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Der Eroffnungsbeschluss ist in Deutschland eine richterliche Entscheidung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens Inhaltsverzeichnis 1 Strafverfahren 1 1 Zwischenverfahren 1 2 Prozedere 1 3 Eroffnungsbeschluss 1 3 1 Statistik 1 4 Rechtsmittel 2 Insolvenzverfahren 3 EinzelnachweiseStrafverfahren BearbeitenZwischenverfahren Bearbeiten Das Zwischenverfahren im Strafprozess beginnt mit dem Eingang der Anklage und endet mit der Entscheidung des zustandigen Gerichts ob es die Anklage die die Staatsanwaltschaft vorgelegt hat zulasst und damit das Hauptverfahren eroffnet 199 ff StPO Prozedere Bearbeiten Die Staatsanwaltschaft hat gegen Ende des Ermittlungsverfahrens die Akten ausgewertet und entschieden welche Tathandlungen und damit Straftaten sie dem Beschuldigten zur Last legen will Dies formuliert sie in der Anklageschrift und ubersendet diese mit den kompletten Akten und dem Antrag das Hauptverfahren zu eroffnen an das nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zustandige Gericht Das Gericht ubersendet sodann die Anklageschrift an den Angeschuldigten und raumt ihm innerhalb einer gesetzten Frist die Moglichkeit ein Beweisantrage zu stellen oder sonstige Erklarungen abzugeben die das Gericht zu der Entscheidung kommen lassen konnte das Hauptverfahren nicht zu eroffnen Unabhangig davon ob der Angeschuldigte von dieser Moglichkeit Gebrauch macht kann das Gericht auch von Amts wegen weitere Beweise erheben Eroffnungsbeschluss Bearbeiten Wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt dass der Angeschuldigte hinreichend verdachtig ist die ihm zur Last gelegte Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen zu haben beschliesst es die Eroffnung des Hauptverfahrens mit einem schriftlichen Eroffnungsbeschluss Mit dem Eroffnungsbeschluss wird die Anklage jedoch nicht zwangslaufig insgesamt zugelassen Kommt das Gericht zu dem Ergebnis dass bei einzelnen von mehreren Taten der hinreichende Tatverdacht fehlt so lehnt es insofern die Eroffnung des Hauptverfahrens ab Es kann zudem die Tat auf abweichende Weise rechtlich wurdigen oder die Verfolgung gemass 154a StPO auf einzelne Teile einer Tat beschranken 207 StPO Spatestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung muss dem nun terminologisch als Angeklagter zu bezeichnenden Beschuldigten der Eroffnungsbeschluss zugestellt werden 215 StPO Wurde der Angeklagte verurteilt obwohl ein wirksamer Eroffnungsbeschluss nicht ergangen ist liegt ein nicht behebbares Verfahrenshindernis vor das im Revisionsverfahren zwingend zu einer Einstellung des Strafverfahrens nach 206a StPO fuhrt 1 Statistik Bearbeiten Es enden derzeit uber 99 der Zwischenverfahren mit der Eroffnung des Hauptverfahrens 2 Die durchschnittliche Dauer der ca 10 000 Verfahren im Jahre 2020 vom Eingang bei einem Landgericht in Deutschland bis zum Erlass eines Eroffnungsbeschlusses betrug 3 5 Monate 3 Rechtsmittel Bearbeiten Der vollumfanglich eroffnende Beschluss ist nicht anfechtbar gegen ihn besteht keine Moglichkeit eines Rechtsmittels 210 StPO Lediglich im Falle der Ablehnung der Eroffnung des Hauptverfahrens auch in Teilen steht der Staatsanwaltschaft die Moglichkeit der sofortigen Beschwerde zu Das Beschwerdegericht kann wenn es zu der Entscheidung kommt dass die Beschwerde der Staatsanwaltschaft zu Recht erhoben wurde auch festlegen dass eine andere Kammer oder ein anderer Richter den Fall zu verhandeln hat Hintergrund dieser Regelung ist die Gefahr dass das Gericht das bereits die Eroffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat nunmehr voreingenommen sein konnte und moglicherweise nicht mehr objektiv uber die Schuld des Angeklagten urteilt Wenn die Ablehnung der Verfahrenseroffnung rechtskraftig geworden ist kann die Staatsanwaltschaft die Eroffnung des Hauptverfahrens erst dann wieder beantragen wenn neue Beweismittel oder aber neue Tatsachen bekannt werden 211 StPO Insolvenzverfahren BearbeitenDie Entscheidung uber das Vermogen eines insolventen Schuldners das Insolvenzverfahren zu eroffnen trifft das Amtsgericht durch einen Eroffnungsbeschluss 27 InsO Gegen die Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eroffnet Einzelnachweise Bearbeiten BGH Beschluss vom 9 Januar 1987 AZ 3 StR 601 86 PDF Effektive Kontrolle oder uberflussige Schreibarbeit Kritik des strafprozessualen Zwischenverfahrens und Moglichkeiten seiner Reform Privatdozent Dr Moritz Vormbaum Berlin Seite 2 7 oben rechts destatis Fachserie 10 Reihe 2 3 Rechtspflege 2020Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4152847 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eroffnungsbeschluss amp oldid 227033519