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Dieser Artikel behandelt einen Schweizerischen Strafparagraphen zum allgemeinen Gebrauch siehe Schimpfen oder Schimpfwort Als Beschimpfung bezeichnet man im Strafrecht der Schweiz ein Ehrdelikt nach Art 177 StGB Inhaltsverzeichnis 1 Tatbestand 2 Rechtslage in anderen Staaten 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseTatbestand BearbeitenDie Beschimpfung ist in Art 177 StGB wie folgt definiert Wer jemanden in anderer Weise durch Wort Schrift Bild Gebarde oder Tatlichkeiten in seiner Ehre angreift wird auf Antrag mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessatzen bestraft Art 177 Abs 1 StGB Die Ehre ist nach standiger Rechtsprechung des Bundesgerichts sog faktischer Ehrbegriff definiert als der Ruf sich so zu benehmen wie nach allgemeiner Auffassung ein charakterlich anstandiger Mensch sich zu verhalten pflegt 1 Eine Verletzung liegt durch eine Ausserung vor wenn diese jemanden allgemein eines Mangels an Pflichtgefuhl Verantwortungsbewusstsein und Zuverlassigkeit oder sonst einer Eigenschaft bezichtigt die geeignet ware ihn als Mensch verachtlich zu machen oder seinen Charakter in ein ungunstiges Licht zu rucken 2 Rechtslage in anderen Staaten Bearbeiten Hauptartikel EhrdeliktLiteratur BearbeitenWerner Moser Die Beschimpfung nach schweizerischem Strafrecht Dissertation an der Universitat Zurich Zurich 1953 DNB 571450334 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Beschimpfung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Systematische Sammlung Art 177 StGBEinzelnachweise Bearbeiten BGE 93 IV 20 21 103 IV 157 158 105 IV 111 112 117 IV 27 29 131 IV 154 157 BGE 105 IV 113 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beschimpfung amp oldid 236332410