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Die Verunglimpfung des Bundesprasidenten in Deutschland ist in 90 StGB unter dem Titel Gefahrdung des demokratischen Rechtsstaates unter Strafe gestellt Inhaltsverzeichnis 1 Geschutztes Rechtsgut 2 Tatbestand 3 Anwendung 4 Politische Diskussion 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseGeschutztes Rechtsgut BearbeitenGeschutzt sind sowohl die Person des Bundesprasidenten selbst auch wenn er privat angegriffen wird als auch das Amt des Bundesprasidenten 1 und daher auch der Vertreter im Amt Bundesratsprasident solange er die Befugnisse des Bundesprasidenten ausubt 2 Tatbestand BearbeitenTathandlung ist die Verunglimpfung 3 Darunter wird eine besonders schwere Form der Ehrkrankung Beleidigung verstanden gemessen an Form Inhalt Begleitumstanden oder Beweggrunden 4 Die Handlung muss offentlich insbesondere also an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet 5 in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts begangen werden Die Tat wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis funf Jahren bestraft Das Gericht kann in minder schweren Fallen die Strafe mildern Eine Verunglimpfung des Bundesprasidenten kann strafrechtlich nur verfolgt werden wenn der Bundesprasident den Strafverfolgungsbehorden dazu eine Ermachtigung erteilt Fur die Taten sind nach der Vorschrift die Staatsschutzkammern bei den Landgerichten nach 74a GVG zustandig 6 Vergleichbare Tatbestande sind in Monarchien als Majestatsbeleidigung bekannt so auch in fruheren deutschen Monarchien Anwendung BearbeitenDie Norm wird nur selten angewandt Von 1990 bis 2004 registrierte das Bundesprasidialamt 41 Falle in zweien davon erteilte der jeweilige Bundesprasident die nach 90 Abs 4 StGB erforderliche Strafermachtigung 7 Politische Diskussion BearbeitenAuf einem Bundesparteitag im April 2016 beschloss die FDP einen Antrag der die Abschaffung des Straftatbestands fordert Laut Beschluss ist die Partei der Meinung dass ein Schutz uber den Beleidigungsparagrafen ausreicht und kein Grund fur ein hoheres Strafmass ersichtlich sei 8 Siehe auch BearbeitenGegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung uble Nachrede und VerleumdungEinzelnachweise Bearbeiten Fischer StGB 58 Aufl 2011 90 StGB Rn 1 Fischer StGB 58 Aufl 2011 90 StGB Rn 2 Frankfurter Allgemeine Zeitung Bundesprasident Wulff klagt 30 Dezember 2011 Fischer StGB 58 Aufl 2011 90 StGB Rn 2 Fischer StGB 58 Aufl 2011 111 StGB Rn 5 Rheinische Post Wulff klagt wegen Beleidigung bei Facebook 29 Dezember 2011 Andrea Grotemeier Das Comeback der Majestatsbeleidigung Legal Tribune Online 11 Januar 2012 abgerufen am 28 April 2015 Majestatsbeleidigung als Straftatbestand abschaffen Kein Sonderstatus fur Staatsoberhaupter Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verunglimpfung des Bundesprasidenten amp oldid 238547244