Bereichen auch selbst Dazu verfugen viele Schwerpunktstaatsanwaltschaften beispielsweise uber eigene Wirtschaftsprufgruppen mit entsprechend vorgebildeten Sachverstandigen und Buchprufern In fruheren Zeiten war die Staatsanwaltschaft aber bei fast allen Ermittlungen unmittelbar beteiligt in der Regel auch durch Beamte vor Ort Daher wurden die Ermittlungspersonen fruher als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft bezeichnet da ihnen nur eine Hilfskompetenz zugewiesen wurde welche im Laufe der Zeit mehr und mehr zur Regelkompetenz wurde Gemass 163a StPO muss der Beschuldigte grundsatzlich vor dem Abschluss der Ermittlungen vernommen werden Nach dem vorherrschenden formellen Vernehmungsbegriff setzt eine Vernehmung voraus dass ein Amtstrager in dem Beschuldigten in amtlicher Eigenschaft gegenubertritt und Auskunft verlangt 19 20 Glaubt die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen zu haben nimmt die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit auf Sieht sie noch Ermittlungsbedarf kann sie eigene Ermittlungsansatze verfolgen bei Gericht Massnahmen beantragen beispielsweise Hausdurchsuchung Beschlagnahme oder Telefonuberwachung oder die Polizei zu weiteren Ermittlungen anweisen Die StPO enthalt zahlreiche Eingriffsgrundlagen fur die Strafverfolgungsbehorden 161 Absatz 1 StPO und 163 Absatz 1 StPO enthalten Ermittlungsgeneralklauseln fur Staatsanwaltschaft und Polizei auf die alle Massnahmen gestutzt werden konnen die mangels schweren Grundrechtseingriffs keiner praziseren Rechtsgrundlage benotigen etwa den Einsatz von Informanten Eingriffsintensive Massnahmen bedurfen im Regelfall einer Anordnung durch einen Ermittlungsrichter So verhalt es sich etwa bei der Durchsuchung 105 StPO Der Ermittlungsrichter kann auch Gestandnisse entgegennehmen und Vernehmungen durchfuhren Abschluss Bearbeiten Hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen entscheidet sie ob das Verfahren eingestellt wird oder ob Anklage erhoben wird Dem entspricht weitestgehend auch der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls Eine Einstellung kommt in Frage falls ein hinreichender Tatverdacht nicht vorliegt 170 Absatz 2 StPO der Fall nicht von offentlichem Interesse ist 376 StPO oder Opportunitatserwagungen beispielsweise 153 154 StPO dafur sprechen Dann kann der durch die Tat Verletzte durch ein erfolgreiches Klageerzwingungsverfahren 172 StPO eine Anklage erwirken Gemass 170 Absatz 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung verpflichtet soweit die Ermittlungen genugenden Anlass zur Erhebung der offentlichen Anklage bieten Dies trifft gemass 203 StPO zu wenn die Verurteilung einer Person wahrscheinlich erscheint also ein hinreichender Tatverdacht vorliegt Die Anklage besitzt zwei Funktionen Zum einen bezeichnet sie die angeklagte Tat und bestimmt so den Prozessstoff zum anderen informiert sie den Beschuldigten uber den Tatvorwurf Zwischenverfahren Bearbeiten Durch die Erhebung der Anklage wird das Zwischenverfahren eingeleitet Der Beschuldigte wird nun gemass 157 Alternative 1 StPO als Angeschuldigter bezeichnet Das Zwischenverfahren ist in 199 211 StPO geregelt Im Zwischenverfahren uberpruft das Gericht ob sich aus der Anklageschrift ein hinreichender Tatverdacht im Sinne von 170 StPO ergibt Hierdurch soll vermieden werden dass der Angeschuldigte unnotig der offentlichen Hauptverhandlung ausgesetzt wird Das Gericht kann zur besseren Aufklarung der Sache einzelne Beweiserhebungen anordnen 202 StPO etwa Zeugen vernehmen oder vernehmen lassen die bislang noch nicht gehort worden sind Moglich ist auch die erganzende Befragung bereits vernommener Zeugen oder des Angeschuldigten zu bislang noch nicht gestellten Fragen Grundsatzlich kann das Gericht im Zwischenverfahren alle Ermittlungen anordnen oder selbst vornehmen welche die Staatsanwaltschaft vor Erhebung der offentlichen Klage auch hatte durchfuhren konnen bis hin zu Durchsuchungen und Beschlagnahme von Beweismitteln Haufig wird auch im Zwischenverfahren ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfahigkeit des Angeschuldigten eingeholt weil der bisherige Akteninhalt Anlass zu Zweifeln gibt Halt das Gericht den Angeschuldigten fur hinreichend tatverdachtig lasst es die Anklage gemass 203 StPO durch Eroffnungsbeschluss zu Erachtet das Gericht ein anderes fur sachlich zustandig eroffnet es das Verfahren gemass 209 StPO vor diesem In Fallen des 205 StPO kann das Gericht das Verfahren vorlaufig einstellen Lehnt das Gericht die Eroffnung des Hauptverfahrens gemass 204 StPO durch Beschluss ab kann die Staatsanwaltschaft hiergegen sofortige Beschwerde einlegen Die Eroffnung ist aus tatsachlichen Grunden abzulehnen wenn nach Auffassung des Gerichts kein hinreichender Tatverdacht besteht Sie ist aus Rechtsgrunden abzulehnen wenn die dem Angeschuldigten zur Last gelegte Tat nach Ansicht des Gerichts kein Strafgesetz erfullt Erfullt die in der Anklageschrift bezeichnete Tat zwar kein Strafgesetz kann sie gleichwohl unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit verfolgt werden In diesem Fall lehnt das Gericht die Eroffnung nicht ab vielmehr eroffnet es das Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeit Hauptverfahren Bearbeiten Im Hauptverfahren 213 275 der StPO wechselt die formliche Bezeichnung fur den Beschuldigten von Angeschuldigter zu Angeklagter Kernstuck des Hauptverfahrens ist die Hauptverhandlung 226 275 StPO Die Hauptverhandlung im Strafverfahren ist aus verfassungsrechtlichen Grunden meist offentlich 169 GVG Ausnahmen ergeben sich aus 170 171a 172 GVG Diese besagen dass die Offentlichkeit auszuschliessen ist wenn das Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt zum Gegenstand hat die Privatsphare des Angeklagten oder eines Zeugen beeintrachtigt wird die Staatssicherheit gefahrdet ist das Leben oder die Freiheit des Angeklagten oder eines Zeugen in Gefahr ist ein Geschafts Betriebs oder Steuergeheimnis zur Sprache kommt oder eine Person unter 18 Jahren vernommen wird Im Ubrigen sind Jugendstrafsitzungen nicht offentlich es sei denn der Angeklagte ist Heranwachsender Dies gilt fur die gesamte Verhandlung einschliesslich Urteilsverkundung 48 JGG Hinsichtlich der Ausschliessung der Offentlichkeit regelt 174 GVG unter anderem dass uber den Ausschluss der Offentlichkeit nur auf Antrag eines Beteiligten oder wenn es das Gericht fur angemessen erhalt verhandelt wird Ablauf Bearbeiten Der Ablauf der Hauptverhandlung ist im Wesentlichen in 243 StPO geregelt Sie beginnt mit dem Aufruf der Sache Im Anschluss stellt das Gericht fest ob die Geladenen erschienen sind Dann werden die Zeugen uber ihre Wahrheitspflicht belehrt und nehmen auf Aufforderung des Gerichts ausserhalb des Sitzungssaals Platz Der Angeklagte wird sodann zur Person Name Geburtstag Anschrift Staatsangehorigkeit vernommen Darauf verliest der Vertreter der Staatsanwaltschaft den Anklagesatz der Anklageschrift Anschliessend beginnt die Vernehmung des Angeklagten zur Sache sofern er sich trotz Belehrung uber sein Schweigerecht dazu einlassen mochte Die Vernehmung ist Aufgabe des Vorsitzenden die ubrigen Prozessbeteiligten haben allerdings das Recht im Anschluss daran erganzende Fragen zu stellen und nicht den Angeklagten selbst noch einmal zu vernehmen zumal das Gericht von sich aus den Sachverhalt so vollstandig wie moglich erforschen muss Gemass 244 Absatz 1 StPO folgt im Anschluss die Beweisaufnahme Hier werden zur Wahrheitsermittlung Urkunden verlesen Tatgegenstande oder auch Fotos in Augenschein genommen betrachtet und Zeugen und Sachverstandige vernommen Fur die Vernehmung von Zeugen gilt ebenfalls dass sie zunachst Aufgabe des Vorsitzenden ist die anderen Beteiligten durfen aber anschliessend erganzende einzelne Fragen stellen Fur die Beweisaufnahme gilt die richterliche Hinweis und Aufklarungspflicht gemass 244 Absatz 2 StPO Nach jeder Beweiserhebung ist der Angeklagte zu befragen ob er dazu etwas zu erklaren habe 257 StPO Auch die anderen Beteiligten konnen Erklarungen abgeben diese durfen jedoch die Schlussvortrage nicht vorwegnehmen was freilich haufig ein schwieriges Abgrenzungsproblem ist Der Richter schliesst sodann die Beweisaufnahme sofern nicht Staatsanwalt oder Angeklagter weitere Beweisantrage stellen Es folgen gemass 258 StPO Absatz 1 StPO die Schlussvortrage die in der ersten Instanz mit dem Pladoyer des Staatsanwalts beginnen und in den Rechtsmittelinstanzen mit dem Pladoyer des Rechtsmittelfuhrers Daraufhin spricht in Nebenklageverfahren der Nebenklager oder dessen Vertreter dann in allen Verfahren der Verteidiger oder der Angeklagte selbst Schliesslich wird dem Angeklagten im Jugendstrafverfahren auch dem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter das Letzte Wort eingeraumt 258 Absatz 2 3 StPO Im Jugendstrafverfahren wird vor dem Verteidiger auch noch die Jugendgerichtshilfe gehort Nach dem Letzten Wort zieht sich das Gericht zur Urteilsberatung zuruck Nach erneutem Aufruf verliest es die Urteilsformel die auf Freispruch oder Verurteilung lautet und begrundet das Urteil mundlich Abschliessend erfolgt eine Rechtsmittelbelehrung Die erste Instanz ist damit abgeschlossen Wird innerhalb einer Woche nicht von Seiten der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten ein Rechtsmittel eingelegt so erwachst das Urteil in Rechtskraft und wird vollstreckt Eine Hauptverhandlung kann abweichend von dieser streng geregelten Prozedur jederzeit vorzeitig durch Einstellung des Verfahrens enden Ein Urteil ist in solchen Fallen entbehrlich Das sind in der Regel Einstellungen wegen geringer Schuld 153 StPO gegen Auflagen 153a StPO oder im Hinblick auf andere Verfahren oder bereits ausgesprochene Strafen 154 StPO Diese Einstellungen setzen in der Regel einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft und die Zustimmung des Angeklagten voraus Sitzungsprotokoll Bearbeiten 271 StPO bestimmt dass uber die Hauptverhandlung ein Sitzungsprotokoll gefuhrt werden muss das dessen Gang und Ergebnisse festhalt Das Protokoll dient als Beweismittel Gemass 274 Satz 1 StPO kann der formell ordnungsgemasse Verlauf der Hauptverhandlung nur durch das Protokoll bewiesen werden Die Richtigkeit des Protokolls wird vermutet weshalb alles was im Protokoll vermerkt ist als erfolgt gilt positive Beweiskraft Zugleich gilt das was im Protokoll nicht vermerkt ist nicht als erfolgt negative Beweiskraft Gemass 274 Satz 2 StPO kann die Vermutung dadurch erschuttert werden dass die Falschung des Protokolls bewiesen wird Zudem wird die Vermutungswirkung dadurch entkraftet dass das Protokoll offensichtlich luckenhaft oder widerspruchlich ist oder einen Vorgang beschreibt der sich nach allgemeiner Erfahrung tatsachlich nicht zugetragen haben kann 21 Letzteres nahm die Rechtsprechung beispielsweise in einem Fall an indem sich der Pflichtverteidiger des Angeklagten laut Protokoll eigenmachtig entfernt hatte und der Angeklagte daraufhin unverteidigt blieb was keinem Beteiligten auffiel 22 Schliesslich kann der Protokollfuhrer das Protokoll berichtigen Entgegen der fruheren Rechtsprechung 23 kann nach mittlerweile uberwiegender Auffassung hierdurch auch einer bereits erhobenen Verfahrensruge die Grundlage entziehen 24 Vollstreckungsverfahren Bearbeiten Anschliessend beginnt das Vollstreckungsverfahren Dieses ist in den 449 ff StPO geregelt Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Vollstreckungsverfahrens Mit der Rechtskraft beginnt die Vollstreckungsverjahrung Beweisrecht BearbeitenGemass 244 Absatz 2 StPO erforscht das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen Hierzu ermittelt es grundsatzlich alle Tatsachen die fur die Beurteilung des Sachverhalts von Bedeutung sind und nimmt gemass 261 StPO grundsatzlich eine umfassende Beweiswurdigung vor was die Auswertung samtlicher Beweismittel erfordert 25 Hierbei wird zwischen Haupt Indiz und Hilfstatsachen unterschieden Haupttatsachen betreffen unmittelbar ein Merkmal eines gesetzlichen Straftatbestands Um eine solche handelt es sich beispielsweise bei dem Umstand dass eine Sache weggenommen wurde 242 StGB Bei Indiztatsachen handelt es sich um Umstande durch die auf das Vorliegen einer Haupttatsache geschlussfolgert werden kann Dass sich eine Sache im Besitz des Angeklagten befindet stellt beispielsweise ein Indiz dafur dar dass dieser sie weggenommen hat Hilfstatsachen enthalten schliesslich eine Aussage uber die Beweiskraft von Beweismitteln Das Prozessrecht unterscheidet zwischen dem Strengbeweisverfahren und dem Freibeweisverfahren Das Strengbeweisverfahren ist fur Beweiserhebungen vorgesehen die sich auf Schuld und Rechtsfolgen der Tat beziehen Hier kommen lediglich gesetzlich vorgesehene Beweismittel in Frage Der Sachverstandige der Zeuge der Augenschein die Urkunde und die Aussage des Angeklagten Das Freibeweisverfahren kommt fur andere Beweiserhebungen in Frage etwa die Einhaltung des Verfahrensrechts 26 Entbehrlich ist der Beweis einer Tatsache wenn diese offenkundig ist Dies trifft zu wenn sie entweder jedem verstandigen Menschen bekannt ist oder das Gericht sie in amtlicher Eigenschaft in Erfahrung gebracht hat Beweisantrag Bearbeiten Die Beweisaufnahme kann durch die Verfahrensbeteiligten mittels Beweisantragen beeinflusst werden Bei einem Beweisantrag handelt sich um ein Begehren dass ein bestimmter Beweis erhoben wird Ein Beweisantrag setzt sich aus einer Tatsachenbehauptung und der Angabe eines Beweismittels des Strengbeweisverfahrens zusammen Der Antrag muss nach uberwiegender Auffassung zudem erkennen lassen warum sich das Beweismittel zum Nachweis der Behauptung eignet 27 Der Beweisantrag kann bis zur Urteilsverkundung gestellt werden Grundsatzlich muss der Antrag mundlich vorgebracht werden Ein Beweisantrag kann an eine prozessuale Bedingung geknupft werden Ein Hilfsbeweisantrag wird beispielsweise hilfsweise gestellt falls eine andere als vom Antragsteller erwartete Prozesslage eintritt Das Gericht darf ein Beweisantrag nur unter gesetzlich vorgegebenen Bedingungen ablehnen Das Gesetz unterscheidet diesbezuglich zwischen prasenten 245 Absatz 2 StPO und nicht prasenten 244 Absatz 3 5 StPO Beweismitteln Fur beide Gruppen ist die Ablehnung verpflichtend wenn die Beweiserhebung wegen Verstosses gegen ein Beweisverbot unzulassig ist Moglich ist eine Ablehnung bei Offenkundigkeit oder Bedeutungslosigkeit der Tatsache bei volliger Ungeeignetheit oder Unerreichbarkeit des Beweismittels und bei Verschleppungsabsicht Beweisverbot Bearbeiten Hauptartikel Beweisverbot Beweisverbote stellen rechtsstaatliche Schranken dar die der Gewinnung und der Verwertung von Beweisen Grenzen setzen Sie dienen in erster Linie dem Schutz der Verfahrensrechte der Parteien 28 Die StPO fordert keine Wahrheitsfindung um jeden Preis sondern setzt ihr vielmehr unterschiedliche Schranken die auf entgegenstehenden Wertungen beruhen insbesondere denen des Grundgesetzes Daneben erfullen Beweisverwertungsverbote die Funktion die Strafverfolgungsbehorden von Rechtsverletzungen abhalten Anders als im anglo amerikanischen Rechtskreis ist dies im deutschen Prozessrecht lediglich von untergeordneter Bedeutung da Verstosse vorrangig durch das Beamtenrecht sanktioniert werden Einige Verbote sollen schliesslich verhindern dass Beweismittel mit fragwurdiger Aussagekraft in das Verfahren eingefuhrt werden 29 In der Rechtswissenschaft wird zwischen Beweiserhebungsverboten und Beweisverwertungsverboten unterschieden Beweiserhebungsverbote untersagen bestimmte Formen der Beweiserhebung Um ein solches Verbot handelt es sich beispielsweise um das Verbot der Ersetzung des Personalbeweis durch den Urkundenbeweis nach 250 Satz 2 StPO Beweisverwertungsverbote untersagen die Nutzung eines Beweismittels im Prozess Solche Verbote konnen sich aus dem Verstoss gegen ein Beweiserhebungsverbot ergeben dann handelt es sich um ein unselbststandiges Verbot oder hiervon losgelost sein dann handelt es sich um ein selbststandiges Verbot 30 Rechtsmittel BearbeitenDie StPO enthalt zwei Formen von Rechtsbehelfen die ordentlichen und die ausserordentlichen Ordentliche Rechtsbehelfe Bearbeiten Zu den ordentlichen Rechtsbehelfen zahlen Berufung Revision und Beschwerde Gegen ein Urteil konnen Berufung und Revision eingelegt werden Mit dem Rechtsmittel der Berufung kann in einer weiteren Tatsacheninstanz alles noch einmal neu aufgerollt werden mit der Revision kann lediglich uberpruft werden ob das materielle Recht oder das Verfahrensrecht richtig angewendet wurde Berufung ist in der Regel nur gegen Urteile der Amtsgerichte Einzelrichter oder Schoffengericht zulassig die erstinstanzlichen Urteile der Landgerichte auch der fur Kapitaldelikte zustandigen Schwurgerichtskammern und der Oberlandesgerichte sind lediglich mit dem Rechtsmittel der Revision anfechtbar uber die dann der Bundesgerichtshof entscheidet Gegen Berufungsurteile der Landgerichte ist die Revision zum Oberlandesgericht gegeben Berufung und Revision besitzen Suspensiv und Devolutiveffekt Die Beschwerde richtet sich gegen Beschlusse und richterliche Verfugungen Die Beschwerde besitzt lediglich Devolutiveffekt Ausserordentliche Rechtsbehelfe Bearbeiten Um ausserordentliche Rechtsbehelfe handelt es sich bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und der Wiederaufnahme des Verfahrens Einen Antrag auf Wiedereinsetzung kann gemass 44 StPO stellen wer ohne Verschulden verhindert war eine Frist einzuhalten Es hat zur Folge dass das Fristversaumnis geheilt und das Verfahren fortgesetzt wird Einen Antrag auf Wiederaufnahme kann gestellt werden um ein rechtskraftiges Urteil zu korrigieren Dies ist moglich wenn ein Wiederaufgreifensgrund vorliegt der die Durchbrechung der Rechtskraft rechtfertigt Wiederaufgreifensgrunde zugunsten des Angeklagten sind in 359 StPO sowie 79 BVerfGG genannt Grunde zulasten des Angeklagten in 362 StPO Ist der Wiederaufgreifensantrag zulassig und begrundet kommt es zu einer neuen Hauptverhandlung Uberlange Strafprozesse BearbeitenDer Schmucker Prozess bestand aus insgesamt vier Strafverfahren in denen der Mord an Ulrich Schmucker aufgeklart werden sollte Er war der langste Strafprozess in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland begann 1976 und endete nach 15 Jahren mit insgesamt 591 Verhandlungstagen verteilt auf vier Verfahren 1991 mit der Einstellung des Strafverfahrens Am 30 Juni 1981 wurde nach einer Prozessdauer von funf Jahren und sieben Monaten mit 474 Verhandlungstagen die Urteile im Majdanek Prozess gesprochen Das zu seiner Zeit teuerste und langste Strafverfahren 31 Der erste Auschwitz Prozess der Strafsache gegen Mulka u a 4 Ks 2 63 der vom 20 Dezember 1963 bis zum 19 20 August 1965 in Frankfurt am Main stattfand war mit 183 Verhandlungstagen und zunachst 22 Angeklagten der damals grosste und langste Strafprozess in der deutschen Justizgeschichte nach 1871 Wahrend der Beweisaufnahme wurden 359 Zeugen aus 19 Landern gehort 211 von ihnen waren ehemalige Haftlinge 32 Literatur BearbeitenGerhard Schafer Gunther M Sander Die Praxis des Strafverfahrens Kohlhammer Stuttgart 2007 ISBN 978 3 17 019782 4 Lehrbucher Werner Beulke Strafprozessrecht 13 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 9415 2 Uwe Hellmann Strafprozessrecht 2 Auflage Springer Verlag Berlin 2006 ISBN 3 540 28282 3 Urs Kindhauser Kay Schumann Strafprozessrecht 5 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 3865 6 Holm Putzke Jorg Scheinfeld Strafprozessrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67573 7 Claus Roxin Bernd Schunemann Strafverfahrensrecht ein Studienbuch 29 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 70680 6 Klaus Volk Armin Englander Grundkurs StPO 9 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71924 0 Kommentare Jurgen Peter Graf Strafprozessordnung 3 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 63992 0 Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung 6 Auflage 2019 C F Muller ISBN 978 3 8114 3974 0 Lutz Meyer Gossner Bertram Schmitt Strafprozessordnung mit GVG und Nebengesetzen 62 Auflage 2019 C H BECK ISBN 978 3 406 73584 4Weblinks Bearbeiten nbsp Wikibooks Strafprozessuale Probleme im 2 Staatsexamen Lern und Lehrmaterialien nbsp Wikisource Der Strafprozess Beitrag zum Stand in Deutschland 1914 Quellen und Volltexte Wolfgang Heinz Das deutsche Strafverfahren PDF 288 kB Rechtliche Grundlagen rechtstatsachliche Befunde historische Entwicklung und aktuelle Tendenzen Grundwissen Strafverfahrensrecht PDF 104 kB Einzelnachweise Bearbeiten Urs Kindhauser Kay Schumann Strafprozessrecht 5 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 3865 6 1 Rn 8 13 Urs Kindhauser Kay Schumann Strafprozessrecht 5 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 3865 6 4 Rn 12 Christoph Paulus Zivilprozessrecht 6 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 52656 9 Rn 311 Zum Begriff des offentlichen Interesses RiStBV Abschnitt 86 Absatz 2 Michael Huber Grundwissen Strafprozessrecht Der Anklagegrundsatz In Juristische Schulung 2008 S 779 Stephanie Pommer Das Legalitatsprinzip im Strafprozess In Jura 2007 S 662 BVerfG Beschluss vom 23 Juli 1982 2 BvR 8 82 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1982 S 430 BGHSt 5 225 229 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 65 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70874 9 258a Rn 4a Claus Roxin Bernd Schunemann Strafverfahrensrecht ein Studienbuch 29 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 70680 6 39 Rn 3 BGHSt 15 155 Claus Roxin Bernd Schunemann Strafverfahrensrecht ein Studienbuch 29 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 70680 6 9 Rn 14 Joachim Bohnert Die Abschlussentscheidung des Staatsanwalts Duncker amp Humblot Berlin 1992 ISBN 978 3 428 07358 0 S 299 BGH Urteil vom 21 April 1988 III ZR 255 86 Neue Juristische Wochenschrift 1989 S 96 Herbert Diemer 152 Rn 8 In Rolf Hannich Hrsg Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung 8 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 69511 7 Uwe Hellmann Strafprozessrecht 2 Auflage Springer Verlag Berlin 2006 ISBN 3 540 28282 3 Rn 57 VerfGH Munchen Entsch v 16 November 2018 Vf 23 VI 16 Rn 35 f h M Uwe Hellmann Strafprozessrecht 2 Auflage Springer Verlag Berlin 2006 ISBN 3 540 28282 3 Rn 76 BGHSt 42 139 145 Detlev Sternberg Lieben Die Horfalle Eine Falle fur die rechtsstaatliche Strafverfolgung In Jura 1995 S 299 Lutz Meyer Gossner Bertram Schmitt Strafprozessordnung Gerichtsverfassungsgesetz Nebengesetze und erganzende Bestimmungen 61 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71994 3 274 Rn 16 17 BGH Beschluss vom 8 August 2001 2 StR 504 00 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2002 S 270 BGHSt 2 125 BGHSt 51 298 Doris Brehmeier Metz 261 Rn 1 In Dieter Dolling Kai Ambos Gunnar Duttge Dieter Rossner Hrsg Gesamtes Strafrecht StGB StPO Nebengesetze 3 Auflage Nomos Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 7129 8 BGHSt 16 164 BGHSt 43 321 Hans Meyer Mews Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren In Juristische Schulung 2004 S 39 Werner Beulke Strafprozessrecht 13 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 9415 2 Rn 454 Werner Beulke Strafprozessrecht 13 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 9415 2 Rn 454 Klaus Volk Armin Englander Grundkurs StPO 9 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71924 0 28 Rn 6 7 Daniel Kessing Die Verwertbarkeit von Beweisen bei Verstoss gegen 105 Absatz I 1 StPO In Juristische Schulung 2004 S 675 Seite 22 in Schriften zum Strafrecht Heft 89 Die uberlange Dauer von Strafverfahren Materiellrechtliche und prozessuale Rechtsfolgen Dr inr Dr phil Uwe Scheffler Privatdozent an der Freien Universitat Berlin PDF bpb deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4116635 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Strafprozessrecht Deutschland amp oldid 231412726