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Der Begriff Kampfunfahigkeit wird auf Personen und Waffensysteme angewandt wenn diese nicht mehr in das Kampfgeschehen eingreifen konnen bzw keine direkte Bedrohung mehr darstellen das heisst die Kampfkraft schwerwiegend eingeschrankt ist Die Kampfunfahigkeit von Kombattanten im Sinne von hors de combat hat volkerrechtliche Konsequenzen im Rahmen der Genfer Konventionen Nach Artikel 41 zum Schutz eines ausser Gefecht befindlichen Gegners darf dieser nicht angegriffen werden 1 Ausser Gefecht befindlich ist dabei wer sich in der Gewalt einer gegnerischen Partei befindet wer unmissverstandlich seine Absicht bekundet sich zu ergeben oder wer bewusstlos oder anderweitig durch Verwundung oder Krankheit kampfunfahig und daher nicht in der Lage ist sich zu verteidigen Literatur BearbeitenChristian Ruckert Effektive Selbstverteidigung und Notwehrrecht Mohr Siebeck 2017 ISBN 978 3 16 155291 5 S 334 Tassilo Singer Dehumanisierung der Kriegfuhrung Herausforderungen fur das Volkerrecht und die Frage nach der Notwendigkeit menschlicher Kontrolle Springer Berlin Heidelberg 2018 ISBN 978 3 662 57856 8 S 253 256 259 282 332 356 357 426 481 Einzelnachweise Bearbeiten Zusatzprotokoll vom 8 Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte Art 41 Schutz eines ausser Gefecht befindlichen GegnersBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kampfunfahigkeit amp oldid 221521842