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Als ungesetzliche Kombattanten auch ungesetzlicher illegaler oder irregularer Kombattant bzw Kampfer engl unlawful combatant illegal combatant unprivileged combatant werden im internationalen Recht Personen bezeichnet die ohne Kombattantenstatus an Feindseligkeiten teilnehmen 1 Fur den Fall dass sie in die Gewalt des Feindes fallen ist ihr rechtlicher Status nicht in den Genfer Konventionen definiert und kriegsvolkerrechtlich umstritten 2 Die Unterscheidung von der Zivilbevolkerung ist im Einzelfall schwierig 3 Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung zu Zivilpersonen 1 1 Genfer Abkommen uber den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten 1 2 Genfer Abkommen uber die Behandlung der Kriegsgefangenen 2 Begriff und Anwendung im Recht der Vereinigten Staaten von Amerika 2 1 Definition durch den Supreme Court 1942 2 2 Krieg gegen den Terror 3 Andere Staaten 3 1 Anwendung des Kriegsvolkerrechts 3 2 Nationales Recht 3 2 1 Bundesrepublik Deutschland 3 2 2 Israel 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAbgrenzung zu Zivilpersonen BearbeitenDie Unterscheidung ungesetzlicher Kombattanten von der Zivilbevolkerung ist im Humanitaren Volkerrecht bedeutsam Genfer Abkommen uber den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten Bearbeiten Das Genfer Abkommen uber den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten 4 unterscheidet fur den internationalen und nicht internationalen bewaffneten Konflikt zwischen sich gegenuberstehenden Streitkraften international bzw Streitkraften und den ihnen als Gegner gegenuberstehenden organisierten bewaffneten Gruppen nichtinternational einerseits und Zivilpersonen andererseits Wahrend Zivilpersonen grundsatzlich nicht Ziel von Angriffen sein durfen und diesen Schutz nur verlieren sofern und solange sie unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen konnen im internationalen bewaffneten Konflikt die Angehorigen der gegnerischen Streitkrafte Kombattanten sowie im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt die Mitglieder organisierter bewaffneter Gruppen sofern sie dauerhaft eine kampfende Funktion ausuben als feindliche Kampfer im Rahmen des Humanitaren Volkerrechts gezielt bekampft werden was auch den Einsatz todlich wirkender Gewalt einschliessen kann 5 Vorsatzliche Angriffe auf die Zivilbevolkerung als solche oder auf einzelne Zivilpersonen die an den Feindseligkeiten nicht unmittelbar teilnehmen stellen im Volkerstrafrecht gem Art 8 des Romischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs ein Kriegsverbrechen dar Genfer Abkommen uber die Behandlung der Kriegsgefangenen Bearbeiten Zivilpersonen unterfallen nicht dem Genfer Abkommens uber die Behandlung der Kriegsgefangenen 6 Sie durfen nicht gefangen genommen werden auch nicht als Geiseln 7 Wenn Zweifel bestehen ob eine Person die eine kriegerische Handlung begangen hat und in die Hand des Feindes gefallen ist Kriegsgefangener im Sinne des Art 4 des Genfer Abkommens uber die Behandlung der Kriegsgefangenen ist geniesst diese Person den Schutz des genannten Abkommens bis ihre Rechtsstellung durch ein zustandiges Gericht festgestellt worden ist 8 9 Ob eine Person diese Voraussetzungen erfullt richtet sich nach den Umstanden des Einzelfalls 10 Gefangenen Personen denen sowohl die Behandlung als Kriegsgefangene als auch der Schutz des Genfer Abkommens zum Schutz der Zivilbevolkerung in Kriegszeiten versagt wird soll nach deutscher Rechtsauffassung gemass Art 75 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte ZP I von 1977 ein Minimum an menschlicher Behandlung garantiert werden 11 12 Begriff und Anwendung im Recht der Vereinigten Staaten von Amerika BearbeitenDefinition durch den Supreme Court 1942 Bearbeiten 1942 entschied der United States Supreme Court im Quirin Fall 13 the law of war draws a distinction between the armed forces and the peaceful populations of belligerent nations and also between those who are lawful and unlawful combatants Lawful combatants are subject to capture and detention as prisoners of war by opposing military forces Unlawful combatants are likewise subject to capture and detention but in addition they are subject to trial and punishment by military tribunals for acts which render their belligerency unlawful The spy who secretly and without uniform passes the military lines of a belligerent in time of war seeking to gather military information and communicate it to the enemy or an enemy combatant who without uniform comes secretly through the lines for the purpose of waging war by destruction of life or property are familiar examples of belligerents who are generally deemed not to be entitled to the status of prisoners of war but to be offenders against the law of war subject to trial and punishment by military tribunals das Kriegrecht unterscheidet zwischen den Streitkraften und der friedlichen Bevolkerung von Konfliktparteien und genauso zwischen rechtmassigen und unrechtmassigen Kombattanten Rechtmassige Kombattanten unterliegen der Ergreifung und Internierung als Kriegsgefangene durch gegnerische Streitkrafte Unrechtmassige Kombattanten unterliegen genauso der Ergreifung und Internierung jedoch unterliegen sie zusatzlich der Anklage und Bestrafung durch Militartribunale fur Taten die ihre Kriegfuhrung unrechtmassig gemacht haben Der Spion der in Kriegszeiten geheim und ohne Uniform die Frontlinien einer Konfliktpartei passiert und versucht militarisch bedeutsame Informationen zu gewinnen und sie dem Feind zu ubermitteln oder ein Kombattant des Feindes der ohne Uniform und geheim die Frontlinien passiert in der Absicht Krieg durch die Zerstorung von Menschenleben oder Sachwerten zu fuhren sind bekannte Beispiele von kriegfuhrenden Personen die nach allgemeiner Ansicht nicht dem Kriegsgefangenenstatus unterfallen sondern als gegen das Kriegsrecht verstossende Personen der Anklage und Bestrafung durch Militartribunale unterliegen United States Supreme Court Krieg gegen den Terror Bearbeiten nbsp Ungesetzliche Kombattanten im Camp X Ray auf der Guantanamo Bay Naval Base Januar 2002US Prasident George W Bush unterschied im Krieg gegen den Terror den er nach den Terroranschlagen am 11 September 2001 ausgerufen hatte in einem Fact Sheet vom 7 Februar 2002 zum Status der Haftlinge im Gefangenenlager Guantanamao zwischen Angehorigen der Taliban und dem al Qaida Netzwerk 14 Wahrend die Taliban teilweise als faktische staatliche Vertretung Afghanistans angesehen werden stelle Al Khaida ein weltweites nicht staatliches Terrornetzwerk dar Bereits aus diesem Grunde sei das III Genfer Abkommen uber Kriegsgefangene auf Kampfer der Al Khaida nicht anwendbar Auch die Taliban hielten sich aber nicht an die volkerrechtlichen Regeln der Kriegfuhrung und konnten daher ebenfalls nicht den Status von Kriegsgefangenen beanspruchen 15 16 Zugleich formulierte Bush politische Richtlinien fur die Behandlung der Gefangenen die sich an die III Genfer Konvention anlehnten Ausgeschlossen war aber der spezifische Rechtsschutz zur Uberprufung ihrer Rechtsstellung und der Zugang zu den amerikanischen Bundesgerichten Der Supreme Court verwarf die Nichtuberprufbarkeit extraterritorialer Hoheitsakte und sprach den Inhaftierten das grundsatzliche Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz zu Die Inhaftierten konnten also Habeas corpus Klagen von US Bundesgerichten erheben Laut des Ubereinkommens mit Kuba vom Februar 1903 unterliege der US Marinestutzpunkt Guantanamo Bay der vollstandigen und ausschliesslichen Hoheitsgewalt und Kontrolle der USA Ferner wird argumentiert dass US amerikanische Staatsburger sehr wohl ihr Recht auf Haftprufung geltend machen konnten wenn sie in Guantanamo Bay gefangen gehalten wurden Da das Habeas corpus Gesetz nicht zwischen US amerikanischen Staatsburgern und Auslandern unterscheide gelte das Gesetz ebenfalls fur die in Guantanamo inhaftierten Auslander 17 18 2006 ist im Verfahren Hamdan gegen Rumsfeld eine weitere Grundsatzentscheidung zu den prozessual anzuwendenden Massstaben ergangen Nachdem das Vorgehen der Bush Regierung als verfassungswidrig eingestuft worden war schuf sie als Reaktion eine neue gesetzliche Grundlage den Military Commissions Act Er trat am 17 Oktober 2006 in Kraft Der UN Beobachter fur Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus Martin Scheinin kritisierte in seinem Bericht 2007 die Einstufung als Feindliche Kombattanten und forderte diese entweder vor Gericht zu stellen oder freizulassen 19 Von den zeitweise fast 800 Gefangenen waren im Januar 2009 noch ca 245 Personen im Gefangenenlager Guantanamo inhaftiert 20 im Januar 2022 noch 39 21 Der letzte am 24 Juni 2022 noch in Guantanamo inhaftierte Afghane ist Mohammad Rahim 22 Andere Staaten BearbeitenAnwendung des Kriegsvolkerrechts Bearbeiten Die Feldhandbucher zahlreicher Staaten erklaren dass Zivilisten den Schutz der Genfer Konventionen und des I und II Zusatzprotokolls verlieren sobald sie sich an bewaffneten Konflikten beteiligen 23 Sie gelten dann als unlawful combatants und durfen nach Kriegsvolkerrecht bekampft werden 24 25 Nationales Recht Bearbeiten Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof stellte die Ermittlungen nach dem Luftangriff bei Kundus gegen die beschuldigten Bundeswehrangehorigen wegen des Verdachts der Totung von Zivilpersonen Strafbarkeit nach dem Volkerstrafgesetzbuch gem 170 Abs 2 StPO ein weil sich deren Einlassung sie hatten in der Uberzeugung gehandelt bei den Personen in der unmittelbaren Nahe der Tanklastwagen habe es sich um bewaffnete Aufstandische gehandelt nicht habe widerlegen lassen 26 Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Einstellung nicht verfassungswidrig 27 28 Auch der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR entschied im Februar 2021 dass Deutschland den Luftangriff trotz Versaumnissen hinreichend ermittelt habe 29 Israel Bearbeiten In Israel regelt das Internment of Unlawful Combatants Law die praventive Inhaftierung sog ungesetzlicher Kombattanten im Nahostkonflikt Es wurde in der Annahme eines internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Israel und ausserhalb des Staatsgebiets operierenden terroristischen Organisationen Hisbollah und Hamas durch den Obersten Gerichtshof auf seine Vereinbarkeit mit dem Basic Law Human Dignity and Liberty gepruft 30 Bei grund und volkerrechtsfreundlicher Auslegung der personlichen Rechte auf Freiheit und Menschenwurde reiche fur die Definition als ungesetzlicher Kombattant die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung allein nicht aus Vielmehr seien Art und Umfang der Beteiligung an einer terroristischen Organisation entscheidend Der von dem Inhaftierten geleistete Beitrag zu den Kriegshandlungen musse mehr als marginal sein Seine Freilassung musste die nationale Sicherheit gefahrden 31 Das System der Haager und Genfer Konventionen kenne nur Kombattanten und Zivilisten keine ungesetzlichen Kampfer Der ungesetzliche Kombattant sei kein Kombattant im Sinne des Art 43 44 des 1 Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 32 sondern Zivilist Da er sich jedoch an Kampfhandlungen beteilige durfe er wie ein Kombattant bekampft werden Ihm komme aber weder der Schutz der III noch der IV Genfer Konvention zu sondern er unterfalle dem nationalen Strafrecht 33 Literatur BearbeitenMichael E Kurth Der volkerrechtliche Status der Gefangenen von Guantanamo Bay ZRP 2002 S 404 ff Judith Wieczorek Unrechtmassige Kombattanten und humanitares Volkerrecht Duncker amp Humblot Berlin 2005 ISBN 3 428 11770 0 Zugl Univ Diss Kiel 2004 Inhaltsverzeichnis 34 Matthias Josef Hucke Der Schutz der Menschenrechte im Lichte von Guantanamo Die Behandlung der Gefangenen und die Begrundung von Menschenrechten Univ Diss Berlin 2008 Volltext online George H Aldrich The Taliban al Qaeda and the Determination of Illegal Combatants In Humanitares Volkerrecht Informationsschriften 15 2002 S 202 206 PDF Joseph P Bialke Al Qaeda and Taliban Unlawful Combatant Detainees Unlawful Belligerency and the International Laws of Armed Conflict In Air Force Law Review 55 2004 S 1 86 PDF Knut Dormann The Legal Situation of Unlawful Unprivileged Combatants In International Review of the Red Cross 85 2003 S 45 74 PDF Sibylle Scheipers Unlawful Combatants A Genealogy of the Irregular Fighter Oxford University Press 2015 ISBN 978 0 19 964611 1 35 Weblinks BearbeitenEuropean Center for Constitutional and Human Rights Die Rumsfeld Folter Falle Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium PKGr Bewertung zum Bericht der Bundesregierung zu Vorgangen im Zusammenhang mit dem Irak Krieg und der Bekampfung des internationalen Terrorismus BT Drs 16 800 vom 24 Februar 2006 Einzelnachweise Bearbeiten Dieter Fleck Handbuch des humanitaren Rechts in bewaffneten Konflikten Munchen 1994 S 58 Matthias Herdegen Volkerrecht 4 Auflage Munchen 2005 S 371 Rz 8 Menschenrechte und Kriegsrecht Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 3 Marz 2006 S 12 Genfer Abkommen uber den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten Abgeschlossen in Genf am 12 August 1949 Totung deutscher Staatsangehoriger durch US Drohnenangriff Eingreifen der deutschen Justiz Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drs 17 3916 vom 23 November 2010 S 6 Genfer Abkommen uber die Behandlung der Kriegsgefangenen Abgeschlossen in Genf am 12 August 1949 Monika Kopcke Vor 70 Jahren unterzeichnet Regelwerk gegen die Grausamkeiten des Krieges Deutschlandfunk 12 August 2019 Genfer Abkommen uber die Behandlung der Kriegsgefangenen Abgeschlossen in Genf am 12 August 1949 vgl auch Bundesministerium der Verteidigung Humanitares Volkerrecht in bewaffneten Konflikten Zentrale Dienstvorschrift A 2141 1 S 45 Entschadigung der Opfer der Bombardierung von Kundus in der Nacht zum 4 September 2009 BT Drs 17 3723 vom 11 November 2010 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage S 3 Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte Protokoll I Angenommen in Genf am 8 Juni 1977 Bothe in Wolfgang Graf Vitzthum Volkerrecht 3 Auflage Berlin 2004 S 644 Rz 80 83 Ex parte Quirin 317 U S 1 1942 Weisses Haus Fact Sheet Status of Detainees at Guantanamo 7 Februar 2002 Link zum Download Center for Homeland Defense and Security englisch Joseph P Bialke Al Queda amp Taliban unlawful combatant detainees unlawful belligerency and the international laws of armed conflict Air Force Law Review Spring 2004 englisch Menschenrechte und Kriegsrecht Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 3 Marz 2006 S 15 Jenny Welke Guantanamo Bay ein rechtsfreier Raum Unter Berufung auf einen abstrakten Notstand verletzt die US amerikanische Regierung volkerrechtliche Vertrage und internationale Menschenrechtskonventionen MenschenRechtsMagazin 2007 S 316 322 Frank Meyer Habeas Corpus und Suspension Clause Zur Rechtsprechung des U S Supreme Court zum Recht auf gerichtliche Uberprufung einer Internierung als enemy combatant in Guantanamo ZaoRV 2009 S 1 50 Guantanamo ist grausam UN fordern Schliessung 30 Okt 2007 Guantanamo Bay Detainees www globalsecurity org abgerufen am 10 April 2009 USA Prasident Biden muss Gefangenenlager Guantanamo endlich schliessen Amnesty International 10 Januar 2022 Guantanamo Vorletzter afghanischer Haftling entlassen tagesschau de 24 Juni 2022 vgl Art 51 Abs 3 des I Zusatzprotokolls Art 13 Abs 3 des II Zusatzprotokolls Zivilpersonen geniessen den durch diesen Abschnitt gewahrten Schutz sofern und solange sie nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen vgl Practice Relating to Rule 6 Civilians Loss of Protection from Attack III Military Manuals Internationales Komitee vom Roten Kreuz abgerufen am 2 Juli 2022 englisch Bernhard Koch Targeted Killing Staatslexikon Version 8 Juni 2022 abgerufen am 9 Juli 2022 Einstellung des Verfahrens gem 170 Abs 2 Satz 1 StPO Karlsruhe den 16 April 2010 BVerfG Beschluss vom 19 Mai 2015 2 BvR 987 11 Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach Luftangriff in Kunduz verstosst nicht gegen das Grundgesetz Pressemitteilung Nr 45 2015 vom 19 Juni 2015 Luftangriff bei Kundus Bundeswehr bleibt ungestraft European Center for Constitutional and Human Rights abgerufen am 2 Juli 2022 Max Putzer Gerichte Terror und Verfahren Eine rechtsvergleichende Untersuchung zur Gewahrung justizieller Grundrechte anhand verfassungsgerichtlicher und hochstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland und Israel Mohr Siebeck 2015 S 262 google books CrimA 6659 06 u a A and B v State of Israel 11 Juni 2008 englisch Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12 August 1949 uber den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte Protokoll I Angenommen in Genf am 8 Juni 1977 Daniel Schon Die Rolle des Obersten Israelischen Gerichtshofs im Nahostkonflikt Gilt das Recht des Starkeren oder die Starke des Rechts Verlag tredition Hamburg 2014 googl books Buchbesprechung von Bernhard Schafer MenschenRechtsMagazin 2006 S 104 107 Rezension von Martin Rink Militargeschichtliche Zeitschrift 2016 S 82 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ungesetzlicher Kombattant amp oldid 232773395