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Als Kombattanten werden im Kriegsvolkerrecht die Angehorigen der Streitkrafte einer am Konflikt beteiligten Partei bezeichnet Sie sind nach Art 43 Nr 2 des 1 Zusatzprotokolls zur Genfer Konvention von 1949 1 berechtigt unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen Kombattantenprivileg Erinnerungskreuz fur Kombattanten Schlacht bei Koniggratz 1866 Die Frage ob die Feindseligkeit selbst als Ausnahme von dem volkerrechtlichen Gewaltverbot gerechtfertigt ist oder ein Verbrechen der Aggression darstellt beurteilt sich nach der Charta der Vereinten Nationen und dem Romischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs 2 Sie beruhrt den Kombattantenstatus jedoch nicht der die Rechtmassigkeit der Feindseligkeiten nicht voraussetzt 3 Die Teilnahme an Feindseligkeiten erlaubt die gezielte Bekampfung und Totung der gegnerischen Kombattanten verpflichtet aber auch zur Einhaltung der Genfer Konventionen insbesondere des Abkommens betreffend die Gesetze und Gebrauche des Landkriegs von 1907 Solange Kombattanten diese Verhaltensmassregeln einhalten handeln sie rechtmassig und konnen fur Schadigungshandlungen wie die Zerstorung militarischer Ziele und die Totung gegnerischer Kombattanten strafrechtlich nicht belangt werden Kombattantenimmunitat 4 5 Etwas anderes gilt bei volkerrechtlich unzulassigen Handlungen etwa Angriffen auf Nichtkombattanten wie die Zivilbevolkerung und zivile Objekte die Kriegsverbrechen im Sinne des Volkerstrafrechts darstellen 6 7 Gerat ein Kombattant in die Gewalt einer gegnerischen Partei so ist er Kriegsgefangener und unterliegt dem Schutz des Genfer Abkommens vom 12 August 1949 uber die Behandlung der Kriegsgefangenen Kombattanten verlieren ihren geschutzten Status wenn sie nicht unterscheidbar von Zivilpersonen kampfen ihre Waffen nicht offen tragen oder die Uniform ihres Kriegsgegners tragen In diesem Fall steht ihnen lediglich theoretisch der humanitare Schutz der unverbindlichen Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte zu unter anderem ein faires Gerichtsverfahren und menschenwurdige Behandlung 8 Ungesetzliche Kombattanten unprivileged combatants geniessen nicht die Privilegien des Kriegsvolkerrechts da sie ohne Kombattantenstatus an Feindseligkeiten teilnehmen Inhaltsverzeichnis 1 Gruppierung der Kombattanten 1 1 Angehorige der regularen Streitkrafte 1 2 Milizen Freiwilligenkorps und die Polizei 1 3 Levee en masse 2 Internationale Abkommen 3 Problematik des Kombattantenstatus in neuen Konfliktszenarien 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGruppierung der Kombattanten BearbeitenAngehorige der regularen Streitkrafte Bearbeiten Kombattanten sind nach Genfer Recht in erster Linie die Angehorigen der regularen Streitkrafte Die Haager Landkriegsordnung hingegen unterscheidet zwischen Angehorigen mit und ohne Kampfauftrag und erklart nur erstere zu Kombattanten letztere zu Nichtkombattanten wobei die entsprechende Zurechnung der jeweiligen Konfliktpartei obliegt In Deutschland sind Militarjustiz und Bundeswehrverwaltung zivile Einrichtungen der Bundeswehr ohne Kampfauftrag Somit gelten diese zunachst als Nichtkombattanten Ebenfalls Nichtkombattanten Soldaten sind in Deutschland die Sanitater und allgemein die hors de combat gesetzten ehemaligen Kampfer Wo Militargeistliche der Truppe angehoren sind sie regelmassig ebenfalls Nichtkombattanten in Deutschland sind sie trotz gelegentlich getragenem Feldanzug mit Seelsorge statt Dienstgradabzeichen ohnehin Teil der Verwaltung Vertraglich verankert ist die Verpflichtung der Konfliktparteien ihre Kombattanten ausserlich von der Zivilbevolkerung zu unterscheiden Art 44 Abs 3 ZP I Fur die regularen Streitkrafte bedeutet dies das Tragen der Uniform ihrer Konfliktpartei Art 44 Abs 7 ZP I Wie die anderen nichtuniformierten Kombattanten dem Unterscheidungsgebot nachkommen bleibt der jeweiligen Konfliktpartei uberlassen Im Zweiten Weltkrieg also vor der Vereinbarung der Genfer Konventionen von 1949 wurden z B die Angehorigen des deutschen Volkssturmes mit Armbinden als Kombattanten gekennzeichnet Milizen Freiwilligenkorps und die Polizei Bearbeiten Bewaffnete Verbande und paramilitarische Einheiten die Gendarmerie bzw Polizei in verschiedenen Landern aber auch sogenannte irregulare Truppen zahlen in der Regel zwar nicht zu den Kombattanten konnen aber nach Artikel 43 3 ZP I der Genfer Konventionen in die Streitkrafte eingegliedert werden und erhalten damit den Kombattantenstatus Im Konfliktfall muss dies einer gegnerischen Konfliktpartei mitgeteilt werden In der Bundesrepublik Deutschland verfugten neben Soldaten der Bundeswehr bis 1994 nur die Angehorigen des Bundesgrenzschutzes uber den Kombattantenstatus Angehorige der Landespolizeien hatten und haben diesen Status nicht und durfen sich nicht an Kriegshandlungen beteiligen Der Einsatz ihrer Waffen auch zum Eigenschutz in Kriegshandlungen ist daher untersagt da sie sonst ein Kriegsverbrechen begehen wurden sofern kein Strafausschliessungsgrund gegeben ist Dies macht den Einsatz von Polizeikraften in Spannungszeiten und in unerklarten Kriegen auch gegen bewaffnete Feindkrafte schwierig Verbande der uniformierten und bewaffneten Polizeikrafte die dem jeweiligen nationalen Verteidigungsministerium unterstehen fallen nicht unter diese Regelung da sie regulare Teile der Streitkrafte sind und somit in bewaffneten Konflikten und Kriegen auch ohne gesonderte Deklaration Kombattantenstatus haben in Italien die Carabinieri und die Guardia di Finanza in Frankreich die Gendarmerie nationale in den Niederlanden die Koninklijke Marechaussee und in Spanien die Guardia Civil Levee en masse Bearbeiten Schon die Haager Landkriegsordnung HLKO gesteht der Bevolkerung eines nicht besetzten Gebietes den Kombattantenstatus zu wenn sie gegen eine Invasion in der sogenannten Levee en masse zu den Waffen greift ohne Zeit gehabt zu haben eine ordentliche Organisation einzurichten Artikel 2 der HLKO verlangt in diesem Fall lediglich offenes Tragen der Waffen und das Beachten der Gesetze und Gebrauche des Krieges In den Genfer Konventionen wurde diese Bestimmung um Guerillakampfer erweitert Zivilpersonen die wahrend bewaffneter Auseinandersetzungen eines Krieges oder eines nationalen Befreiungskampfes zu den Waffen greifen gelten als Kombattanten wenn sie ihre Waffen offen tragen solange sie fur den Gegner sichtbar sind Sie benotigen auch keine Unterscheidung von der Zivilbevolkerung in Form von Kennzeichnung oder Uniform um als Kombattant zu gelten Sie verlieren den Kombattantenstatus nicht zwingend machen sich aber unter Umstanden strafbar Ihr Status als Kombattanten ist unabhangig davon ob sie selbststandig kampfen oder ob sie eine Kriegspartei unterstutzen Internationale Abkommen BearbeitenRechte und Pflichten von Kombattanten wurden zuletzt in den Genfer Konventionen von 1949 festgelegt erganzt durch zwei Zusatzprotokolle von 1977 Diese Protokolle sind fur diejenigen Staaten bindend die sie ratifiziert haben enthalten aber auch wesentliche Bestimmungen die als allgemein gultiges Gewohnheitsrecht qualifiziert sind Das zweite Protokoll legt die humanitaren Grundsatze auch im Bezug auf den Burgerkrieg also den internen Konflikt eines Staates der mit Waffen ausgetragen wird fest fur den klassischen Kriegszustand zwischen Staaten gilt das erste Zusatzprotokoll Damit gilt der Schutzbereich der vier Genfer Konventionen auch fur Kombattanten und Zivilpersonen in bewaffnete n Konflikte n in denen Volker gegen Kolonialherrschaft und fremde Besetzung sowie gegen rassistische Regimes in Ausubung ihres Rechtes auf Selbstbestimmung kampfen 9 Problematik des Kombattantenstatus in neuen Konfliktszenarien BearbeitenDie gewandelte Sicherheitslage nach 1990 stellt neue Anforderungen an die Definition von Kombattanten Viele Konflikte der heutigen Zeit haben keinen klar erkennbaren Beginn schwelen oft uber mehrere Jahre in unterschiedlichen Intensitaten und lassen sich in ihrem Verlauf nur schwer einschatzen Fronten sind kaum zu definieren und zahlreiche Akteure mit undurchsichtigen Interessen profitieren von andauernden gewaltsamen Auseinandersetzungen Irregulare Kampfer ignorieren das Humanitare Volkerrecht nutzen perfide Kriegsmittel und bewegen sich in dynamischen kleinen Gruppen ohne Uniform kaum erkennbar inmitten der Zivilbevolkerung 10 Auch westliche Staaten stehen auf Grund der zunehmenden Technisierung der Kriegsfuhrung vor der Schwierigkeit einer trennscharfen Unterscheidung ihrer eigenen Krafte So haben zivile Drohnenpiloten die unbemannte Luftfahrzeuge lenken keinen Kombattantenstatus Sie nehmen aber indirekt an Gefechtshandlungen teil und wirken im Falle insbesondere von Kampfdrohnen aktiv darauf ein weshalb sie faktisch irregulare Kombattanten sind und damit keinen Kombattantenstatus haben 11 12 Literatur BearbeitenKnut Ipsen Kombattanten und Nichtkombattanten Kapitel 3 In Dieter Fleck Hrsg Handbuch des humanitaren Volkerrechts in bewaffneten Konflikten C H Beck Munchen 1994 ISBN 3 406 38139 1 Christian Schaller Private Sicherheits und Militarfirmen in bewaffneten Konflikten Volkerrechtliche Einsatzbedingungen und Kontrollmoglichkeiten SWP Studie September 2005 ISSN 1611 6372 PDF 306 kB Christian Schaller Humanitares Volkerrecht und nicht staatliche Gewaltakteure Neue Regeln fur asymmetrische bewaffnete Konflikte Stiftung Wissenschaft und Politik Dezember 2007 Volltext online Albin Eser Rechtmassige Totung im Krieg Zur Fragwurdigkeit eines Tabus In Dieter Dolling u a Hrsg Verbrechen Strafe Resozialisierung Festschrift fur Heinz Schoch Berlin De Gruyter 2010 S 461 480 Volltext online Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Kombattant Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte Protokoll I PDF 309 kB Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte Protokoll II PDF 160 kB Literatur uber das Thema Kombattant im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte Protokoll I Angenommen in Genf am 8 Juni 1977 deutsche Ubersetzung vgl fur das deutsche Recht Mandatierung von volkerrechtlich umstrittenen Auslandseinsatzen der Bundeswehr im Lichte volkerstrafrechtlicher Verantwortlichkeit Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 27 November 2017 vgl Tilmann Perger Ehrenschutz von Soldaten in Deutschland und anderen Staaten Univ Diss Universitat der Bundeswehr Munchen 2002 S 115 Christian Richter Gesetzliches Toten im Krieg Junge Wissenschaft im Offentlichen Recht 4 September 2019 vgl Lavinia Spiess Der volkerrechtliche Status von Individuen in ausgewahlten bewaffneten Konfliktsituationen am Beispiel des derzeitigen Syrienkonflikts Diplomarbeit Universitat Graz 2018 vgl Albin Eser Rechtmassige Totung im Krieg Zur Fragwurdigkeit eines Tabus In Dieter Dolling u a Hrsg Verbrechen Strafe Resozialisierung Festschrift fur Heinz Schoch Berlin De Gruyter 2010 S 461 480 Christoph Safferling Volkerstrafrecht im Ukraine Krieg Wann wird ein Zivilist zum Soldaten Legal Tribune Online 5 Marz 2022 Karl Doehring Volkerrecht Heidelberg 1999 S 251f ISBN 3 8114 5499 4 ZP I Art 1 Absatz 4 in Verb mit Absatz 3 Marcel Bohnert Extremerfahrungen als Zerreissprobe Zum Wandel der Streitkraftekultur durch den Einsatz in Afghanistan In Uwe Hartmann Claus von Rosen Hrsg Jahrbuch Innere Fuhrung 2013 Wissenschaften und ihre Relevanz fur die Bundeswehr als Armee im Einsatz Berlin Carola Hartmann Miles Verlag S 334 351 Marcel Bohnert Wachter aus der Luft Drohnen als Schutzpatrone deutscher Bodentruppen in Afghanistan In Uwe Hartmann und Claus von Rosen Hrsg Jahrbuch Innere Fuhrung 2014 Drohnen Roboter und Cyborgs Der Soldat im Angesicht neuer Militartechnologien Carola Hartmann Miles Verlag Berlin 2014 S 28 f Claus Kress Der Burgerkrieg und das Volkerrecht Zwei Entwicklungslinien und eine Zukunftsfrage JZ 2014 S 365 375 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4164745 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kombattant amp oldid 234973040