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Dieser Artikel beschreibt den Luftangriff 2009 Zum Luftangriff 2015 siehe Bombardierung der Klinik von Arzte ohne Grenzen in Kundus Als Luftangriff bei Kundus auch Kunduz wird der Abwurf von zwei 500 Pfund Bomben auf zwei mit Benzin und Diesel gefullte Tanklastwagen nahe der afghanischen Provinzhauptstadt Kundus am 4 September 2009 bezeichnet Durch den Angriff wurden die Tanklastwagen und zwei unmittelbar daneben stehende Schleppfahrzeuge zerstort ausserdem zahlreiche Zivilisten und Taliban getotet oder verletzt Wracks der beiden am 4 September 2009 durch einen Luftangriff zerstorten Tanklastwagen im Kundus FlussOrt des Angriffs Afghanistan Ort des AngriffsLage in AfghanistanDie Bombardierung war von dem damaligen Oberst der Bundeswehr Georg Klein in seiner Eigenschaft als militarischer Leiter des Provinz Wiederaufbauteams PRT veranlasst und unter Mitwirkung von Hauptfeldwebel Markus Wilhelm als Fliegerleitoffizier des PRT durchgefuhrt worden 1 Die Zahl von mindestens 91 Opfern 2 stellt die bisher grosste Zahl von Opfern bei einem Einsatz sowohl in der Geschichte der Bundeswehr als auch durch Krafte der ISAF dar Die von der Bundesrepublik Deutschland aus humanitaren Grunden an die Opfer und ihre Hinterbliebenen erbrachten Unterstutzungsleistungen beruhten ausschliesslich auf rechtlich freiwilliger Grundlage sog Ex gratia Leistungen 3 Der Angriff und die folgenden Reaktionen der Bundeswehrfuhrung wurden sowohl aus dem Inland wie aus dem Ausland stark kritisiert Als deutlich wurde dass der damalige Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung Parlament und Offentlichkeit verspatet unvollstandig oder falsch uber die Totung von Zivilisten informiert hatte trat er am 27 November 2009 als Bundesarbeitsminister zuruck Sein Nachfolger als Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg hatte am Vortag den Generalinspekteur der Bundeswehr Wolfgang Schneiderhan und den Staatssekretar Peter Wichert mit der Begrundung sie hatten ihm Informationen zu dem Angriff vorenthalten ihrer Amter enthoben Seit dem 21 Januar 2010 versuchte der Verteidigungsausschuss die Vorgange als parlamentarischer Untersuchungsausschuss aufzuklaren Der Abschlussbericht wurde am 25 Oktober 2011 dem Deutschen Bundestag vorgelegt und am 1 Dezember 2011 im Plenum abschliessend debattiert 4 Am 19 April 2010 gab die Bundesanwaltschaft bekannt dass sie das Ermittlungsverfahren gegen Klein und Wilhelm wegen der Totung von Zivilisten eingestellt habe Dabei wurde darauf abgestellt dass sich deren Einlassung sie hatten in der Uberzeugung gehandelt bei den Personen in der unmittelbaren Nahe der Tanklastwagen habe es sich um bewaffnete Aufstandische gehandelt nicht habe widerlegen lassen doch selbst wenn mit der Totung mehrerer Dutzend Zivilisten hatte gerechnet werden mussen ware der Einsatz nach Ansicht der GBA volkerrechtlich zulassig gewesen 5 6 Auch alle weiteren Gerichtsprozesse gegen Beteiligte oder die Bundesrepublik Deutschland waren nicht erfolgreich Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Lage 2 Ablauf 3 Meldungen und Berichte zum Ereignis aus Afghanistan 3 1 Tagebuch der US Streitkrafte 3 2 Bericht des Regionalkommandos der Bundeswehr 3 3 Bericht des BND an das Bundeskanzleramt 3 4 Bericht des Bundeswehr Stutzpunktes an die ISAF 3 5 Bericht eines Oberstarztes 3 6 Voruntersuchungen des ISAF Initial Action Teams IAT 3 7 Meldung von Oberst Klein 3 8 Bericht des Gouverneurs der Provinz Kundus 3 9 Untersuchungskommission im Auftrag des Prasidenten Afghanistans 3 10 Feldjagerbericht Untersuchungsbericht zum Close Air Support KUNDUZ 3 11 COMISAF Bericht 3 12 Bericht von Amnesty International 3 13 Bericht des Roten Kreuzes 3 14 BGH Richter Ulrich Herrmann und Harald Reiter 4 Informationspolitik der Bundesregierung 5 Volkerrechtliche Diskussion der Rechtmassigkeit und Angemessenheit 6 Konsequenzen 6 1 Fur Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm 6 2 Fur das deutsche Verteidigungsministerium 6 3 Fur die Opfer und deren Angehorige 7 Bundestag 7 1 Debatte 7 2 Untersuchungsausschuss 8 Gerichtsverfahren 8 1 Uberblick 8 2 Zivilklage gegen die Bundesrepublik Deutschland von afghanischen Hinterbliebenen 8 3 Verwaltungsgerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Luftangriffs 8 4 Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm 8 5 Strafanzeige gegen Minister Franz Josef Jung 9 Kino und Fernsehen 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseAllgemeine Lage Bearbeiten Hauptartikel Krieg in Afghanistan seit 2001 und ISAF Operationsfuhrung im Raum Kundus 2009 2014 In den Tagen und Wochen vor dem Luftangriff war die Lage im Raum Kundus extrem angespannt die ISAF Truppen im Raum Kundus wurden immer wieder in heftige Gefechte verwickelt 7 In Feuergefechten fielen 2009 mehrere deutsche Soldaten 8 oder wurden verwundet Seit langerem gab es Hinweise dass Fahrzeuge gefullt mit Treibstoff als rollende Bomben gegen das Lager Kundus eingesetzt werden sollten 7 9 Wenige Tage zuvor war in Kandahar ein solcher Angriff verubt worden bei dem 47 Menschen starben 10 Am Vortag des Luftangriffs waren erneut vier deutsche Soldaten verwundet und ein Fahrzeug zerstort worden als die Taliban die Bundeswehr mit Handfeuerwaffen und Panzerfausten angegriffen hatten 11 Zum Zeitpunkt der Tanklasterentfuhrung befand sich eine von drei Infanteriekompanien der Quick Reaction Force der Bundeswehr in schwere Gefechte verwickelt im Rahmen der Nato Operation Aragon weitab im Raum Archi 9 12 Die Schutzenpanzer vom Typ Marder waren wahrend der Nacht nicht verfugbar weil sie weit entfernt von Kundus gegen Taliban Kampfer eingesetzt wurden 13 Auch schwere Artillerie war in Nordafghanistan nicht verfugbar die Panzerhaubitze 2000 wurde erst im Mai 2010 in den Norden verlegt weshalb fur Oberst Klein nur ein Luftangriff in Frage kam um militarisch zu reagieren 13 Die beiden anderen Infanteriekompanien des PRT Kundus waren durch Routineaufgaben gebunden 9 12 Ablauf Bearbeiten nbsp Zwei F 15E beim Abwurf von JDAM uber Afghanistan 2009Am 3 September 2009 um 15 30 Uhr Ortszeit wurden je ein mit Benzin und ein mit Diesel beladener ziviler Tanklaster nach einer Reifenpanne auf einer Fernstrasse bei Aliabad etwa acht Kilometer vom Bundeswehr Camp bei Kundus entfernt durch Taliban entfuhrt Dabei wurde einer der beiden Fahrer getotet der andere uberlebte Gefangenschaft und Luftangriff Die Laster entfernten sich zunachst auf der Strasse aus der Gegend des deutschen Lagers Beim Versuch den Fluss Kundus zu uberqueren etwa 7 Kilometer 14 Luftlinie vom Feldlager des PRT Kundus entfernt blieben diese in einer Furt manovrierunfahig liegen 15 16 Daraufhin forderten die Entfuhrer uber Mobiltelefone bei weiteren Taliban aus der Umgebung Unterstutzung zur Befreiung der geraubten Fahrzeuge an 14 Der Gouverneur von Kundus Mohammad Omer informierte gegen 19 15 Uhr seinen Polizeichef uber die entfuhrten Tanklaster Kurz darauf gab die afghanische Polizei die Informationen an den Kontaktbeamten der EU Polizeimission im Bundeswehr Feldlager Kundus weiter Die Nachrichten beinhalteten dass die Tanklaster aus dem Bereich des PRT Kundus heraus in den Distrikt Chahar Darah verbracht werden sollten wozu sie den Kundus Fluss hatten uberqueren mussen Nach Meldung von AP 17 und Angaben im Feldjager Bericht s u soll daraufhin das PRT KDZ die entfuhrten Tanker mit Drohnen uber welche die Bundeswehr dort seit einigen Wochen verfugte 18 bis zum Kundus Fluss verfolgt und 67 Taliban Kampfer gezahlt haben Inzwischen forderten andere Talibankampfer in einer Moschee dazu auf ihnen zu helfen Aus 16 Dorfern machten sich Bewohner in Fahrzeugen oder zu Fuss auf den Weg zur Sandbank Der Kommandeur des PRT Oberst Georg Klein wurde gegen 20 30 Uhr 19 nach anderen Quellen erst um 21 12 Uhr 1 20 uber die Vorgange informiert Er liess die Drohnenuberwachung wegen Arbeitszeitbegrenzung beenden 21 und forderte stattdessen einen US Bomber vom Typ B 1B an der mit Sniper ATP Aufklarungsgerat ausgerustet zu dieser Zeit durch die Task Force 47 TF47 der Bundeswehr zur Aufklarung eines Uberfalls auf ihre Truppen 60 km vom Bundeswehrlager entfernt eingesetzt war Wegen falscher Koordinatenangaben fand das Flugzeug die beiden Fahrzeuge erst gegen 00 15 Uhr und ubertrug dann seine Aufnahmen live an den Kommandostand der TF47 Dort stand der Nachrichtenoffizier der TF47 uber eine Kette weiterer Personen indirekt mit einem afghanischen Informanten in Verbindung der ohne eigenen Sichtkontakt per Mobiltelefon uber die Lage um die Tanklaster berichtete Oberst Klein wurde wieder in den Kommandostand gerufen Fur ihn fuhrte ein Fliegerleitoffizier Forward Air Controller FAC den Funkverkehr Oberst Klein war entgegen ersten Presseberichten 22 nicht Kommandeur der TF47 sondern war als Kommandeur des Wiederaufbauteams PRT Kundus regelmassig auf die Zusammenarbeit mit ihr angewiesen Die TF47 bestand etwa zur einen Halfte aus KSK Soldaten zur anderen Halfte aus Fernspahern und unterstand dem deutschen Kommando Fuhrung Spezielle Operationen und dem ISAF Hauptquartier Spezialkrafte 23 Das Flugzeug musste wegen Treibstoffmangels zu seiner Basis zuruckkehren Inzwischen hatten die Funkaufklarung der Bundeswehr und des Bundesnachrichtendienstes und Angaben des Informanten ergeben dass sich auch die Talibankommandeure Mullah Siah Mullah Nasruddin Mullah Abdul Rahman und Maulawi Naim die damals den Hauptteil der Aufstandischen im Aliabad Distrikt fuhrten bei den Tanklastern befanden Der Fliegerleitoffizier fragte um 00 49 Uhr erneut bei der NATO Luftzentrale in Kabul nach Luftunterstutzung und meldete auf Nachfrage es bestehe Feindkontakt troops in contact TIC obwohl sich laut verschiedener spater vorgelegter Berichte keine NATO Soldaten oder afghanischen Krafte in unmittelbarer Nahe der beiden Tankfahrzeuge befanden Zwei F 15E Kampfflugzeuge trafen daraufhin gegen 01 08 Uhr uber dem Einsatzgebiet ein Sie lieferten den Deutschen erneut Live Bilder vom Einsatzort Obwohl uber das Schicksal des zweiten Lastwagenfahrers keine Informationen vorlagen wurde den Piloten Funk Rufnamen Dude 15 und Dude 16 versichert es gebe keine eigenen Krafte friendly forces in der Nahe der Tankwagen Als eines der Besatzungsmitglieder die Deutschen um weitere Aufklarung der Lage bat lehnte dies der Fliegerleitoffizier ab und gab den Befehl seines Vorgesetzten Klein zum Abwurf von Bomben durch Dude 15 schlug vor eine hohere Autoritat in die Entscheidung einzubinden damit wir beide gedeckt sind Der Fliegerleitoffizier lehnte ab die Freigabe komme vom Kommandeur des deutschen Wiederaufbau Teams der neben mir sitzt Das funfmalige Angebot der Besatzungsmitglieder die Personen an den Tanklastern vor der Bombardierung durch einen Tiefflug zu vertreiben show of force wurde von den Deutschen ebenfalls abgelehnt 24 Auf die Frage eines Besatzungsmitgliedes Wollen Sie die Fahrzeuge oder die Leute treffen antwortete der Fliegerleitoffizier Wir wollen versuchen die Leute zu treffen die Bomben sollten daher zwischen die Tanklastwagen wo sich viele Personen aufhielten platziert werden Auf die Frage eines Besatzungsmitgliedes ob die Personen um die Tankfahrzeuge eine unmittelbare Bedrohung imminent threat darstellten wurde das eine umstrittene Aussage bestatigt Damit war die Bombardierung nach den ISAF Regeln fur die Bomberbesatzung formal legitimiert 1 Der Fliegerleitoffizier Red Baron forderte den Einsatz von sechs Bomben Dem widersprachen die Besatzungsmitglieder die einen Abwurf von zwei Bomben als ausreichend ansahen 24 25 Letztendlich warfen die beiden Besatzungsmitglieder am 4 September 2009 01 49 Uhr Ortszeit zwei Bomben des Typs GBU 38 ab machten im Rahmen des Battle Damage Assessment bis 02 28 Uhr Uberfluge uber dem Gebiet meldeten 56 Tote und 11 bis 14 Uberlebende die nach Nordost flohen und drehten in Richtung auf ihre Einsatzbasis ab Das PRT Kundus informierte das Regionalkommando Nord erst um 3 13 Uhr uber den Vorfall wobei 54 Aufstandische getotet worden seien und 14 hatten fliehen konnen Es habe unter den Zivilisten keine Verluste gegeben Mullah Abdul Rahman und ein weiterer Taliban Kommandeur sollen uberlebt haben Meldungen und Berichte zum Ereignis aus Afghanistan BearbeitenBis zum 6 November 2009 wurden zehn militarische und zivile Berichte aufgefuhrt 26 spater wurden aus anderen Quellen weitere teils nicht zur Veroffentlichung bestimmte Daten bekannt Tagebuch der US Streitkrafte Bearbeiten Am 25 Juli 2010 stellte WikiLeaks das Afghan War Diary einen Auszug aus einer Sammlung von mehr als 91 000 internen Dokumenten der US Streitkrafte zum Afghanistan Einsatz von 2004 bis 2009 ins Netz 27 Zu dem Luftangriff wird darin zunachst berichtet dass am 3 September 2009 Aufstandische zwei Treibstoff Tankwagen gestohlen hatten und nun beabsichtigten sie uber den Fluss Kundus in die Provinz Char Darah zu bringen Gegen 17 30 Uhr sei dann festgestellt worden dass die Tankwagen im Schlamm festgefahren seien und von bis zu 70 Aufstandischen umlagert waren Nachdem der Kommandeur des PRT sichergestellt habe dass keine Zivilisten in der Nahe seien after ensuring that no civilians were in the vicinity habe er einen Luftangriff genehmigt Nach Abwurf von zwei Bomben um 21 19 Uhr sei um 21 58 Uhr durch Luftaufklarung festgestellt worden dass 56 Personen getotet wurden und 14 Personen nach Nordosten fliehen Bericht des Regionalkommandos der Bundeswehr Bearbeiten Bereits wenige Stunden nach dem Luftschlag hatte das deutsche Regionalkommando im Camp Marmal in Masar e Scharif an das Einsatzfuhrungskommando der Bundeswehr in Geltow bei Potsdam klare Hinweise auf zivile Verletzte gemeldet Das soll beispielsweise aus Anlage 23 des Feldjagerdienstberichts hervorgehen s u 20 im Krankenhaus von Kundus seien sechs Patienten im Alter von zehn bis zwanzig Jahren im Zusammenhang mit dem Luftschlag behandelt worden Das Regionalkommando meldete ebenfalls unverzuglich unter Berufung auf NATO Verbundete dass Talibankampfer vor dem Bombenangriff eine Moschee gesturmt hatten und mehrere Dorfbewohner zwangen mit Traktoren bei der Bergung des Benzins zu helfen 14 von ihnen seien seitdem verschwunden Auch bereits am 4 September 2009 hatte das Regionalkommando unter Berufung auf NATO Verbundete zwei Leichen im Teenager Alter nach Potsdam gemeldet 28 Etwas spater am selben Tag allerdings riet der Kommandeur des Regionalkommandos Brigadegeneral Jorg Vollmer dem Einsatzfuhrungsstab in Potsdam Aussagen von Oberst Klein innerhalb der Bundeswehr nicht zu verwenden Nach jetzigem Stand wird eine Weitergabe an den Einsatzfuehrungsstab nicht unterstrichen empfohlen Er bezog sich dabei darauf dass auch ein Bericht an die ISAF nachtraglich abgeandert worden war s u Bericht des BND an das Bundeskanzleramt Bearbeiten Am 4 September 2009 um 8 06 Uhr erhielt die fur Nachrichtendienste zustandige Abteilung 6 des Bundeskanzleramts eine E Mail des Bundesnachrichtendienstes BND die unter der Betreffzeile Menschenmassen sterben bei Explosion in Afghanistan unter Bezug auf eine Meldung der BBC uber den Luftangriff berichtete Das Verheerende daran ist dass dabei zahlreiche Zivilisten ums Leben gekommen sind Zahlen variieren von etwa 50 bis 100 29 Nach der auszugsweisen Veroffentlichung durch Presse und Fernsehen am 25 Marz 2010 bestatigte das Presse und Informationsamt der Bundesregierung diese E Mail bezeichnete sie aber als lediglich unverbindliche Erstinfo des BND 30 Bericht des Bundeswehr Stutzpunktes an die ISAF Bearbeiten Der Bundeswehrstutzpunkt Kundus stellte am 4 September gegen 15 30 Uhr die ubliche Aufklarungszusammenfassung Intelligence Summary INTSUM in das ISAF Netz ein Darin hiess es dieses Mal es sei moglich dass die Aufstandischen den Treibstoff der Tanklaster an die lokale Bevolkerung verteilt hatten und It cannot be excluded that civilians were among the casualties Diese Meldung erreichte auch den Befehlshaber des Einsatzfuhrungskommandos der Bundeswehr in Potsdam Generalleutnant Rainer Glatz Er notierte auf dem Ausdruck Wenn das so stimmt und durch COMPRT den Kommandeur des PRT Kunduz Oberst Klein bestatigt werden sollte ist das ein Verstoss gegen die Tactical Directive des COMISAF Dann hatte man schlimmstenfalls CIVCAS Tod und Verwundung von Zivilisten in Kauf genommen Glatz telefonierte mit General Vollmer in Masar e Scharif Der liess daraufhin die bisherige Version des Berichts aus dem ISAF Netz loschen und stattdessen gegen 20 Uhr einen neuen Bericht einstellen der die vorgenannten Passagen zur Beteiligung von Zivilisten nicht mehr enthielt Glatz begrundete dies damit dass Details noch nicht valide nachgepruft waren 31 Nach Veroffentlichung dieser Vorgange durch die Medien am 4 Marz 2010 kurz vor der geplanten Befragung von Glatz und Vollmer durch den Untersuchungsausschuss wurde diese auf den 15 Marz 2010 verschoben Es kam einerseits zum Vorwurf der Vertuschung durch die Bundeswehrfuhrung andererseits zum gemeinsamen Beschluss wegen Geheimnisverrats ermitteln zu lassen 32 Bericht eines Oberstarztes Bearbeiten Ein deutscher Oberstarzt im Regionalkommando in Masar e Scharif Camp Marmal berichtete ebenfalls am Abend des Luftangriffs ans Einsatzfuhrungskommando der Bundeswehr in Potsdam erst von einem Kind spater von zwei etwa 14 Jahre alten Jungen mit offenem Bruch und Schrapnell Verletzungen 33 Voruntersuchungen des ISAF Initial Action Teams IAT Bearbeiten Am 4 September 2009 um 17 20 Uhr traf im Auftrag des ISAF Kommandeurs General Stanley A McChrystal ein ISAF Voruntersuchungsteam Initial Action Team IAT unter Fuhrung des britischen Air Commodore Paddy Teakle zustandiger Direktor fur Luftoperationen im Hauptquartier der ISAF und des US amerikanischen Rear Admiral Gregory J Smith Director of Communication Strategic Communication Directorate International Security Assistance Force and United States Forces Afghanistan in Begleitung von Journalisten der Washington Post darunter Rajiv Chandrasekaran in Kundus ein Dort hielt sie der Kommandeur des deutschen Feldlagers davon ab den Ort des Luftangriffs oder das Krankenhaus von Kundus aufzusuchen denn dies sei wegen der Verargerung der Einwohner zu gefahrlich Spater waren die Untersucher allerdings uberrascht dass Einheimische den Luftangriff als gelungen lobten und geltend machten dabei seien nur Aufstandische oder Diebe zu Schaden gekommen Zunachst wurden die Vorgange also nur im Feldlager besprochen Das Ergebnis war aber nach Eindruck der Journalisten besorgniserregend So hatten die Videoaufnahmen der Bomberpiloten gezeigt dass vor dem Angriff etwa 100 Personen als schwarze Punkte an den Tanklastern zu erkennen waren Danach nur noch einige wenige die davonliefen also uberlebt hatten wahrend die meisten der etwa 100 Punkte verschwunden waren Am Vormittag des 5 September 2009 uberflog das Initial Action Team IAT die Unglucksstelle und besuchte doch noch das Krankenhaus und fand dort Kinder und Jugendliche mit Splitter und Brandverletzungen vor Am Nachmittag des 5 September 2009 traf McChrystal im Feldlager ein wo sich ab 10 00 Uhr inzwischen zusatzlich Mitglieder einer von Prasident Karsai entsandten Regierungskommission befanden Ab 12 30 Uhr traf im PRT Kundus auch der Kommandeur der Bundeswehr in Masar e Scharif und Regional Commander North Brigadegeneral Jorg Vollmer ein und nahm an allen Gesprachen McChrystals zum Vorfall teil McChrystal fuhr trotz erneuter Warnung der Deutschen ab 16 00 Uhr zum Ort des Luftangriffs wo sich allerdings keine Leichen mehr fanden Ausserdem besuchte er in Begleitung auch eines deutschen Fernsehteams das Krankenhaus und liess sich vor der Kamera von einem verletzten Jugendlichen den Luftangriff schildern Diese Aufnahmen wurden am 6 September 2009 von mehreren deutschen Sendern ausgestrahlt Auf der Grundlage des Videovergleichs und der Besuche im Krankenhaus gab die Kommission am selben Tag in einem 27 seitigen Bericht bekannt dass bei dem Luftangriff etwa 125 Personen getotet worden waren davon mindestens zwei Dutzend die nicht als Aufstandische eingeordnet wurden 34 Meldung von Oberst Klein Bearbeiten Am 5 September 2009 verfasste Oberst Klein eine zweiseitige Meldung an Generalinspekteur Schneiderhan dem sie am 6 September 2009 zuging Darin soll es heissen Am 4 September um 01 51 Uhr entschloss ich mich zwei am Abend des 3 September entfuhrte Tanklastwagen sowie an den Fahrzeugen befindliche INS durch den Einsatz von Luftstreitkraften zu vernichten INS steht fur Insurgents also Aufstandische Den Bombenabwurf habe er befohlen um Gefahren fur meine Soldaten fruhzeitig abzuwenden und andererseits mit hochster Wahrscheinlichkeit nur Feinde des Wiederaufbaus Afghanistans zu treffen 35 Dazu ist anzumerken dass es sich bei der Formulierung vernichten um einen militarisch exakt definierten Begriff handelt siehe Wirkungsart und also nicht um eine nur von Oberst Klein benutzte besonders martialische Ausdrucksweise 36 Bericht des Gouverneurs der Provinz Kundus Bearbeiten Der deutsche Verteidigungsminister Jung erhielt zudem einen afghanischen Bericht uber die Vorgange vom 4 September 2009 der unterzeichnet war von Mohammed Omar sowie dem Polizeichef der Provinz Kundus dem NDS Chef der Provinz Kundus dem Provinzratsvorsitzenden der Provinz Kundus und dem Kommandeur der 2009 neu aufgestellten 2 Brigade des 209 Korps der Afghanischen Nationalarmee ANA Darin hiess es Durch die Explosion wurden 56 bewaffnete Personen getotet und 12 Personen verletzt Die Verletzten hatten Verbrennungen und wurden ins Krankenhaus nach Kundus gebracht wo ein Verletzter am 4 September 2009 seinen Verletzungen erlag Nach Gesprachen mit Dorfbewohnern und Augenzeugen wurde bewiesen dass alle Getoteten zu den Taliban und deren Verbundeten gehoren 37 Am 7 September 2009 hatte Omar in einem Interview erganzt Klein habe die richtige Entscheidung zur richtigen Zeit getroffen und dabei sehr besonnen gehandelt Die Deutschen haben die volle Unterstutzung der Bevolkerung Bei uns sind keine Beschwerden uber zivile Opfer eingegangen wie das sonst in solchen Fallen ublich ist Wer sich tief in der Nacht bei den Tanklastern aufgehalten habe musse kriminell oder Unterstutzer der Taliban gewesen sein Die Kritik der Amerikaner komme wohl eher aus dem Bauch heraus wahrscheinlich haben die Amerikaner nicht gut gegessen und schlecht getraumt 38 Allerdings sind die Ausserungen des Gouverneurs vor dem Hintergrund zu werten dass er zwar 2008 dem damaligen Innenstaatssekretar August Hanning zugesagt hatte eng mit den deutschen Behorden zu kooperieren der BND danach aber immer wieder Telefonate des Gouverneurs abgehort hatte die zeigten dass Omar ISAF Informationen sogleich an Aufstandische weitergab 39 Untersuchungskommission im Auftrag des Prasidenten Afghanistans Bearbeiten Auf Anordnung des Prasidenten der Islamischen Republik Afghanistan Hamid Karzai wurde eine weitere Untersuchungskommission eingesetzt 40 Ihr gehorten Vertreter des Innenministeriums des Verteidigungsministeriums des NDS und ein Vertreter des Prasidenten an Am 13 November 2009 gab die Kommission bekannt durch die Bombardierung habe es 119 Tote und Verletzte gegeben darunter 30 tote Zivilisten und 20 tote unbewaffnete Taliban 41 insgesamt 69 getotete Taliban Kampfer 42 43 weiterhin wurden neun Zivilisten und elf Aufstandische verletzt 43 Feldjagerbericht Untersuchungsbericht zum Close Air Support KUNDUZ Bearbeiten Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Am 14 September 2009 erhielt die Bundeswehr bei Potsdam durch Kurier eine nach Presseberichten etwa 100 Seiten umfassende Sammlung von Berichten und Anlagen die durch den fur Kundus zustandigen Feldjagerfuhrer Oberstleutnant Brenner zusammengestellt und durch eine CD und DVD erganzt worden war Der Inhalt ist bisher nicht offiziell veroffentlicht Bei WikiLeaks ist allerdings ein Faksimile abrufbar das auf den ersten 8 Seiten auf formlosem Papier einen Untersuchungsbericht zum Close Air Support KUNDUZ vom 9 September 2009 von Oberstleutnant Brenner FjgFhr i E 20 Deutsches Einsatzkontingent ISAF Mazar e Sharif darstellt und um weitere 32 Seiten erganzt ist Diese zeigen teilweise militarische Briefkopfe Das jungste Papier ist ein Bericht vom 26 November 2009 44 Mehrere deutsche Medien veroffentlichten Texte die mit den WikiLeaks Dokumenten wortgleich sind So heisst es in beiden Texten Aus den Unterlagen geht nicht hervor welcher Personenkreis zur nachtlichen Entscheidung des Kdr PRT KDZ beigetragen hat Der Rechtsberater StOffz war hierbei nicht eingebunden Die Klarung der moglichen Versaumnisse hat besondere Bedeutung da aufgrund der im PRT Kundus vorhandenen Aufklarungsergebnisse offensichtlich war dass der Bombenabwurf zu zahlreichen Toten und Verletzten fuhren wird ohne dass unmittelbar vor und nach dem Vorfall adaquat gehandelt wurde 45 Aus den von WikiLeaks im Folgenden zitiert als WL veroffentlichten Texten ergibt sich Eine umgehende Schadensuntersuchung vor Ort sei unterblieben obwohl diese on scene Battle Damage Assessment BDA nach ISAF Vorgabe grundsatzlich bis zwei Stunden nach dem Ereignis hatte veranlasst werden mussen WL 3 4 Das TOC Protokoll Ablaufkalender berichte zwar von bestatigten bestatigten im Druck unterstrichen Todes Angaben eine Quelle hierfur wird aber nirgends genannt Daher besteht die Frage ob diese Bestatigung nur auf Grundlage der Flugzeug Videos gesehen wurde oder ob es weitere Krafte im Bereich des Vorfalls gab deren Beobachtungen die Grundlage fur diese Bestatigungen waren WL 4 39 Hinweise auf ein bislang unbekanntes On scene BDA gibt allerdings die Anlage auf Seite 39 des Feldjagerberichts Diese Seite ist offensichtlich Teil eines langeren unbekannten Dokuments tragt im Feldjagerbericht weder Absender noch Namen Danach erstellte der Kommandeur in Kundus bereits um 3 16 Uhr in einer E Mail an das Regionalkommando Nord einen Schadensbericht in dem die Opferzahlen des F 15 Piloten bestatigt wurden Bestatigen ist Aufgabe eines On scene BDA Auch verstarkt diese Anmerkung offenbar die geausserte Vermutung auf Seite 3 des Berichtes wonach Stunden nach dem Bombenabwurf Bodeneinheiten den Einsatzort besuchten Die stationare Rundumbeobachtungsanlage RBA im Bundeswehrlager Kundus habe zwar das Annahern und Entfernen von ca 40 Personen etwa 2 Stunden nach dem Vorfall aufgezeichnet Aber nach hiesiger Kenntnis ist der Ereignisort aufgrund der Geografie durch die RBA nicht einsehbar Als schliesslich am Mittag nach der Bombardierung die vorgeschriebene BDA nachgeholt wurde habe sich ein offensichtlich deutlich veranderter Ereignisort gezeigt der einen geradezu stark gereinigten Eindruck hinterlasst Es sind nur noch minimale Spuren von Humanmaterial zu finden weder Tote noch Verletzte sind vor Ort Das eingesetzte TPT Personal berichtet dass vermutlich ca 14 Zivilpersonen getotet und 4 Zivilpersonen verletzt worden sind namentlich in Anlage 25 erfasst Am Nachmittag fuhrten die Feldjager eine Erkundung im Krankenhaus von Kundus durch Es werden 6 verletzte und 2 tote AFG afghanische Personen vorgefunden zum Teil auch im Alter zwischen ca 11 und 15 Jahren die fast alle uber typische Brandverletzungen verfugen Es folgen WL 6 8 Folgerungen und Vorschlage fur das weitere Vorgehen Dem eigentlichen Feldjagerbericht waren umfangreiche Anlagen angehangt Zunachst WL 10 12 legt sich darin der o g Rechtsberater Stabsoffizier der Bundeswehr ausdrucklich nicht fest ob Oberst Klein gemass der hier einschlagigen ISAF Regel ROE 429 die Bombardierung ohne Nachfrage beim ISAF Oberkommando befehlen durfte Ob die Voraussetzungen der ROE 429 vorgelegen haben hangt davon ab ob ausreichende INTEL Erkenntnisse vorgelegen haben dass es sich bei den in der Nahe befindlichen Personen um INS gehandelt hat Die ubrigen dem Feldjagerbericht angehangten Dokumente allerdings rechtfertigten den Luftangriff noch mit Argumenten die sich schon einen Tag spater als fragwurdig oder widerlegt erwiesen haben so durch das verwundete Kind das am 5 September 2009 im Krankenhaus durch den Oberkommandierenden ISAF Kommandeur US General Stanley A McChrystal vor laufender Kamera befragt worden war Sie blendeten auch mehrere wichtige Fragen aus Warum erschien es notwendig auf die sonst ublichen Warnuberfluge zu verzichten Warum beschrankte man sich nicht darauf die als Bedrohung eingeschatzten Pickups zu zerstoren Wieso wurde das Oberkommando nicht einbezogen obwohl hierzu mehrere Stunden Zeit zur Verfugung standen Vom 4 September 2009 stammen der Fragenkatalog eines Oberstleutnants aus dem Bundesverteidigungsministerium WL 23 und die Antwort auf dieses Schreiben das von Brigadegeneral Vollmer unterzeichnet ist der zum Zeitpunkt des Angriffs Kommandeur des deutschen Einsatzkontingents und damit Vorgesetzter Kleins und zugleich Regionalkommandeur Nord RC North gewesen war WL 24 25 Zur Aufklarung habe sich eine afghanische Kontaktperson HUMINT Kontakt in der Nahe der Tanklaster aufgehalten Sie habe selbst zwar keine Blickverbindung gehabt habe aber standig in telefonischem Kontakt mit den Taliban gestanden Seine telefonischen Meldungen an TF47 konnten zu 100 durch die LFz bestaetigt werden Die Beobachtungsmoglichkeiten seien gut gewesen und es habe ein eindeutiges Lagebild gewonnen werden konnen Die Taliban hatten sich hauptsachlich in unmittelbarer Nahe zu den Tanklastern aufgehalten Es habe rege Transporttatigkeiten mit Sicherungskraften gegeben Auf die Frage wie man zu dem Schluss gekommen sei dass alle Personen vor Ort Taliban waren und ob alle Waffen getragen hatten gab der Kommandeur an das habe sich aus dem Ort der Uhrzeit und der Meldung des Informanten ergeben Zwar hatten nicht alle Waffen getragen aber dies vermutlich auch deswegen weil diese bei den Taetigkeiten gestort hatten Vollmer erganzte Es waren keine Kinder und Frauen vor Ort Auf die Frage wie unbeteiligte Opfer moglichst vermieden werden sollten verwies der Kommandeur einerseits auf die Meldung des Informanten und andererseits auf die Messung eines der Piloten dass sich keine zivilen Gebaude in der Nahe befanden Zur Beurteilung der Bedrohungslage gab er an dass die Tanklastwagen nachweislich durch Taliban gestohlen worden mehrere Pickup vor Ort fur Umladeaktionen gewesen und Waffen auf einem der Pickups verstaut worden seien Dies habe zu der Bewertung gefuhrt dass der Treibstoff fur weitere Terroroperationen verladen worden sei Oberst Klein sei davon ausgegangen dass die Pickups als rollende Bomben gegen das Feldlager eingesetzt werden sollten Der Luftangriff sei zur Abwehr einer eindeutigen unmittelbaren Gefahr fur das Bundeswehr Lager Kundus angemessen gewesen Nach dem Luftangriff seien mehrere Handfeuerwaffen vor Ort geborgen worden Zur Bewertung des Luftangriffs durch die afghanische Seite und zur Ausserung des Gouverneurs es habe sich Landbevolkerung vor Ort befunden die Treibstoff abzapfen wollte ausserte der Kommandeur der Gouverneur erklare nun er sei falsch zitiert worden Von afghanischer Seite werde von einem grossen Erfolg gesprochen und dass es keine unschuldigen Zivilisten getroffen habe es seien ca 60 Taliban getotet worden An den Feldjagerbericht angehangt befinden sich ausserdem Protokolle der Feldjager von Auswertungsgesprachen mit Bundeswehroffizieren WL 26 27 Vertretern der regionalen Verwaltung Distrikt Managern WL 28 29 Vertretern des Provinzrats und des afghanischen Ermittlungsteams aus Kabul WL 30 31 und einer Delegation der amerikanischen und britischen Streitkrafte WL 34 35 In mehreren dieser Protokolle wird festgehalten dass Recherchen der Bundeswehr bzw der ISAF zahlreiche zivile Tote einschliesslich Kinder und Jugendlicher als Folge der Bombardierung ergeben hatten Der Feldjagerbericht trug den Vermerk Nur Deutschen zur Kenntnis Als ihn das NATO Untersuchungsteam Joint Investigation Board JIB dennoch Anfang Oktober 2009 anforderte wurde seine Aussagekraft durch ein Begleitschreiben des Ministeriums in Frage gestellt in dem unvollstandige und oberflachliche Feststellungen aus Ermittlungen zu denen der Autor nicht befugt gewesen sei eingewandt wurden Entgegen dem Bericht gehe man auf deutscher Seite von einer ermessensfehlerfreien Entscheidung Kleins aus 46 Nach Eintreffen bei der NATO uberprufte das deutsche Mitglied des JIB Rechtsberater Bjorn Voigt ihn auf fur die NATO neue Erkenntnisse Er fasste zusammen dass dort keine neuen Erkenntnisse enthalten waren die zu diesem Zeitpunkt fur das JIB noch von Interesse hatten sein konnen bzw noch nicht bekannt waren 47 COMISAF Bericht Bearbeiten Am 8 September 2009 setzte ISAF Kommandeur McChrystal nach den Voruntersuchungen des IAT eine ISAF Untersuchungskommission unter Leitung des kanadischen Generalmajors Charles S Sullivan ein Am 29 Oktober 2009 leitete die ISAF den mit Anlagen knapp 600 Seiten langen COMISAF Untersuchungsbericht zu dem Luftangriff am 4 September in Afghanistan der Bundeswehr zu Am selben Tag nahm Generalinspekteur Schneiderhan offentlich zu ihm Stellung Das fuhrte nach meiner Bewertung zu der richtigen Lagebeurteilung dass der Luftangriff zum damaligen Zeitpunkt militarisch angemessen war Der Bericht zeigt auf dass die Anzahl der bei dem Luftschlag ums Leben gekommenen und verletzten Personen nicht mehr ermittelbar ist Der Bericht gibt lediglich verschiedene Quellen wieder bei denen die Anzahl der Toten und Verwundeten zwischen 17 und 142 variiert Der NATO Bericht fuhrt lediglich an dass lokale Fuhrer vor Ort von moglicherweise 30 bis 40 Toten und verletzten wie es im Bericht heisst Civilians berichteten Fragen nach weiteren Details lehnte Schneiderhan unter Hinweis auf den geheimen Status des Berichts ab 48 49 50 Bald darauf ergab sich allerdings aus Zitaten mehrerer uberregionaler Tageszeitungen und eines Wochenmagazins dass Schneiderhan den Inhalt des COMISAF Berichts sehr einseitig wiedergegeben hatte So soll General Vollmer ausgesagt haben er habe keine Erklarung dafur warum Oberst Klein ihn nicht eingebunden habe Es ist inakzeptabel dass ich erst so spat Notiz davon erhalten habe Der ISAF Bericht stelle ausserdem fest dass Klein in einem personlichen Bericht an die ISAF klargemacht habe dass er primar die Personen um die Tanklaster treffen wollte nicht die Tanklaster Klein solle den damaligen Flugleitoffizier Wilhelm als einen der besten Mitarbeiter seines Stabs bezeichnet haben Wilhelm dagegen soll ausgesagt haben in jener Nacht sei er die ganze Zeit im Unklaren daruber gewesen ob sein Kommandeur und er auf derselben Grundlage arbeiteten Er habe weder daran geglaubt dass sich auf der Sandbank ausschliesslich Aufstandische befanden noch habe er eine unmittelbare Bedrohung heraufziehen sehen Alle Elemente zusammengenommen seien nach seiner Ansicht zu wenig gewesen um wirklich troops in contact zu erklaren Oberst Kleins Entscheidung zum Angriff habe im Moment des Eintreffens der F 15 bereits festgestanden Aber der Kommandeur bleibt der Kommandeur und ich bin ein Soldat Hauptmann Nordhausen soll ausgesagt haben zwar sei der Informant der ohne eigenen Sichtkontakt Angaben zu den Vorgangen um die Tanklaster gemacht habe gewohnlich sehr zuverlassig er habe aber den Kommandeur wiederholt darauf hingewiesen dass ein Fehler nie ganz auszuschliessen sei und dass es auch im Bereich des Denkbaren liege dass der Informant sein eigenes Spiel spiele Der Bericht habe zusammengefasst dass Klein gegen die ISAF Einsatzregeln verstossen habe da er u a eigenmachtig den Luftschlag befahl Die ISAF gehe aber davon aus dass Klein nicht gegen das Kriegsvolkerrecht verstossen habe 23 39 51 Bericht von Amnesty International Bearbeiten Am 30 Oktober 2009 wurde vom Asia Pacific Programme von Amnesty International ein Bericht veroffentlicht Er stutze sich auf Aussagen von Uberlebenden Dorfaltesten des ortlichen Polizeichefs und von Mitarbeitern der UN und der Afghanistan Independent Human Rights Commission 52 Im Anhang befindet sich eine Namensliste von 83 vermutlich zivilen Todesopfern darunter mehrere von weniger als 16 Jahren Manche Namen dieser Liste stimmen mit denen aus amtlichen deutschen Quellen uberein 53 Es seien unnotig Menschen ums Leben gekommen weil die sonst ublichen Warnuberfluge nicht erfolgt waren Die Untersuchung lege nahe suggests dass bei dem Vorfall Kriegsrecht verletzt wurde Bericht des Roten Kreuzes Bearbeiten Mit Datum vom 5 November 2009 verfasste das Internationale Komitee vom Roten Kreuz IKRK einen Bericht der als streng vertraulich eingestuft sein soll und bisher nicht offentlich ist Nach Quellenangaben 54 sollen darin 74 tote Zivilisten namentlich aufgefuhrt sein Eine unmittelbare Gefahr sei fur die Bundeswehr unwahrscheinlich gewesen es habe unverhaltnismassig viele Tote gegeben Dieser Bericht ging wenige Stunden vor der Pressekonferenz Guttenbergs vom 6 November 2009 im Ministerium ein Dieser bezog sich auf ihn wie folgt Ich will an dieser Stelle auch nochmal sagen obgleich die Berichte widerspruchlich sind was die zivilen Opfer anbelangt dass ich personlich davon ausgehe dass es zivile Opfer gab Wir haben ja heute auch nochmal einen Bericht des Roten Kreuzes bekommen BGH Richter Ulrich Herrmann und Harald Reiter Bearbeiten Die BGH Richter Ulrich Herrmann und Harald Reiter kritisierten im August 2021 die Aufklarung des Falls als einen Propagandaerfolg der Taliban 55 In der Offentlichkeit habe sich das Bild durchgesetzt dass der deutsche Kommandeur ohne Vorwarnung eine Menschenmenge bombardiert habe woraufhin ca 100 Menschen ums Leben gekommen seien Tatsachlich jedoch hatten sich grosse Teile der Menschenmenge bereits vom Angriffsort entfernt da die Bomber ca 40 Minuten in geringer Hohe uber der Szenerie gekreist hatten Im Ergebnis hatten Spuren von nur 12 oder 13 Opfern gefunden werden konnen 56 57 58 Die Richter kritisieren bei der Berichterstattung vor allem mangelhafte journalistische Sorgfalt da die Infrarotaufnahmen aus den Flugzeugen welche das Geschehen ausreichend detailliert dokumentieren in der offentlichen Verhandlung vor dem LG Bonn vorgefuhrt und ausgewertet worden seien 59 Informationspolitik der Bundesregierung BearbeitenDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Der damals amtierende deutsche Verteidigungsminister Franz Josef Jung dementierte zunachst zivile Opfer ganz Bis einschliesslich 6 September 2009 verbreitete er es seien ausschliesslich terroristische Taliban getroffen worden und der Kommandeur vor Ort habe klare Hinweise gehabt dass es sich bei den Personen bei den Tanklastern ausschliesslich um Aufstandische gehandelt habe 60 Erst als Details durchsickerten machte Jung geltend er habe mit zivilen Opfern nur zivile Tote gemeint Jung betonte bis zum Ende seiner Amtszeit als Verteidigungsminister die unklare Informationslage uber zivile Opfer Den Feldjagerbericht habe er selbst erst am 5 oder 6 Oktober erhalten und ihn dann ohne eigene Kenntnisnahme am 7 Oktober an die NATO Untersuchungskommission weitergeleitet Spater raumte Jung ein dass dieser Bericht bereits am 14 September 2009 dem Einsatzfuhrungsstab seines Ministeriums zugeleitet worden war Auch andere Politiker der damaligen Regierungsparteien einschliesslich Bundeskanzlerin Angela Merkel raumten die inzwischen durchgesickerten zivilen Opferzahlen zunachst nur andeutungsweise ein Bundeskanzlerin Merkel formulierte am 6 September 2009 vorsichtiger als Jung Wenn es zivile Opfer gegeben hat dann werde ich das naturlich zutiefst bedauern 61 In einer Regierungserklarung am 8 September 2009 erganzte sie Die luckenlose Aufklarung des Vorfalls vom letzten Freitag und seiner Folgen ist fur mich und die ganze Bundesregierung ein Gebot der Selbstverstandlichkeit Sie verbitte sich jedoch Vorverurteilungen und zwar von wem auch immer im Inland genauso wie im Ausland 62 Vizekanzler und Aussenminister Frank Walter Steinmeier erklarte am selben Tag Noch wissen wir nicht genau wie viele Menschen bei dem Luftangriff am vergangenen Freitag in Afghanistan ums Leben gekommen sind Noch wissen wir nicht wie viele Zivilisten unter den Opfern waren Ich habe aber nicht nur mit den europaischen Kollegen telefoniert sondern vor allen Dingen vorgestern auch mit meinem afghanischen Kollegen Herrn Spanta Ich habe ihm im Namen der Bundesregierung das Mitgefuhl fur die moglicherweise unschuldigen Opfer zum Ausdruck gebracht die es gegeben hat 63 Insgesamt wurde bis mindestens zum 6 November 2009 in der Offentlichkeit durch Politiker der Regierungsparteien Bundeswehr und Bundeswehrverband geltend gemacht der Luftangriff sei angemessen gewesen und zivile Tote habe es nicht oder in nicht ausreichend genau bekanntem geringem Umfang gegeben Intern soll das Bundeskanzleramt dagegen bereits vor dem 27 September 2009 zur Einschatzung gelangt sein dass der Einsatz nicht angemessen war 64 Medien und Politiker sprachen zunachst von Informationspannen bestarkt durch Mitteilungen aus dem Verteidigungsministerium und der Begrundung der Entbindung des beamteten Staatssekretars im Bundesministerium der Verteidigung Peter Wichert von seinen Aufgaben sowie der Entlassung des Generalinspekteurs der Bundeswehr Wolfgang Schneiderhan am 26 November 2009 65 Vor dem Hintergrund des Wahlkampfs zur Bundestagswahl vom 27 September 2009 der mehrheitlichen Ablehnung des ISAF Einsatzes der Bundeswehr in der offentlichen Meinung 66 67 zunehmender Kritik ehemaliger Regierungsmitglieder am ISAF Einsatz so von Ex Verteidigungsminister und Ex Bundeskanzler Helmut Schmidt 68 und von Ex Verteidigungsminister Ruhe 69 und allmahlich bekannt gewordener Details des Luftangriffs und der Informationspolitik der Bundesregierung wurden aber von Teilen der Presse der Offentlichkeit und des Parlamentes zunehmend andere Deutungen der Informationspannen vorgebracht Die Bundeswehr das Bundesverteidigungsministerium oder die Bundesregierung insgesamt konnte trotz der ihnen bereits vorliegenden Informationen Offentlichkeit und Parlament bewusst falsch oder verspatet informiert haben Verhindert werden sollte eine breite offentliche Diskussion um zivile Opfer des ISAF Einsatzes im Wahlkampf Diese hatte vor dem Hintergrund der Unpopularitat des Einsatzes in der Wahlbevolkerung zu Stimmengewinnen fur einige Oppositionsparteien vor allem Die Linke fuhren konnen Fur die Annahme einer Informationslenkung spricht was erst durch eine Pressemeldung vom 17 Marz 2010 bekannt wurde Am 9 September 2009 wurde durch Staatssekretar Wichert im Verteidigungsministerium eine Gruppe 85 eingerichtet Wichert machte am 18 Marz 2010 vor dem Untersuchungsausschuss geltend durch diese Gruppe sollte lediglich verhindert werden dass eine einseitige Untersuchung der NATO in die Welt gesetzt wird der wir dann hinterhergelaufen waren Im Pressebericht dagegen wird unter Bezug auf interne Dokumente vermutet es sei Ziel der Gruppe gewesen die Entscheidung zur Bombardierung gegenuber der NATO der deutschen Offentlichkeit und der ermittelnden Staatsanwaltschaft Dresden als ermessensfehlerfrei darzustellen So habe der Buroleiter des Verteidigungsministers dem Presse und Informationsstab im Ministerium empfohlen die Tatsache dass die geraubten Laster zum Zeitpunkt des Bombardements seit Stunden in einem Flussbett feststeckten und damit selbst keine Gefahr mehr darstellten zunachst wegzulassen 46 70 Dazu passt dass Wichert seinem Minister Jung am 10 September 2009 riet den Bericht des IAT der NATO selbst dem Bundestag nicht zuganglich zu machen 46 Die Gruppe 85 wurde vor Amtsantritt Guttenbergs aufgelost Die Veroffentlichung von Auszugen aus amtlichen Texten und eines Videos durch eine uberregionale Zeitung am 26 November 2009 71 72 reaktivierte dann die Frage wie es zu den als unzureichend und verspatet kritisierten Bekanntgaben der Bundesregierung uber die wahren Vorgange um den Luftangriff gekommen war In der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage vom 6 Oktober 2009 wurde erstmals eingeraumt Schatzungen variieren zwischen 56 getoteten Taliban und 120 getoteten Personen mit einem hohen Anteil an Zivilisten Der Luftangriff wird von Verbundeten massiv kritisiert 73 Steinmeier erganzte am 5 Dezember 2009 die Regierung habe fruh mit moglichen Opfern gerechnet Wir alle wussten dass es viele Opfer gab Er machte geltend er selbst sei damals weder gegenuber dem Parlament noch in der Offentlichkeit mit der Gewissheit aufgetreten dass Zivilisten nicht ums Leben gekommen sind 74 Guttenberg wurde vorgeworfen dass er am 26 November 2009 die Entlassung Schneiderhans und Wicherts damit begrundet hatte diese hatten ihm auch auf Aufforderung hin am 25 November 2009 noch Informationen vorenthalten Aus dem Umfeld Schneiderhans und Wicherts wurde aber am 12 Dezember 2009 berichtet dass beide den von Guttenberg vorgebrachten Grunden ihrer Entlassung widersprochen hatten Sie hatten ihn beide damals vollstandig und korrekt uber den Vorfall und die dazu angefertigten Berichte informiert 75 76 77 Zu dem Vorwurf Guttenbergs ihm seien Berichte unterschlagen also gezielt vorenthalten worden ausserte Schneiderhan Was diesen 25 nachmittags angeht sagt er die Unwahrheit 78 Erst am 9 Marz 2010 acht Tage vor der geplanten Aussage von Schneiderhan und Wichert vor dem Untersuchungsausschuss nahm Guttenberg den Vorwurf der Unterschlagung zuruck Ich hatte nie den Eindruck dass seitens General Schneiderhan oder Dr Wichert vorsatzlich oder boswillig gehandelt wurde 79 Ein weiterer Vorwurf gegen Guttenberg bezog sich darauf dass er am 3 Dezember 2009 den Luftangriff offentlich weiterhin als militarisch angemessen bewertet hatte obwohl ihm damals schon der geheime ISAF Untersuchungsbericht vollstandig bekannt gewesen war Ab 11 Dezember 2009 zitierten Medien aus diesem Bericht 80 und Schneiderhan sowie Wichert erganzten kurz darauf Guttenberg sei durch sie auch uber weitere Berichte unterrichtet worden Daher wurde Guttenberg ausserdem vorgeworfen er habe trotz dieser Kenntnis das Parlament und die Offentlichkeit bewusst nicht uber denjenigen Teil des Berichts informiert in dem festgestellt wurde dass Klein gegen die ISAF Einsatzregeln verstossen habe und dass es Klein gezielt um die Totung der Menschen gegangen sei und nicht primar um das Ausschalten der Lastwagen Guttenberg nahm nur zum letzten Punkt Stellung Er habe am 6 November 2009 die Fraktionen im Bundestag daruber informiert dass auch die Taliban Ziel des Angriffes gewesen seien Den Vorwurf der Unterlassung der ubrigen Informationen gab er an seine Kritiker zuruck Bereits am 3 November 2009 hatten fuhrende Oppositionspolitiker und Mitglieder des Verteidigungsausschusses Einblick in den ISAF Untersuchungsbericht gehabt 81 Diese waren allerdings zur Verschwiegenheit verpflichtet Weiterhin wurde in der Presse und der Opposition gefragt inwieweit das Kanzleramt oder die Kanzlerin selbst wissentlich Informationen uber die Hintergrunde des Luftschlags zuruckgehalten habe 82 Dies betrifft vor allem die Frage ob eine Eskalation der militarischen Mittel vereinbart worden sei die uber den in der Offentlichkeit bekannten Rahmen und das Bundestagsmandat hinausgeht Zwar hatte bereits im Juli 2009 der damalige Generalinspekteur der Bundeswehr in Beisein seines Ministers zur Erklarung der bis dahin grossten Offensive der Bundeswehr vor den Wahlen in Afghanistan ausgefuhrt es sei jetzt an der Zeit diese Eskalation vorzunehmen 83 Aber noch am 8 November 2009 hatte Steinmeier ausgefuhrt er habe dem afghanischen Aussenminister versichert dass es bei unserer Philosophie und unserem Verstandnis des Einsatzes bleibt Wenn es notwendig ist gegen terroristische Krafte vorzugehen dann mussen dabei zivile Opfer vermieden werden 84 Mitte Dezember 2009 allerdings berichtete eine Zeitung 85 das Kanzleramt Jung Schneiderhan Kontaktpersonen KSK sowie mit der Koordination der Geheimdienste beauftragte Regierungsvertreter hatten vor und nach dem Luftangriff bei Kundus in Abstimmung mit dem US Geheimdienst CIA eine Eskalation des militarischen Einsatzes vereinbart Dabei soll es auftragsgemass auch im Bedarfsfall um die gezielte Liquidierung der Fuhrungsstruktur der Taliban gehen Oberst Klein durfte sich nach diesen Regierungsvorgaben regelrecht ermutigt gefuhlt haben einmal kraftig durchzugreifen Einen Tag spater sprach auch Sigmar Gabriel von einem angeblich am 4 September stattgefundenen geheimen Treffen im Kanzleramt in dem unter Beteiligung des Verteidigungsministeriums und den Geheimdiensten eine neue Eskalationsstrategie verabredet worden sei In deren Zusammenhang konnte der Befehl Kleins gezielt Taliban zu toten als Teil dieser politisch verabredeten Strategie erscheinen 75 86 Volkerrechtliche Diskussion der Rechtmassigkeit und Angemessenheit BearbeitenUmstritten war zunachst ob und gegebenenfalls inwieweit das Vorgehen des deutschen Kommandeurs Klein rechtmassig den Einsatzregeln entsprechend und militarisch angemessen war 87 Am 19 April 2010 gab die Bundesanwaltschaft bekannt dass sie das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm wegen des Luftangriffs eingestellt hat weil im Ergebnis weder die Vorschriften des Volkerstrafgesetzbuches noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches erfullt seien Ausserdem habe Klein davon ausgehen durfen dass keine Zivilisten vor Ort waren Deshalb war er nicht verpflichtet Warnhinweise vor dem militarischen Angriff zu geben 6 Nach den bisher veroffentlichten Berichten kam es mehrfach zu falschen Angaben bei der Anforderung der Bombenabwurfe Zum Beispiel seien deutsche Soldaten bzw ihr Lager einer unmittelbaren Gefahrdung ausgesetzt gewesen 88 es habe Feindkontakt am Boden bestanden 89 und es habe sich ausschliesslich um Aufstandische gehandelt 90 Ohne darauf einzugehen dass Klein zugelassen hatte dass die Bombardierung gegenuber den Piloten mit wissentlich falschen Angaben legitimiert worden war fuhrte Guttenberg dagegen am 3 Dezember 2009 aus Klein habe zweifellos nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt 91 Auch in den folgenden Tagen wiederholte er diese Auffassung 92 93 Ausserdem hatte Klein gemeldet er habe gezielt die Aufstandischen um die Tanklaster toten wollen Zur Frage der gezielten Totung hatte allerdings Generalmajor Rainer Glatz stellvertretender Kommandeur des Einsatzfuhrungskommandos bereits 2007 eingeschrankt 94 Gewalt von ISAF darf eingesetzt werden nach dem Grundsatz der Verhaltnismassigkeit der Mittel Dieser schliesst Nothilfe und Selbstverteidigung nicht aus Dem entspricht die Auskunft der Bundesregierung von Januar 2008 dass die gezielte Totung nur bei einem tatsachlichen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff zulassig sei Es sei festzustellen dass deutsche Soldaten und Soldatinnen derartige Liquidierungen nicht durchfuhren 95 Dementsprechend soll das fur Verteidigungspolitik zustandige Referat im Bundeskanzleramt bereits vor Ende September 2009 intern zu der Einschatzung gelangt sein dass der Befehl zum Luftangriff auf die Tanklaster militarisch nicht angemessen war und es deshalb zu einem Gerichtsverfahren kommen werde 64 Die ISAF urteilte in ihrem Untersuchungsbericht dass Klein gegen die ISAF Einsatzregeln verstossen und seine Kompetenzen uberschritten habe 51 Das betraf verbindliche Weisungen des Oberkommandierenden zum Vorgehen bei Bombardierungen vom August 2009 sowie Juli 2009 und konnte disziplinarrechtliche Konsequenzen auslosen s u Klein habe aber nicht gegen das Kriegsvolkerrecht verstossen 75 76 Auch der damalige Verteidigungsminister Jung bezeichnete das Vorgehen Kleins als rechtmassig und sein Nachfolger im Kabinett Merkel II Karl Theodor zu Guttenberg bezeichnete noch am 6 November 2009 in Kenntnis des ISAF Berichts die Bombardierung der Tanklaster unter Hinweis auf eine besondere Bedrohungslage in der Region Kunduz als militarisch angemessen Selbst wenn das Ganze fehlerfrei vonstattengegangen ware komme ich doch auch zu dem Ergebnis dass der Luftschlag hatte stattfinden mussen Selbst wenn es keinen Verfahrensfehler gegeben hatte hatte es zum Luftschlag kommen mussen Der Minister raumte also offenkundig ein dass Formfehler vorgekommen waren macht aber geltend dass der Angriff nach seiner Auffassung militar technisch geboten war 96 Guttenberg lag zu dieser Zeit allerdings bereits der Bericht des Internationalen Roten Kreuzes vor der den Angriff als nicht in Einklang mit dem internationalen Volkerrecht stehend beurteilte 97 Der Minister nahm zu diesem Widerspruch nicht Stellung General Klaus Naumann 1991 1996 Generalinspekteur der Bundeswehr und 1996 1999 Vorsitzender des NATO Militarausschusses machte am 7 September 2009 zu Gunsten des Kommandeurs geltend der habe vor Ort Entscheidungen in Sekunden und Minutengeschwindigkeit treffen mussen Der Bundeswehr in Potsdam war aber seit dem 4 September 2009 bekannt dass der Kommandeur fast sechs Stunden Zeit zwischen der Meldung uber die entfuhrten Tanklaster und dem Befehl zur Bombardierung hatte 98 Noch am 27 November 2009 reduzierte Oberst Ulrich Kirsch Vorsitzender des Bundeswehrverbandes das Verhalten des Kommandeurs darauf er habe sich durch die Tanklastwagen bedroht gefuhlt 99 Oberst Klein hatte aber nicht die beiden festsitzenden Tanklaster sondern einige Pickups als potenzielle Gefahr angesehen Am 3 Dezember 2009 gab Verteidigungsminister zu Guttenberg vor dem Bundestag die angekundigte Neubewertung ab 91 Er behielt sich das Ergebnis der damals bereits laufenden militarischen und gerichtlichen Verfahren und eines von der Opposition geforderten Untersuchungsausschusses nicht vor Stattdessen erklarte er Obgleich Oberst Klein ich rufe das auch den Offizieren zu die heute hier sind zweifellos nach bestem Wissen und Gewissen sowie zum Schutz seiner Soldaten gehandelt hat war es aus heutiger objektiver Sicht im Lichte aller auch mir damals vorenthaltener Dokumente militarisch nicht angemessen Nachdem ich ohne juristische Wertung das ist mir wichtig meine Beurteilung diesbezuglich ruckblickend mit Bedauern korrigiere korrigiere ich meine Beurteilung allerdings nicht betreffend meines Verstandnisses bezuglich Oberst Klein Der ehemalige Generalinspekteur Harald Kujat kritisierte daraufhin Es genugt nicht zu sagen das war militarisch angemessen oder unangemessen 100 Zu den Grenzen des deutschen Afghanistaneinsatzes durch das Grundgesetz GG hatte Helmut Schmidt 2008 beim Gelobnis von Rekruten vor dem Reichstagsgebaude gesagt Wenn wir heutzutage an militarischen Eingriffen in Afghanistan uns beteiligen dann geschieht es in Ubereinstimmung mit unserem Grundgesetz Auch kunftig werden Bundestag und Bundesregierung unsere Streitkrafte nur im Gehorsam gegen das Grundgesetz und nur im Gehorsam gegen das Volkerrecht einsetzen 101 102 Art 2 Abs 2 GG verpflichtet deutsche Soldaten einschliesslich der Mitglieder des KSK auch in Afghanistan Unbeteiligte bzw Zivilisten bei Anwendung militarischer Gewalt so weit als moglich weder zu verletzen noch zu toten Dabei sind den deutschen Soldaten im Rahmen des ISAF Mandats zur Umsetzung der Resolution des UN Sicherheitsrates vom 21 Dezember 2001 alle erforderlichen Massnahmen einschliesslich der Anwendung militarischer Gewalt erlaubt Nach Auffassung des Verteidigungsministeriums haben sich die Soldaten dabei an die Vorgaben des humanitaren Volkerrechts und des II Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen zu halten Fur die Beurteilung des Luftangriffs sei von Bedeutung dass nichtstaatliche organisierte Gruppen den Schutz als Zivilpersonen verlieren sofern und solange sie unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen 103 Allerdings ist in der Praxis die Unterscheidung von einerseits Unbeteiligten bzw Zivilisten und andererseits Aufstandischen INS Insurgents feindlichen Kraften OMF opposing militant forces auch opposing military forces Taliban al Qaida Kraften bzw schlichtweg Terroristen schwierig wenn nicht unmoglich worauf schon die Vielzahl der Begriffe hinweist So schilderte General Egon Ramms Kommandeur des Allied Joint Force Command Brunssum der NATO und damit der ISAF Einsatze dass 104 lokale Bauern in dem Augenblick wo sie beispielsweise landwirtschaftliche Aufgaben zu erfullen haben mit der Familie beschaftigt sind oder dergleichen mehr legen sie ihre AK 47 beiseite um sie moglicherweise im nachsten Jahr nach der Drogensaison wieder rauszuholen und sich den Taliban erneut im Kampf anzuschliessen Konkret fur den Bereich des Luftangriffs zitiert der Feldjagerbericht zustandige Vertreter der afghanischen Verwaltung Es ist schwierig zwischen Taliban und Einheimischen zu unterscheiden Wie sieht ein Taliban aus Der Stamm Omar Khel ist selbst das Problem Ca 80 Prozent der Stammesangehorigen gehoren zu den INS Auch die Kinder Heranwachsenden unter den Verletzten waren keine Unbeteiligten Am 18 Dezember 2009 erklarten Ernst Reinhard Beck verteidigungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion und Hans Peter Uhl innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion das Grundgesetz musse geandert werden da darin bisher die veranderten Realitaten des 21 Jahrhunderts wie die asymmetrische Bedrohung in Afghanistan nicht berucksichtigt sei Wir sind rechtlich mental und politisch nicht aufgestellt fur kriegerische Handlungen Wir wollen die pazifistischsten Pazifisten sein Das geht nicht 105 Der Historiker Sonke Neitzel schatzt den Vorfall als tragischen Irrtum ein 106 Konsequenzen BearbeitenFur Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm Bearbeiten Der Fliegerleitfeldwebel wurde vorlaufig von seinen Aufgaben entbunden 107 Wenig spater wurde er dann turnusgemass zum Hauptfeldwebel befordert Die durch McChrystal wegen Regelverstosses geforderte Abberufung von Oberst Klein soll am Widerstand des deutschen Verteidigungsministeriums gescheitert sein 108 Klein wurde stattdessen am 28 September 2009 im Rahmen des Kontingentwechsels routinemassig als Kommandeur des PRT durch Oberst Kai Rohrschneider abgelost und ist wieder in Deutschland eingesetzt Am 5 September 2009 begann die Staatsanwaltschaft Potsdam eine Vorprufung ob gegen den Kommandeur des deutschen Feldlagers ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll Uber die Staatsanwaltschaft in Leipzig kam der Vorgang am 6 November 2009 an die Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe 109 110 108 Am 19 Marz 2010 bestatigte diese dass die Bundeswehr in Afghanistan Partei eines nicht internationalen bewaffneten Konflikts Burgerkriegs sei und nun gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm wegen Verdachts des Verstosses gegen 11 Abs 1 Nr 3 Volkerstrafgesetzbuchs Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsfuhrung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe um Zeugen einzuvernehmen und den damals Beteiligten rechtliches Gehor verschaffen zu konnen 111 Strafbarkeit liegt vor wenn die Betreffenden als sicher erwartet hatten dass der Angriff die Totung oder Verletzung von Zivilpersonen in einem Ausmass verursachen wird das ausser Verhaltnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militarischen Vorteil steht Am 19 April 2010 gab die Bundesanwaltschaft bekannt dass sie das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm wegen des Luftangriffs gemass 170 Abs 2 StPO eingestellt hat weil im Ergebnis weder die Vorschriften des Volkerstrafgesetzbuches noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches erfullt seien Wegen der Verpflichtung zur Einhaltung des Geheimschutzes konne man lediglich einige Grunde der Entscheidung mitteilen So habe Klein davon ausgehen durfen dass keine Zivilisten vor Ort waren Deshalb war er nicht verpflichtet Warnhinweise vor dem militarischen Angriff zu geben Verstosse gegen innerdienstliche Vorgaben insbesondere gegen einzelne Einsatzregeln Rules of Engagement sind nicht geeignet volkerrechtlich zulassige Handlungen einzuschranken weil solche Einsatzregeln rein intern gelten und ihnen keine volkerrechtlich verbindliche Rechtswirkung nach aussen zukommt 6 Im Juni 2010 zitierte ein Nachrichtenmagazin aus dem geheimen Abschlussbericht der Bundesanwaltschaft vom 16 April 2010 Selbst wenn mit der Totung mehrerer Dutzend geschutzter Zivilisten hatte gerechnet werden mussen hatte dies bei taktisch militarischer Betrachtung nicht ausserhalb jeden Verhaltnisses zu den erwarteten militarischen Vorteilen gestanden Sowohl die Vernichtung der Tanklastzuge als auch die Ausschaltung ranghoher Taliban hatte eine nicht zu unterschatzende militarische Bedeutung gehabt ein volkerrechtswidriger Exzess Kleins scheide somit aus 112 Allerdings ist die Bundesanwaltschaft gegenuber der Bundesregierung weisungsabhangig und die Sachdarstellung durch die Bundesanwaltschaft stimmte in bedeutsamen Punkten nicht mit offentlich gewordenen Angaben der ISAF und Bundeswehr uberein Gegen die Entscheidung wurde daher im Namen des European Center for Constitutional and Human Rights ECCHR Beschwerde angekundigt Kritik kam von weiteren Organisationen wie der deutschen Sektion der Vereinigung Internationaler Arzte fur die Verhutung des Atomkriegs und der Organisation Juristinnen und Juristen gegen atomare biologische und chemische Waffen 113 Das Verteidigungsministerium erklarte am 19 August 2010 gegen Oberst Klein zurzeit Chef des Stabes der 13 Panzergrenadierdivision in Leipzig werde auch disziplinarrechtlich wegen des Verdachts auf ein Dienstvergehen nach der Wehrdisziplinarordnung nicht mehr ermittelt Einer der Opferanwalte der ECCHR ausserte hierzu diese Einstellungsentscheidung sei offensichtlich politisch motiviert und nicht von einer rechtlichen Analyse geleitet 114 Klein wurde 2013 zum Abteilungsleiter im neuen Bundesamt fur das Personalmanagement der Bundeswehr ernannt Damit war eine Beforderung zum Brigadegeneral verbunden die am 27 Marz 2013 erfolgte 115 Das Verteidigungsministerium bestatigte weiterhin dass Klein fur die kunftige Tatigkeit gut geeignet sei und alle fachlichen Voraussetzungen erfulle 116 Wenige Tage nach dem Luftangriff sollen die beiden US Piloten auf Betreiben des Oberkommandierenden McChrystal wegen Verletzung von Einsatzregeln vom Einsatz abberufen und strafversetzt worden sein 108 Fur das deutsche Verteidigungsministerium Bearbeiten Am 26 November 2009 wenige Stunden nach der Zeitungsveroffentlichung entband Verteidigungsminister zu Guttenberg mit Hinweis auf die ministeriumsinterne Zuruckhaltung von Informationen den beamteten Staatssekretar im Bundesministerium der Verteidigung Peter Wichert von seinen Aufgaben Mit ihm zusammen ging unter demselben Vorwurf auch der Generalinspekteur der Bundeswehr Wolfgang Schneiderhan formal nachdem er selbst seinen Rucktritt eingereicht hatte 117 Spater widersprachen Schneiderhan und Wichert den Grunden ihrer Entlassung sie hatten den Minister umfassend und korrekt informiert 75 77 Jung ubernahm am 27 November 2009 inzwischen im neuen Kabinett Arbeitsminister die politische Verantwortung fur die falsche bzw verspatete Unterrichtung von Parlament und Offentlichkeit und bot seinen Rucktritt an der von der Bundeskanzlerin angenommen wurde 118 Fur die Opfer und deren Angehorige Bearbeiten Der Bremer Anwalt Karim Popal gab am 27 November 2009 an er habe im Laufe von zwei Reisen in die Gegend des Luftangriffs 179 zivile Opfer festgestellt darunter 134 Tote Zusammen mit weiteren Anwalten forderte er unter Hinweis auf ihm gegebene Mandate Schadensersatz von der Bundesregierung 119 Das Verteidigungsministerium bestatigte es wolle den zivilen Opfern bzw deren Hinterbliebenen schnelle und unburokratische Hilfe gewahren 53 Die Bundeswehr hatte bereits 2008 als an einem Checkpoint eine afghanische Frau und ihre zwei Kinder durch Schusse deutscher Soldaten zu Tode gekommen waren 20 000 Dollar an deren Familie gezahlt 120 Die durch deutsche Zeitungen genannte Summe von 3 Millionen Euro sei allerdings reine Spekulation 121 Am 11 Januar 2010 meldete eine Zeitung Popal und Vertreter der Bundesregierung verhandelten derzeit vor Ort noch uber die Hohe der Entschadigung Man habe sich bisher darauf geeinigt an einzelne Personen nur kleine Betrage auszuzahlen Die Masse soll fur den Aufbau regionaler Projekte zu verwenden die durch die Gesellschaft fur Technische Zusammenarbeit betreut und durch die Bundeswehr geschutzt werden sollten 122 Am 4 Februar 2010 gab die Bundeswehr an das PRT Kundus habe insgesamt 1 400 Hilfspakete im Wert von etwa 150 000 Euro an afghanische Verteiler ubergeben Die Pakete seien fur bedurftige Familien gedacht die in jenem Gebiet leben das am 4 September 2009 vom Luftschlag betroffen war also nicht nur fur Opfer und Hinterbliebene des Luftangriffs Jedes Paket fur Familien mit bis zu funf Personen enthalte 50 Kilogramm Mehl 10 Kilogramm Reis 4 Kilogramm Bohnen 2 Kilogramm Zucker sowie 5 Liter Speiseol ausserdem etwas Brennholz oder ein Gasheizgerat mit einer funf Kilogramm Kartusche Zusatzlich erhalte jedes Familienmitglied eine Wolldecke 123 Die Familien seien vom Gouverneur des Distrikts von Dorfaltesten sowie von Vertretern des Bremer Anwalts Popal ausgewahlt worden 124 Im Lauf der Zeit zogen sich mehrere Anwalte aus der Zusammenarbeit mit Popal zuruck darunter der ehrenamtlich fur die Nichtregierungsorganisation Fair Trials International tatige Frankfurter Rechtsanwalt Oliver Wallasch Es blieben Popal und der ebenfalls in Bremen tatige Rechtsanwalt Bernhard Docke Sie erhohten Ende Februar 2010 die fur Opfer und Angehorige geforderte Entschadigung auf 7 Millionen Euro und leiteten daraus fur sich Honorar in Hohe von 178 500 Euro plus Reisekosten in Hohe von 25 000 Euro ab Das Ministerium wies dies Mitte Marz 2010 als unserios zuruck moglicherweise werde die geplante Projekthilfe nun ohne die Hilfe der Anwalte verwirklicht 125 Im Marz 2010 forderten 30 Familienoberhaupter uber die Unabhangige Afghanische Menschenrechtskommission AIHRC Entschadigung fur 66 Todesopfer Das Verteidigungsministerium nahm deswegen Kontakt mit dem AIHRC auf 126 Der Journalist Christoph Reuter und der Fotograf Marcel Mettelsiefen recherchierten von Dezember 2009 bis Marz 2010 vor Ort und ermittelten mit Hilfe Einheimischer 91 Todesopfer Ab April 2010 stellten sie zunachst in Berlin in einer Wanderausstellung das Ergebnis mit Fotos vieler Opfer dar 127 Im August 2010 bestatigte die Bundeswehr dass die Familien dieser 91 Toten und von 11 Schwerverletzten je 5000 US Dollar als humanitare Hilfe im Sinne von freiwilligen Ex Gratia Unterstutzungsleistungen ohne Anerkennung einer Schuld erhalten sollen Verzicht auf juristische Anspruche sei keine Bedingung Die Betrage sollen auf Bankkonten gehen die fur die mannlichen Familienoberhaupter eingerichtet werden sollen Die bisher geplante Projekthilfe dagegen werde aufgegeben 128 Bundestag BearbeitenDebatte Bearbeiten nbsp Schilder Aktion der LinkenAm 26 Februar 2010 kam es wahrend einer Debatte zum neuen Afghanistan Mandat zu einem Vorfall im Deutschen Bundestag Alle Mitglieder der Linksfraktion wurden von sitzungsleitenden Bundestagsprasidenten Lammert gemass 38 der Geschaftsordnung des Deutschen Bundestages von der Sitzung ausgeschlossen nachdem sie Schilder mit Todesanzeigen fur die Opfer des Luftangriffs hochgehalten hatten Begrundet wurde der Ausschluss mit der Unzulassigkeit von Demonstrationen im Plenarsaal Nach Angaben des stellvertretenden Fraktionschefs der Linken Jan van Aken wollten die Abgeordneten der Opfer gedenken Zur Abstimmung uber das Mandat wurden die Abgeordneten kurzzeitig wieder zugelassen 129 Untersuchungsausschuss Bearbeiten Im Parlament forderten vor allem Oppositionspolitiker nach Bekanntwerden einiger Details des Luftangriffes einen Untersuchungsausschuss 130 um die Frage zu klaren ob das Verfassungsorgan Deutscher Bundestag durch das Verfassungsorgan Bundesregierung in seinen Informationsrechten beeintrachtigt wurde ob die Bundesregierung oder der damalige Verteidigungsminister Jung der damalige Vizekanzler Frank Walter Steinmeier und weitere Personen daran wissentlich beteiligt waren und woruber Verteidigungsminister Guttenberg wann informiert war 131 Die Obleute der Fraktionen einigten sich am 2 Dezember 2009 darauf dass sich am 16 Dezember 2009 der Verteidigungsausschuss gemass Art 45a GG als Untersuchungsausschuss konstituieren solle Dessen Sitzungen sind anders als die eines gewohnlichen parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der Regel nicht offentlich 132 Der Ausschuss einigte sich in seiner ersten Sitzung am 21 Januar 2010 darauf in den nachsten drei Sitzungstagen die militarischen Details und ab Anfang Marz 2010 die politische Kommunikation zu untersuchen 133 Die offentliche Zeugenanhorung des Untersuchungsausschusses endete am 10 Februar mit der Befragung von Angela Merkel und Frank Walter Steinmeier 134 Der Abschlussbericht wurde am 25 Oktober 2011 dem Deutschen Bundestag vorgelegt und am 1 Dezember 2011 im Plenum abschliessend debattiert 135 Gerichtsverfahren BearbeitenUberblick Bearbeiten Insgesamt uberlagern sich beim deutschen Afghanistan Einsatz verschiedene Rechtssysteme die von Experten als bisher im Einzelnen und in ihrem Zusammenwirken wenig aufgearbeitet dargestellt werden 136 137 Entsprechend wurde von verschiedenen Seiten uber eine fur die Soldaten unzumutbar unklare Rechtslage geklagt Die langen und kontroversen Diskussionen um die Angemessenheit des Bombardements haben die vielen Uneindeutigkeiten im Rechtsverstandnis offenbart Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages stellte ausserdem fest dass bei den handelnden Personen erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf den Umgang mit nationalen und internationalen Einsatzregeln bestanden haben 138 Die Bundesrepublik leistete freiwillige Entschadigungszahlungen eine Klage auf Schadensersatz wurde hingegen abgewiesen Zivilklage gegen die Bundesrepublik Deutschland von afghanischen Hinterbliebenen Bearbeiten Vor dem Landgericht Koln machte ein Bauer aus Omar Khel in der Nahe von Kunduz einen Schmerzensgeldanspruch in Hohe von 40 000 Euro geltend Er behauptete zwei seiner Sohne bei dem Luftangriff verloren zu haben Eine Mutter von sechs Kindern aus Omar Khel behauptete ihr Ehemann und Vater ihrer Kinder sei bei dem Luftangriff ums Leben gekommen Sie machte einen Unterhaltsschaden uber 50 000 Euro geltend 139 Das Verfahren fuhrte neben medialer Aufmerksamkeit auch zu erneuten offenen Anfeindungen gegen Georg Klein 140 Mit Urteil vom 13 Dezember 2013 wies das LG Koln die Klage ab Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die beklagte Bundesrepublik Deutschland sei bereits dem Grunde nach nicht gegeben Es gebe keine volkerrechtliche Norm die den Klagern als Individuen fur die Folgen des Bombardements der Tanklastwagen einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Beklagte einraume Auch sei nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine schuldhafte Amtspflichtverletzung eines deutschen Amtstragers nicht festzustellen 141 Gegen das Urteil wurde durch die Klager Berufung eingelegt Diese wurde am 12 Marz 2015 vor dem Oberlandesgericht Koln verhandelt Aktenzeichen 7 U 4 14 142 Mit Urteil vom 30 April 2015 hat der 7 Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koln die Berufung zuruckgewiesen Zugleich liess der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof zu 143 Der Bundesgerichtshof bestatigte auf die Revision der Klager hin am 6 Oktober 2016 die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koln Aktenzeichen III ZR 140 15 Zur Begrundung fuhrte der fur das Staatshaftungsrecht zustandige III Zivilsenat aus dass der damalige Bundeswehroberst Georg Klein nach Ausschopfung aller zur Verfugung stehenden Aufklarungsmoglichkeiten nicht habe erkennen konnen dass sich im Zielbereich des Luftangriffs Zivilisten befanden 144 145 Im November 2020 nahm das Bundesverfassungsgericht eine gegen die Versagung von Amtshaftungsanspruchen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an 146 Verwaltungsgerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Luftangriffs Bearbeiten Einer der beiden afghanischen Tanklastwagen Fahrer der durch den Luftangriff Schadigungen physischer und psychischer Art erlitten habe an denen er noch leide erhob Feststellungsklage zum Verwaltungsgericht Koln Gegenstand war in erster Linie der von Oberst Klein befohlene Luftangriff vom 4 September 2009 bei Kunduz Die Klage wurde als unzulassig abgewiesen da dem Klager das erforderliche Feststellungsinteresse fehle 147 Soweit der Klager wegen des fur rechtswidrig gehaltenen Befehls letztlich Schadenersatz und Schmerzensgeld erhalten wolle sei der Rechtsweg zu den Zivilgerichten eroffnet 148 Strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm Bearbeiten Der Vater zweier durch die Bombardierung getoteter Kinder erstattete Strafanzeige gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm Am 16 April 2010 stellte die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemass 170 Abs 2 StPO ein und verneinte dabei eine Strafbarkeit sowohl nach dem Volkerstrafgesetzbuch VStGB als auch nach dem Strafgesetzbuch StGB 149 150 Ein Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Dusseldorf blieb erfolglos 151 Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Einstellung zu recht erfolgt 152 153 Jedoch wurde Opfern einer Straftat und im Todesfall ihren Angehorigen ein aus dem Grundgesetz abgeleiteter Anspruch auf effektive Strafverfolgung zuerkannt wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen In alteren Entscheidungen war ein solcher Anspruch noch explizit abgelehnt worden 154 Auch der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR entschied im Februar 2021 dass Deutschland den Luftangriff trotz Versaumnissen hinreichend ermittelt habe 155 Nachdem der EGMR mit Verfugung vom 2 September 2016 den entscheidungsrelevanten Sachverhalt zusammengefasst und an die Parteien konkrete Fragen zur weiteren Aufklarung des Sachverhalts gerichtet hatte 156 wies das Gericht die Menschenrechtsbeschwerde mit Urteil vom 16 Februar 2021 ab EGMR Beschwerde 4871 16 157 Die Untersuchung des Vorfalls durch die deutschen Stellen habe den Anforderungen des Art 2 EMRK genugt 158 Insbesondere stehe den Verletzten mit dem Klageerzwingungsverfahren der Anhorungsruge und der Verfassungsbeschwerde ein effektiver Rechtsschutz zur Verfugung der den europarechtlichen Anforderungen genuge 159 Strafanzeige gegen Minister Franz Josef Jung Bearbeiten Am 8 September 2009 erstattete ein Hamburger Anwalt Strafanzeige unter anderem gegen den damaligen Bundesverteidigungsminister Jung 160 ausserdem ein pensionierter Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig 161 Die Fraktion Die Linke des Hessischen Landtags zeigte Jung wegen Strafvereitelung im Amt an Jung habe Anfang September 2009 Kenntnis uber einen Feldjager Bericht erhalten was er allerdings bestreitet der Belege dazu enthielt dass Dutzende Zivilisten von dem Angriff auf die Tanklastzuge betroffen waren Er habe aber diesen Bericht nicht an die Staatsanwaltschaft weitergereicht 162 Kino und Fernsehen BearbeitenDokufiktion des ZDF An einem Tag in Kunduz Der todliche Befehl Erstausstrahlung am 7 September 2011 163 Eine morderische Entscheidung NDR Erstausstrahlung im August 2013 Wer die Hunde weckt ein Thriller von Achim Zons Kunduz The Incident at Hadji Ghafur Film von Simona und Stefan Gieren 2012 Literatur BearbeitenMarcel Bohnert Zur Notwendigkeit lagebezogener Einsatzregeln fur Soldatinnen und Soldaten in Auslandsmissionen In Fabian Forster Sascha Vugrin Leonard Wessendorff Hrsg Das Zeitalter der Einsatzarmee Herausforderungen fur Recht und Ethik Berliner Wissenschaftsverlag 2014 S 131 140 ISBN 978 3 8305 3380 1 Christoph Reuter Marcel Mettelsiefen Kunduz 4 September 2009 Rogner amp Bernhard 2010 ISBN 3 8077 1063 9 Stefanie Schmahl Keine Amtshaftung fur schuldhafte Volkerrechtsverstosse in bewaffneten Auseinandersetzungen Kritische Uberlegungen zum Kunduz Urteil des BGH In NJW 2017 128 Wolfgang Kaleck Andreas Schuller Dominik Steiger Tarnen und tauschen Die deutschen Strafverfolgungsbehorden und der Fall des Luftangriffs bei Kundus Kritische Justiz 2010 S 270 286 Volltext online Weblinks BearbeitenNamensliste PDF 67 kB von 83 Opfern des Luftschlags Stand 30 Oktober 2009 von Amnesty International Namensliste PDF 620 kB von 102 Opfern Stand 27 August 2010 der Afghanistan Independent Human Rights Commission Einsatzfuhrungsstab BMVg Abschlussbericht PDF 15 MB des Bundestags Untersuchungsausschusses zur Kunduzaffaire vom 20 Oktober 2011 Christian Richter Todliche militarische Gewalt und strafrechtliche Verantwortung hrr strafrecht deEinzelnachweise Bearbeiten a b c Matthias Gebauer Protokoll der Alptraumnacht von Kunduz In Spiegel Online 26 November 2009 abgerufen am 10 Dezember 2009 spiegel de Germany to Pay 500 000 for Civilian Bombing Victims 6 August 2010 abgerufen am 10 Marz 2022 Entschadigung der Opfer der Bombardierung von Kundus in der Nacht zum 4 September 2009 BT Drs 17 3723 vom 11 November 2010 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage S 3 Bundestag debattiert uber Kundus Abschlussberichts Einstellung des Verfahrens gem 170 Abs 2 Satz 1 StPO Karlsruhe den 16 April 2010 a b c Generalbundesanwalt stellt Ermittlungsverfahren gegen Klein und Wilhelm wegen fehlenden Anhalts fur strafbare Handlung ein a b Eckart Lohse Kriegsahnliche Zustande in Kundus und Berlin faz net 16 Dezember 2009 abgerufen am 25 Januar 2022 aixpaix de Die deutschen Toten des Afghanistankrieges Memento vom 1 Oktober 2016 im Internet Archive a b c Clemens Wergin Die gefahrlichste Stunde der deutschen Soldaten Welt Online 15 September 2009 abgerufen am 25 Januar 2022 Sonke Neitzel Deutsche Krieger Vom Kaiserreich zur Berliner Republik eine Militargeschichte Propylaen Berlin 2020 ISBN 978 3 549 07647 7 S 519 Afghanistan Bundeswehrsoldaten bei Gefecht verletzt In Die Zeit Nr 37 2009 a b dipbt bundestag de Vorlaufiger Bericht PDF 617 kB a b haz de Deutsche Soldaten verteidigen den Luftangriff a b justiz nrw de Verwaltungsgericht Koln 26 K 5534 10 Berliner Zeitung Chronologie laut COMISAF Bericht Tod im Flussbett Grafische Rekonstruktion von Taliban Uberfall und Nato Luftschlag bei Kunduz In Spiegel Online 26 November 2009 abgerufen am 4 Dezember 2009 AP Bundeswehr verfolgte Tanker Entfuhrung mit Drohnen Bundeswehr Mit der Drohne KZO hat sich das Lagebild im Einsatz verbessert Minuten Protokoll laut Bericht von McChrystal a b Die einsame Entscheidung des Oberst Klein Zeit Online 13 Dezember 2009 abgerufen am 14 Dezember 2009 Klein liess Drohnen Uberwachung wegen Arbeitszeitvorschrift beenden Welche Rolle spielte die Elitetruppe KSK BILD digital 10 Dezember 2009 abgerufen am 10 Dezember 2009 a b Reinhard Muller Luftschlag von Kundus Der Gegner darf bekampft werden FAZ net 11 Dezember 2009 abgerufen am 13 Dezember 2009 a b US Kampfpiloten warnten scharfer vor Luftangriff als bisher bekannt In Spiegel Online 5 Dezember 2009 abgerufen am 7 Dezember 2009 In einem Redebeitrag vor dem Deutschen Bundestag hatte Eckart von Klaeden in Ubereinstimmung mit zunachst veroffentlichten Schilderungen das Gegenteil behauptet Die Wahl einer schwacheren Waffe sei die Entscheidung des deutschen Offiziers gewesen Parlamentsfernsehen 233 Sitzung Uhrzeit 12 09 Deutscher Bundestag 8 September 2009 abgerufen am 21 Dezember 2009 Stephan Lowenstein Neues Bild aus alten Fakten FAZ net 4 Dezember 2009 abgerufen am 21 Dezember 2009 The Afghan War Diary 2004 2010 WikiLeaks Jung verschwieg angeblich zivile Opfer Zeit Online 26 November 2009 abgerufen am 4 Dezember 2009 Matthias Gebauer BND informierte Kanzleramt rasch uber zivile Opfer Spiegel online 25 Marz 2010 Kanzleramt wusste fruh von Opfern in Kundus Der Tagesspiegel 26 Marz 2010 General Glatz liess Bericht an ISAF zu moglichen zivilen Opfern abandern Spiegel Online Ermittlungen wegen Geheimnisverrats Suddeutsche Zeitung Das Video der Tankwagen Bombardierung Hat Minister Jung die Wahrheit verschwiegen Bild 26 September 2009 Rajiv Chandrasekaran Sole Informant Guided Decision On Afghan Strike The Washington Post 6 September 2009 abgerufen am 8 Dezember 2009 englisch Oberst Klein wollte Feinde des Wiederaufbaus treffen Spiegel Online 12 Dezember 2009 Link zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Verteidigungsausschusses PDF 15 MB Seite 98 Franz Josef Jung Rede des Bundesministers fur Arbeit und Soziales Dr Franz Josef Jung in der vereinbarten Debatte zu der von Bundesminister Dr Franz Josef Jung in Aussicht gestellten Erklarung vor dem Deutschen Bundestag PDF 26 November 2009 Afghanischer Gouverneur lobt Bundeswehr Spiegel Online 7 September 2009 a b Ein deutsches Verbrechen In Der Spiegel Nr 5 2010 online President Karzai ordered investigation into Kunduz incident Memento vom 3 Dezember 2009 im Internet Archive Press Release Office of the President 4 September 2009 Kai Kustner 30 Zivilisten und 20 Unbewaffnete getotet ARD Horfunkstudio Sudasien 13 September 2009 archiviert vom Original am 22 September 2009 abgerufen am 10 Dezember 2009 Karsai Kommission legt Bericht zu NATO Angriff vor tagesschau de Nato Bericht zu Angriff auf Tanklaster Bundeswehr sieht sich entlastet In taz de 29 Oktober 2009 abgerufen am 15 August 2016 a b Bundeswehr sieht sich entlastet sueddeutsche de 17 Mai 2010 abgerufen am 15 August 2016 Untersuchungsbericht zum Close Air Support KUNDUZ vom 4 September 2009 PDF 3 9 MB Zitat aus dem Feldjagerbericht vom 9 September 2009 Bild 27 November 2009 a b c Verteidigungsministerium wollte Wahrheit gezielt vertuschen Spiegel Online Nato hielt Feldjagerbericht fur bedeutungslos In Spiegel Online 9 Januar 2010 abgerufen am 11 Januar 2010 Wolfgang Schneiderhan Pressestatement des Generalinspekteurs zum COMISAF Untersuchungsbericht BMVg 29 Oktober 2008 abgerufen am 14 Dezember 2009 Susanne Lichte Generalinspekteur informiert Sachstand zum ISAF Untersuchungsbericht Bundeswehr 3 November 2009 Kundus Affare Guttenberg wehrt sich gegen Tauschungsvorwurf Sueddeutsche de 14 Dezember 2009 a b Stefan Kornelius Luftschlag bei Kundus Bundeswehr wollte Taliban toten Suddeutsche Zeitung 11 Dezember 2009 Afghanistan German government must investigate deadly Kunduz airstrikes Amnesty International 30 Oktober 2009 abgerufen am 19 Dezember 2020 a b Matthias Gebauer Der schwierige Weg zur Entschadigung In Spiegel Online 8 Dezember 2009 abgerufen am 12 Januar 2010 Rot Kreuz Bericht erhoht Druck auf Guttenberg stern de 10 Dezember 2009 abgerufen am 17 Februar 2010 Carsten Hoffmann Richter Kritik im Fall Kundus Propagandaerfolg der Taliban In beck aktuell 6 August 2021 abgerufen am 6 August 2021 Herrmann Reiter in NJW aktuell 32 2021 S 10 Luftangriff von Kundus BGH Richter beklagen Propagandaerfolg der Taliban Augen geradeaus Abgerufen am 6 August 2021 Leserbrief von BGH Richtern Ein Propagandaerfolg der Taliban In Legal Tribune Online 6 August 2021 abgerufen am 6 August 2021 https www morgenpost de politik ausland article232981415 BGH Richter kritisieren Darstellungen im Fall Kundus html Verteidigungsminister Franz Josef Jung im BamS Interview 6 September 2009 Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem britischen Premierminister Gordon Brown am 6 September 2009 in Berlin Memento vom 3 Januar 2012 im Internet Archive Regierungserklarung von Bundeskanzlerin Merkel zu den aktuellen Ereignissen in Afghanistan Memento vom 3 Januar 2012 im Internet Archive 8 September 2009 Rede des Bundesministers des Auswartigen Dr Frank Walter Steinmeier zu den aktuellen Ereignissen in Afghanistan vor dem Deutschen Bundestag am 8 September 2009 in Berlin Memento vom 3 Januar 2012 im Internet Archive Regierung online a b Markus Decker Luftangriff nicht angemessen In Kolner Stadt Anzeiger 30 November 2009 archiviert vom Original am 26 April 2010 abgerufen am 23 April 2010 personelle Konsequenzen da dem Minister durch Fuhrung der Bundeswehr und den Generalinspekteur Informationen vorenthalten wurden Memento vom 29 November 2009 im Internet Archive Tagesschau Deutsche fur Abzug und fur Jung stern de 16 September 2009 abgerufen am 3 Dezember 2009 stern Umfrage zu Afghanistan emnid 65 der Deutschen sind Ende November 2009 fur Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan vor 2013 Helmut Schmidt kritisiert Afghanistan Einsatz In Zeit Online 23 September 2009 abgerufen im Jahr 2011 Der Einsatz ist ein Desaster In Der Spiegel Nr 34 2009 online Geheimsache 85 Suddeutsche Zeitung J Meyer J Reichelt Hat Minister Jung die Wahrheit verschwiegen In BILD digital 26 November 2009 abgerufen am 3 Dezember 2009 kommentiertes Video zum Luftangriff vom 3 4 September 2009 BILD Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Nachtwei Ute Koczy Kerstin Muller Koln u a Daniel Friedrich Sturm Ex Aussenminister Steinmeier Wir alle wussten von vielen Opfern Welt Online 5 Dezember 2009 a b c d Zweifel an Grunden fur Schneiderhans Entlassung In Welt 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Ereignissen in Afghanistan vor dem Deutschen Bundestag am 8 September 2009 in Berlin Regierung online 8 September 2009 abgerufen am 14 Dezember 2009 Vor allen Dingen habe ich ihm versichert dass es bei unserer Philosophie und unserem Verstandnis des Einsatzes bleibt Neue Hinweise auf gezielte und regierungsintern genehmigte Totungsaktion im Fall Kundus Ruckendeckung fur Oberst Klein Leipziger Volkszeitung 12 Dezember 2009 archiviert vom Original am 19 Dezember 2009 abgerufen am 21 Dezember 2009 Gabriel legt Guttenberg Rucktritt nahe Afghanistan Suddeutsche Zeitung 13 Dezember 2009 Darf die Bundeswehr gezielt toten taz 14 Dezember 2009 Ein Angriff eine Affare und viele brisante Fragen In Spiegel Online 1 Dezember 2009 abgerufen am 8 Dezember 2009 Guttenberg lehnt Rucktritt ab In Spiegel Online 14 Dezember 2009 abgerufen am 14 Dezember 2009 Der Fall Oberst Klein In tagesspiegel 13 Dezember 2009 abgerufen am 14 Dezember 2009 a b Rede des Ministers zu Guttenberg anlasslich der ISAF Mandatsverlangerung BMVg 3 Dezember 2009 abgerufen am 11 Dezember 2009 Und ich wiederhole noch mal obgleich Oberst Klein und ich rufe das auch den Offizieren zu die heute hier sind zweifellos nach bestem Wissen und Gewissen sowie zum Schutz seiner Soldaten gehandelt hat war es aus heutiger objektiver Sicht im Lichte aller auch mir damals vorenthaltender Dokumente militarisch nicht angemessen Guttenberg am 10 Dez 2009 Kommandeur handelte nach bestem Wissen und Gewissen Memento vom 14 Dezember 2009 im Internet Archive Guttenberg am 11 Dez 2009 Kommandeur handelte nach bestem Wissen und Gewissen Interview mit dem stellvertretenden Kommandeur des Einsatzfuhrungskommandos Generalmajor Rainer Glatz Internationales Magazin fur Sicherheit November 2007 ISSN 1866 6736 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14 Januar 2008 eingegangenen Antworten der Bundes regierung Deutscher Bundestag Drucksache 16 7794 vom 18 Januar 2008 PDF 427 kB Wir brauchen Rechtssicherheit fur unsere Soldaten In sueddeutsche de 6 November 2009 abgerufen am 15 Dezember 2009 Interview von zu Guttenberg mit Nico Fried und Peter Blechschmidt Guttenberg bleibt in Kunduz Affare unter Druck In Spiegel Online 9 Dezember 2009 abgerufen am 10 Dezember 2009 Oberst musste innerhalb von Sekunden entscheiden Deutschlandfunk 7 September 2009 abgerufen am 14 Dezember 2009 Ex General nimmt Bundeswehr in Schutz Klaus Naumann im Gesprach mit Silvia Engels Bundeswehrverbandschef Kirsch fordert Aufklarung Video Text ARD Mediathek 27 November 2009 abgerufen am 8 Dezember 2009 Oberst Klein fuhlte sich durch die Tanklastwagen bedroht Bemerkung Inhalte der Mediathek der ARD werden nach dem Rundfunkstaatsvertrag nur begrenzt vorgehalten Guttenberg korrigiert Einschatzung des Tanklasterangriffs In Spiegel Online 3 Dezember 2009 abgerufen am 4 Dezember 2009 Schmidt Afghanistan Einsatz gemass GG Schmidt Videocast Gelobnisrede BMVg Befugnisse im ISAF Einsatz Was durfen die Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan und was durfen sie nicht 18 Dezember 2009 General Ramms Bauern schliessen sich zeitweise den Taliban an Neues Kunduz Video aufgetaucht In Spiegel Online 18 Dezember 2009 abgerufen am 21 Dezember 2009 Unionspolitiker fordern robusteres Mandat Sonke Neitzel Deutsche Krieger Vom Kaiserreich zur Berliner Republik eine Militargeschichte Propylaen Berlin 2020 ISBN 978 3 549 07647 7 S 521 522 Verheimlichtes Wissen Memento vom 20 Dezember 2009 im Internet Archive Frankfurter Rundschau 27 November 2009 a b c US Piloten wegen Regelverstoss strafversetzt Oberst Kleins Abberufung an deutschem Widerstand gescheitert Volkerrecht Afghanistan Bundesanwaltschaft soll wegen Luftangriff ermitteln Generalbundesanwalt kundigt Prufung der Vorwurfe gegen Oberst Klein an Ex Generalinspekteur Kujat Ermittlungsverfahren durch Bundesanwaltschaft war zwangslaufig Spiegel Bundesanwaltschaft halt Bombardierung fur verhaltnismassig Beschwerde gegen Einstellung durch Bundesanwaltschaft Verteidigungsministerium ermittelt nicht gegen Oberst Klein Oberst Georg Klein zum Brigadegeneral befordert Majid Sattar Oberst Georg Klein wird Brigadegeneral In faz net 8 August 2012 abgerufen am 11 Dezember 2014 Guttenberg entlasst Schneiderhan In sueddeutsche de 26 November 2009 abgerufen am 8 Dezember 2009 Minister Jung tritt zuruck In Spiegel Online 27 November 2009 abgerufen am 3 Dezember 2009 Anwalt spricht von 179 zivilen Opfern In Spiegel Online 27 November 2009 abgerufen am 4 Dezember 2009 Bundeswehr entschadigte 2008 Familie mit 20 000 Dollar FAZ Bundeswehr soll 3 Millionen Euro Entschadigung einplanen Hannoversche Allgemeine Zeitung Entschadigung fur zivile Opfer vermutlich in Form von Projekten weser kurier de Bundeswehr Hilfspakete im Wert von 150 000 Euro werden an 1 200 bedurftige Familien verteilt Verteilung an ausgewahlte bedurftige Familien n tv Ministerium weist Forderungen als unserios zuruck Projekthilfe ohne Anwalte moglich Spiegel Online AIHRC unterstutzt Forderung von 30 afghanischen Familien Kunstraum Potsdam Memento vom 10 Juni 2010 im Internet Archive Reuter und Mettelsiefen 2010 Wanderausstellung zum Luftangriff auf Kunduz Entschadigung fur die Kundus Opfer steht Stern Fraktion Die Linke wegen Tafeln mit Kunduz Toten aus Bundestag gewiesen Memento vom 5 Marz 2010 im Internet Archive Frankfurter Rundschau Reuters Opposition fordert Untersuchungsausschuss Memento des Originals vom 23 Januar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot de reuters com Strobele bekraftigt Forderung nach Afghanistan Untersuchungsausschuss Deutschlandfunk 28 November 2009 abgerufen am 14 Dezember 2009 Steffen Hebestreit Hinter verschlossenen Turen In Frankfurter Rundschau online Abgerufen am 6 Dezember 2009 Fraktionen einigen sich auf Fahrplan des U Ausschusses Stern Deutscher Bundestag Merkel und Steinmeier vor dem Kundus Ausschuss bundestag de abgerufen am 3 Februar 2011 Bundestag debattiert uber Kundus Abschlussberichts Michael Bothe Was die Bundeswehr darf sueddeutsche de 15 Dezember 2009 Fragen amp Antworten Darf die Bundeswehr Taliban toten FR online de 14 Dezember 2009 Marcel Bohnert Zur Notwendigkeit lagebezogener Einsatzregeln fur Soldatinnen und Soldaten in Auslandsmissionen In Fabian Forster Sascha Vugrin Leonard Wessendorff Hrsg Das Zeitalter der Einsatzarmee Herausforderungen fur Recht und Ethik Berliner Wissenschaftsverlag 2014 S 139 ISBN 978 3 8305 3380 1 Prozess wegen Kundus Affare Opfer fordern Schadenersatz sueddeutsche de 20 Marz 2013 abgerufen am 24 Marz 2013 Marcel Bohnert Zur Notwendigkeit lagebezogener Einsatzregeln fur Soldatinnen und Soldaten in Auslandsmissionen In Fabian Forster Sascha Vugrin Leonard Wessendorff Hrsg Das Zeitalter der Einsatzarmee Herausforderungen fur Recht und Ethik Berliner Wissenschaftsverlag 2014 S 140 LG Bonn Urteil vom 11 Dezember 2013 1 O 460 11 Rz 42 ff 50 ff Pressemitteilung Klageranwalt Popal vom 11 Marz 2015 Archivierte Kopie Memento vom 25 April 2015 im Internet Archive Oberlandesgericht Koln Urteil vom 30 April 2015 Aktenzeichen 7 U 4 14 NJW 2016 3656 Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr 176 2016 vom 6 Oktober 2016 Bundesgerichtshof Deutschland haftet nicht fur Kunduz Bombardement Spiegel Online 6 Oktober 2016 Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Amtshaftungsanspruchen wegen eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr Abgerufen am 17 Dezember 2020 VG Koln Urteil vom 9 Februar 2012 26 K 5534 10 VG Koln Urteil vom 9 Februar 2012 Rz 129 Ermittlungsverfahren wegen des Luftangriffs vom 4 September 2009 eingestellt Pressemitteilung vom 19 April 2010 Christian Richter Todliche militarische Gewalt und strafrechtliche Verantwortung Anmerkungen zum Einstellungsbeschluss der Generalbundesanwaltschaft HRRS 2012 S 28 38 Kein Strafprozess gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm Pressemitteilung vom 18 Februar 2011 BVerfG Beschluss vom 19 Mai 2015 2 BvR 987 11 Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach Luftangriff in Kunduz verstosst nicht gegen das Grundgesetz Pressemitteilung Nr 45 2015 vom 19 Juni 2015 Christoph Safferling Anspruch auf effektive Strafverfolgung Dritter BVerfG Kammerbeschluss vom 19 05 2015 2 BvR 987 11 Akte Recht abgerufen am 4 Juli 2022 Luftangriff bei Kundus Bundeswehr bleibt ungestraft European Center for Constitutional and Human Rights abgerufen am 2 Juli 2022 Beschwerde Nr 4871 16 in der Sache Abdul Hanan gegen Deutschland Menschenrechtsgericht entlastet Deutschland FAZ 16 Februar 2021 abgerufen am 16 Februar 2021 Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte Urteil vom 16 Februar 2021 4871 16 Hanan v Germany 16 Februar 2021 abgerufen am 17 Februar 2021 englisch NJW 2021 1297 Rnrn 220 mit 222 Strafanzeige gegen Bundesregierung und Bundeswehr Memento vom 20 Dezember 2011 im Internet Archive PDF 201 kB Pensionierter Richter stellt Strafanzeige Memento des Originals vom 10 Januar 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ndr1niedersachsen de Henning Ernst Muller Ex Verteidigungsminister und Ex Arbeitsminister Jung wegen Strafvereitelung im Amt strafbar 28 November 2009 Thomas Wiegold ZDF Kundus Dokufiction am 7 September im TV In Augen geradeaus 10 August 2011 abgerufen am 10 August 2011 36 614555 68 87784 Koordinaten 36 36 52 4 N 68 52 40 2 O Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Luftangriff bei Kundus amp oldid 238401686