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Kriegsverbrechen sind schwere Verstosse von Angehorigen eines kriegfuhrenden Staates gegen die Regeln des in internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikten anwendbaren Volkerrechts deren Strafbarkeit sich unmittelbar aus dem Volkerrecht ergibt 1 Kriegsverbrechen zahlen zu den Kernverbrechen des Volkerstrafrechts und unterfallen dem Weltrechtsprinzip Anklagebank beim Nurnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher Goring Hess von Ribbentrop Keitel vorne Donitz Raeder von Schirach und Sauckel dahinter Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsbestimmung 1 1 Allgemeiner Sprachgebrauch 1 2 Volkerrechtlicher Begriff 2 Volkerrechtlich strafbare Kriegsverbrechen 3 Geschichtliche Entwicklung 3 1 Entwicklung bis zum Ersten Weltkrieg 3 2 Entwicklung nach dem Ersten Weltkrieg Zwischenkriegszeit 3 3 Entwicklung infolge des Zweiten Weltkriegs 3 4 Jungere Entwicklungen 4 Umsetzung in nationales Recht 4 1 Deutschland 4 2 Schweiz 4 3 Osterreich 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseBegriffsbestimmung BearbeitenAllgemeiner Sprachgebrauch Bearbeiten Der Begriff Kriegsverbrechen wird im allgemeinen Sprachgebrauch wie auch in alteren volkerrechtlichen Abkommen uneinheitlich und teils widerspruchlich gebraucht 2 In manchen Fallen sind sehr allgemein jegliche im Zuge eines Krieges auftretenden strafbaren Handlungen gemeint Gelegentlich wird Kriegsverbrechen auch als Sammelbegriff fur Volkerrechtsverbrechen im Allgemeinen verwendet 3 Im Gegensatz zu diesen juristisch unprazisen Begriffsverwendungen ist die volkerrechtliche Begrifflichkeit enger und weist klare Abgrenzungskriterien auf Volkerrechtlicher Begriff Bearbeiten Eine abschliessende volkerrechtliche Definition des Begriffes Kriegsverbrechen existiert nicht Nach heutigem Stand des Volkergewohnheitsrechts sind Kriegsverbrechen ausgewahlte und schwere Verstosse gegen die Regeln des in internationalen oder nicht internationalen bewaffneten Konflikten anwendbaren Volkerrechtes Kriegsverbrechen konnen daher einerseits auch dann begangen werden wenn der bewaffnete Konflikt unterhalb der Schwelle eines Krieges im engeren Sinne bleibt Zudem konnen Kriegsverbrechen andererseits auch in nichtinternationalen bewaffneten Konflikten begangen werden Die Unterscheidung zwischen internationalen und nichtinternationalen bewaffneten Konflikten hat jedoch Bedeutung fur die Frage welche Tatbestande in einem Konflikt als Kriegsverbrechen strafbar sind siehe Abschnitt Strafbare Kriegsverbrechen Zu den in bewaffneten Konflikten anwendbaren Regeln des Volkerrechtes die zusammenfassend auch als Humanitares Volkerrecht bezeichnet werden zahlen namentlich u a die Haager Landkriegsordnung 1907 die Genfer Konventionen 1949 sowie deren beiden Zusatzprotokolle aus dem Jahre 1977 Die dort verankerten Regeln sind im Ausgangspunkt fur diejenigen an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien bindend die zugleich Vertragspartei dieser internationalen Ubereinkunfte sind Zu den in bewaffneten Konflikten anwendbaren Regeln des Volkerrechtes gehoren daruber hinaus auch die als Volkergewohnheitsrecht anerkannten Grundsatze und Regeln die auf bewaffnete Konflikte allgemein anwendbar sind Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat auf der Basis der Schlussfolgerungen der Studie Customary International Humanitarian Law Volume 1 Rules 4 eine im Einzelnen nicht unbestrittene Liste der gewohnheitsrechtlichen Regeln des humanitaren Volkerrechts herausgegeben die auch in einer deutschen Ubersetzung 5 vorliegt Soweit eine internationale Ubereinkunft inhaltlich eine Regel des Volkergewohnheitsrechts wiedergibt ist diese Regel fur alle Konfliktparteien bindend auch wenn eine Partei nicht Vertragspartei der entsprechenden Ubereinkunft ist siehe hierzu auch Allbeteiligungsklausel Nicht jeder Verstoss gegen Regeln des bewaffneten Konfliktes stellt zugleich auch ein Kriegsverbrechen dar Nach Regel 156 der Liste der gewohnheitsrechtlichen Regeln des humanitaren Volkerrechts stellen nur schwere Verletzungen des humanitaren Volkerrechts Kriegsverbrechen dar Dementsprechend enthalt zum Beispiel das Genfer Abkommen I Genfer Abkommen vom 12 August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Krafte im Felde in Artikel 49 Absatz 1 die Bestimmung dass die Vertragsparteien angemessenen Strafbestimmungen fur solche Personen zu treffen haben die schwere Verletzungen des vorliegenden Abkommens begehen 6 Verbrechen die lediglich bei Gelegenheit eines bewaffneten Konfliktes begangen werden ohne mit diesem Konflikt in einem funktionalen Zusammenhang zu stehen stellen keine Kriegsverbrechen dar Abzugrenzen von den Kriegsverbrechen sind ferner weitere ebenfalls dem Volkerstrafrecht zuzuordnende Verbrechen namentlich Volkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit die im Gegensatz zu den Kriegsverbrechen auch ausserhalb des Kontextes eines bewaffneten Konfliktes begangen werden konnen Die Einleitung kriegerischer Handlungen selbst unterfallt nicht den Kriegsverbrechen sondern wird vom Verbrechen der Aggression volkerstrafrechtlich erfasst 7 Nach dem gegenwartigen Stand des Volkerrechts konnen Kriegsverbrechen nur von naturlichen nicht von juristischen Personen begangen werden Damit konnen vor internationalen Tribunalen weder Organisationen noch Staaten fur Kriegsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden 8 Mehrere internationale Strafgerichtshofe haben wiederholt festgestellt dass Kriegsverbrechen nicht nur von Kombattanten Mitglieder staatlicher Streitkrafte sondern auch von Zivilisten begangen werden konnen 9 Volkerrechtlich strafbare Kriegsverbrechen BearbeitenDie umfassendste Rechtsquelle hinsichtlich der heute als Kriegsverbrechen zu ahndenden Tatbestande nach dem Volkerstrafrecht ist das Romische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs Dieses listet in Art 5 als strafbare Verbrechen den Volkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit das Verbrechen der Aggression sowie Kriegsverbrechen auf Letztere definiert es in Art 8 Abs 2 als schwere Verletzungen der Genfer Abkommen vom 12 August 1949 sowie andere schwere Verstosse gegen die im internationalen bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebrauche darunter 10 vorsatzliche Totung Folter oder unmenschliche Behandlung einschliesslich biologischer Versuche vorsatzliche Verursachung grosser Leiden oder schwere Beeintrachtigung der korperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit Zerstorung und Aneignung von Gut in grossem Ausmass die durch militarische Erfordernisse nicht gerechtfertigt sind und rechtswidrig und willkurlich vorgenommen werden Notigung eines Kriegsgefangenen oder einer anderen geschutzten Person zur Dienstleistung in den Streitkraften einer feindlichen Macht vorsatzlicher Entzug des Rechts eines Kriegsgefangenen oder einer anderen geschutzten Person auf ein unparteiisches ordentliches Gerichtsverfahren rechtswidrige Vertreibung oder Uberfuhrung oder rechtswidrige Gefangenhaltung Geiselnahme vorsatzliche Angriffe auf die Zivilbevolkerung als solche vorsatzliche Angriffe auf zivile Objekte vorsatzliches Fuhren eines Angriffs in der Kenntnis dass dieser auch Verluste an Menschenleben die Verwundung von Zivilpersonen die Beschadigung ziviler Objekte verursachen wird die eindeutig in keinem Verhaltnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militarischen Vorteil stehen der Angriff auf unverteidigte Stadte Dorfer Wohnstatten oder Gebaude die nichtmilitarische Ziele sind die Totung oder Verwundung eines die Waffen streckenden oder wehrlosen Kombattanten die Plunderung einer Stadt oder Ansiedlung die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen die Verwendung erstickender giftiger oder gleichartiger Gase die Verwendung von Waffen Geschossen Stoffen und Methoden der Kriegfuhrung die geeignet sind uberflussige Verletzungen oder unnotige Leiden zu verursachen Vergewaltigung sexuelle Sklaverei Notigung zur Prostitution die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschutzten Person um Kampfhandlungen von gewissen Punkten Gebieten oder Streitkraften fernzuhalten das vorsatzliche Aushungern von Zivilpersonen Gemass Art 8 Abs 1 des Romischen Statuts gilt dies insbesondere fur Taten wenn diese als Teil eines Planes oder einer Politik oder als Teil der Begehung solcher Verbrechen in grossem Umfang verubt werden 11 Da das humanitare Volkerrecht nur auf internationale bewaffnete Konflikte vollstandig anwendbar ist bestimmen die Art 8 Abs 2 c und e des Romischen Statuts die im Falle eines nichtinternationalen bewaffneten Konflikts als Kriegsverbrechen zu ahndenden Tatbestande Geschichtliche Entwicklung BearbeitenEntwicklung bis zum Ersten Weltkrieg Bearbeiten Den ersten internationalen Ubereinkunften zur Kodifizierung von Regeln des Kriegsvolkerrechts war die Idee einer individuellen strafrechtlichen Verantwortung fur Verstosse gegen Regeln und Gebrauche der Kriegfuhrung noch fremd Vorherrschend war der Grundsatz der Staatenimmunitat im angloamerikanischen Rechtskreis insbesondere in der Auspragung der Act of State Doktrin Die Ausubung hoheitlicher Macht durch die Staatsgewalt hierzu zahlt auch das Militar wurde dem Staat als solchem zugerechnet und war damit der Rechtsprechung eines anderen Staates entzogen Da zwischen den gleichberechtigten Staaten keine ubergeordnete Rechtsprechung existierte Par in parem non habet imperium blieb die Frage von Sanktionen im Falle von Verstossen gegen Regeln des Kriegsvolkerrechts ausgeklammert Erst das Haager Abkommen betreffend die Gesetze und Gebrauche des Landkriegs vom 18 Oktober 1907 enthielt in Art 3 uberhaupt eine Sanktion Die Kriegspartei welche die Bestimmungen der bezeichneten Ordnung verletzen sollte ist gegebenen Falles zum Schadenersatze verpflichtet Sie ist fur alle Handlungen verantwortlich die von den zu ihrer bewaffneten Macht gehorenden Personen begangen werden 12 Gleichwohl war damit keine individuelle strafrechtliche Verantwortung fur naturliche Personen verbunden sondern lediglich eine Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten als klassische Subjekte des Volkerrechts 13 Entwicklung nach dem Ersten Weltkrieg Zwischenkriegszeit Bearbeiten Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges enthielt der Versailler Vertrag in Art 227 230 Strafbestimmungen demgemass u a die Alliierten Kaiser Wilhelm II wegen schwerer Verletzung des internationalen Sittengesetzes und der Heiligkeit der Vertrage 14 unter offentliche Anklage stellen wurden Zu einem Kriegsverbrecherprozess kam es jedoch nicht nachdem die von den Alliierten am 16 Januar 1920 verlangte Auslieferung von Kaiser Wilhelm II am 22 Januar 1920 durch die niederlandische Regierung unter Konigin Wilhelmina abgelehnt wurde Nach Art 228 des Versailler Vertrages konnten die Alliierten Personen wegen eines Verstosses gegen die Gesetze und Gebrauche des Krieges vor ihre Militargerichte ziehen und deren Auslieferung verlangen 15 Am 3 Februar 1920 ubermittelten Vertreter der Alliierten der deutschen Reichsregierung eine Auslieferungsliste mit 895 Namen bzw mit ihrem Rang oder ihrer Dienststellung bezeichneten Personen 16 Jedoch schon am 17 Februar 1920 stimmten die Alliierten in einer an die Reichsregierung uberreichten Note der Einleitung von strafgerichtlichen Verfahren vor dem Reichsgericht in Leipzig gegen alle Personen deren Auslieferung zunachst beabsichtigt war zu Die Alliierten behielten sich aber trotz des vorlaufigen Verzichts auf Auslieferung das Recht vor zu prufen ob die Gerichtsverfahren nicht darauf hinausliefen die Schuldigen der gerichtlichen Bestrafung zu entziehen 17 Die daraufhin initiierten Prozesse vor dem Reichsgericht in Leipzig blieben inhaltlich und im Ergebnis fur die Weiterentwicklung eines volkerrechtlichen Verstandnisses von Kriegsverbrechen unbefriedigend Den wenigen Verurteilungen lagen das seinerzeit geltende Militarstrafgesetz Militarstrafgesetzbuch fur das Deutsche Reich vom 20 Juni 1872 und erganzend das zivile Strafgesetzbuch zu Grunde Eigenstandig aus dem Kriegsvolkerrecht herzuleitende strafrechtliche Sanktionen bei schweren Verletzungen der Gesetze und Gebrauche der Kriegfuhrung blieben bei diesen Prozessen ausser Betracht Das Kriegsvolkerrecht entwickelte sich zwar in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen fort Genfer Protokoll uber das Verbot der Verwendung von erstickenden giftigen oder ahnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege vom 17 Juni 1925 Abkommen uber die Behandlung der Kriegsgefangenen von 1929 jedoch enthielten auch diese internationalen Vereinbarungen keine juristische Definition von Kriegsverbrechen oder gar eine rechtliche Grundlage fur deren spatere Ahndung Entwicklung infolge des Zweiten Weltkriegs BearbeitenDie klassische Definition von Kriegsverbrechen findet sich im Londoner Viermachte Abkommen vom 8 August 1945 mit dem als integraler Bestandteil dieses Abkommens die Charta des Internationalen Militar Tribunals Londoner Statut also Rechtsgrundlage und Prozessordnung fur die Nurnberger Prozesse festgelegt wurden In Artikel 6 b dieses Statuts ist der Begriff des Kriegsverbrechens folgendermassen bestimmt Kriegsverbrechen namlich Verletzungen der Kriegsrechte oder Gebrauche Solche Verletzungen umfassen ohne darauf beschrankt zu sein Mord Misshandlungen oder Verschleppung der entweder aus einem besetzten Gebiet stammenden oder dort befindlichen Zivilbevolkerung zur Zwangsarbeit oder zu irgendeinem anderen Zwecke Ermordung oder Misshandlung von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See Totung von Geiseln Raub offentlichen oder privaten Eigentums mutwillige Zerstorung von Stadten Markten und Dorfern oder jede durch militarische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwustung 18 19 Die auf der Basis des Londoner Statuts durchgefuhrten Nurnberger Prozesse und deren Nachfolgeprozesse gelten als Wegweiser und Durchbruch fur das Volkerrecht vgl hierzu Geschichte des Volkerstrafrechts und Rechtsgeschichtliche Bedeutung der Nurnberger Prozesse Auch den Prozessen vor dem Internationalen Militargerichtshof fur den Fernen Osten lagen ahnliche Rechtsgrundsatze wie bei den Nurnberger Prozessen zu Grunde Am 11 Dezember 1946 bestatigte die UN Generalversammlung die im Statut des Nurnberger Gerichtshofs und in dem Urteil des Gerichtshofs enthaltenen Rechtsgrundsatze als anerkannte Grundsatze des Volkerrechts 20 Die von der Volkerrechtskommission der UN im Jahr 1950 zusammengestellte Abfassung dieser Grundsatze gelten als die Nurnberger Prinzipien 21 Unter dem Eindruck der Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg und um das bestehende Regelwerk den Erfahrungen des Krieges anzupassen wurden am 12 August 1949 die Genfer Abkommen von 1949 unterzeichnet Im Unterschied zu bisherigen volkerrechtlichen Vereinbarungen verpflichteten sich in den Abkommen von 1949 die Vertragsparteien alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zur Festsetzung von angemessenen Strafbestimmungen fur solche Personen zu treffen die schwere Verletzungen des Abkommens begehen 22 23 24 25 Jungere Entwicklungen Bearbeiten nbsp Logo des Internationalen StrafgerichtshofesZu weiteren internationalen Kriegsverbrecherprozessen ist es nach dem Zweiten Weltkrieg auch infolge des Kalten Krieges trotz vieler teils auch grausam gefuhrter Konflikte siehe zum Beispiel Kriegsverbrechen im Koreakrieg Kriegsverbrechen im Vietnamkrieg Irak Iran Krieg zunachst nicht gekommen Ebenso unterblieb die von der UN nach dem Zweiten Weltkrieg in Aussicht genommene Kodifizierung eines Volkerstrafgesetzbuches Unter dem Eindruck der Jugoslawienkriege beginnend ab dem Jahre 1991 und der Berichte uber massenhafte Totungen die massive organisierte und systematische Internierung und Vergewaltigung von Frauen und die Fortsetzung der Praxis der ethnischen Sauberung in diesem Konflikt wurde mit der Resolution 827 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 25 Mai 1993 beschlossen wieder und erstmals durch die Vereinten Nationen ein internationales Gericht fur schwere Verletzungen des humanitaren Volkerrechts den Internationalen Strafgerichtshof fur das ehemalige Jugoslawien ICTY einzusetzen 26 Mit der Resolution 955 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 8 November 1994 wurde der Internationale Strafgerichtshof fur Ruanda eingesetzt um den Volkermord und andere schwere Verstosse gegen das humanitare Volkerrecht in Ruanda strafrechtlich zu ahnden 27 Die bisherigen Strafgerichtshofe waren jeweils als Ad hoc Strafgerichtshof nachtraglich entweder durch die Siegerstaaten oder durch Beschluss des Sicherheitsrats eingesetzt Dies anderte sich mit dem Internationalen Strafgerichtshof IStGH bzw ICC International Criminal Court mit Sitz in Den Haag der durch einen volkerrechtlichen Vertrag das Romische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs geschaffen wurde Zugleich wurden mit dem Rom Statut die volkerrechtlichen Verbrechen Volkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit Kriegsverbrechen sowie das Verbrechen der Aggression umfassend kodifiziert Seit Inkrafttreten des Rom Statuts am 1 Juli 2002 konnen Kriegsverbrechen vom Internationalen Strafgerichtshof strafrechtlich verfolgt werden Eine Reihe von Staaten darunter die uber Atomwaffen verfugenden Staaten China Indien Israel Pakistan Russland und USA haben das Statut jedoch noch nicht ratifiziert Stand Februar 2014 Noch nicht ratifiziert haben das Statut somit drei der funf standigen Mitglieder des UN Sicherheitsrates die Volksrepublik China Russland und die USA Im Marz 2022 wurden die internationalen Gerichte aktiv zu den Kriegsverbrechen wahrend des Russischen Uberfalls auf die Ukraine Indizien lagen in kurzer Zeit vor 28 die Kommandostruktur sei bekannt 29 Umsetzung in nationales Recht BearbeitenDeutschland Bearbeiten Die Bundesrepublik Deutschland ist ihrer Verpflichtung aus dem Rom Statut und aus anderen volkerrechtlichen Abkommen zur Schaffung nationaler strafrechtlicher Bestimmung fur Straftaten des Volkerstrafrechts mit dem Volkerstrafgesetzbuch VStGB nachgekommen Kriegsverbrechen sind als Straftaten in den 8 12 VStGB 30 normiert Die Verfolgungszustandigkeit liegt beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 31 Ermittlungen werden von der Zentralstelle fur die Bekampfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Volkerstrafgesetzbuch ZBKV des Bundeskriminalamtes durchgefuhrt 32 Die Bundesversorgungsgesetz Renten fur Soldaten der ehemaligen Wehrmacht wurden auf Initiative von Volker Beck fur alle gestrichen die wahrend der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsatze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstossen 33 haben Schweiz Bearbeiten Die Schweiz hat im Zuge Umsetzung des Rom Statuts im Jahr 2010 Kriegsverbrechen als eigenstandige Straftatbestande in die Artikel Art 264b ff des schweizerischen Strafgesetzbuches aufgenommen 34 Osterreich Bearbeiten Osterreich kam 2014 seiner Aufgabe gemass dem romischen Statut nach In einer Novelle des StGB wurde dessen 25 Abschnitt um die Tatbestande Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie diverser Kriegsverbrechen ausgeweitet In Osterreich als Kriegsverbrechen deklarierte Straftaten konnen je nach Schwere des begangenen Delikts mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu lebenslanglich geahndet werden ausserdem sind sie in Osterreich von der Verjahrung ausgenommen 35 Literatur BearbeitenSigrid Boysen Kriegsverbrechen im Diskurs nationaler Gerichte In AVR 2006 S 363 ff Wolfgang Curilla Der Judenmord in Polen und die deutsche Ordnungspolizei 1939 1945 Schoningh Paderborn 2011 Roy Gutmann David Rieff Hrsg Kriegsverbrechen Was jeder wissen sollte 2 Auflage Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart Munchen 2000 ISBN 3 421 05343 X englisch Crimes of War What the Public Should Know New York City 1999 Ubersetzt von Isabel Sterner Sonke Neitzel Daniel Hohrath Hrsg Kriegsgreuel Die Entgrenzung der Gewalt in kriegerischen Konflikten vom Mittelalter bis ins 20 Jahrhundert Schoningh Paderborn 2008 ISBN 978 3 506 76375 4 Andres Payer Einfuhrung in das Volkerstrafrecht In JURA Juristische Ausbildung Band 44 2022 Nr 5 De Gruyter 2022 S 579 587 Alexander Schwarz War Crimes In Max Planck Encyclopedia of Public International Law Oxford University Press New York 2014 Gerd R Ueberschar Hrsg Wolfram Wette Kriegsverbrechen im 20 Jahrhundert Primus Verlag Darmstadt 2001 ISBN 3 89678 417 X Gerd R Ueberschar Hrsg Orte des Grauens Verbrechen im Zweiten Weltkrieg Primus Verlag Darmstadt 2003 ISBN 3 89678 232 0 Gerhard Werle Hrsg Volkerstrafrecht 3 Auflage 2012 Funfter Teil Kriegsverbrechen Rn 1020ff ISBN 978 3 16 151837 9 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Kriegsverbrechen Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wikinews Kriegsverbrechen in den Nachrichten nbsp Wiktionary Kriegsverbrechen Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Commentary on Article 8 Rome Statute War Crimes Online Gesetzeskommentar zu Art 8 IStGH Statut Kriegsverbrechen englischEinzelnachweise Bearbeiten Robert Esser Europaisches und Internationales Strafrecht 2014 S 357 Rn 50 Gerhard Werle Volkerstrafrecht 3 Auflage 2012 Rn 1021 Vgl Gerhard Werle Volkerstrafrecht 3 Auflage 2012 Rn 1021 Vgl Gerhard Werle Volkerstrafrecht 3 Auflage 2012 Rn 1021 m w N 1 Customary International Humanitarian Law Volume 1 Rules by Jean Marie Henckaerts ICRC and Louise Doswald Beck International Commission of Jurists Website des IKRK Abgerufen am 15 Februar 2014 Archivierte Kopie Memento vom 2 Dezember 2011 im Internet Archive Ubersetzung der gewohnheitsrechtlichen Regeln des humanitaren Volkerrechts Website des DRK Abgerufen am 15 Februar 2014 2 Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Krafte im Felde vom 12 August 1949 Website der Bundesbehorden der Schweizerischen Eidgenossenschaft Abgerufen am 15 Februar 2014 Gerhard Werle Hrsg Volkerstrafrecht 3 Auflage 2012 ISBN 978 3 16 151837 9 Randnummer 1021 Schwarz Alexander War Crimes In Rudiger Wolfrum Hrsg Max Planck Encyclopedia of Public International Law Oxford University Press New York 2014 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Bundeskriminalamtes Archiviert vom Original am 8 April 2014 abgerufen am 8 April 2014 1 a BVG Bundesgesetz uber die Anderung von Bundesgesetzen zur Umsetzung des Romer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 18 Juni 2010 Kriegsverbrechen wird eigener Tatbestand Abgerufen am 25 April 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4033151 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kriegsverbrechen amp oldid 237262344