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Durch das deutsche Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege NS AufhG beschlossen 1998 und geandert 2002 und 2009 wurden verurteilende strafgerichtliche Entscheidungen die unter Verstoss gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30 Januar 1933 zur Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes aus politischen militarischen rassischen religiosen oder weltanschaulichen Grunden ergangen sind aufgehoben 1 NS AufhebG Die den Entscheidungen zugrunde liegenden Verfahren der NS Justiz wurden eingestellt und die Verurteilten damit rehabilitiert BasisdatenTitel Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der StrafrechtspflegeAbkurzung NS AufhGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie StrafverfahrensrechtFundstellennachweis 450 29Erlassen am 25 August 1998 BGBl I S 2501 Inkrafttreten am 1 September 1998Letzte Anderung durch Art 1 G vom 24 September 2009 BGBl I S 3150 Inkrafttreten derletzten Anderung 30 September 2009 Art 2 G vom 24 September 2009 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Aufgehobene Entscheidungen 2 Anderungsgesetz vom 23 Juli 2002 3 Zweites Anderungsgesetz vom 24 September 2009 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAufgehobene Entscheidungen BearbeitenAufgehoben wurden insbesondere Entscheidungen des Volksgerichtshofes der Standgerichte 1 sowie Entscheidungen die auf den in der Anlage zu 2 Nr 3 NS AufhebG genannten Gesetzen und Verordnungen beruhen 2 NS AufhebG Dazu zahlten beispielsweise das Heimtuckegesetz die Nurnberger Gesetze oder die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben Im Gesetzentwurf waren auch die Urteile der Militargerichte gleichfalls aufgefuhrt wurden aber in letzter Lesung gestrichen da diese Urteile nicht generell als unrechtmassig gelten konnten wie etwa Entscheidungen von Karl Sack wahrend des Zweiten Weltkriegs belegten 2 Ein finanzieller Entschadigungsanspruch der uber das nach anderen Vorschriften Gewahrte hinausgeht wird durch das Gesetz nicht begrundet Anderungsgesetz vom 23 Juli 2002 BearbeitenErst 2002 wurde das Gesetz durch das NS AufhGAndG in der Weise geandert dass nun auch die Urteile der Militargerichte gegen Deserteure der Wehrmacht sowie Urteile nach 175 175a Nr 4 widernaturliche Unzucht gemeint sind homosexuelle Handlungen pauschal aufgehoben wurden 3 Im Bundestag wurde die Gesetzesanderung beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD Bundnis 90 Die Grunen und PDS bei Gegenstimmen der Fraktionen von CDU CSU und FDP In der Plenardebatte hatten Redner von CDU CSU und FDP betont die Regelung nach dem Gesetz von 1998 sei ausreichend die Generalklausel des 1 erfasse auch diese Betroffenengruppen Im Ubrigen entstunde durch die pauschale Rehabilitierung der Deserteure die Gefahr alle ubrigen Soldaten moralisch abzuqualifizieren und auch die Richter der Militarjustiz pauschal zu verurteilen Die Redner der Regierungsfraktionen betonten dass Betroffene sich nach der Regelung von 1998 einer Einzelfallprufung unterziehen mussten Insbesondere der dabei zu erbringende Beweis ihrer Verurteilung sei wegen der oft fehlenden Dokumentation der Urteile schwierig zudem fur die Betroffenen entwurdigend Nun seien sie pauschal vom Makel des Vorbestraften befreit Weitergehende Antrage der PDS Fraktion die auch eine Rehabilitierung und Versorgung bei Landesverrat ein Tatbestand der auch die Eingliederung in eine fremde Armee nach einer erfolgreichen Desertion beinhaltet bzw eine grosszugigere Entschadigungsregelung forderten BT Drs 14 5612 wurden von allen anderen Fraktionen abgelehnt Zweites Anderungsgesetz vom 24 September 2009 BearbeitenAm 10 Mai 2007 fand die erste Lesung des von der Fraktion der Linken eingebrachten Entwurfs 4 eines zweiten Anderungsgesetzes 5 statt Die Anderung zielte darauf ab auch Verurteilungen wegen Kriegsverrats pauschal aufzuheben Wie bei ersten Lesungen ublich fand keine Plenardebatte statt sondern die Reden der Abgeordneten Norbert Geis CDU CSU Carl Christian Dressel SPD Jorg van Essen FDP Jan Korte Die Linke und Volker Beck B 90 Grune wurden zu Protokoll gegeben und der Entwurf zur Abgabe einer Beschlussempfehlung an Ausschusse uberwiesen Der Rechtsausschuss fuhrte am 5 Mai 2008 eine offentliche Anhorung durch bei der die Stellungnahme mehrerer Sachverstandigen eingeholt wurde Zu einer Beschlussempfehlung kam es allerdings nicht Am 18 Juni 2009 brachten 170 Bundestagsabgeordnete einen im Kern gleichlautenden Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren ein 6 Am 1 Juli 2009 wurde ein mit dem interfraktionellen Gesetzentwurf textidentischer Gesetzentwurf eingebracht den neben den Koalitions Fraktionen von CDU CSU und SPD auch Grune und FDP mitzeichneten 7 Der Bundestag beschloss dieses Gesetz am 8 September 2009 einstimmig 8 Es wurde am 24 September ausgefertigt am 29 September im Bundesanzeiger veroffentlicht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft 9 Seitdem ist zur Aufhebung von Urteilen wegen Kriegsverrats keine Einzelfallprufung mehr erforderlich Die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ausserte dazu dass durch dieses Urteil die Ehre und Wurde sogenannter Kriegsverrater als langvergessene Gruppe von Opfern der NS Justiz wiederhergestellt werde Damit werde der Widerstand einfacher Soldaten anerkannt die die haufigsten Opfer dieser Vorschrift gewesen seien 10 Siehe auch BearbeitenAufhebung von NS Unrechtsurteilen Opfer der NS MilitarjustizLiteratur BearbeitenWolfram Wette Deserteure der Wehrmacht rehabilitiert Ein exemplarischer Meinungswandel in Deutschland 1980 2002 In Zeitschrift fur Geschichtswissenschaft 52 2004 ISSN 0044 2828 S 505 527 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource NS Aufhebungsgesetz Quellen und Volltexte Text des Gesetzes Protokoll der zweiten und dritten Beratung des Anderungsgesetzes im Bundestag am 17 Mai 2002 S 23733 ff PDF 1 2 MB Pressemitteilung der Bundesvereinigung Opfer der NS Militarjustiz e V zur Gesetzesanderung 2002Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung uber die Einrichtung von Standgerichten vom 15 Februar 1945 RGBl I S 30 vgl Gesetz uber die Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege NS AufhG Link zum BT Plenarprotokoll 13 238 S 21946D 21961C DIP abgerufen am 1 Marz 2023 Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege BGBl 2002 I S 2714 PDF 16 kB BT Drucks 16 3139 PDF 101 kB Abgerufen am 31 Dezember 2010 Deutscher Bundestag Gesetzgebungsvorgang Zweites Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege 2 NS AufhGAndG In DIP Abgerufen am 17 Juli 2021 Deutscher Bundestag Gesetzgebungsvorgang Zweites Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege In DIP Abgerufen am 17 Juli 2021 Deutscher Bundestag Gesetzgebungsvorgang Zweites Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege 2 NS AufhGAndG In DIP Abgerufen am 17 Juli 2021 Einstimmige Entscheidung NS UNRECHT Bundestag rehabilitiert Kriegsverrater Das Parlament abgerufen am 17 Juli 2021 Zweites Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 24 September 2009 BGBl I S 3150 Bundestag rehabilitiert Kriegsverrater fr online Memento vom 12 September 2009 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 1068935839 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege amp oldid 236443423