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Tatverdacht ist in Deutschland ein juristischer Fachausdruck aus dem Bereich des Strafverfahrensrechtes und bezeichnet den Umstand dass Organe der Strafverfolgungsbehorden aufgrund bestimmter Anhaltspunkte Indizien Beweise und Schlussfolgerungen annehmen dass eine Straftat begangen wurde Der Tatverdacht kann sich gegen Unbekannt oder gegen eine bestimmte Person richten Je nach Beweislage ist der Verdacht unterschiedlich stark ausgepragt und macht die betroffene Person entweder zum Tatverdachtigen oder zum Beschuldigten Inhaltsverzeichnis 1 Verdachtsgrade 1 1 Anfangsverdacht 1 2 Hinreichender Tatverdacht 1 3 Dringender Tatverdacht 1 4 Richterliche Uberzeugung 1 5 Anderungen im Verlauf des Verfahrens 2 Literatur 3 EinzelnachweiseVerdachtsgrade BearbeitenFolgende Verdachtsgrade werden im deutschen Strafprozessrecht unterschieden Anfangsverdacht Bearbeiten Der Anfangsverdacht beruht auf zureichenden tatsachlichen Anhaltspunkten 152 Absatz 2 StPO Liegt ein Anfangsverdacht vor muss die Staatsanwaltschaft nach dem Legalitatsprinzip ggf nach Durchfuhrung eines sog Ermittlungserzwingungsverfahrens gegen den Beschuldigten ein formliches Ermittlungsverfahren einleiten Personenbezogene Daten die etwa im Zuge einer polizeilichen Kontrolle erhoben wurden sind zu speichern Hinreichender Tatverdacht Bearbeiten Ein hinreichender Tatverdacht ist eine Verdachtsverdichtung die Voraussetzung fur eine Anklage bei Gericht ist Hinreichender Tatverdacht ist dann gegeben wenn bei vorlaufiger Beurteilung der Beweissituation eine spatere Verurteilung wahrscheinlich ist Die Staatsanwaltschaft erhebt bei Vorliegen des hinreichenden Tatverdachts in der Regel offentliche Klage in Form der Anklage oder des Strafbefehls 170 Absatz 1 StPO andernfalls stellt sie das Verfahren ein 170 Absatz 2 StPO Die In dubio mitius Regelung findet bei der Ermittlung keine Anwendung Zu berucksichtigen ist aber von der Anklagebehorde bei Erhebung der Anklage die In dubio Regelung bei der Entscheidung des Gerichts Hierauf wird auf die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung abgestellt Nach Anklageerhebung pruft auch das Gericht den hinreichenden Tatverdacht wenn es uber die Eroffnung des Hauptverfahrens entscheidet Grundlage des Eroffnungsbeschlusses 203 207 StPO oder Nichteroffnungsbeschlusses 204 StPO sind die vorangegangenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts selbst Dringender Tatverdacht Bearbeiten Ein dringender Tatverdacht ist Voraussetzung fur den Erlass eines Haftbefehls mit nachfolgenden freiheitsentziehenden Massnahmen 127 Absatz 2 StPO Vorlaufige Festnahme 126a StPO Einstweilige Unterbringung Dringender Tatverdacht wird ferner fur die Untersuchungshaft 112 StPO und die Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung 131a StPO vorausgesetzt Er liegt nur dann vor wenn nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht dass der Beschuldigte Tater oder Teilnehmer einer Straftat ist 1 Dem Grade nach ist der dringende Tatverdacht starker als der hinreichende Jedoch kann der dringende Tatverdacht einer Ansicht nach ausnahmsweise bestehen ohne dass der hinreichende Tatverdacht vorliegt Denn eine Prognose dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist verlangt der dringende Tatverdacht dieser Ansicht nach nicht es genuge die Moglichkeit der Verurteilung 2 Einer anderen Ansicht nach ist auch hinsichtlich der Moglichkeit der Verurteilung fur den dringenden Tatverdacht eine hohe Wahrscheinlichkeit zu fordern 3 4 Auch nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus 1992 mussen fur einen dringenden Tatverdacht gerichtsverwertbare Beweise vorhanden sein durch die der Beschuldigte mit grosser Wahrscheinlichkeit uberfuhrt werden kann 5 6 Richterliche Uberzeugung Bearbeiten Die hochste Stufe des Tatverdachts ist die richterliche Uberzeugung Nur wenn das Gericht nach Durchfuhrung einer Hauptverhandlung keinen vernunftigen Zweifel mehr an der Schuld des Angeklagten hat darf es ihn verurteilen Anderungen im Verlauf des Verfahrens Bearbeiten Der Verdachtsgrad kann sich im Verlauf eines Ermittlungs oder Strafverfahrens mehrfach andern wenn beispielsweise das Ergebnis einer kriminaltechnischen Spurenauswertung oder neue Zeugenaussagen bekannt werden Zu beachten ist dass fur die Zulassigkeit von Massnahmen wie Haus Durchsuchung oder Beschlagnahme Haftbefehl ausgenommen ein Anfangsverdacht ausreichend sein kann Literatur BearbeitenHorst Herold Waldemar Burghard et al Hrsg Kriminalistik Lexikon Kriminalistik Verlag Heidelberg 1996 ISBN 978 3783209952 Meyer Gossner Schmitt Kommentar zur Strafprozessordnung C H Beck Verlag 61 Auflage 2018 Einzelnachweise Bearbeiten Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 12 September 1995 Aktenzeichen 2 BvR 2475 94 NJW 1996 1049 beck online OLG Karlsruhe Beschluss vom 14 Dezember 2016 Aktenzeichen 2 Ws 343 16 BeckRS 2016 110810 beck online OLG Koln Beschluss vom 5 Marz 1996 Aktenzeichen 2 Ws 87 96 Detlef Lind in Lowe Rosenberg StPO Band 4 1 112 136a Berlin Boston De Gruyter 2019 112 Rn 19 BGH Beschluss vom 5 Mai 1992 Aktenzeichen 2 BJs 15 92 5 StB 9 92 NJW 1992 1975 BGHSt 38 276 Zustimmend zitiert von OLG Bremen Beschluss vom 18 Dezember 2020 Aktenzeichen 1 Ws 166 20 BeckRS 2020 38311 Rn 10Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4187605 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tatverdacht amp oldid 238061915 Hinreichender Tatverdacht