www.wikidata.de-de.nina.az
Die Iniuria deutsch Injurie Rechtsverletzung bezeichnet im altzivilen romischen Recht das meistumfassende Delikt der Verletzung fremder Personlichkeit Ursprunglich fielen Unrecht und Personenverletzung in dem Begriff einheitlich aus Der Generaltatbestand findet sich im Schadenersatzrecht des Zwolftafelgesetzes Dort wurden die Rechtsfolgen aufgefuhrt die besonders die vorsatzliche Verletzung korperlicher Unversehrtheit sanktionierten Bereits in spatrepublikanischer Zeit war die Schuld culpa Bestandteil des Deliktsrechts Ab der spatrepublikanischen Zeit wurden Rechtfertigungs und Schuldausschliessungsgrunde formuliert Lag ein Rechtfertigungsgrund etwa Notwehr vor war die Tat nicht widerrechtlich lag keine Schuld vor etwa Befehlsnotstand so war der Tater entlastet obwohl die Tat widerrechtlich war 1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorklassisches Recht 2 Klassisches und spatklassisches Recht 3 Literatur 4 EinzelnachweiseVorklassisches Recht BearbeitenDie Tatbestande die das Rechtsgut der korperlichen Unversehrtheit schutzten umfassten zum einen den schweren dauerhaft bleibenden Korperschaden Die subsumierte Tat wurde wenn kein Vergleich zustande kam mit der Talion geahndet Zum anderen waren einfache nicht dauerhaft bleibende Korperschaden mit einem festen Bussgeldsatz taxiert Klassisches und spatklassisches Recht BearbeitenNeben den Korperverletzungsdelikten wurden unter iniuria nun auch solche Delikte subsumiert die einen rechtswidrigen personlichkeitsverletzenden Angriff auf die Ehre oder die Integritat einer Person darstellten Hierzu wurden die Beleidigung die Verleumdung und die uble Nachrede gezahlt Verbalinjurie ebenso unsittliches Nachstellen Die Weiterentwicklung des romischen Rechts schloss die archaische Talion als Rechtsfolge dann aus Der zur Suhne der Tat bestimmte Bussgeldsatz war nun am Einzelfall orientiert und wurde vom Gerichtsmagistraten dem Prator nach seinem Ermessen festgesetzt Das Privatklagedelikt wurde vom Geschadigten mit der actio iniuriarum verfolgt Literatur BearbeitenHeinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 168 f Max Kaser Das Romische Privatrecht 2 Auflage C H Beck Munchen Wurzburg 1971 ISBN 3 406 01406 2 41 S 138 ff 155 f 145 S 623 625 Max Kaser Romische Rechtsgeschichte 2 neubearbeitete Auflage Verlag Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1976 ISBN 3 525 18102 7 13 S 59 63 15 S 66 73 Einzelnachweise Bearbeiten Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 168 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Iniuria amp oldid 226659785