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Als Ehrdelikt auch Ehrverletzungsdelikt bezeichnet man in Kriminologie und Strafrechtsvergleichung Handlungen die sich gegen die Ehre eines anderen wenden Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsfamilien 1 1 Romisches Recht 1 2 Deutschland Schweiz und Frankreich 1 3 Italien 1 4 Common law 2 Rechtsgeschichte 3 Rechtspolitische Einordnung 3 1 OSZE 3 2 Europarat 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseRechtsfamilien BearbeitenSieht man vom romischen Recht ab dem die Ehre als Schutzgut im eigentlichen Sinne fremd war lassen sich die verschiedenen rechtsdogmatischen Konstruktionen zum Schutz der Ehre in drei grosse Gruppen einteilen Die Ehrdelikte werden danach unterschieden ob sie durch eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil gekennzeichnet sind so im deutschen und franzosischen Strafrecht Man stuft die Delikte danach ab ob sie in Gegenwart oder in Abwesenheit des Verletzten begangen werden wie in Italien Das common law unterscheidet schliesslich danach ob die Ehrverletzung schriftlich oder mundlich begangen werden 1 Romisches Recht Bearbeiten Das romische Recht kannte im eigentlichen Sinne keinen Schutz der Ehre die Ehre als strafrechtliches Schutzgut existierte nicht sondern ging im weiten Tatbestand der Personlichkeitsverletzung der iniuria auf Die iniuria war dabei als Verbalinjurie die etwa den Ehrdelikten entspricht oder als Realinjurie das heisst als Korperverletzungsdelikt denkbar 1 Deutschland Schweiz und Frankreich Bearbeiten Hauptartikel Beleidigung Deutschland Uble Nachrede Deutschland und Verleumdung Deutschland Hauptartikel Beschimpfung Verleumdung Schweiz und Uble Nachrede Schweiz Das deutsche und franzosische Recht legen den Fokus ihrer Betrachtung darauf ob der ehrverletzenden Aussage eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil zugrunde liegt Das ehrverletzende Werturteil ist als injure Art 29 Gesetz uber die Pressefreiheit vom 29 Juli 1881 bzw Beleidigung 185 StGB ponalisiert die Tatsachenbehauptung als diffamation Art 29 Gesetz uber die Pressefreiheit vom 29 Juli 1881 bzw uble Nachrede 186 StGB die Verleumdung 187 StGB bildet in dieser Konzeption einen Sonderfall der ublen Nachrede 1 Italien Bearbeiten Der Konzeption des italienischen Rechts liegt die Vorstellung zugrunde dass dem Verletzten die Verteidigung seiner Ehre leichter fallt wenn sie in seiner Gegenwart verletzt wird Entsprechend differenziert es zwischen ingiuria Art 594 Codice penale in Anwesenheit des Verletzten und diffamazione Art 595 Codice penale in Abwesenheit des Verletzten 1 Common law Bearbeiten In den Landern des common law u a England Irland USA Australien ist die strafrechtliche Verfolgung von Ehrverletzungen im Vergleich zu Landern des civil law deutlich schwacher ausgepragt Oftmals wird der Verletzte auf den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch verwiesen Schutzgut der zivilrechtlichen Normen ist in England anders als in vielen Bundesstaaten der USA indessen nicht die Ehre des Verletzten sondern die Erhaltung des offentlichen Friedens und der Vermogensschutz des Verletzten Wird die Ehrverletzung in Form des slander das heisst mundlich oder durch Gebarden begangen scheidet eine Strafbarkeit aus Der slander ist lediglich ein tort der bei Nachweis eines erlittenen Vermogensschadens dem sog special damage zu Schadensersatz fuhrt Fur die Begehungsweise des libel muss die Verletzung durch Schrift oder durch sonst dauerhafte Form begangen werden Zivilrechtlich fuhrt libel auch ohne Nachweis eines Vermogensschadens zum Erfolg der Klage Libel ist ferner stets strafrechtlich relevant man unterscheidet private libel vom public libel der auch offentliche Interessen beruhrt 1 Rechtsgeschichte BearbeitenIn alten Rechtskodizes z B im Stadtrecht von Laufenburg in der Schweiz von 1526 oder in der Landesordnung des Erzherzogthums Osterreich unter der Enns von 1573 werden schmehung und eerverletzung bzw iniuria und ehrverletzung unter Strafe gestellt so soll derselb ehrverletzer zwyfache straf zelyden schuldig syn Rechtspolitische Einordnung Bearbeiten nbsp Rechtsstatus der BeleidigungOSZE Bearbeiten Seit der Jahrtausendwende bemuht sich der OSZE Beauftragte fur die Freiheit der Medien Representative on Freedom of the Media FOM intensiviert um die Einschrankung ubermassig repressiver Gesetze gegen Ehrverletzungen Am 24 Mai 2002 stellt die Kommission fur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa U S Helsinki Commission in ihrem Memorandum 2 fest Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden haufig als notige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt Sie sind aber mit OSZE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoss gegen das Recht auf freie Meinungsausserung 2004 erschien eine Studie des Buros des OSZE Beauftragten die detaillierter in einzelnen straf und zivilrechtlichen Bestimmungen auflistete die dieser fur reformbedurftig halt 3 Europarat Bearbeiten In ahnlicher Weise setzt sich auch der Europarat fur eine Entkriminalisierung der strafrechtlichen Verfolgung von Ehrdelikten ein Der Lenkungsausschuss Medien und neue Kommunikationsdienste CDMC hat Untersuchungen zur Anpassung der Verleumdungsgesetze an die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte unter Berucksichtigung der Frage der Entkriminalisierung der Verleumdung durchgefuhrt 4 Am 25 Juni 2007 hat das Komitee fur Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung einen Resolutionsvorschlag Entkriminalisierung der Beleidigung 5 eingebracht Am 4 Oktober 2007 wurde die Empfehlung 1814 2007 uber Entkriminalisierung der Beleidigung in der Parlamentarischen Versammlung verabschiedet Siehe auch BearbeitenBeleidigung Geisteswissenschaften Literatur BearbeitenRechtsvergleichung Georg Nolte Beleidigungsschutz in der freiheitlichen Demokratie Eine vergleichende Untersuchung zur Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie nach der Europaischen Menschenrechtskonvention Springer Berlin 1992 ISBN 3 540 55612 5 Andrew T Kenyon Defamation Comparative law and practice UCL Press London 2007 ISBN 978 1 84472 021 7 Gerhard Simson und Friedrich Geerds Straftaten gegen die Person und Sittlichkeitsdelikte in rechtsvergleichender Sicht C H Beck Munchen 1969 III Teil Delikte gegen die Ehre S 299 345 Rechtsgeschichte Karl Binding Die Ehre und ihre Verletzbarkeit In Die Ehre Der Zweikampf Zwei Vortrage Leipzig 1909 S 5 ff Kriminologie Hilde Kaufmann Beleidigung und falsche Anschuldigung In Alexander Elster Begr Rudolf Sieverts und Hans Joachim Schneider Hrsg Handworterbuch der Kriminologie Band I De Gruyter Berlin 1966 S 75 ff Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e Gerhard Simson und Friedrich Geerds Straftaten gegen die Person und Sittlichkeitsdelikte in rechtsvergleichender Sicht C H Beck Munchen 1969 III Teil Delikte gegen die Ehre S 299 307 The memorandum of the Commission on Security and Cooperation in Europe volume 35 No 12 of May 24 2002 Memento vom 10 Juli 2014 im Internet Archive IRIS 2006 10 2 1 Memento vom 20 Januar 2013 im Internet Archive CDMC 2005 007 Endgultige Fassung Strassburg 15 Marz 2006 Towards decriminalisation of defamation Memento vom 12 Marz 2011 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4013699 1 lobid OGND AKS Anmerkung Ansetzungsform GND Ehrverletzung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ehrdelikt amp oldid 235743486