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Eine Zivilperson von zivil nicht militarisch burgerlich 1 ist im Humanitaren Volkerrecht jede Person die weder den Streitkraften im weiteren Sinne noch einer levee en masse angehort grundsatzlich also Personen die keinen Kombattantenstatus haben sondern Nichtkombattanten sind Art 50 Art 43 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte ZP I Art 4 A des Genfer Abkommens uber die Behandlung der Kriegsgefangenen III Genfer Abkommen 2 3 Inhaltsverzeichnis 1 Schutz der Zivilbevolkerung 2 Hilfsmassnahmen zugunsten der Zivilbevolkerung 3 Volkerstrafrechtlicher Schutz 4 Gedenken ziviler Kriegsopfer 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseSchutz der Zivilbevolkerung BearbeitenIm Deutsch Franzosischen Krieg und im Ersten Weltkrieg waren 90 der Opfer Soldaten Die Opfer im Zweiten Weltkrieg waren je zur Halfte zivile und militarische Seitdem hat sich der Anteil der zivilen Kriegsopfer in zunehmend asymmetrischen Kriegen und durch den Einsatz von Massenvernichtungswaffen auf bis zu 90 erhoht 4 5 Das Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten IV Genfer Abkommen sowie die beiden Zusatzprotokolle vom 8 Juni 1977 uber den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte enthalten besondere Regeln zum Schutz der Zivilbevolkerung 6 um die das Humanitare Volkerrecht nach dem Zweiten Weltkrieg erganzt wurde 7 8 9 Die Zivilbevolkerung und einzelne Zivilpersonen geniessen allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren Art 51 Abs 1 ZP I Weder die Zivilbevolkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen durfen das Ziel von Angriffen sein Art 51 Abs 2 52 Abs 1 ZP I Auch Angriffe auf militarische Ziele sind verboten wenn mit Verlusten an Menschenleben unter der Zivilbevolkerung der Verwundung von Zivilpersonen Schaden an zivilen Objekten oder mehreren derartigen Folgen zusammen zu rechnen ist die in keinem Verhaltnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militarischen Vorteil stehen sog Exzessverbot 10 Hilfsmassnahmen zugunsten der Zivilbevolkerung BearbeitenSofern die Zivilbevolkerung einer Konfliktpartei nicht ausreichend mit den unentbehrlichen Bedarfsgutern wie Lebensmitteln Arzneimitteln und Kleidung versorgt ist mussen Hilfsaktionen neutraler Staaten oder humanitarer Organisationen gestattet werden Jeder Staat insbesondere auch der Gegner ist verpflichtet solchen Hilfsaktionen freien Durchlass zu gewahren wobei er sich die Kontrolle vorbehalten darf Volkerstrafrechtlicher Schutz BearbeitenZivilpersonen durfen niemals angegriffen werden und sind zu schonen Ausgedehnte oder systematische Angriffe gegen eine Zivilbevolkerung sind im Volkerstrafrecht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit 7 VStGB Angriffe mit militarischen Mitteln auf die Zivilbevolkerung und zivile Ziele auch ein Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsfuhrung 11 Abs 1 Satz 1 Nr 1 5 VStGB 11 Gedenken ziviler Kriegsopfer BearbeitenAuch die Graber ziviler Opfer alliierter Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg werden in Deutschland nach dem Grabergesetz erhalten Literatur BearbeitenNora Markard Kriegsfluchtlinge Gewalt gegen Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten als Herausforderung fur das Fluchtlingsrecht und den subsidiaren Schutz Jus Internationale et Europaeum 60 Mohr Siebeck 2012 ISBN 978 3 16 151794 5 Olivia Barth Zivilpersonen im modernen Luftkrieg Herausforderungen des Rechts des bewaffneten Konflikts im Hinblick auf den Schutz von Zivilpersonen im Rahmen von Luftoperationen Schriften zum Volkerrecht SVR Band 237 Duncker amp Humblot 2020 ISBN 978 3 428 15904 8 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Zivilperson Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wiktionary Zivilist Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wiktionary zivil Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bundesministerium der Verteidigung Zentrale Dienstvorschrift A 2141 1 Humanitares Volkerrecht in bewaffneten Konflikten Schutz der Zivilbevolkerung S 71 ff Deutscher Ubersetzungsdienst der Vereinten Nationen Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten Erklarungen und Resolutionen des Sicherheitsrats 1999 2021 Einzelnachweise Bearbeiten zivil duden de abgerufen am 15 Juli 2022 Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte Protokoll I Angenommen in Genf am 8 Juni 1977 Genfer Abkommen uber die Behandlung der Kriegsgefangenen Abgeschlossen in Genf am 12 August 1949 Franz Kasperski Schutz von Zivilpersonen Genfer Konventionen sollten Zivilisten in Kriegszeiten schutzen SRF 12 August 2017 vgl David Zechmeister Die Erosion des humanitaren Volkerrechts in den bewaffneten Konflikten der Gegenwart Nomos Verlag 2007 ISBN 978 3 8329 2783 7 Schutz der Zivilbevolkerung Deutsches Rotes Kreuz Hessen abgerufen am 14 Juli 2022 Monika Kopcke Vor 70 Jahren unterzeichnet Regelwerk gegen die Grausamkeiten des Krieges Deutschlandfunk 12 August 2019 Civilians protected under international humanitarian law Internationales Komitee vom Roten Kreuz 29 Oktober 2010 englisch Kathrin Kuhn Kriegsverbrechen Warum die Genfer Konventionen nicht greifen Deutschlandfunk 28 April 2022 Audiodatei 10 37 Min vgl Stefan Sohm Folgen von Explosivwaffeneinsatzen Offentliche Anhorung im Unterausschuss Abrustung Rustungskontrolle und Nichtverbreitung am 20 Marz 2019 vgl beispielsweise Europarat Delegation der Versammlung nach Besuch in Kiew Das schlimmste von allen Verbrechen ist der Krieg selbst Strassburg 30 Juni 2022 Normdaten Sachbegriff GND 4190984 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zivilperson amp oldid 236747868