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Das Hauptverfahren ist der abschliessende Teil des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens in dem entsprechend dem im deutschen Strafverfahren geltenden Mundlichkeitsgrundsatz eine mundliche Verhandlung die so genannte Hauptverhandlung durchgefuhrt wird Das Hauptverfahren beginnt mit der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung durch den Eroffnungsbeschluss 203 207 StPO und endet mit dem Urteil oder einer Einstellung des Verfahrens Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4812359 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hauptverfahren amp oldid 232796377