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Das Klageerzwingungsverfahren ist eine Form der Mitwirkung des Verletzten einer Straftat wenn die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt 1 Es ermoglicht die gerichtliche Anordnung gegenuber der Staatsanwaltschaft offentliche Klage zu erheben 175 StPO Es kann auch dazu eingesetzt werden bereits die Aufnahme von Ermittlungen zu erzwingen sofern die Staatsanwaltschaft nicht einmal damit begonnen hat in einem bestimmten Fall zu ermitteln Ermittlungserzwingungsverfahren 2 3 Gesetzlich geregelt ist das Klageerzwingungsverfahren in 172 ff StPO Die Moglichkeit einer Klageerzwingung soll das Legalitatsprinzip durch eine gerichtliche Kontrolle der Staatsanwaltschaft starken und ermoglichen dass die Straftat auch tatsachlich verfolgt und angeklagt wird Dies kann fur die Interessen eines Nebenklagers von erheblicher Bedeutung sein Erfolgreiche Klageerzwingungsverfahren sind ausserst selten 4 Inhaltsverzeichnis 1 Dreistufigkeit 2 Verfahren vor dem Oberlandesgericht 3 Abgrenzung 4 Verfassungsrecht 5 Statistik 6 Beispiele 7 Rechtslage in Osterreich 8 Literatur 9 EinzelnachweiseDreistufigkeitDie erste Stufe des Klageerzwingungsverfahrens ist die Strafanzeige oder der Strafantrag des Verletzten nach 158 StPO Stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach 170 Abs 2 StPO 5 ein besteht die zweite Stufe darin dass der Verletzte gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft innerhalb zweier Wochen nach Zustellung Beschwerde einlegt die grundsatzlich nicht entbehrliche 6 sogenannte Vorschaltbeschwerde uber welche die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet wenn nicht nach 105 Abs 2 Satz 1 RiStBV der Staatsanwalt dessen Einstellungsentscheidung angegriffen wurde abhilft Neben der formlichen Vorschaltbeschwerde kann auch fristlos Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt werden uber die wiederum die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet wenn die Staatsanwaltschaft ihr nicht abhilft 7 Bei einer Einstellung nach dem Opportunitatsprinzip 153 ff StPO ist die Klageerzwingung unzulassig 172 Abs 2 S 3 StPO 8 Wenn diese Beschwerde erfolglos ist oder wenn keine Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft erfolgt 9 kann als dritte Stufe innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids beim zustandigen Oberlandesgericht eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden 172 Absatz 2 Satz 1 StPO Verfahren vor dem OberlandesgerichtDieser Antrag muss die Tatsachen welche die Erhebung der offentlichen Klage begrunden sollen und die Beweismittel angeben Die Rechtsprechung verlangt dass der Klageerzwingungsantrag alle relevanten Fakten zur Tat und zum bisherigen Verfahren selbst enthalten muss und es insbesondere nicht genugt lediglich auf den Akteninhalt zu verweisen Der Antragsteller muss sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen es herrscht also Anwaltszwang 172 Abs 3 S 2 StPO Man darf sich als Anwalt in einem Klageerzwingungsverfahren auch selbst vertreten 10 Bei Bedurftigkeit kann Prozesskostenhilfe fur das Klageerzwingungsverfahren gewahrt werden 11 Die Darlegungsanforderungen an einen Klageerzwingungsantrag nach 172 Abs 3 Satz 1 StPO durfen allerdings nicht uberspannt werden 12 13 Sie uberschreiten die Grenze des unter dem Gesichtspunkt des Art 19 Abs 4 GG Recht auf effektiven Rechtsschutz verfassungsrechtlich Zulassigen etwa dann wenn der Antragsteller sich mit rechtlich Irrelevantem auseinandersetzen soll wenn er sich Kenntnis von den Akten verschaffen soll obwohl hierfur keine Veranlassung besteht oder wenn er die staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen oder die Einlassungen des Beschuldigten auch in ihren irrelevanten Abschnitten oder gar zur Ganze wiedergeben soll obwohl sich deren wesentlicher Inhalt aus der Antragsschrift ergibt 14 Zustandig fur die gerichtliche Entscheidung im Rahmen des Klageerzwingungsverfahrens ist das Oberlandesgericht das im Falle eines hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der offentlichen Klage Anklage beschliesst In diesem Fall kann sich der Anzeigeerstatter dem Verfahren auch dann als Nebenklager anschliessen wenn das angeklagte Delikt eigentlich nicht zur Nebenklage berechtigt 395 Abs 2 Nr 2 StPO Das Gericht bestimmt sein Verfahren nach pflichtgemassem Ermessen im Rahmen des 173 StPO 15 16 17 Danach kann das Gericht die Vorlage der Ermittlungsakten verlangen Die Generalstaatsanwaltschaft ist nach 33 Abs 2 StPO anzuhoren 18 Der Beschuldigte kann angehort werden er muss angehort werden bevor eine fur diesen ungunstige Entscheidung ergeht Recht auf rechtliches Gehor 19 Schliesslich kann das Gericht luckenschliessende Beweiserhebungen anordnen wenn sie erwarten lassen dass sich der hinreichende Tatverdacht aus ihnen ergibt 20 AbgrenzungGegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach dem Opportunitatsprinzip einzustellen gibt es kein Rechtsmittel Verneint die Staatsanwaltschaft bereits den Anfangsverdacht nach 152 Abs 2 StPO und klart deshalb den Sachverhalt in tatsachlicher Hinsicht nicht auf bietet das Klageerzwingungsverfahren die spezielle Form des Ermittlungserzwingungsverfahrens Dasselbe gilt fur den Fall dass die Staatsanwaltschaft zwar den Anfangsverdacht bejaht hatte und deswegen Ermittlungen angestellt hatte diese Ermittlungen aber unzureichend gewesen waren 5 21 Bei Privatklagedelikten 374 StPO muss der Verletzte selbst als Anklager vor Gericht auftreten wenn er eine Strafverfolgung wunscht und tragt im Falle des Unterliegens ein erhebliches Kostenrisiko Hier gibt es kein Klageerzwingungsverfahren 172 Abs 2 S 3 StPO 22 Vom Klageerzwingungsverfahren ist auch die einfache Dienstaufsichtsbeschwerde an die Staatsanwaltschaft zu unterscheiden 23 Die formlose Dienstaufsichtsbeschwerde oder eine Gegenvorstellung ersetzen nicht die formliche Vorschaltbeschwerde die den Willen erkennen lassen muss im Falle der Nichtabhilfe in die nachste Instanz zu gehen 24 Verfassungsrecht1979 entschied der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes dass grundsatzlich kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die Strafverfolgung einer anderen Person durch den Staat bestehe 25 2002 bestatigte das Bundesverfassungsgericht in einer Kammerentscheidung diese Rechtsprechung und fuhrte aus Das Bundesverfassungsgericht geht in standiger Rechtsprechung davon aus dass ein verfassungsrechtlich verburgter Anspruch eines Einzelnen auf Strafverfolgung eines Dritten durch den Staat nicht besteht vgl BVerfGE 51 176 187 Auch aus Art 1 Abs 1 GG ergibt sich ein solcher Anspruch nicht Dem durch eine Straftat Verletzten der die Strafverfolgung eines Dritten mit Hilfe eines Antrags nach 172 Abs 2 Satz 1 StPO erzwingen will steht von Verfassungs wegen nur das Recht zu dass uber sein Begehren unter Beachtung der fur das gerichtliche Verfahren geltenden Anforderungen des Grundgesetzes entschieden wird Er kann verlangen dass Form und Inhalt seines Antrags nicht uberhohten Darlegungs Lasten unterworfen werden sein Vorbringen zur Kenntnis genommen und erwogen wird und seine Ausfuhrungen nicht in willkurlicher Weise gewurdigt werden 26 In einem Beschluss vom 4 Februar 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht dass im Allgemeinen auch bei Verletzung grundrechtlich geschutzter Rechtsguter durch Private kein grundrechtlicher Anspruch auf Strafverfolgung durch den Staat besteht 27 Der Hinweis dass ein solcher Anspruch im Allgemeinen nicht bestunde wird als eine erste Aufweichung der bisherigen Rechtsprechung gesehen 28 Am 26 Juni 2014 fasste das Bundesverfassungsgericht mit der Tennessee Eisenberg Entscheidung einen Nichtannahmebeschluss 29 30 31 Das Gericht entschied Dem Grundgesetz lasst sich grundsatzlich kein Anspruch auf Strafverfolgung Dritter entnehmen a Etwas anderes kann bei erheblichen Straftaten gegen das Leben die korperliche Unversehrtheit die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person der Fall sein b bei Delikten von Amtstragern c oder bei Straftaten bei denen sich die Opfer in einem besonderen Obhutsverhaltnis zur offentlichen Hand befinden 29 Zur Begrundung wurde unter anderem ausgefuhrt Die wirksame Verfolgung von Gewaltverbrechen und vergleichbaren Straftaten stellt eine Konkretisierung der staatlichen Schutzpflicht aus Art 2 Abs 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Art 1 Abs 1 Satz 2 GG dar vgl BVerfGK 17 1 5 Vor diesem Hintergrund besteht ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung dort wo der Einzelne nicht in der Lage ist erhebliche Straftaten gegen seine hochstpersonlichen Rechtsguter Leben korperliche Unversehrtheit sexuelle Selbstbestimmung und Freiheit der Person abzuwehren und ein Verzicht auf die effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschutterung des Vertrauens in das Gewaltmonopol des Staates und einem allgemeinen Klima der Rechtsunsicherheit und Gewalt fuhren kann In solchen Fallen kann gestutzt auf Art 2 Abs 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Art 1 Abs 1 Satz 2 GG ein Tatigwerden des Staates und seiner Organe verlangt werden 29 Dieser Beschluss 28 wurde in der Gorch Fock Entscheidung 32 fast wortlich ubernommen 28 Bestatigt wurde diese Rechtsprechung durch zwei weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 33 34 Es ging im einen Fall um einen Polizeieinsatz bei einem Fussball Lokalderby 33 und im anderen Fall um die Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst Klein wegen des Luftangriffs bei Kundus 34 Danach hat der Verletzte zwar im Grundsatz nach wie vor lediglich ein blosses sog Reflexrecht er hat allerdings zur wirksamen Anwendung der zum Schutz des Lebens der korperlichen Integritat der sexuellen Selbstbestimmung und der Freiheit der Person erlassenen Strafvorschriften 35 in Ausnahmefallen z B bei Straftaten von Amtstragern einen Rechtsanspruch auf Strafverfolgung 28 StatistikJahrlich 2200 bis 3400 Klageerzwingungsverfahren werden in Deutschland durchgefuhrt Stand 1998 bis 2020 36 37 38 diese sind sehr ungleich und mit der Zeit stark schwankend verteilt auf die 24 Oberlandesgerichte Deutschlands BeispieleDer 6 Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 27 Marz 2017 den Klageerzwingungsantrag des Bruders und des Sohnes des am 7 April 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback gegen Stefan Wisniewski als unzulassig verworfen 39 Ein Klageerzwingungsverfahren wurde im Fall Oury Jalloh vor dem OLG Naumburg durchgefuhrt Das OLG hatte hierbei mit Beschluss vom 22 Oktober 2019 die Einstellungsbegrundung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg fur rechtmassig erachtet 40 Gegen diese rechtskraftige Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg wurde am 25 November 2019 Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt 41 Rechtslage in OsterreichSolange die Strafbarkeit der Tat nicht verjahrt ist hat das Gericht auf Antrag des Opfers unter bestimmten Voraussetzungen die Fortfuhrung eines beendeten Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft anzuordnen 195 oStPO Der Antrag auf Fortfuhrung ist bei der Staatsanwaltschaft einzubringen Erachtet diese den Antrag fur berechtigt so hat sie das Verfahren fortzufuhren Andernfalls hat sie den Antrag dem Gericht zur Entscheidung zu ubermitteln Im fortgefuhrten Verfahren kann das Opfer auf leichtem Wege seine Entschadigungsanspruche geltend machen 69 oStPO Entsprechende Antrage sind daher vergleichsweise haufig 42 43 Tritt die Staatsanwaltschaft im Hauptverfahren von der Anklage zuruck hat der Privatbeteiligte gem 72 oStPO das Recht die Anklage als Subsidiaranklager aufrechtzuerhalten 44 Als Subsidiaranklager erhalt das Opfer eine dem Privatanklager ahnliche Stellung 72 Abs 4 oStPO die es jederzeit wieder aufgeben kann 44 Das ist bedeutsam weil im Fall eines Freispruchs der Subsidiaranklager die Verfahrenskosten tragen muss 45 LiteraturEdda Meyer Krapp Das Klageerzwingungsverfahren Univ Diss Gottingen 2008 Detlef Burhoff Das Klageerzwingungsverfahren In Zeitschrift fur die Anwaltspraxis Heft 17 2003 online Mehmet Daimaguler Der Verletzte im Strafverfahren Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 70220 4 Rnrn 589 ff Matthias Jahn Christoph Krehl Markus Loffelmann Georg Friedrich Guntge Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen 2 Auflage Verlag C F Muller 2017 Teil 7 Rnrn 824 ff Carsten Krumm Ganz schon schwer Der Klageerzwingungsantrag in der Praxis In Neue Justiz 2016 241 PDF Claus Roxin Bernd Schunemann Abschnitt 41 Das Klageerzwingungsverfahren in dem Lehrbuch Strafverfahrensrecht 29 Auflage Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 70680 6 Mark Zoller Klageerzwingungsverfahren Anspruch auf effektive Strafverfolgung Anmerkung zu OLG Bremen Beschluss vom 18 August 2017 1 Ws 174 16 Strafverteidiger StV 2018 S 268 275 Jan Sturm Der grundrechtliche Anspruch auf effektive Strafverfolgung Dritter Die neuere Kammerrechtsprechung des BVerfG und ihre Folgen fur Opportunitatseinstellungen nach den 153 153a StPO Goltdammer s Archiv fur Strafrecht 2017 S 398 410 Einzelnachweise Frank Zimmermann Der Verletzte im Strafverfahren Universitat Frankfurt M 2019 Bernd Heinrich Tobias Reinbacher Klageerzwingungsverfahren Stand 1 Oktober 2022 Mirko Laudon Ermittlungserzwingungsverfahren Karlsruher Kommentar Moldenhauer 7 Aufl 2013 172 Rn 1 a b Meyer Gossner Schmitt 57 Aufl 2014 172 Rn 1 Bayerischer Verfassungsgerichtshof VerfGH Munchen Entscheidung v 10 Dezember 2019 Vf 20 VI 19 In gesetze bayern de 10 Dezember 2019 abgerufen am 12 Oktober 2020 Meyer Gossner Schmitt 57 Aufl 2014 172 StPO Rn 18 Meyer Gossner Schmitt 57 Aufl 2014 172 StPO Rn 3 BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 22 Mai 2017 Az 2 BvR 1453 16 Rn 10 OLG Frankfurt Beschluss vom 7 November 2018 Az 1 Ws 46 18 Anwaltsblatt 2019 42 Meyer Gossner Schmitt 57 Aufl 2014 172 Rn 32 f BVerfG Beschluss vom 2 Juli 2018 2 BvR 1550 17 Detlef Burhoff Mal wieder BVerfG zur Klageerzwingung oder Mal wieder zu hohe Anforderungen 16 August 2018 BVerfG Beschluss vom 21 Oktober 2015 2 BvR 912 15 NJW 2016 44 mit Anmerkung Neelmeier Karlsruher Kommentar Moldenhauer 7 Aufl 2013 173 Rn 1 BVerfG Beschluss vom 28 Marz 2002 Az 2 BvR 2104 01 NJW 2002 2859 openJur 2011 25115 BVerfG Beschluss vom 10 August 2006 2 BvR 2324 04 Rn 14 Meyer Gossner Schmitt 57 Aufl 2014 173 StPO Rn 1 BVerfGE 42 172 Meyer Gossner Schmitt 57 Aufl 2014 173 StPO Rn 3 Mirko Laudon Ermittlungserzwingungsverfahren Strafakte de 15 Mai 2013 Meyer Gossner Schmitt 57 Aufl 2014 172 StPO Rn 2 Meyer Gossner Schmitt 57 Aufl 2014 172 StPO Rn 18 Schmid in Karlsruher Kommentar 172 Rn 7 BVerfG Beschluss vom 8 Mai 1979 Az 2 BvR 782 78 BVerfGE 51 176 NJW 1979 1591 DRsp III 328 92 EuGRZ 1979 408 MDR 1979 907 BVerfG Beschluss vom 9 April 2002 Az 2 BvR 710 01 NJW 2002 2861 BVerfG Beschluss vom 4 Februar 2010 Az 2 BvR 2307 06 a b c d Michael Sachs Grundrechte Anspruch des Opfers auf Strafverfolgung des Taters JuS 2015 S 376 a b c BVerfG Beschluss vom 26 Juni 2014 Az 2 BvR 2699 10 Rn 1 23 Diese Entscheidung wurde zustimmend besprochen in NJW Spezial 2015 57 Klageerzwingungsverfahren bei todlichem Schusswaffeneinsatz durch die Polizei BVerfG Beschluss vom 6 Oktober 2014 Az 2 BvR 1568 12 Gorch Fock NJW 2015 150 HRRS 2014 Nr 1063 mit Leitsatzen des Bearbeiters a b BVerfG Beschluss vom 23 Marz 2015 2 BvR 1304 12 a b BVerfG Beschluss vom 19 Mai 2015 Az 2 BvR 987 11 BVerfG Beschluss vom 29 Mai 2019 Az 2 BvR 2630 18 Rn 14 destatis Fachserie 10 Reihe 2 3 2020Fachserie 10 RechtspflegeReihe 2 3 Strafgerichte Abschnitt 6 Geschaftsentwicklung der Straf und Bussgeldverfahren vor dem Oberlandesgericht Unterabschnitt 6 1 Geschaftsentwicklung von 2006 bis 2020 Uberschrift Strafverfahren in der Revisionsinstanz Lfd Nr 15 Klageerzwingungsverfahren Antrage auf gerichtliche Entscheidung nach 172 StPO einschl PKH Antrage Seite 102 destatis Fachserie 10 Reihe 2 3 2003 destatis Fachserie 10 Reihe 2 3 2014 OLG Stuttgart Pressemeitteilung Abgerufen am 27 September 2023 OLG Naumburg Beschluss vom 22 Oktober 2019 Az 1 Ws gE 1 19 Familie von Oury Jalloh legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein Stefan Seiler Strafprozessrecht 19 Auflage Facultas 2022 Rz 677 Alois Birklbauer Wolfgang Stangl Richard Soyer et al Die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform Zusammenfassung der Ergebnisse einer rechtstatsachlichen Untersuchung OJZ 2011 91 S 866 Volltext a b Verena Weilharter Komparative Betrachtung von Privatbeteiligung und Nebenklage aus viktimologischer Perspektive Karl Franzens Universitat Graz 2014 S 20 ff Stefan Seiler Strafprozessrecht 19 Auflage Facultas 2022 Rz 291 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Klageerzwingungsverfahren amp oldid 237779864