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Die Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung uble Nachrede und Verleumdung ist eine Straftat die in Deutschland in 188 StGB normiert ist Bei dem Delikt handelt es sich um ein Vergehen das im Fall der Beleidigung Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht wahrend der Strafrahmen im Fall der ublen Nachrede bei Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren und bei der Verleumdung zwischen sechs Monaten und funf Jahren liegt Durch die Anderung zum 3 April 2021 wurden Beleidigungen in den Tatbestand aufgenommen der zuvor nur fur uble Nachrede und Verleumdung galt 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgut 3 Tathandlung 4 Rechtfertigung 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Norm berucksichtigt dass Personen die sich politisch betatigen ehrverletzenden Angriffen in besonderer Form ausgesetzt sind Sie soll verhindern dass die offentliche Auseinandersetzung unnotig emotionalisiert und polarisiert wird 2 Da der Schutzzweck der Vorschrift darauf zielt die Vergiftung des politischen Lebens abzuwehren beruht die qualifizierte Regelung gegenuber den 186 und 187 StGB nicht auf einem abgestuften Wert personaler Ehre Die Norm ist mit dem Gleichheitssatz des Artikel 3 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland vereinbar allerdings wird ihr Anwendungsbereich begrenzt da Personen die im politischen Leben stehen hohere Duldungspflichten auferlegt werden Bei Auseinandersetzungen im politischen Meinungskampf und Angelegenheiten im offentlichen Interesse geht die Rechtsprechung von einer Vermutung zugunsten der Meinungsausserungsfreiheit aus Wahrnehmung berechtigter Interessen 3 Rechtsgut BearbeitenNach herrschender Meinung ist das geschutzte Rechtsgut der Vorschrift die Person nicht hingegen das politische Amt mittelbar hingegen geht es auch darum die Funktionsfahigkeit der jeweiligen Amter zu gewahrleisten Die Norm schutzt Personen die im politischen Leben stehen dort fuhrende Positionen innehaben und sich mit wichtigen Fragen der Gesetzgebung oder Verwaltung der Verfassung oder internationalen Politik beschaftigen und das offentliche Leben wesentlich beeinflussen 4 Neben dem Bundesprasidenten und Bundestagsprasidenten den Mitgliedern der Bundesregierung und der jeweiligen Landesregierungen zahlen dazu auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente sowie fuhrende Politiker der Parteien Zum 3 April 2021 wurde der Tatbestand auf Kommunalpolitiker erweitert 5 Andere Personen des allgemeinen offentlichen Lebens sind hingegen nicht geschutzt selbst wenn sie sich mit Fragen der Wirtschaft oder Wissenschaft der Kunst oder Weltanschauung befassen als prominent gelten oder uber sonstigen Einfluss verfugen 6 Tathandlung BearbeitenDie Vorschrift unterscheidet zwischen der Beleidigung gemass 185 StGB der Ublen Nachrede gemass 186 StGB und der Verleumdung gemass 187 StGB Die Behauptung des Taters muss geeignet sein die offentliche Betatigung des Betroffenen deutlich zu beeintrachtigen indem es dessen Lauterkeit oder Glaubwurdigkeit hinterfragt und ihn diskreditiert ansonsten kommen nur die allgemeinen Vorschriften uber Beleidigung uble Nachrede und Verleumdung zur Anwendung Auf bestimmte Tatigkeiten des Betroffenen braucht sich der Tater nicht zu beziehen Ob die Tat geeignet ist ihn nachhaltig zu tangieren hangt lediglich vom Inhalt der Behauptungen ab nicht hingegen von bestimmten Tatumstanden oder dem Umfang des beeinflussten Personenkreises 7 Rechtfertigung BearbeitenOb die Handlung gerechtfertigt ist kann im Rahmen des 193 StGB gepruft werden 8 Fur Verleumdungen kann ein berechtigtes Interesse in aller Regel ausgeschlossen werden 9 Siehe auch BearbeitenVerunglimpfung des BundesprasidentenEinzelnachweise Bearbeiten Gesetzespaket gegen Hass und Hetze tritt am 3 April 2021 in Kraft Abgerufen am 3 April 2021 Thomas Fischer Kommentar zum Strafgesetzbuch 65 Auflage 2018 188 Rn 1 Thomas Fischer 193 Rn 17a Thomas Fischer 188 Rn 2 Gesetzespaket gegen Hass und Hetze tritt am 3 April 2021 in Kraft Abgerufen am 3 April 2021 Thomas Fischer 188 Rn 2 Thomas Fischer 188 Rn 3 3a Thomas Fischer 193 Rn 28a Thomas Fischer 188 Rn 5Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung uble Nachrede und Verleumdung amp oldid 238547302