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Hors de combat ist ein international ublicher franzosischsprachiger Begriff aus dem diplomatischen militarischen und juristischen Sprachgebrauch der wortlich ubersetzt kampfunfahig oder ausser Gefecht gesetzt bzw Kampfunfahigkeit bedeutet Er bezeichnet den Status von Soldaten die im Rahmen von militarischen Auseinandersetzungen entweder aufgrund von Krankheit beziehungsweise Verwundung oder durch Gefangennahme nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen Die sprachliche Verwendung erfolgt als Attribut beispielsweise in der Form Dieser Soldat ist hors de combat Betroffene Soldaten sind durch die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle von 1977 besonders geschutzt insbesondere vor allen Handlungen die sich gegen ihr Leben ihre Gesundheit und korperliche Unversehrtheit ihre Ehre sowie ihre religiosen oder sonstigen Uberzeugungen richten Dieser Grundsatz der unbedingten Verschonung von sich ergebenden gefangengenommenen und verwundeten Soldaten ist eines der altesten Prinzipien des humanitaren Volkerrechts und gilt als Volkergewohnheitsrecht Nach Artikel 41 des Zusatzprotokollen von 1977 zu den Genfer Konventionen gilt als ausser Gefecht befindlich wer sich in der Gewalt einer gegnerischen Partei befindet wer unmissverstandlich seine Absicht bekundet sich zu ergeben oder wer bewusstlos oder anderweitig durch Verwundung oder Krankheit kampfunfahig und daher nicht in der Lage ist sich zu verteidigen In allen drei Fallen muss die Person jede feindselige Handlung unterlassen und nicht zu entkommen versuchen um den Schutzstatus hors de combat nicht zu verlieren 1 Die Zuschreibung des Status hors de combat fur Insassen von Luftfahrzeugen die mit einem Fallschirm aus einem Luftfahrzeug in Not abspringen ist in Artikel 42 der Zusatzprotokolle explizit vorgeschrieben solange sich die Betroffenen noch in der Luft befinden Luftlandetruppen sind von diesem Schutz ausgenommen 2 Die Anwendung des Status hors de combat auf abspringendes Flugpersonal war wahrend der Ausarbeitung der Zusatzprotokolle umstritten da der Absprung uber eigenem Gebiet von einer Reihe der verhandelnden Parteien als Fluchtversuch und damit als Ausschlussgrund nach Artikel 41 gesehen wurde 3 Literatur BearbeitenKurt Schork Ausser Gefecht gesetzt In Roy Gutman David Rieff Kriegsverbrechen Was jeder wissen sollte Deutsche Verlags Anstalt Stuttgart und Munchen 1999 ISBN 3 42 105343 X S 55 57 Tassilo Singer Dehumanisierung der Kriegfuhrung Herausforderungen fur das Volkerrecht und die Frage nach der Notwendigkeit menschlicher Kontrolle Springer Berlin Heidelberg 2018 ISBN 978 3 662 57856 8 S 253 256 259 282 332 356 357 426 481 Einzelnachweise Bearbeiten Zusatzprotokoll vom 8 Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte Art 41 Schutz eines ausser Gefecht befindlichen Gegners Zusatzprotokoll vom 8 Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte Art 42 Insassen von Luftfahrzeugen Zusatzprotokoll vom 8 Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte Offizieller Kommentar zum Artikel 41 42 englisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hors de combat amp oldid 215920830