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In Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz JGG wirkt in Deutschland in der Regel auch das Jugendamt mit 52 Achtes Buch Sozialgesetzbuch Nach 52 SGB VIII ist die Mitwirkung im jugendgerichtlichen Verfahren eine so genannte andere Aufgabe des Jugendamts kein davon getrennter Dienst auch wenn die Aufgabe zumeist durch spezialisierte Fachkrafte wahrgenommen wird die traditionell mit Bezug zum JGG als Jugendgerichtshilfe JGH zunehmend aber auch als Jugendhilfe im oder in Strafverfahren JuHiS bezeichnet werden Als Vertreter der Jugendgerichtshilfe Jugendgerichtshelfer in JuHiS Fachkraft wird bezeichnet wer diese Aufgabe wahrnimmt Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen gemass 38 JGG unter anderem erzieherische und damit auch sozialpadagogische Gesichtspunkte ins Strafverfahren vor den Jugendgerichten indem sie schriftlich und oder mundlich eine Stellungnahme uber die Beschuldigten abgegeben Ebenfalls prufen sie nach 52 Abs 2 SGB VIII ob Leistungen der Jugendhilfe eingeleitet werden sollten und ob es Alternativen zu einem formlichen Strafverfahren gibt Diversion Eine andere mogliche Alternative bei der sich Tater und Opfer aussergerichtlich aussprechen konnen ist der Tater Opfer Ausgleich Schliesslich haben sie den jungen Menschen nach 52 Abs 3 SGB VIII wahrend des gesamten Verfahrens zu betreuen Umstritten ist inwieweit sie gerichtlich angeordnete padagogische Massnahmen durchfuhren sog Steuerungsverantwortung nach 36a SGB VIII bzw uberwachen durfen Die Jugendhilfe im Strafverfahren Jugendgerichtshilfe JGH ist innerhalb des Fachbereiches Familie Jugend und Soziales ein Spezialdienst im Bereich Hilfen zur Erziehung Auf der Grundlage des 52 SGB VIII wirkt die JGH bei Jugendstrafverfahren Inhaltsverzeichnis 1 Heranziehung der Jugendgerichtshilfe 2 Aufgaben der Jugendgerichtshilfe 3 Jugendgerichtshilfe als Jugendhilfe 4 Wahrnehmung der Aufgabe 5 Siehe auch 6 Literatur 7 WeblinksHeranziehung der Jugendgerichtshilfe BearbeitenIm gesamten Verfahren gegen einen Jugendlichen zur Tatzeit 14 17 Jahre oder Heranwachsenden 18 20 Jahre muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden Die Jugendgerichtshilfe entscheidet jedoch nach ihrem eigenen pflichtgemassem Ermessen ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht wie bei Erwachsenen oder Jugendstrafrecht angewandt werden wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt oder der die Heranwachsende in ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht auch hierzu aussert sich die Jugendgerichtshilfe Aufgaben der Jugendgerichtshilfe BearbeitenDie Jugendgerichtshilfe berat die jungen Straftater und ihre Familien und nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil Sie pruft insbesondere ob fur den Jugendlichen oder jungen Volljahrigen geeignete erzieherische Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen die ein Absehen von der Strafverfolgung moglich machen z B Vermittlung und Uberwachung sozialer Arbeitsstunden oder eines Verkehrserziehungskurses Besuch in der Justizvollzugsanstalt Durchfuhrung eines Sozialen Trainingskurses Tater Opfer Ausgleich usw und beteiligt sich so weit als moglich an der Nachbetreuung Sie macht ausserdem einen Vorschlag fur ein mogliches strafrechtliches Urteil Jugendgerichtshilfe als Jugendhilfe BearbeitenHeute wird der Begriff Jugendgerichtshilfe vielfach durch Jugendhilfe im Strafverfahren ersetzt um das Selbstverstandnis der Jugendgerichtshilfe als Teil der Jugendhilfe und als Hilfe fur den Jugendlichen und seine Familie besser zu beschreiben Die Jugendgerichtshilfe ist also nicht in erster Linie Hilfe fur das Gericht Das Gericht ist gegenuber der Jugendgerichtshilfe nicht weisungsbefugt Rechtsberatung die haufig von Betreuten erwartet wird ist ihr nur sehr eingeschrankt gestattet weil Rechtsanwalten vorbehalten Daruber hinaus ist sehr umstritten ob sie in diesem Rahmen ein Aussageverweigerungsrecht vor den Gerichten hat Wahrnehmung der Aufgabe BearbeitenDie Jugendgerichtshilfe wird in der Regel von Sozialarbeitern oder den Sozialpadagogen des jeweiligen Jugendamtes aber auch von freien Tragern der Jugendhilfe im Auftrag des Jugendamtes wie zum Beispiel der Arbeiterwohlfahrt o A ausgeubt Siehe auch BearbeitenJugendstrafrecht Jugendstrafverfahren Betreuungshelfer Haus des JugendrechtsLiteratur BearbeitenRudolf Klier Monika Brehmer Susanne Zinke Jugendhilfe im Strafverfahren Jugendgerichtshilfe Handbuch fur die Praxis sozialer Arbeit Walhalla Berlin Bonn Regensburg 1995 ISBN 978 3 8029 7445 8 Klaus Laubenthal Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren Heymann Koln Bonn Berlin 1993 ISBN 978 3 452 22708 9 Peter Mrozynski Jugendhilfe und Jugendstrafrecht Beck Munchen 1980 ISBN 978 3 406 07928 3 Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt Hrsg Fachliche Empfehlungen fur die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 23 Oktober 2012 Munchen 2013 Bedeutung der Jugendgerichtshilfe NStZ RR 2001 27Weblinks BearbeitenLiteratur uber Jugendgerichtshilfe im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Unabhangiges Portal uber die Arbeit der Jugendgerichtshilfe Links zu den Landesjugendamtern und Forum fur Fragen und Antworten rund um die Jugendgerichtshilfe Website der Deutsche Vereinigung fur Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen Deutschen Vereinigung fur Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e V des fur die Jugendgerichtshilfe einschlagigen Fachverbands Urteile zum Thema Jugendgerichtshilfe Trenczek Thomas Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren Jugendgerichtshilfe In SGB VIII Online Handbuch Becker Textor Ingeborg u a abgerufen am 20 Juni 2017 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4162834 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jugendgerichtshilfe amp oldid 231778734