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Die nationalsozialistische Fuhrung des Deutschen Reichs fuhrte die 1920 abgeschaffte Militargerichtsbarkeit Militarjustiz zum 1 Januar 1934 wieder ein Ihr waren Soldaten und Beamte der Reichswehr ab 1935 Wehrmacht unterworfen nach Beginn des Zweiten Weltkriegs auch Kriegsgefangene und alle Personen im Operationsgebiet der deutschen Truppen Das Reichskriegsgericht als hochste Instanz der Wehrmachtjustiz war ab 1936 zustandiges Gericht fur Falle von Hoch und Landesverrat Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage 2 Organisation und Umfang 3 Personelle Struktur 4 Amts und Dienstgradbezeichnungen 5 Lebensweg deutscher NS Militarjuristen Auswahl 6 NS Kriegsgerichtsverfahren Auswahl 7 Filme zum Thema 8 Textausgaben 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseRechtslage BearbeitenDie Wiedereinrichtung der Militarjustiz zum 1 Januar 1934 erfolgte durch das Gesetz uber Wiedereinfuhrung der Militargerichtsbarkeit vom 12 Mai 1933 1 der Bekanntmachung des Wortlauts der Militarstrafgerichtsordnung und des Einfuhrungsgesetzes dazu vom 4 November 1933 und den Ausfuhrungsbestimmungen zur Militarstrafgerichtsordnung vom 21 November 1933 2 Die materiellrechtlichen Regelungen sowie die Verfahrensvorschriften in ihrem jeweiligen Kern entsprachen durchaus den damaligen internationalen Standards Das anderte sich aber da die Gesetze und Ausfuhrungsbestimmungen in den folgenden Jahren mehrfach geandert und erweitert wurden 3 Rechtsgrundlage der Verfahren wahrend des Zweiten Weltkriegs bildeten das erstmals 1872 erlassene Militarstrafgesetzbuch MStG fur das Deutsche Reich in seiner Neufassung vom 10 Oktober 1940 4 sowie zwei 1938 erlassene aber erst im August 1939 bekanntgegebene Verordnungen die Kriegssonderstrafrechtsverordnung KSSVO und Kriegsstrafverfahrensordnung KStVO 5 Sie gaben den Militarjuristen praktisch unbegrenzte Moglichkeiten gegen innere und aussere Feinde vorzugehen 6 So wurde der Strafrahmen fur zahlreiche Delikte verscharft Waren es vor 1933 drei Tatbestande bei denen auf Todesstrafe erkannt werden konnte erhohte sich die Zahl bis 1944 auf vierundvierzig darunter der neue Straftatbestand Zersetzung der Wehrkraft 5 KSSVO Mit dieser Bestimmung konnte jede politische Ausserung gegen die Staatsfuhrung mit dem Tod bestraft werden 1991 urteilte das Bundessozialgericht dass es sich dabei um eine rechtsstaatswidrige Entartung der Todesurteilspraxis gehandelt habe 7 Mit dem Kriegsgerichtsbarkeitserlass des Oberkommandos der Wehrmacht fur das Gebiet Barbarossa vom 13 Mai 1941 wurde den Kriegsgerichten die Gerichtsbarkeit gegen Zivilpersonen entzogen die im ostlichen Kriegsgebiet gegen die Sowjetunion der deutschen Wehrmacht Widerstand leisteten oder dessen verdachtig waren Stattdessen wurde die Bestrafung und sogenannte Befriedung der Zivilbevolkerung den jeweiligen Militareinheiten ubertragen was in der Praxis zu Terrormassnahmen gegen Zivilisten im Rahmen der Partisanenbekampfung fuhrte so zu Geiselnahmen verfahrenslosen Massenhinrichtungen Brandschatzungen und Plunderungen Gleichzeitig wurde der Strafverfolgungszwang Legalitatsprinzip gegen Wehrmachtangehorige wegen dabei begangener Ubergriffe aufgehoben und damit die besetzten Gebiete in einen nahezu rechtsfreien Raum verwandelt Der Barbarossa Erlass verstiess in Teilen gegen das Kriegsvolkerrecht und erfullt in seinen wesentlichen Bestimmungen den Strafbestand der Rechtsbeugung war also schon zum Zeitpunkt seiner Herausgabe rechtswidrig 8 Die Straf und Verfahrensgrundlagen des Militargerichtswesens wurden in den Kriegsjahren noch mehrfach durch Erganzungen und Durchfuhrungsverordnungen weiter verscharft Dadurch entwickelte sich die Praxis der Wehrmachtjustiz so der Wehrrechtler Hans Georg Bachmann zum Terror in Gesetzesform 3 Auch nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8 Mai 1945 und in Kriegsgefangenschaft haben zahlreiche Kriegsgerichte ihre Tatigkeit fortgefuhrt teilweise mit alliierter Billigung 9 10 Die NS Militarjustiz wurde durch das Kontrollratsgesetz Nr 34 des Alliierten Kontrollrats fur Deutschland vom 20 August 1946 Auflosung der Wehrmacht aufgehoben 11 Durch die beiden Anderungsgesetze des 1998 verabschiedeten NS Unrechtsurteileaufhebungsgesetzes wurden 2002 und 2009 in zwei Schritten alle Urteile der NS Kriegsgerichte gegen Deserteure Homosexuelle Wehrdienstverweigerer Wehrkraftzersetzer und Kriegsverrater fur unrechtmassig erklart und pauschal aufgehoben 12 Organisation und Umfang Bearbeiten nbsp Reichskriegsgerichtsurteil 1942 gegen Harro Schulze Boysen u Die NS Wehrmachtgerichte waren in die militarische Organisation eingegliedert Eingefuhrt wurden 1934 zunachst Kriegsgerichte als erste Instanz und Oberkriegsgerichte als Berufungsgerichte Revision gegen Urteile der Oberkriegsgerichte sollten vor einem speziellen Senat des Reichsgerichts erfolgen 13 Oberste Instanz zur Aburteilung von Hoch und Landesverrat wurde ab dem 1 Dezember 1934 zunachst der Volksgerichtshof 14 Durch Gesetz vom 26 Juni 1936 und die Verordnung vom 5 September 1936 wurde schliesslich als Oberster Gerichtshof der Wehrmacht das Reichskriegsgericht errichtet 15 Das Reichskriegsgericht war bis Kriegsbeginn Revisionsgericht danach war es ausschliesslich fur die Aburteilung von Staatsschutzdelikten zustandig 3 1934 waren zunachst deutlich weniger als 20 Kriegsgerichte geplant Durch den Ausbau der in sieben Divisionen organisierten 115 000 Mann der Reichswehr zu einer Wehrmacht die bei Kriegsbeginn 102 Divisionen und 4 5 Millionen Mann umfasste kam es auch zu einer erheblichen Ausweitung des Militargerichtswesens 1943 existierten zeitgleich mehr als 1000 Militargerichte verschiedener Art Die Gesamtzahl zwischen 1934 und 1945 lag bei etwa 1 200 bis 1 300 3 16 Nach Kriegsbeginn waren die Kriegsgerichte bei allen Einheiten der Wehrmacht ab etwa Divisionsstarke sowie bei den ruckwartigen Einheiten in den okkupierten Gebieten installiert bei Heer sowie Luftwaffe als Feldgerichte und bei der Kriegsmarine als Bordgerichte Oberkriegsgerichte waren auf Korpsebene angesiedelt Schon am 1 November 1939 wurde die Kriegsstrafverfahrensordnung durch die Einfuhrung von Standgerichten erganzt 17 Ferner wurden teils vorubergehend teils dauerhaft Sondergerichte eingerichtet die uberwiegend dazu dienten angebliche politische Verstosse eigener und fremder Soldaten sowie Zivilpersonen gegen die NS Ideologie zu verfolgen Von Juni 1943 bis September 1944 bestand laut Fuhrerbefehl als weiterer Senat des Reichskriegsgerichts ein Zentrales Sonder Standgericht fur politische Straftaten die sich gegen das Vertrauen in die politische und militarische Fuhrung richteten und bei denen eine Todes oder Zuchthausstrafe zu erwarten war 18 Im April 1944 wurde aus dem Gericht der Wehrmachtskommandantur Berlin ein Zentralgericht des Heeres gebildet das unter anderem fur politische Strafsachen Korruptionsfalle von besonderer Bedeutung und die Entscheidung uber Wiederaufnahmeverfahren zustandig wurde Fur die Luftwaffe war entsprechend das Feldgericht z b V d Lw zustandig fur die Kriegsmarine bestand seit 1940 das Gericht der Kriegsmarine Berlin Das Heeres Zentralgericht musste aber im September 1944 aufgrund eines Fuhrererlasses seine Kompetenzen an den Volksgerichtshof abgeben 19 Auch uber die Zustandigkeit des Reichskriegsgerichts fur Staatsschutzfalle von Militarangehorigen setzte sich die NS Fuhrung immer wieder bedenkenlos hinweg wenn es ihr zweckmassig erschien etwa bei den Verfahren gegen die Verschworer des 20 Juli 1944 oder den Mitgliedern der Weissen Rose Die dabei beschuldigten Soldaten wurden aus der Wehrmacht entlassen oder ausgestossen um sie danach vom Volksgerichtshof verurteilen zu lassen 3 Am 26 Februar 1945 ordnete der Reichsfuhrer SS Heinrich Himmler in seiner Funktion als Oberbefehlshaber des Ersatzheeres zur raschen und wirksamen Bekampfung von Auflosungserscheinungen die Bildung von Sonderstandgerichten in frontnahen Gebieten an deren Urteile nur auf Freispruch oder Todesurteil lauten durften Diese sollten mit einem Kriegsrichter und zwei Offizieren als Beisitzer besetzt werden Wenn der Gerichtsherr der jeweilige Wehrkreisbefehlshaber zur Urteilsbestatigung nicht erreichbar war konnten diese Sonderstandgerichte ihr Urteil einfach durch einstimmigen Beschluss selbst bestatigen und unverzuglich vor der Truppe vollstrecken Das bedeutete die Aufhebung jeglicher rechtsstaatlicher Verfahrensnormen 20 21 Schliesslich wurden mit Fuhrererlass vom 9 Marz 1945 zusatzlich ein Fliegendes Standgericht eingerichtet das von einem 9 kopfigen Exekutionskommando begleitet wurde um die verhangten Urteile sofort vollstrecken zu konnen So wurden etwa die Offiziere die man fur den Verlust der Brucke von Remagen am 7 Marz 1945 verantwortlich machte von einem solchen Gericht abgeurteilt und sofern sie nicht in amerikanischer Kriegsgefangenschaft waren hingerichtet 22 Analog zur Polizei bei der zivilen Strafverfolgung dienten als Hilfsorgane der Militarstaatsanwaltschaft Feldgendarmerie Feldjager Kommandos sowie die Geheime Feldpolizei GFP die von zur Wehrmacht abgestellten Gestapo und Kripobeamten geleitet wurde Der Tatigkeitsschwerpunkt der GFP lag dabei zunachst in der sogenannten Partisanenbekampfung sowie der Beteiligung am Holocaust Ab etwa 1943 stand dann die Jagd auf Fahnenfluchtige im Vordergrund die den Kriegsgerichten urteilsreif geliefert wurden Ferner arbeitete die Militarjustiz bei ihren Untersuchungen auch direkt mit der Gestapo zusammen 23 Die Zahl der Verfahren vor deutschen NS Kriegsgerichten betrug der bis zum 4 Quartal 1944 gefuhrten offiziellen Statistik zufolge etwa 626 000 Die Gesamtzahl der bis Kriegsende gefuhrten Verfahren stieg schatzungsweise auf mindestens 700 000 anderen Schatzungen zufolge auf bis zu 1 5 Millionen Dabei wurden gegen Wehrmachtangehorige mindestens 30 000 zusammen mit verurteilten Zivilisten und Kriegsgefangenen insgesamt etwa 50 000 Todesurteile gefallt von denen mindestens die Halfte auch vollstreckt wurde 3 24 Der Militarhistoriker Manfred Messerschmidt weist darauf hin dass im Vergleich zu diesen mehreren zigtausend vollstreckten Todesurteilen im Zweiten Weltkrieg die deutsche Militarjustiz im Ersten Weltkrieg gerade einmal 48 entsprechende Todesurteile vollstreckt hatte 25 Von den zu hoheren Haftstrafen verurteilten Soldaten kamen bereits ab 1939 viele als Militarstrafgefangene zur Vernichtung durch Arbeit in die als Konzentrationslager gegrundeten Emslandlager so in das KZ Esterwegen wo uber 1 000 von ihnen starben 26 Personelle Struktur Bearbeiten nbsp Generaloberstabsrichter Rudolf Lehmann 1947 als Zeuge beim Nurnberger JuristenprozessOberster Gerichtsherr der NS Militargerichtsbarkeit war Adolf Hitler in seiner Eigenschaft als Oberbefehlshaber der Wehrmacht Gerichtsherren der Kriegsgerichte waren die dazu bestimmten Kommandeure und Befehlshaber ab Divisionsebene 3 An der Spitze des Reichskriegsgerichts stand als Prasident ein Kommandierender General der die Geschafte leitete aber nicht an der Rechtsprechung teilnahm Dort wurden Militarsenate mit Senatsprasidenten an ihrer Spitze und eine Reichskriegsanwaltschaft gebildet 15 Hochster Militarjurist war zwischen 1938 und 1945 als Leiter der Wehrmachtrechtsabteilung beim OKW der Ministerialdirektor und spatere Generaloberstabsrichter Rudolf Lehmann 27 Feld und Bordgerichte sowie die Oberkriegsgerichte wurden von Wehrmachtbeamten geleitet die die Befahigung zum Richteramt besitzen mussten und zunachst die Amtsbezeichnungen Kriegsgerichtsrat und Oberkriegsgerichtsrat fuhrten Sie konnten entweder als Untersuchungsfuhrer sowie als Anklagevertreter oder als Richter eingesetzt werden aber nicht in demselben Verfahren Die Entscheidung uber die jeweilige Funktion der Militarjuristen traf der Gerichtsherr 13 Ausserdem kamen dem Gerichtsherrn bei dem es sich regelmassig um einen Vorgesetzten der Militarjuristen handelte in dem Verfahren eine Schlusselfunktion zu obwohl er in der Regel kein Jurist war da er uber Einleitung oder Einstellung der Verfahren entschied sowie daruber ob ein Urteil bestatigt abgeandert oder aufgehoben wurde Es gab in der Militargerichtsbarkeit also weder einen gesetzlichen Richter noch eine ordentliche organisatorische und personelle Trennung zwischen Anklagebehorde und Gericht Damit waren die NS Kriegsgerichte keine Gerichte nach dem heutigen Rechtsverstandnis 3 28 Die Anforderungen an Militarrichter wurden 1939 bei der Einfuhrung der Standgerichte deutlich gesenkt Bei diesen konnte jeder Offizier ab Rang eines Hauptmanns als Verhandlungsleiter auftreten wenn kein Offizier mit Befahigung zum Richteramt erreichbar war 17 Beim 1945 errichteten Fliegenden Standgericht unter Leitung des Generalleutnants Rudolf Huebner fungierten schliesslich normale Offiziere als Richter 22 Bis 1945 waren etwa 3 000 Juristen als Kriegsrichter und anklager tatig Sie haben fast alle den Krieg wohlbehalten uberstanden Gegen sie ist in der Bundesrepublik nie ernsthaft ermittelt worden Die wenigen vor bundesdeutschen Gerichten eingeleiteten Verfahren endeten alle mit Freispruch 29 Stattdessen waren viele von ihnen nach dem Krieg weiter als Richter und Staatsanwalte tatig In der DDR wurden in den problematischen Waldheimer Prozessen einige Todesurteile verhangt so gegen Rudolf Niejahr Amts und Dienstgradbezeichnungen BearbeitenAufgrund eines Fuhrerbefehls vom 24 Januar 1944 30 wurde die Laufbahn der Wehrmachtrichter im Truppensonderdienst eingerichtet und aus den Wehrmachtbeamten wurden Offiziere Dabei wurden die bislang an die Ziviljustiz angelehnten Amtsbezeichnungen durch neue Dienstgradbezeichnungen ersetzt Entsprechend anderte sich auch die Bezeichnung der Ministerialbeamten 31 Amtsbezeichnung bis 1944 Dienstgradbezeichnung 1944 45 entsprechende Zivilbezeichnung Rang wieKriegsrichter Stabsrichter Amtsgerichtsrat Hauptmann KapitanleutnantKriegsgerichtsrat im Hauptmannsrang Kriegsgerichtsrat im Majorsrang Oberstabsrichter Landgerichtsrat Major KorvettenkapitanOberkriegsgerichtsrat Oberfeldrichter Geschwaderrichter Oberamtsrichter Oberstleutnant FregattenkapitanOberstkriegsgerichtsrat Oberstrichter Flottenrichter etwa Oberlandgerichtsrat Oberst Kapitan zur SeeOberstkriegsgerichtsrat des Dienstaufsichtsbezirks Chefrichter spater Generalrichter Admiralrichter etwa Landgerichtsprasident Generalmajor KonteradmiralReichskriegsgerichtsrat Generalrichter Admiralrichter ReichsgerichtsratReichskriegsanwalt ReichsanwaltOberreichskriegsanwalt Generalstabsrichter Admiralstabsrichter Oberreichsanwalt Generalleutnant VizeadmiralSenatsprasident am Reichskriegsgericht Senatsprasident am ReichsgerichtMinisterialdirektor im OKW Generaloberstabsrichter Ministerialdirektorim Reichsjustizministerium General mit Zusatz der Waffengattung Lebensweg deutscher NS Militarjuristen Auswahl Bearbeiten nbsp Manfred Roeder als Zeuge beim Juristenprozess 1947 Hauptartikel Liste der Generalrichter Hans Filbinger 1913 2007 Stabsrichter 1966 bis 1978 Ministerprasident von Baden Wurttemberg Alfred Robert Herzog 1892 1950 Oberfeldrichter 1950 in den Waldheimer Prozessen hingerichtet 32 Hans Hofmeyer 1904 1992 Oberstabsrichter Vorsitzender Richter im Ersten Frankfurter Auschwitz Prozess 1963 1965 Werner Hulle 1903 1992 Oberstrichter ab 1950 Richter am Bundesgerichtshof ab 1955 Prasident am Oberlandesgericht Oldenburg Erich Kallmerten 1904 1947 Oberstabsrichter im sowjetischen Kriegsgefangenenlager von Antifaschisten ermordet 33 Ernst Kanter 1895 1979 Generalrichter bis 1959 Senatsprasident am Bundesgerichtshof Otfried Keller 1911 2007 Oberstabsrichter 1957 1976 Prasident des Landgerichts Marburg Alexander Kraell 1894 1964 Generalstabsrichter in der Bundesrepublik Anwalt Erich Lattmann 1894 1984 Generalrichter ab 1949 Amtsgerichtsrat spater Oberamtsrichter am Amtsgericht Clausthal Zellerfeld Rudolf Lehmann 1890 1955 Generaloberstabsrichter 1948 im Prozess Oberkommando der Wehrmacht zu 7 Jahren Haft verurteilt 1950 entlassen Bernhard Leverenz 1909 1987 Oberstabsrichter spater FDP Politiker und Justizminister in Schleswig Holstein Ernst Mantel 1897 1971 Generalrichter 1950 1959 Richter am Bundesgerichtshof Hans Meier Branecke 1900 1981 Oberstkriegsgerichtsrat ab 1950 Senatsprasident am Oberlandesgericht Braunschweig Manfred Roeder 1900 1971 Generalrichter Anklager in den Rote Kapelle Prozessen Hans Ulrich Rottka 1895 1979 Reichskriegsgerichtsrat 1942 in den Ruhestand versetzt 1950 1956 in der DDR inhaftiert Karl Sack 1896 1945 Generalstabsrichter 1945 als Widerstandskampfer hingerichtet Hartwig Schlegelberger 1913 1997 Oberstabsrichter 1961 1971 Landesminister in Schleswig Holstein Eberhard Schmidt 1891 1977 Oberkriegsgerichtsrat Juraprofessor Heinrich Scholz 1904 1997 Oberkriegsgerichtsrat nach 1945 Oberstaatsanwalt in Hamburg Otto Schweinsberger 1904 nach 1958 Generalrichter bis 1958 Oberstaatsanwalt in Frankfurt M Erich Schwinge 1903 1994 Kriegsgerichtsrat Juraprofessor und Autor zur NS MilitargerichtsbarkeitNS Kriegsgerichtsverfahren Auswahl BearbeitenMarine Kriegsgerichtsprozess nach der Kapitulation gegen Rainer Beck 1945 Depositenkassen Verfahren Reichskriegsgericht 1943 gegen Dietrich Bonhoeffer Hans von Dohnanyi u a Ehrengerichtsverfahren gegen Werner von Fritsch Reichskriegsgericht 1938 Gerichtsherr Hermann Goring Reichskriegsgerichtsverfahren gegen von Ziehlberg und Kuhn 1944 45 Marine Kriegsgerichtsprozess nach der Kapitulation in Norddeutschland gegen Asmus Jepsen Marinegerichtsprozess gegen Oskar Kusch 1944 Marine Standgerichtsprozess gegen die Meuterer des Minensuchboots M 612 1945 Rote Kapelle Prozesse Reichskriegsgericht 1942 43 Am 25 Februar 1942 wurde der Feldwebel Anton Schmid in Wilna als Judenretter in einem Kriegsgerichtsverfahren wegen Hochverrates nach 90 des Militar Strafgesetzbuches und 32 des Reichsstrafgesetzbuches zum Tode verurteilt und am 13 April 1942 erschossen Bordgerichtsprozess nach der Kapitulation gegen Fritz Wehrmann u a 1945Filme zum Thema BearbeitenKriegsgericht Spielfilm BRD 1959 Regie Kurt Meisel fiktiver Marinegerichtsprozess 1942 gegen zwei Deserteure Rosen fur den Staatsanwalt Spielfilm BRD 1959 Regie Wolfgang Staudte Rottenknechte 5 teiliger Fernsehfilm DDR 1971 Regie Frank Beyer verarbeitet die Falle M 612 sowie Fritz Wehrmann u a Deserteure unterm Hakenkreuz Leben mit der Fahnenflucht NDR Fernsehdoku 2006 Regie Hauke WendlerTextausgaben BearbeitenStrafrecht der deutschen Wehrmacht Militarstrafgesetzbuch Kriegssonderstrafrechtsverordnung Kriegsstrafverfahrensordnung Wehrmachtdisziplinarstrafordnung Beschwerdeordnung Sondergerichtsbarkeit fur Angehorige der SS und Polizeiverbande Reichsstrafgesetzbuch und zahlreiche andere Bestimmungen Textausgabe mit Verweisungen und Sachverzeichnis Munchen C H Beck 1943 6 veranderte Auflage Militarstrafgesetzbuch MStG fur das Deutsche Reich Neufassung vom 10 Oktober 1940 In RGBl 1940 I S 1347 ff Literatur BearbeitenRudolf Absolon Hrsg Das Wehrmachtstrafrecht im 2 Weltkrieg Sammlung der grundlegenden Gesetze Verordnungen und Erlasse 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